Käufer will vom Privatkauf zurücktreten

Hallo zusammen,

bin mir zwar nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber dennoch:

Ich habe aktuell folgendes Problem:

Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her. Das war dem Käufer bekannt und wurde auch so im Kaufvertrag (ADAC Vorlage) festgehalten. Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll.

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Jetzt ist der Käufer natürlich nicht so gut auf das Thema zu sprechen, was ich auch verstehen kann, aber er will jetzt, dass ich entweder das Auto zurücknehme oder für die Kosten der Reparatur aufkomme (für einen Kulanzantrag besteht ja sehr wenig bis gar keine Hoffnung, zumal er nicht darauf warten kann/will und von mir erwartet, dass ich für einen eventuellen Motorschaden aufkomme, wenn er jetzt weiterfährt).

Kann mir hier jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Ich habe wenig Lust auf Stress, aber genau so wenig habe ich Lust die Kosten zu übernehmen, die eigentlich BMW zahlen müsste, denn die haben das mit der Steuerkette schließlich auch verbockt...

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:



Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.

[...]

...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...

Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.

Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?

Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.

Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.

Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.

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Bemerke soeben, dass ich beim SV etwas durcheinander gebracht habe.
Bei meinem vorgehenden Beitrag bitte ich die Leser dies gedanklich richtig zu stellen und meine Äußerungen dahingehend zu interpretieren.
Sorry

Etwas... der war gut!

Die Sachmängelhaftung wurde laut Vertrag ausgeschlossen.
Und eine gelängte Steuerkette ist nun einmal Verschleiss.
Zumindest bei einem Gebrauchtwagen mit entsprechender Laufleistung. Selbst bei einem Händler hätte der Käufer schlechte Karten das zu Reklamieren.
Beim Privatverkäufer gibt es die Beweislastumkehr nicht und so muss der Käufer das Wissen des Verkäufers über den Mangel nachweisen. Vermutungen zählen da nicht.
So lange die Steuerkette bei Übergabe des Fahrzeuges noch nicht übergesprungen war hat der Käufer das Problem.
Der andere Fall wäre wenn der Käufer beweisen könnte das die Steuerkette übergesprungen war und das wieder behelfsweise vor dem Verkauf auf die richtigen Einstellungen zurückgepfuscht wurde.
Wobei es natürlich darauf ankommt nach welcher Zeit und welcher km Leistung der Käufer reklamiert.
Einen Motorschaden auf dem Heimweg vom Verkäufer sehen Gerichte da etwas differenzierter.

Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:



Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.

[...]

...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...

Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.

Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?

Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.

Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.

Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.

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Oh man, was hier schon wieder alles Vermutet wird.

Der TE hat einen Wagen ohne TÜV und mit 2 jährigen Wartungsstau verkauft.
Das ist soweit kein Verbrechen. Geschieht in D sehr oft, und da redet noch keiner von Schlitzohr.

Zur Steuerkette: Der TE hat geschrieben das er davon wusste, und dem Käufer das mündlich auf der Probefahrt mitgeteilt hat.
Soweit so gut.
Besser wäre es aber gewesen, diesen Sachverhalt schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.
Und ob dieses geschehen ist, hat uns der TE noch nicht mitgeteilt.

Sollte die mangelhafte Steuerkette als Mangel im Kaufvertrag stehen, so ist der TE kein "Schlitzohr".
Sondern jemand der einen Mangel im Kaufvertrag offen preisgibt. Sollte es so abgelaufen sein, sehe ich hier nur den Käufer als Naiv und Blauäugig. Dann muss er zusehen wie er den Hobel wieder fit bekommt.

Sollte der TE die Steuerkette nicht schriftlich im Kaufvertrag erwähnt haben, sieht die Sache schon anders aus. Dann könnte man von Täuschung reden. Und dann leider auch nur, wenn der Käufer es dem TE nachweisen kann.

Aber dieses nicht ganz unwichtige Detail, hat uns der TE leider immer noch nicht erzählt!

Also TE, noch mal! Steht die gelängte Steuerkette inkl. nicht stimmender Steuerzeiten als Mangel im Kaufvertrag?

Gruß,
der_Nordmann

...ich versteh nur nicht, was der TE mit diesem Thread hier bezwecken wollte oder will?

Wenn, dann muß man so etwas eiskalt & knallhart durchziehen, wobei man sich als Verkäufer ggf. vorher über die rechtlichen Gegebenheiten informieren sollte um alle Details zu seinen Gunsten hinzudrehen.

Z.B. im Hinblick auf Aussagen in Verkaufsverhandlungen, wer oder welche Personen sind da zufällig als spätere (eigene) Zeugen anwesend. Was steht oder schreibt man wie in die Niederschrift des Kaufvertrages rein um nicht angreifbar zu sein.
Welche Papiere, Dokumente, Rechnungen, Servicehefte, etc. händigt man dem Verkäufer überhaupt aus oder welche behält man besser zurück... findet man halt nicht mehr oder "hat der Hund gefressen".

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 14:36:36 Uhr:


Zur Steuerkette: Der TE hat geschrieben das er davon wusste, und dem Käufer das mündlich auf der Probefahrt mitgeteilt hat.

Ich habe das im Ausgangsbeitrag so verstanden, dass er seinen Kunden darüber informiert hat, dass die Steuerkette in dem Zeitraum, indem das Fahrzeug im Besitz des TEs war, nicht getauscht wurde. Ich kann aus dem Text nicht ersehen, dass er den Käufer darüber informiert hat, dass die Kette gelängt also bereits defekt ist. Es ist aber ein feiner aber doch bedeutender Unterschied zwischen nicht gewechselt und defekt.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:


Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Gruß

Uwe

Thema hat sich erledigt, alles gut. Danke für die (sinnvollen) Beiträge hier.

Ein bisschen mehr Input wäre schön gewesen.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 28. Dezember 2017 um 17:05:36 Uhr:


Thema hat sich erledigt, alles gut. Danke für die (sinnvollen) Beiträge hier.

jawoll, danke fürs Gespräch ... jetzt wissen wir alle Bescheid 🙄
Worum gings überhaupt konkret ??

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 14:53:56 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 14:36:36 Uhr:


Zur Steuerkette: Der TE hat geschrieben das er davon wusste, und dem Käufer das mündlich auf der Probefahrt mitgeteilt hat.

Ich habe das im Ausgangsbeitrag so verstanden, dass er seinen Kunden darüber informiert hat, dass die Steuerkette in dem Zeitraum, indem das Fahrzeug im Besitz des TEs war, nicht getauscht wurde. Ich kann aus dem Text nicht ersehen, dass er den Käufer darüber informiert hat, dass die Kette gelängt also bereits defekt ist. Es ist aber ein feiner aber doch bedeutender Unterschied zwischen nicht gewechselt und defekt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 14:53:56 Uhr:



Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:


Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Gruß

Uwe

Dann zitier den ganzen Absatz und nicht nur den einen Satz.

Ich habe den Absatz so verstanden, daß während der Probefahrt über die Problematik der Steuerkette gesprochen wurde.
Aber sei es wie es sei, entscheidend ist der Kaufvertrag.
Und da der TE ja leider nicht mit mehr rausrückt, und sogar mit dem Thread abgeschlossen hat, werden wir wohl nie erfahren was wie ablief.

Mal wieder! Schade! Erst nach Rat fragen und dann nichts dazu beitragen. 🙄

Gruß,
der_Nordmann

Wenn man ein bisschen in den älteren Beiträgen des TE liest, findet man einiges dazu. MKL war bekannt, Steuerkette auch, dazu noch andere Kleinigkeiten. Und deshalb wollte der TE das Auto auch los werden. Nur hat er dabei das eine oder andere vergessen zu erwähnen. Für mich ist das klar ein arglistiges Verschweigen bekannter Mängel.

Auch wenn der aufmerksame MT Leser jetzt weiss warum der Verkäufer sein Auto verkauft hat.
Der Käufer wird wohl seinen Anwalt konsultiert haben - und der hat dem Käufer die Aussichtslosigkeit einer Rückgabe erläutert.
Dazu ist die Beweislage wohl zu dünn.

Ich will kein Moralapostel sein denn wer würde nicht versuchen sein Auto noch schnell zu verkaufen bevor es teuer wird.
Der Käufer hätte sich eben besser informieren müssen oder sich fachkundige Hilfe mitbringen müssen.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat muss man leider immer mit dem schlimmsten rechnen.

Oder der Käufer wollte bei mt im Bereich V&S eine Frage zwecks Rückgabe stellen und hat das hier gefunden. Dann könnte die Rückabwicklung ziemlich schnell abgelaufen sein.

Zitat:

@schwarzwaldtib schrieb am 28. Dezember 2017 um 21:30:49 Uhr:


Oder der Käufer wollte bei mt im Bereich V&S eine Frage zwecks Rückgabe stellen und hat das hier gefunden. Dann könnte die Rückabwicklung ziemlich schnell abgelaufen sein.

Wurde schon korrigiert
Gruß,
der_Nordmann

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