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Gebrauchtwagen 5 Monate nach Kauf große Mängel am Motor

Themenstarteram 16. Oktober 2018 um 13:20

Hallo,

Dies ist mein erstes Thema und ich würde gerne herausfinden ob bei meinem Fall die Gewährleistung für Gebrauchtwagen vom Händler noch gelten könnte.

Ich habe Ende Mai diesen Jahres einen VW Bora V5 Baujahr 2000 gekauft, dieser hatte beim Kauf schon 172.000 Kilometer. Im Vertrag vom Gebrauchtwagenhändler steht natürlich "Folgekosten aufgrund von Laufleistung und Baujahr höchstwahrscheinlich" und leider auch "Ölfeucht" . Nun ist uns aufgefallen das der Motor wirklich feucht wird und eine größere Reperatur fällig wird. Die Werkstatt hat Anfang nächste Woche Zeit und will mir dann sagen was wirklich alles im argen liegt. Nach kurzer Diagnose liegt es wahrscheinlich an der Ventildeckeldichtung und die Kühlmittelpumpe leckt minimal.

Also habe Ich das Fahrzeug nun 5 Monate bin knapp 4.000 Kilometer gefahren und muss wohl jetzt ordentlich investieren..

Gibt es bei der Laufleistung von 172.000 Km und diesen Mängeln überhaupt noch Anspruch?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jense Popense schrieb am 16. Oktober 2018 um 15:26:48 Uhr:

Hallo,

solange die ersten 6 Monate nach dem Kauf beim Händler noch nicht rum sind, sollte er für die Reparaturkosten aufkommen.

Außer er kann dir beweisen, dass die Schäden beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Dies kann er nicht. ...

Es sei denn,

1. dass die Schäden beim Kauf bereits bekannt/dem Käufer mitgeteilt wurden!

Dass also beispielsweise

Zitat:

@Florian-L schrieb am 16. Oktober 2018 um 15:20:33 Uhr:

... Im Vertrag vom Gebrauchtwagenhändler steht ... leider auch "Ölfeucht" .

explizit darauf hingewiesen wird, dass irgendeine Dichtung im Motorumfeld undicht ist!

(in diesem Fall also die Ventildeckeldichtung)

2. das defekte Teil/der Schaden als "Verschleißteil"/"Verschleiß" eingestuft wird!!

(was bei der Wasserpumpe denkbar wäre)

 

PS:

Warum gibt es hier nur einen "Danke"-Button? ***Durch Puntomaniac editiert***

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Hallo,

solange die ersten 6 Monate nach dem Kauf beim Händler noch nicht rum sind, sollte er für die Reparaturkosten aufkommen.

Außer er kann dir beweisen, dass die Schäden beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Dies kann er nicht. Nach 6 Monaten musst du ihm beweisen, dass es beim Kauf schon so war.

Also Händler anrufen, ihm sagen was es kosten soll und fragen ob er die Reparatur zu dem Preis übernimmt bzw. fragen ob er es reparieren möchte.

Wenn er beides verneint, dann einen Anwalt zur Hilfe nehmen. Solange die ersten 6 Monate nicht rum sind, hast du gute Chancen. Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, keine Angst vor Anwaltskosten.

Die bekommst du erstattet, bzw. muss der Händler zahlen.

Beste Grüße

Jens

Zitat:

@Jense Popense schrieb am 16. Oktober 2018 um 15:26:48 Uhr:

Hallo,

solange die ersten 6 Monate nach dem Kauf beim Händler noch nicht rum sind, sollte er für die Reparaturkosten aufkommen.

Außer er kann dir beweisen, dass die Schäden beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Dies kann er nicht. ...

Es sei denn,

1. dass die Schäden beim Kauf bereits bekannt/dem Käufer mitgeteilt wurden!

Dass also beispielsweise

Zitat:

@Florian-L schrieb am 16. Oktober 2018 um 15:20:33 Uhr:

... Im Vertrag vom Gebrauchtwagenhändler steht ... leider auch "Ölfeucht" .

explizit darauf hingewiesen wird, dass irgendeine Dichtung im Motorumfeld undicht ist!

(in diesem Fall also die Ventildeckeldichtung)

2. das defekte Teil/der Schaden als "Verschleißteil"/"Verschleiß" eingestuft wird!!

(was bei der Wasserpumpe denkbar wäre)

 

PS:

Warum gibt es hier nur einen "Danke"-Button? ***Durch Puntomaniac editiert***

Schlechte Karten...wurde ja vertraglich festgehalten. Sei froh wenn das alles ist bei dem "alten“ Karren.

Die Wasserpumpe und die Ventildeckeldichtung kosten etwas 70 €. Die Ventildeckeldichtung kann man selber wechseln und mit der Wasserpumpe kann man das auch, wenn man keine 10 Daumen hat.

Eigentlich peanuts.

Themenstarteram 16. Oktober 2018 um 17:34

Alles klar, vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

Ich würde mir mit jemand fachkundigen die Tage mal ein Bild machen um wirklich sicher zu gehen was nun defekt ist.

Wenn ich das weiß kann ich meinen Kaufvertrag prüfen und werde danach weiter entscheiden. Einiges am Auto kann man durchaus selber machen, gerade der Keilriemen sollte machbar sein.

 

LG Flo

Bei solchen Threads verstehe ich, dass Händler oftmals keine Lust mehr auf Geschäfte mit Privaten bei Altwagen haben :rolleyes: - ölfeucht steht sogar drin und Wapu ist doch normaler Verschleiss?

Wobei die Chancen in dem Alter/mit der km-Leistung (und auch schon deutlich jünger) bei allen möglichen Mängeln fraglich sind, google mal das pdf "Sachmangel Verschleiss ADAC".

In dem Alter wird im Streitfall auch oft gegen den Käufer entschieden - natürlicher Verschleiss (am ganzen Fahrzeug, nicht nur den sogenannten Verschleissteilen).

Die 6 Monate ersparen dem Käufer (wenn der Händler sich weigert) nur den zeitlichen Nachweis - der größere Haken ist oft der Beweis eines "echten" Sachmangels im juristischen Sinn.

Das wird in Foren leider gern übersehen und auf die einfache Formel "Teil kaputt = Händler muss reparieren, ist doch Sachmangel" reduziert.

Ein Auto lässt sich nicht umsonst bewegen und die Gewährleistung ist keine Reparaturkostenvollkasko...

Das nächste Mal kauf Dir bitte einen Neuwagen.

Vor 20 Jahren (also 1 Generation vor Dir) wäre niemand auf die Idee gekommen, bei einem Auto (was schon 1 Jahr über der durchschnittlichen Lebensdauer liegt) bei bissel Öl und Wasserundichtigkeit seinen Kaufvertrag zu "prüfen".

Ich gehe sogar soweit, dass selbst ohne den Vermerk "ölfeucht" dies kein Sachmangel ist, weil das Fahrzeug einfach zu alt (und demzufolge verschlissen) ist.

 

Zitat:

@Florian-L schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:34:40 Uhr:

Alles klar, vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich würde mir mit jemand fachkundigen die Tage mal ein Bild machen um wirklich sicher zu gehen was nun defekt ist.

Wenn ich das weiß kann ich meinen Kaufvertrag prüfen und werde danach weiter entscheiden. Einiges am Auto kann man durchaus selber machen, gerade der Keilriemen sollte machbar sein.

LG Flo

Zitat:

@trouble01 schrieb am 16. Oktober 2018 um 17:24:57 Uhr:

Die Wasserpumpe und die Ventildeckeldichtung kosten etwas 70 €. Die Ventildeckeldichtung kann man selber wechseln und mit der Wasserpumpe kann man das auch, wenn man keine 10 Daumen hat.

Eigentlich peanuts.

..dazu ca. 150€ an Lohn und feddisch..

Bei ~ 170.tsd km ist eine Ventildeckeldichtung sowie die Wasserpumpe eher zum

Verschleißteil zu zählen..daher, wirds nix mit der Gewährleistung..

Ergo, machen lassen und beim näcshten Autokauf auf das Kleingedruckte achten !

p.s. eine undichte Ventildeckeldichtung ist kein "großer Mangel am Motor"

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