Käufer will vom Privatkauf zurücktreten
Hallo zusammen,
bin mir zwar nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber dennoch:
Ich habe aktuell folgendes Problem:
Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her. Das war dem Käufer bekannt und wurde auch so im Kaufvertrag (ADAC Vorlage) festgehalten. Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll.
Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).
Jetzt ist der Käufer natürlich nicht so gut auf das Thema zu sprechen, was ich auch verstehen kann, aber er will jetzt, dass ich entweder das Auto zurücknehme oder für die Kosten der Reparatur aufkomme (für einen Kulanzantrag besteht ja sehr wenig bis gar keine Hoffnung, zumal er nicht darauf warten kann/will und von mir erwartet, dass ich für einen eventuellen Motorschaden aufkomme, wenn er jetzt weiterfährt).
Kann mir hier jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Ich habe wenig Lust auf Stress, aber genau so wenig habe ich Lust die Kosten zu übernehmen, die eigentlich BMW zahlen müsste, denn die haben das mit der Steuerkette schließlich auch verbockt...
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.
Zitat:
@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:
Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.[...]
...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...
Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.
Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?
Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.
Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.
Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.
65 Antworten
Wenn der TE natürlich nichts im Kaufvertrag festgehalten hat wegen der Steuerkette sondern nur "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" dann ist er fein aus dem Schneider (solange kein exorbitanter Preis vereinbart wurde). Versuche mal zu beweisen was der TE zum Verkäufer gesagt hat, damit kommst du nicht weit.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 19:34:30 Uhr:
Dann zitier den ganzen Absatz und nicht nur den einen Satz.
Auch wenn man den ganzen Absatz zitiert, ändert es nicht daran, dass er nirgends gesagt hat, dass er den Käufer über die Längung der Steuerkette informiert hat. Er hat nur darauf hingewiesen, dass sie nicht in den Zeitraum seines Besitzes gewechselt wurde.
Hier der komplette Absatz:Zitat:
@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:
Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).
Wo bitte steht, dass er den Käufer darauf hingewiesen hat, dass die Steuerkette bereits gelängt ist?
Ist doch klar, dass der Käufer nachfragt, ob die Steuerkette schon getauscht wurde, eben weil bekannt ist, dass die Steuerkette problematisch ist. Es gibt aber auch viele (wohl die meisten) Fahrzeuge, bei denen die Steuerkette nicht auffällig ist. Wenn jedenfalls dem Käufer während der Fahrt nichts auffällt und der Verkäufer ihn auch nicht auf Auffälligkeiten hinweist, geht der Käufer davon aus, dass noch kein Problem mit der Steuerkette aufgetreten ist.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 28. Dezember 2017 um 19:34:30 Uhr:
Ich habe den Absatz so verstanden, daß während der Probefahrt über die Problematik der Steuerkette gesprochen wurde.
Sicherlich wurde über die Problematik gesprochen, aber ich kann nicht erkennen, dass der TE den Käufer darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Kette bereits gelängt, also defekt ist. Das ist aber entscheidend, denn wenn der TE den Käufer den Defekt wirklich verschwiegen hat, wäre das eine arglistige Täuschung.
War mein Hinweis etwa falsch.
Gruß
Uwe
Man, man Uwe!
So ein langer Post nur um noch mal drauf hinzuweisen, das du das so verstehst und ich anders?
Und das wo der TE hier raus ist, und wir eh keine Infos mehr bekommen!
Bist du immer so rechthaberisch?
Gruß,
der_Nordmann
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Das der hier fragende Benutzer sich nicht mehr melden wird liegt auf der Hand, dass hat nicht mit Rechthaberei zu tun.
Und es steht doch jedem frei die Länge seiner Beiträge selbst zu wählen, da finde ich es anmaßender sich das Recht heraus zu nehmen andere Benutze für so etwas anzugreifen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 29. Dezember 2017 um 10:43:55 Uhr:
Bist du immer so rechthaberisch?
Schaue mal in Spiegel, denn das trifft für dich zu. Man macht dich drauf aufmerksam, dass du den Text des TE falsch verstanden hast und statt zu schreiben, stimmt, habe mich geirrt, wird rumgeeiert. Erst soll ich falsch zitiert haben und jetzt soll ich rechthaberisch sein und das nur, um seinen Fehler nicht zuzugeben.
Aber ein Punkst stimmt, das Thema ist durch. Schade, dass der TE nichteinmal schreibt, was jetzt bei der Sache rausgekommen ist und wie er sich mit dem Käufer geeinigt hat.
Gruß
Uwe
Uwe, ich habe geschrieben das du das so interpretierst und ich anders. Da war das Thema für mich durch.
Wer hat danach nochmal darauf rumgeeiert? So viel zum Spiegel!
Aber sei es drum. Ich bin raus.
Euch allen noch ein paar schöne Tage im alten Jahr,
der_Nordmann
Bitte an die Mods - macht das ding hier zu - der TE schrieb, es habe sich erledigt - wie, das müssen wir halt in der Glaskugel lesen....
Zitat:
@M-Power86 schrieb am 28. Dezember 2017 um 17:05:36 Uhr:
Thema hat sich erledigt, alles gut. Danke für die (sinnvollen) Beiträge hier.
Nein, nicht alles gut. Da kauf ich einen 1er BMW an dem alles gut ist ausser das der Service nicht gemacht wurde und die HU abgelaufen ist. Jetzt lese ich hier das der Drecksack mich ueber den Tisch ziehen will und Erzaehlt das alles gut ist. Gut das ich hier nun Schwarz auf Weiss hab das du von der gelaengten Kette wusstest. Jetzt hab ich dich!
😁😁😁
Ich halt den TE auch fuer ein Schlitzohr der einen anderen beim Autokauf wissentlich ueber den Tisch zog. Pfui
Schon schlau der TE! Ich fasse es nicht. Naja. Kann man nur hoffen, dass solche Verkäufer bekommen was sie verdienen. Glückwunsch an den Käufer! Solch ein Glück hat leider nicht jeder!
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 29. Dezember 2017 um 13:10:30 Uhr:
Bitte an die Mods - macht das ding hier zu - der TE schrieb, es habe sich erledigt - wie, das müssen wir halt in der Glaskugel lesen....
mich würde spasseshalber trotzdem interessieren, wie genau es sich nun erledigt hat.
Wenn man schon wegen so einer Geschichte um Meinungen fragt, sollte man die Sache auch entsprechend zu Ende bingen und nicht alle Interessierten mit dem offenen Schluss sitzen lassen. So kann man sich die Posterei auch sparen! Auf sowas kann ich gerne verzichten!
Naja, gefühlt 80% aller Threads hier sterben sang -und klanglos, ohne das die helfenden je den Ausgang erfahren.
Ist ja schon traurige Normalität hier.