Käufer will vom Privatkauf zurücktreten

Hallo zusammen,

bin mir zwar nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber dennoch:

Ich habe aktuell folgendes Problem:

Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her. Das war dem Käufer bekannt und wurde auch so im Kaufvertrag (ADAC Vorlage) festgehalten. Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll.

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Jetzt ist der Käufer natürlich nicht so gut auf das Thema zu sprechen, was ich auch verstehen kann, aber er will jetzt, dass ich entweder das Auto zurücknehme oder für die Kosten der Reparatur aufkomme (für einen Kulanzantrag besteht ja sehr wenig bis gar keine Hoffnung, zumal er nicht darauf warten kann/will und von mir erwartet, dass ich für einen eventuellen Motorschaden aufkomme, wenn er jetzt weiterfährt).

Kann mir hier jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Ich habe wenig Lust auf Stress, aber genau so wenig habe ich Lust die Kosten zu übernehmen, die eigentlich BMW zahlen müsste, denn die haben das mit der Steuerkette schließlich auch verbockt...

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:



Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.

[...]

...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...

Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.

Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?

Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.

Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.

Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.

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Ich sag nur "Karma is a bitch" 😉 ... das was man aussät, wird man irgendwann ernten müssen :-P

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 29. Dezember 2017 um 18:38:14 Uhr:


Naja, gefühlt 80% aller Threads hier sterben sang -und klanglos, ohne das die helfenden je den Ausgang erfahren.
Ist ja schon traurige Normalität hier.

da er schonmal gepostet hat, dass es sich erledigt hat, wär ihm sicher kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn er im Nebensatz noch erwähnt hätte, auf welche Weise es sich erledigt hat...

Leute, das ist doch offentichtlich, sonst hätte er sich erklärt.
Er hat die Mängel NICHT im Vertrag fest gehalten und höchstwahrscheinlich hat er die Mängel nicht mal mündlich erwähnt.

Sehe ich auch so - er wird aufgeschlagen sein...

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Na, wenns sooo interessiert... man kann dem User auch 'ne PN schreiben... ;-) Dann kann zwar ebenfalls nichts zurückkommen, aber der Nerv-Faktor ist ggf. etwas größer...

Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Dezember 2017 um 00:36:40 Uhr:


Leute, das ist doch offentichtlich, sonst hätte er sich erklärt.
Er hat die Mängel NICHT im Vertrag fest gehalten und höchstwahrscheinlich hat er die Mängel nicht mal mündlich erwähnt.

wie so oft: da werden sich die richtigen getroffen haben.

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