Käufer will vom Privatkauf zurücktreten

Hallo zusammen,

bin mir zwar nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber dennoch:

Ich habe aktuell folgendes Problem:

Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her. Das war dem Käufer bekannt und wurde auch so im Kaufvertrag (ADAC Vorlage) festgehalten. Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll.

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Jetzt ist der Käufer natürlich nicht so gut auf das Thema zu sprechen, was ich auch verstehen kann, aber er will jetzt, dass ich entweder das Auto zurücknehme oder für die Kosten der Reparatur aufkomme (für einen Kulanzantrag besteht ja sehr wenig bis gar keine Hoffnung, zumal er nicht darauf warten kann/will und von mir erwartet, dass ich für einen eventuellen Motorschaden aufkomme, wenn er jetzt weiterfährt).

Kann mir hier jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Ich habe wenig Lust auf Stress, aber genau so wenig habe ich Lust die Kosten zu übernehmen, die eigentlich BMW zahlen müsste, denn die haben das mit der Steuerkette schließlich auch verbockt...

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:



Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.

[...]

...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...

Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.

Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?

Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.

Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.

Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.

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Was ist denn eine „gelängte“ Steuerkette...?

-🙂

Das, was der Ausdruck aussagt: Länger, als sie sein soll (Dehnung durch Beanspruchung). Wenn das die Spannelemente nicht mehr ausgleichen können, Gefahr des Überspringend mit ggf. fatalen Folgen.

nunja ... ein verschwiegener bekannter Mangel - wie hier die Steuerkette - ist Betrug und durchaus ein Grund, wirksam auch von einem Privaten Kaufvertrag zurückzutreten.
Die andere Sache ist, ob der Käufer - wie auch immer - nachweisen kann, dass der Verkäufer von dem Steuerkettenproblem wusste ... kann er das, siehts für den Verkäufer schlecht aus !

Hast du im Kaufvertrag die gelängte Steuerkette und die nicht stimmenden Steuerzeiten als Mangel mit niedergeschrieben?
Wenn ja, sollte der Käufer da keine Handhabe gegen dich haben.
Wenn nein , dann nicht den Wagen lieber wieder zurück und gib ihm sein Geld zurück.

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@TE
Denk Dich mal in die Position des Käufers, schau auf das Verhalten des anderen und frage Dich selbst, ob Du so gesehen werden willst. 😉

Das fällt dann wohl unter arglistige Täuschung...!
Wer macht eine Probefahrt mit einer bewusst gestreckten Steuerkette...?

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:01:10 Uhr:


Das fällt dann wohl unter arglistige Täuschung...!
Wer macht eine Probefahrt mit einer bewusst gestreckten Steuerkette...?

-🙂

Jemand der sich mit der Materie nicht auskennt!

Entscheidend für den TE ist, ob die Steuerkette im Kaufvertrag als Mangel erwähnt wurde!

Zitat:

@martinb71 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:16:17 Uhr:



Was der TE aber anscheinend nicht gemacht und damit dann einen Mangel wissentlich verschwiegen hat. Ganz krass nennt man das Betrug.
TE wenn dem so ist nimm lieber das Auto schnell zurück und gib dem Käufer sein Geld wieder - es könnte sonst noch viel teurer werden.

Über die Steuerkette wurde doch zwischen Verkäufer und Käufer während der Probefahrt gesprochen.
Es wurde gesagt, daß die Steuerkette wohl noch nie im Besitz des Verkäufers gewechselt wurde.
Da bei der Probefahrt nichts aufgefallen ist und das Auto danach gekauft wurde, sehe Ich da keinen Betrug oder einen wissentlich verschwiegenen Mangel.

Zitat:

@princeton schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:01:10 Uhr:


Das fällt dann wohl unter arglistige Täuschung...!
Wer macht eine Probefahrt mit einer bewusst gestreckten Steuerkette...?

-🙂

Richtig, und dabei auch nichts aufgefallen ist.

Einfach richtig lesen: Der Steuerriemen meines PKW wurde auch noch nie gewechselt. Wüsste ich, wie der TE, dass er gelängt wäre - ruckzuck in die Werkstatt.

Zitat:

@situ schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:40:22 Uhr:


...Wüsste ich, wie der TE, dass er gelängt wäre - ruckzuck in die Werkstatt.

Jede Kette, jede Steuerkette und auch jeder Zahnriemen längt sich mit der Zeit... das ist vollkommen normal. Eine Steuerkette muß soweit mir bekannt im Gegensatz zu einem Zahnriemen auch extrem selten gewechselt werden.

Bei den Spannrollen für Zahnriemen, die ich bisher in der Hand hatte gibts sogar 2 unterschiedliche Markierungen. Die eine ist wenn man einen neuen Zahnriemen einbaut und die zweite ist für den Fall, dass man einen schon gelaufenen / gebrauchten Zahnriemen auflegt.
Bei dem gebrauchten und damit bereits gelängten Zahnriemen wird die Rolle weniger stark gespannt als bei einem neuen Riemen.

PS:...für den Fall, dass irgendwann mal jemand ein Auto von mir kaufen sollte ... isch abe doch gar keine Ahnung von Audos 😁

So steht es in meinem Posting "mehr, als die Spannelement ausgleichen können" Nur darum geht es.

...stimmt. Wobei das schon wirklich ein Extremfall sein sollte, wenn eine Kette derart gelängt ist.

Auch wenn die Kette in meinem Volvo V50, 2.0D nur die beiden Nockenwellen verbindet sind die angefügten Photos vom Verschleiß nach ca. 225.000km schon interessant... selbst die Kunststoffschiene des Spanners läßt im Hinblick auf die Laufleistung kaum einen Abrieb erkennen.
Das Wechselintervall für den Zahnriemen liegt übrigends bei 220.000km... dabei hab ich die Kette "sichtkontrolliert" und weil ich einen da hatte hab ich trotz des geringen Verschleiß einen neuen Spanner montiert.

Da ergeben sich schon einige Fragen.
Wie merkt man, dass eine Steuerkette gelängt ist (übersprungen ist sie ja nicht)? Der Verkäufer macht die Wartungsarbeiten selbst, kennt sich also sehr gut mit der Fahrzeugtechnik aus. Erklärt hier sogar, dass er von der Kettenlängung wußte (!!) und den Käufer pauschal auf Probleme dieser Modellreihe hingewiesen hat, den Mangel aber nicht im Kaufvertrag aufgeführt. Warum stand das Fahrzeug zwei Jahre herum? Es kann unterstellt werden, der Verkäufer hat ihn wegen der Kettenlängung nicht mehr gefahren. War das Fahrzeug noch zugelassen bei der Probefahrt?
Aber es sind auch Fragen an den Käufer:
Warum kauft er ein Fz, das zwei Jahre rumstand und ohne HU? Nach Schilderung wußte er um die Modellprobleme, was darauf schließen läßt, dass er kein totaler Laie ist (ist für den SV aber unerheblich). Wo steht das Fz jetzt (in Werkstatt, welche die Schdiagnose erstellt hat?)?
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Käufer nach Fahrzeugübergabe (ohne TÜV/HU, Zulassung?) dieses auf Höchstgeschwindigkeit gebracht und das Überspringen der Kette verursacht hat. Dies dürfte allerdings zu einem kapitalen Schaden geführt haben, der vermutlich den Zeitwert des Fz übersteigt.
Meine Meinung: Durch Verschweigen der Kettenlängung durch den wohl technisch versierten Verkäufer könnte tatsächlich eine Straftat (Betrug) vorliegen. Bei einer Anzeige könnte dann eine Geldstrafe verhängt werden, unabhängig der Erstattung des Schaden mit allen Unkosten an den Käufer.
Allgemein gilt aber, man kann nie sagen wie ein Rechtsstreit vor Gericht ausgehen wird.

HU

Zitat:

@hkelbi1 schrieb am 27. Dez. 2017 um 17:3:50 Uhr:


Da ergeben sich schon einige Fragen.
Wie merkt man, dass eine Steuerkette gelängt ist (übersprungen ist sie ja nicht)? Der Verkäufer macht die Wartungsarbeiten selbst, kennt sich also sehr gut mit der Fahrzeugtechnik aus. Erklärt hier sogar, dass er von der Kettenlängung wußte (!!) und den Käufer pauschal auf Probleme dieser Modellreihe hingewiesen hat, den Mangel aber nicht im Kaufvertrag aufgeführt. Warum stand das Fahrzeug zwei Jahre herum? Es kann unterstellt werden, der Verkäufer hat ihn wegen der Kettenlängung nicht mehr gefahren. War das Fahrzeug noch zugelassen bei der Probefahrt?

Maerchenstunde? Oder wie kommst du zu all deinen Behauptungen?

Selfservice? Steht nicht im OP. Letzter Service vor 2 Jahren heisst nicht, dass das Auto so lange stand. Und eine gelaengte Kette kann einem auch der Meister mitteilen, muss man nicht selbst merken.

Der Kaeufer wusste auch Bescheid, also kein Betrug. Allein die Nachweisbarkeit wird schwierig.

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