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Käufer wirft verdeckte Mängel vor

Themenstarteram 29. August 2019 um 9:58

Hallo liebes Forum,

ich bin gerade etwas baff da ich heute morgen eine Mail bezgl meines verkauften Fahrzeugs erhalten habe....

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe vor guten zwei Monaten einen Kleinwagen mit repariertem Unfallschaden verkauft.(Fahrertür). Ich habe diesen Schaden erläutert, explizit den Unfallhergang erklärt und was gemacht wurde und hier auch vorgezeigt, dass die Tür des Wagens manchmal nicht so perfekt schliesst wenn man zu schwach die Tür zu macht. Das ganze ist auch als reparierter Unfallschaden im Kaufvertrag betitelt.

Zwei Tage später rief mich der Käufer an und meinte das Beifahrer Fenster würde ab und an "hoch-runter" fahren wenn man es von der Fahrerseite ansteuert. Ich habe ihm ganz offen und ehrlich gesagt ich habe vergessen diesen Fehler zu erwähnen da er auch nur sporadisch auftrat und sogar angeboten dies zu meinen Kosten checken zu lassen, er meinte aber es wäre ja halb so wild und ansonsten würde er sich noch mal melden.

Ich dachte es wäre nun alles erledigt und lese nun (über zwei Monate später) eine Email mit dem frechen Betreff "versteckte Mängel" in der er mir vorwirft das Problem wäre seitdem weitaus schlimmer geworden (Die Fenster würden von sich aus beide! runter gehen obwohl keiner im Fahrzeug sitzt) und bei der Fahrertür würde sich ein Scharnier lösen das er dauernd nachziehen müsste....

Nun liest sich die Email nach einer indirekten Forderung ich hätte ja damals eine Reparatur angeboten und da sich die genannten Punkte so verschlimmert haben müsse ich ihm hier nun entgegen kommen.

Bei der Fahrertür bin ich persönlich der Meinung dass das Risiko bei einem Unfallschaden nunmal da ist und ich ja nichts für eine Verschlimmerung kann. Mit der Fensterelektrik hatte ich direkt nach Verkauf angeboten und es kam nichts mehr, jetzt wo das Problem ausweitet sehe ich mich nicht mehr in der Gewährleistung dies machen zu lassen.

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen mit solchen Fällen gehabt?

Beste Antwort im Thema

Zu einer ordentlichen besichtigung gehört unter anderem ein Probefahrt. Und VOR Beginn der Probefahrt hat man eine Sichtprüfung vor zu nehmen. dazu gehört auch IMMER eine Lichtprüfung. Auch die Hupe sollte man in dem Fall prüfen. Genau das versteht man unter einer Fahrzeugbescihtigung. Und bei der Probefahrt prüft man dann möglichst ALLE Funktionen. Auich eine Kliomaanlage im Winter. Eine Funktionsprüfung ist in der regel immer möglich (außer im Winter bei Minusgraden, da schalten die ich in der Regel eh ab). Dann fahre ich mit dem Auto ein paar km (Stadt, (kurvige)Landstraße, Autobahn). Auch mal, wenn möglich eine Vollbremsung. Wer das vor dem Kauf nicht macht, hat ein Problem.

Bei so einem Test stellt man viele Mängel fest.

Eine defekte Lampe stellt man da fest. Aber, genau wie Bremsen, reifen usw. sind das Verschleißteile. da greift keine Gewährleistung. das heißt natürlich nicht, das man es als Käufer akzeptieren muß. Man kann z.B. den Preis VOR dem kauf etwas drücken oder die Instandhaltung vereinbaren. kauft man trotzdem Komentarlos wars das.

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Für eine verschlimmerung kannst Du erstmal nix. Du hast ja (hoffendtlich) die gewährleistung ausgeschlossen (Vorgedruckter Kaufvertrag?).

Dieser mangel, in dem ursprünglichen zustand, war dir zwar bekannt, wurde aber von Dir nicht explizieht erwähnt. Du hast es nachträglich korrigiert. da könnte man als Käufer evtl. Preislich noch etwas machen aber nicht für die verschlimmerung.

Ihr wart euch ja schon "handelseinig" das Du Ihm die reparatur angeboten hast udn er hat abgelehnt. Also Fall erledigt. Er muß Dir ja die gelegenheit geben den fehler zu reparieren, die gelegenheit hast Du ihm angeboten aber er hat nicht eingewilligt, also dumm gelaufen für ihn.

schwierig. Für verdeckte Mängel, von denen Du wusstest, musst Du einstehen. Dass Du von dem Mangel an der Beifahrertür wusstest, hast Du zugegeben. Jetzt kommst Du aus der Nummer auch nicht mehr raus.

Dass es auch die Fahrertür betrifft wusstest Du nicht. Dafür musst Du nicht haften.

Aber daran, einen gebrauchten Schalterblock auf der Fahrerseite vom Schrott zu holen und einzubauen wird es wohl nicht scheitern, und das löst dann beide Probleme.

Themenstarteram 29. August 2019 um 10:12

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. August 2019 um 12:07:02 Uhr:

Für eine verschlimmerung kannst Du erstmal nix. Du hast ja (hoffendtlich) die gewährleistung ausgeschlossen (Vorgedruckter Kaufvertrag?).

ADAC Vordruck ja

@Kai R

Ich war ja direkt Bereit für diesen Fehler aufzukommen. Nur kann ich doch nicht für etwas zahlen was sich im Nachhinein entwickelt hat. Hätte er mein Angebot angenommen und hätte den Fehler direkt reparieren lassen wäre es ja ok gewesen...

Und das es die Fahrertür betrifft konnte ich ja garnicht wissen, da dies zum Verkaufszeitpunkt auch nie aufgetretetn ist. (Er schreibt ja selbst dass dies erst mit der Zeit aufgetreten ist.)

Wie schon egschrieben: Er hat die Chance auf nachbesserung 8reparaturangebot von Dir) nicht genutzt. das ist dann SEIN Problem.

Der Rest kann Dir egal sein.

Anderes beispiel. Beule in der karosse wird nicht ausgebssert und ein paar monate später rostet es dort. Du hast Ihm angeboten die beule weg zu machen er hat abgelehnt. Mußt Du jetzt für den Rostschaden haften? NÖ!

Frag doch mal ganz konkret, was er sich denn vorstellt?

Tatsache ist, dass du jetzt mit der E-Mail nachweisen kannst, dass der Käufer den Mangel schon länger kennt und er eine Reparatur abgelehnt hat. Damit hat er die Verschlimmerung zu verantworten.

Themenstarteram 29. August 2019 um 11:06

Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. August 2019 um 12:38:21 Uhr:

Frag doch mal ganz konkret, was er sich denn vorstellt?

Diese Frage würde ja irgendwie implizieren dass ich bereit wäre hier entgegen zu kommen. Nach Zwei Monaten bin ich hierfür aber beim besten Willen nicht bereit! (Vor allem bei der Art und Weise wie diese Mail verfasst wurde...)

Zitat:

@kahb schrieb am 29. August 2019 um 13:06:44 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. August 2019 um 12:38:21 Uhr:

Frag doch mal ganz konkret, was er sich denn vorstellt?

Diese Frage würde ja irgendwie implizieren dass ich bereit wäre hier entgegen zu kommen. Nach Zwei Monaten bin ich hierfür aber beim besten Willen nicht bereit! (Vor allem bei der Art und Weise wie diese Mail verfasst wurde...)

und genau das ist es! sag Ihm genau das,(er hatte die Chance, hat sie nicht genutzt, selber schuld) dann wirst Du seine Reaktion schon bekommen. Ob und wie Du dann darauf reagierst wird sich zeigen. Auf jeden fall hat ER den "schwarzen Peter".

Dann würde ich gar nicht mehr reagieren, zumindest nicht auf E-Mails. Wer sagt ihm denn, dass du regelmäßig deine Mails liest?

Quark. Die Mängelbeseitigung ist ein zivilrechlicher Anspruch mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Abgelehnt hat der Käufer die auch zu keinem Zeitpunkt, er wollte sich wieder melden. Die Tatsache, dass er sich damit etwas Zeit gelassen hat, heißt nicht, dass die Ansprüche nicht mehr bestünden.

Für die Verschlimmerung mit der Fahrertür gibt es keine Ansprüche, das ist klar. Aber offensichtlich haben doch alle Probleme die gleiche Ursache: die Fensterhebereinheit in der Fahrertür hat (bedingt durch den Unfall) einen weg.

Für 25.- € eine gebrauchte Schaltereinheit einbauen und gut ist.

Themenstarteram 29. August 2019 um 11:41

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. August 2019 um 13:38:18 Uhr:

Quark. Die Mängelbeseitigung ist ein zivilrechlicher Anspruch mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Abgelehnt hat der Käufer die auch zu keinem Zeitpunkt, er wollte sich wieder melden. Die Tatsache, dass er sich damit etwas Zeit gelassen hat, heißt nicht, dass die Ansprüche nicht mehr bestünden.

Für die Verschlimmerung mit der Fahrertür gibt es keine Ansprüche, das ist klar. Aber offensichtlich haben doch alle Probleme die gleiche Ursache: die Fensterhebereinheit in der Fahrertür hat (bedingt durch den Unfall) einen weg.

Für 25.- € eine gebrauchte Schaltereinheit einbauen und gut ist.

Und wie soll jetzt noch nachgewiesen werden welche Mängel vor zwei Monaten existent waren und welche nun aufgetreten sind? Das ist doch ganz schön schwammig...

Du haftest sowieso nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Aber dass der defekte Fensterheberschalter schon beim Kauf vorhanden war, hast Du ja dem Käufer zugegeben. Wenn er das nur annähernd beweisen kann (Zeuge oder so), dann hast Du schlechte Karten.

Und wer kann sicher sagen, dass es jetzt immernoch nur die Schaltereinheit ist, oder dass die es anfänglich war? Es kommen sicher noch mehr mögliche Ursachen in Frage. Wer will da jetzt noch den Nachweis erbringen, was zum Zeitpunkt x wirklich defekt war? Bei einer sofortigen Überprüfung, wie es angeboten wurden, wäre das ursprüngliche Problem einzugrenzen gewesen.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. August 2019 um 13:59:36 Uhr:

Wer will da jetzt noch den Nachweis erbringen, was zum Zeitpunkt x wirklich defekt war? Bei einer sofortigen Überprüfung, wie es angeboten wurden, wäre das ursprüngliche Problem einzugrenzen gewesen.

Tatsache ist, es war defekt und es ist immer noch defekt. Hier gibt es den Beweis des ersten Anscheins. Wenn es gackert und Eier legt, ist es eben aller Wahrscheinlichkeit nach ein Huhn. Es wäre dann Sache des Verkäufers, diesen zu entkräften, indem er beweist, dass es ein neuer Mangel ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. August 2019 um 14:05:39 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. August 2019 um 13:59:36 Uhr:

Wer will da jetzt noch den Nachweis erbringen, was zum Zeitpunkt x wirklich defekt war? Bei einer sofortigen Überprüfung, wie es angeboten wurden, wäre das ursprüngliche Problem einzugrenzen gewesen.

Tatsache ist, es war defekt und es ist immer noch defekt. Hier gibt es den Beweis des ersten Anscheins. Wenn es gackert und Eier legt, ist es eben aller Wahrscheinlichkeit nach ein Huhn. Es wäre dann Sache des Verkäufers, diesen zu entkräften, indem er beweist, dass es ein neuer Mangel ist.

Der Verkäufer muss hier gar nichts beweisen. Es ist ein Privatverkauf und da gibt es keine Beweislastumkehr. Hier trägt der Käufer die volle Beweislast.

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