Käufer wirft verdeckte Mängel vor
Hallo liebes Forum,
ich bin gerade etwas baff da ich heute morgen eine Mail bezgl meines verkauften Fahrzeugs erhalten habe....
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe vor guten zwei Monaten einen Kleinwagen mit repariertem Unfallschaden verkauft.(Fahrertür). Ich habe diesen Schaden erläutert, explizit den Unfallhergang erklärt und was gemacht wurde und hier auch vorgezeigt, dass die Tür des Wagens manchmal nicht so perfekt schliesst wenn man zu schwach die Tür zu macht. Das ganze ist auch als reparierter Unfallschaden im Kaufvertrag betitelt.
Zwei Tage später rief mich der Käufer an und meinte das Beifahrer Fenster würde ab und an "hoch-runter" fahren wenn man es von der Fahrerseite ansteuert. Ich habe ihm ganz offen und ehrlich gesagt ich habe vergessen diesen Fehler zu erwähnen da er auch nur sporadisch auftrat und sogar angeboten dies zu meinen Kosten checken zu lassen, er meinte aber es wäre ja halb so wild und ansonsten würde er sich noch mal melden.
Ich dachte es wäre nun alles erledigt und lese nun (über zwei Monate später) eine Email mit dem frechen Betreff "versteckte Mängel" in der er mir vorwirft das Problem wäre seitdem weitaus schlimmer geworden (Die Fenster würden von sich aus beide! runter gehen obwohl keiner im Fahrzeug sitzt) und bei der Fahrertür würde sich ein Scharnier lösen das er dauernd nachziehen müsste....
Nun liest sich die Email nach einer indirekten Forderung ich hätte ja damals eine Reparatur angeboten und da sich die genannten Punkte so verschlimmert haben müsse ich ihm hier nun entgegen kommen.
Bei der Fahrertür bin ich persönlich der Meinung dass das Risiko bei einem Unfallschaden nunmal da ist und ich ja nichts für eine Verschlimmerung kann. Mit der Fensterelektrik hatte ich direkt nach Verkauf angeboten und es kam nichts mehr, jetzt wo das Problem ausweitet sehe ich mich nicht mehr in der Gewährleistung dies machen zu lassen.
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen mit solchen Fällen gehabt?
Beste Antwort im Thema
Zu einer ordentlichen besichtigung gehört unter anderem ein Probefahrt. Und VOR Beginn der Probefahrt hat man eine Sichtprüfung vor zu nehmen. dazu gehört auch IMMER eine Lichtprüfung. Auch die Hupe sollte man in dem Fall prüfen. Genau das versteht man unter einer Fahrzeugbescihtigung. Und bei der Probefahrt prüft man dann möglichst ALLE Funktionen. Auich eine Kliomaanlage im Winter. Eine Funktionsprüfung ist in der regel immer möglich (außer im Winter bei Minusgraden, da schalten die ich in der Regel eh ab). Dann fahre ich mit dem Auto ein paar km (Stadt, (kurvige)Landstraße, Autobahn). Auch mal, wenn möglich eine Vollbremsung. Wer das vor dem Kauf nicht macht, hat ein Problem.
Bei so einem Test stellt man viele Mängel fest.
Eine defekte Lampe stellt man da fest. Aber, genau wie Bremsen, reifen usw. sind das Verschleißteile. da greift keine Gewährleistung. das heißt natürlich nicht, das man es als Käufer akzeptieren muß. Man kann z.B. den Preis VOR dem kauf etwas drücken oder die Instandhaltung vereinbaren. kauft man trotzdem Komentarlos wars das.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. September 2019 um 10:16:34 Uhr:
Sehr merkwürdig. Bei Bußgeldbescheiden ist immer das Geschrei groß "steh dazu wie ein Mann". Hier hat ein Verkäufer erst einen Mangel verschwiegen, dann eine Reparatur zugesagt und will sich jetzt nicht mehr daran erinnern. Aber hier sagen fast alle: "einfach ignorieren" oder "kein Anspruch".Wenn der Staat etwas von mir will, sollte ich also vorauseilend bezahlen, wenn aber ein anderer Mensch einen Anspruch hat, dann zählt das weniger? Für mich wäre das vollkommen klar, zu der Reparaturzusage zu stehen. Zumal es wahrscheinlich gar nichts Großes ist.
Der TE sieht doch seinen fehler ein und steht auch dazu. er hat doch sogar ein Angebot zur reparatur gemacht.
der Käufer hat das abgelehnt und jetzt schreit er, das alels sooo schlimm ist.
der TE soll haften, aber eben nur für den "kleinen" Mangel und nicht für die großen Folgeschäden die erst entstanden sind, weil es nicht repariert wurde.
woher nimmst Du die Idee, dass es sich um einen Folgeschaden handeln könnte? Der TE muss haften, für den Fehler im rechten Fensterheber. Diese Pflicht besteht nach wie vor, denn rechtswirksam abgelehnt hat der Käufer das nicht. Wenn bei dieser Reparatur der Schaden im linken Fensterheber mit verschwindet, ist das gut, sonst hat der Käufer halt Pech.
Eine Verschlimmerung dass erst der rechte Fensterheber Rodeo fährt und dann wegen der Nicht-Reparatur der Schaden auf die linke Seite überspringt, ist technisch gar nicht erklärbar.
Moin,
Da liegt leider ein Denkfehler vor - der VK kann sein Angebot zeitlich gar nicht begrenzen, da es bereits eine gesetzliche Frist gibt. Man kann sich das nicht drehen und wenden, wie es einem grade passt. Dummerweise kann der Käufer ja nix dafür, dass der VK da was versäumt hat. Und der Rest sind deine Interpretationen irgendwelcher Aussagen, wo du überhaupt nicht wissen kannst, wie das gemeint ist.
Nein - der Käufer hat die Reparatur nicht wirksam abgelehnt - er hat gesagt er schaut mal. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Und klar - der VK haftet nur und ausschließlich für sein Versäumnis und für nix anderes oder weiteres. Alles was sonst kommt- da ist ee raus.
LG Kester
Zitat:
@Goify schrieb am 2. September 2019 um 11:13:16 Uhr:
Für mich persönlich zählt das "Gekauft wie gesehen" so extrem stark, dass alles andere bis auf Unfallschäden keinerlei Wert haben.
Erschreckend!
Ob du das als Käufer auch so sehen würdest, wenn dir, bis auf Unfallschäden, sämtliche bekannten Mängel am Fahrzeug verschwiegen würden?
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Also noch einmal:
Nehmen wir mal an, dass ursprünglich tatsächlich nur die Schaltereinheit defekt war. Inzwischen hat möglicherweise das Steuergerät ne Macke bekommen, was sich jetzt auf beide Fensterheber auswirkt. Ihr behauptet also ernsthaft, dass der Verkäufer zusätzlich das Steuergerät tauschen muss, obwohl das ursprünglich gar kein Problem hatte, und das nur, weil sich der Käufer mehrere Monate Zeit lässt? Wie soll das denn zu rechtfertigen sein?
Dieses Konstrukt ist technisch übrigens gar nicht so abwegig.
gummikuh72, wenn ich ein Auto kaufe, behebe ich danach alle Mängel unabhängig davon, ob man diese beim Kauf sehen konnte oder nicht. Soll ich da zum Verkäufer latschen und ihm sagen, dass die Spiegelheizung defekt ist und der Blinkerhebel bei Kälte nicht richtig geht. Ich habe für die Reparatur die 700 € bezahlt (Materialkosten) und gut war.
Das ehrt dich, dass du so selbstlos bist.
Es geht aber hier doch nicht um Mängel die nachträglich auftauchen, sondern um Mängel die dem Verkäufer nachweislich bekannt waren aber verschwiegen wurden.
Vielleicht waren die Mängel bei meinem Auto ja auch dem Verkäufer bekannt gewesen. Wer weiß das schon und es ist völlig egal.
Moin,
Andy - nein. Es wird DAS BEHOBEN, das bei Fahrzeugübergabe da war und vom VK versäumt wurde dem Käufer mitzuteilen. War das die Funktion des Fensterhebers rechts - dann wird der instandgesetzt. Funktioniert anschließend links auch win/win. Wenn nicht, dann hat der Käufer bei LINKS Pech gehabt. Genau lesen und verstehen was geschrieben wurde. NUR der Mangel, der vergessen wurde dem Käufer bekanntgemacht zu werden. Alles was neu dazukommt fällt unter den Gewährleistungsausschluss und ist für den Verkäufer irrelevant.
Goify - und genau da ist der Knackpunkt - dem Verkäufer war es bekannt. Angenommen er hätte den Fensterheber Beifahrerseite NIE benutzt - dann wäre ihm der Mangel unbekannt gewesen und der Käufer hätte Pech gehabt. Es gibt da den kleinen aber feinen Unterschied des WISSENS. Gibst du zu es gewusst zu haben, dann gibt es zwei Umstände, die dich aus der Haftung bringen - 1.) absolut offensichtlich zum Zeitpunkt der Besichtigung, 2.) Es dem Käufer mitteilen. Verheimlichst du es und der Käufer kann dir nachweisen, dass du es wusstest - dann zahlst du dafür.
Deshalb plädiere ich dafür den Zustand so gut es geht zu beschreiben, alle bekannten Mängel zu benennen (egal wie lächerlich), niemals irgendwas zu versprechen und never ever auch nur einen Minifunken Kompetenz vorspiegeln. Denn je mehr Sachkundig man ist, desto mehr muss man theoretisch erzählen und erkennen.
LG Kester
Zitat:
@andy1080 schrieb am 2. September 2019 um 12:32:20 Uhr:
Nehmen wir mal an, dass ursprünglich tatsächlich nur die Schaltereinheit defekt war. Inzwischen hat möglicherweise das Steuergerät ne Macke bekommen, was sich jetzt auf beide Fensterheber auswirkt. Ihr behauptet also ernsthaft, dass der Verkäufer zusätzlich das Steuergerät tauschen muss, obwohl das ursprünglich gar kein Problem hatte, und das nur, weil sich der Käufer mehrere Monate Zeit lässt? Wie soll das denn zu rechtfertigen sein?
nein, das sagt niemand. Allerdings kann es auf ein teures Gutachten hinauslaufen, diese Wirkungskette so beweisen zu wollen.
Erst einmal sieht es für Außenstehende so aus, dass der Fensterheber nicht funktioniert, weil das Steuergerät einen Defekt hat. Abgesehen davon, dass bei vielen älteren Autos die Fensterheber gar nicht über ein Steuergerät laufen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. September 2019 um 12:30:51 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 2. September 2019 um 11:13:16 Uhr:
Für mich persönlich zählt das "Gekauft wie gesehen" so extrem stark, dass alles andere bis auf Unfallschäden keinerlei Wert haben.Erschreckend!
Ob du das als Käufer auch so sehen würdest, wenn dir, bis auf Unfallschäden, sämtliche bekannten Mängel am Fahrzeug verschwiegen würden?
entscheidend ist ja vor allen wie der gesetzgeber das sieht...
Zitat:
@Goify schrieb am 2. September 2019 um 14:07:19 Uhr:
Was wohl der Regelfall ist.
Wie kommst du darauf, dass es der Regelfall ist, dass ein Käufer auf seine (ihm bekannten) Rechte verzichtet, obwohl ihm ein dem Verkäufer bekannter Schaden nachweislich verschwiegen wurde?
Dass es einigen die Mühe nicht wert ist, ist mir dabei durchaus bewusst - aber die Regel?
Weil man dem Verkäufer beweisen muss, dass er den Mangel kannte.
Und in dem konkreten Fall hier soll einfach der Verkäufer dem Käufer 50 € überweisen und gut ist. Damit hat er seine Schuldigkeit getan.