Käufer wirft verdeckte Mängel vor

Hallo liebes Forum,

ich bin gerade etwas baff da ich heute morgen eine Mail bezgl meines verkauften Fahrzeugs erhalten habe....

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe vor guten zwei Monaten einen Kleinwagen mit repariertem Unfallschaden verkauft.(Fahrertür). Ich habe diesen Schaden erläutert, explizit den Unfallhergang erklärt und was gemacht wurde und hier auch vorgezeigt, dass die Tür des Wagens manchmal nicht so perfekt schliesst wenn man zu schwach die Tür zu macht. Das ganze ist auch als reparierter Unfallschaden im Kaufvertrag betitelt.

Zwei Tage später rief mich der Käufer an und meinte das Beifahrer Fenster würde ab und an "hoch-runter" fahren wenn man es von der Fahrerseite ansteuert. Ich habe ihm ganz offen und ehrlich gesagt ich habe vergessen diesen Fehler zu erwähnen da er auch nur sporadisch auftrat und sogar angeboten dies zu meinen Kosten checken zu lassen, er meinte aber es wäre ja halb so wild und ansonsten würde er sich noch mal melden.

Ich dachte es wäre nun alles erledigt und lese nun (über zwei Monate später) eine Email mit dem frechen Betreff "versteckte Mängel" in der er mir vorwirft das Problem wäre seitdem weitaus schlimmer geworden (Die Fenster würden von sich aus beide! runter gehen obwohl keiner im Fahrzeug sitzt) und bei der Fahrertür würde sich ein Scharnier lösen das er dauernd nachziehen müsste....

Nun liest sich die Email nach einer indirekten Forderung ich hätte ja damals eine Reparatur angeboten und da sich die genannten Punkte so verschlimmert haben müsse ich ihm hier nun entgegen kommen.

Bei der Fahrertür bin ich persönlich der Meinung dass das Risiko bei einem Unfallschaden nunmal da ist und ich ja nichts für eine Verschlimmerung kann. Mit der Fensterelektrik hatte ich direkt nach Verkauf angeboten und es kam nichts mehr, jetzt wo das Problem ausweitet sehe ich mich nicht mehr in der Gewährleistung dies machen zu lassen.

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen mit solchen Fällen gehabt?

Beste Antwort im Thema

Zu einer ordentlichen besichtigung gehört unter anderem ein Probefahrt. Und VOR Beginn der Probefahrt hat man eine Sichtprüfung vor zu nehmen. dazu gehört auch IMMER eine Lichtprüfung. Auch die Hupe sollte man in dem Fall prüfen. Genau das versteht man unter einer Fahrzeugbescihtigung. Und bei der Probefahrt prüft man dann möglichst ALLE Funktionen. Auich eine Kliomaanlage im Winter. Eine Funktionsprüfung ist in der regel immer möglich (außer im Winter bei Minusgraden, da schalten die ich in der Regel eh ab). Dann fahre ich mit dem Auto ein paar km (Stadt, (kurvige)Landstraße, Autobahn). Auch mal, wenn möglich eine Vollbremsung. Wer das vor dem Kauf nicht macht, hat ein Problem.

Bei so einem Test stellt man viele Mängel fest.

Eine defekte Lampe stellt man da fest. Aber, genau wie Bremsen, reifen usw. sind das Verschleißteile. da greift keine Gewährleistung. das heißt natürlich nicht, das man es als Käufer akzeptieren muß. Man kann z.B. den Preis VOR dem kauf etwas drücken oder die Instandhaltung vereinbaren. kauft man trotzdem Komentarlos wars das.

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Habs mir fast gedacht, dass wir von zwei verschiedenen Sachverhalten ausgehen.
Bei mir ging's immer nur um nachweislich bekannte Mängel - dachte ich hätte das auch so rübergebracht.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 2. September 2019 um 13:17:34 Uhr:


Moin,

Andy - nein. Es wird DAS BEHOBEN, das bei Fahrzeugübergabe da war und vom VK versäumt wurde dem Käufer mitzuteilen. War das die Funktion des Fensterhebers rechts - dann wird der instandgesetzt. Funktioniert anschließend links auch win/win. Wenn nicht, dann hat der Käufer bei LINKS Pech gehabt. Genau lesen und verstehen was geschrieben wurde. NUR der Mangel, der vergessen wurde dem Käufer bekanntgemacht zu werden. Alles was neu dazukommt fällt unter den Gewährleistungsausschluss und ist für den Verkäufer irrelevant.

LG Kester

Und genau dort ist ein Problem.
Es war FH rechts fehlerhaft. Gehen wir mal davon aus, dass es ein defekt in der Schaltereinheit war. ---> Käufer meldet sich, Verkäufer bietet Reparatur an aber Käufer lehnt erstmal ab mit dem Hinweis, er würde sich ggf wieder melden. Verkäufer hätte hier nur die Schaltereinheit tauschen müssen.

2 MONATE später hat sich das Problem so verschlimmert, dass auch noch FH links fehlerhaft ist. Nun möchte der Käufer natürlich die Reparatur. Bei der Reparatur stellt sich heraus, dass die Schaltereinheit UND das Steuergerät (SG) defekt sind. Schaltereinheit wird getauscht und FH rechts ist immernoch nicht in Ordnung, da inzwischen auch das SG defekt ist. Hier müsste also der Verkäufer ein Bauteil bezahlen, welches ursprünglich noch in Ordnung war und nur aufgrund der Zeitschinderei des Käufers von Verkäufer übernommen werden soll? Das hälst du für OK?

Meine Annahmen sind rein spekulativ, aber nicht abwegig.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 2. September 2019 um 14:58:57 Uhr:


Und genau dort ist ein Problem.

das Problem ist, dass Du hier irgendwelche Ideenkonstrukte präsentierst, die vielleicht so vorkommen könnten, aber nur auf Annahmen beruhen und mit dem Fall gar nichts zu tun haben.

Fehlerhafte oder nicht gesicherte Annahmen Deinerseits:
- FH links wäre ein Folgeschaden von FH rechts
- FH laufen über ein Steuergerät
- Schaden liegt am Steuergerät
- Steuergerät ist ein Folgeschaden des defekten rechten FH

Man kann viel dazuerfinden, aber Fakt ist:
- es liegt ein Defekt am rechten FH vor
- der TE wusste davon und hat das gegenüber dem Käufer auch zugegeben
- es besteht eine Reparaturzusage

Auf Basis der Fakten muss der TE für diese Reparatur am rechten FH einstehen.

Moin,

Du stellst viel zu viele Vermutungen an. A - man kann die Teile in der Regel durchmessen. Dann weiß man wo Fehler liegen. Der Fehler kann ja auch schon von Anfang an in einem gestörten Steuergerät gelegen haben, sofern denn eines da ist. Und bedenke bitte auch - es handelt sich um einen Gebrauchtwagen - da holt man solche Teile eher nicht neu. Selbst wenn wir von einer S-Klasse reden würden gibt es diese für ca. 100€ gebraucht. Ist also alles kein Drama.

LG Kester

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Wir arbeiten hier ALLE nur mit Vermutungen und Annahmen. Niemand hier kennt die tatsächlichen Absprachen. Niemand weiß, was wirklich das der Fehler ist.

Moin,

Ich gehe erstmal davon aus, dass der TE das so schildert wie es war - v.a. weil seine Schilderung nicht unbedingt zu seinem Vorteil ist. Und das ist erstmal ziemlich simpel angelegt. Mit stets mehr und mehr Vermutungen sind eigentlich nur die gekommen, die es möglichst alles ins Reich der Fabel verweisen möchten.

LG Kester

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