Käufer will niedrigeren Preis im Vertrag stehen haben?!
Hallo liebe MT-ler,
Ich habe ein merkwürdiges Problem: ich verkaufe im Moment meinen Golf Plus und habe einen Interessenten, der nach Probefahrt etc das Fahrzeug für 6.000€ kaufen möchte. Nun das Problem: der Käufer kam zusammen mit seiner Ex-Frau (?!), für die das Fahrzeug bestimmt ist. Diese Frau bekommt scheinbar Unterhaltszahlungen vom Käufer, und darf wegen des erhaltenen Wohngeldes angeblich kein Fahrzeug dieser Preisklasse kaufen, ohne mit Abstrichen beim Wohngeld rechnen zu müssen. Daher möchte der Verkäufer mir zwar die vereinbarten 6.000€ bezahlen, es soll im Kaufvertrag jedoch eine kleinere Summe stehen. Ich werde, falls der Verkauf zustande kommt, die Übergabe in meiner Hausbank mit Prüfung der Geldscheine durchführen.
Abgesehen von dieser abstrusen Geschichte nun meine Frage:
Habe ich als Verkäufer einen Nachteil, wenn ich nun für das Fahrzeug meine 6.000€ erhalte, im Kaufvertrag aber weniger steht? Da ich innerhalb von 4 Wochen keinen anderen potentiellen Käufer finden konnte, würde ich eigentlich trotzdem gerne unter diesen Umständen verkaufen, nur kommt mir das ganze eben spanisch vor. Hat jemand einen Rat für mich? Ich bin um jede Antwort dankbar!
LG MX_96
Beste Antwort im Thema
Mach den Kaufvertrag über 6000€ und fertig...
Dann kann dir niemand was wollen..
Der Käufer kann ja später problemlos, einen neuen Kaufvertrag ausstellen, und ggf. Das Geschäft mit einem Kollegen oder seiner Exfrau ausführen. Aber das betrifft dich dann nicht mehr..
28 Antworten
Oder auch die holde Maid...
Ja klar - die darf man dann wieder nicht behalten.
Im Gegensatz zu den Teppichen und Kamelen...
Normal ist es üblich KFZ- Papiere nur gegen Bargeld zu tauschen.Zitat:
@X_FISH schrieb am 20. Februar 2016 um 17:13:25 Uhr:
Zitat:
@Foggy schrieb am 20. Februar 2016 um 16:10:13 Uhr:
wer schreibt denn beim Kaufpreis nur "wie vereinbart" rein?Hab ich bisher nie und werde ich definitiv nie machen.
Nachher bekommt man 3 Teppiche und zwei Kamele. 😁Grüße, Martin
Nachher gibt es vielleicht nicht einmal 3 Teppiche und zwei Kamele!
😁
MfG. K+-
Ich würde niemals wenn ich ein Auto von Privat kaufe, dieses mit einer Überweisung bezahlen. Das wäre mir zu unsicher wegen der Übergabe der Papiere usw.
Da kann das Fahrzeug noch so gut und der Verkäufer nett sein aber es gilt Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Zitat:
@Patryk2000 schrieb am 21. Februar 2016 um 19:04:37 Uhr:
Ich würde niemals wenn ich ein Auto von Privat kaufe, dieses mit einer Überweisung bezahlen. Das wäre mir zu unsicher wegen der Übergabe der Papiere usw.
Da kann das Fahrzeug noch so gut und der Verkäufer nett sein aber es gilt Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Übergabe der Papiere? Per Vertrag geregelt.
Ansonsten gibt's ein Henne-Ei-Problem.
Bargeld gegen Papiere.
Papiere nur gegen vorher kontrolliertes Bargeld.
Kontrolliertes Bargeld nur wenn man mit zur Bank geht.
Kein Vertrauen gegenüber der Bank.
etc. 😁
Im Ernst: Die Papiere sind kein Eigentumsnachweis. Sollte inzwischen bekannt sein. Daher ist man selbst bei »Bargeld gegen Papiere« keinen Schritt weiter. Wer also absolute Paranoia hat -> da hilft nur der Neuwagen und die Bank bezahlt direkt ans Autohaus.
Grüße, Martin
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Die Paranoia sind ja von deiner Seite aus.
Und es ist egal ob es vertraglich geregelt ist oder nicht. Man hat schon vieles erlebt die Leute sagen das Fahrzeug hatte einen Unfall etc und das Geld ist nicht mehr vorhanden. Und einfach mal so zur Bank gehen und eben mal 6000 Euro auszahlen lassen das macht nicht jede Bank mit.
Du machst es potentiellen Käufer bei dir wirklich umständlich und schwer.
Zitat:
@Patryk2000 schrieb am 21. Februar 2016 um 20:10:34 Uhr:
[...] Und einfach mal so zur Bank gehen und eben mal 6000 Euro auszahlen lassen das macht nicht jede Bank mit.
Du machst es potentiellen Käufer bei dir wirklich umständlich und schwer.
Err... Ich war der mit der Überweisung. Nicht der mit dem Auszahlen lassen. 🙂
Grüße, Martin
Danke für eure zahlreichen Antworten, irgendwie wurde mein letzter Beitrag nicht hochgeladen wie ich gerade sehen muss (?). Es kam, wie es kommen musste: "Die Bank will nur einen Kredit für 4000€ geben", natürlich, sowas klärt man ja auch nicht im Voraus ab - damit hat sich das Thema für mich erledigt.
*Off-Topic*
Ich muss sagen dass ich noch nie so schlechte Erfahrungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt machen musste wie mit meinem Golf Plus, und ich bin mittlerweile echt resigniert. Die bisherigen Interessenten seit nunmehr einem Monat waren allesamt derart unverschämt (oder beschränkt), dass ich kaum Worte dafür finde: schon 3 Leute haben angerufen und gemeint, dass Sie ganz dringend kaufen und besichtigen möchten, und haben mir einen mordsmäßigen Stress gemacht, und haben sich dann einfach nie wieder gemeldet. Der nächste war bei der Probefahrt einfach 1 Stunde lang weg und hat mit meinem Auto ohne Absprache sein Kind abgeholt (geht's noch?!), und der letzte wollte mir ein "gutmütiges Angebot" machen, bei dem er mir, nach Probefahrt und ausführlicher Präsentation natürlich, satte 2500€ weniger als im Inserat angegeben zahlen wollte.
Ich habe bisher 1 Auto, 1 Motorroller und 3 Motorräder über die üblichen Internetplattformen verkauft, aber sowas ist mir wirklich noch nicht untergekommen. Das "schlimmste" was mir bisher in dieser Hinsicht passiert war war ein Käufer, der (vermutlich aus Schusseligkeit) ein halbes Jahr lang das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, was nach zwei Anrufen (Versicherung und Zulassungsstelle) aber ohne weitere Folgen erledigt war. Ich bin mir sicher, dass andere Leute noch deutlich üblere Dinge erlebt haben, aber ich bin wirklich sprachlos, wie unverschämt sich alle potentiellen Käufer mir gegenüber verhalten haben, zumal ich wirklich vollkommen transparent mein Angebot erstellt habe und das Angebot wirklich ehrlich war (der Preis ist auch nicht aus der Luft gegriffen, ich habe eine Schwacke-Bewertung durchführen lassen). Und da wundert sich noch einer über Lug und Trug bei so vielen Gebrauchthändlern, Tachomanipulationen usw? Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass sich viele Leute gezielt nach den Inseraten im Internet umsehen, die am längsten online sind, um verzweifelte Verkäufer zu finden, denen man dann die dreistesten Preise schmackhaft machen will - nicht mit mir, da fahr ich die Kiste lieber noch, bis sie mir auf dem Hof auseinanderfällt, bevor ich so ein Verhalten unterstütze.
LG MX_96
Solange es TV-Sendungen gibt wo das richtige Handeln gezeigt wird (Panagiota Petridou - Rostlaube gegen Traumauto- http://www.nowtv.at/vox/biete-rostlaube-suche-traumauto/list/aktuell glauben viele, dass es üblich ist so zu feilschen.
Beim privaten (Online)-Verkauf braucht man schon eine dicke Haut und das ist nicht Jedermanns Sache!
MfG. K+-
Zitat:
@MX_96 schrieb am 22. Februar 2016 um 18:30:08 Uhr:
Ich muss sagen dass ich noch nie so schlechte Erfahrungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt machen musste ...a) Der nächste war bei der Probefahrt einfach 1 Stunde lang weg und hat mit meinem Auto ohne Absprache sein Kind abgeholt (geht's noch?!)
b) Das "schlimmste" was mir bisher in dieser Hinsicht passiert war war ein Käufer, der (vermutlich aus Schusseligkeit) ein halbes Jahr lang das Fahrzeug nicht umgemeldet hat
Also ein bisschen bist Du daran auch selbst schuld. Du bist scheinbar zu nett für diese Welt - das ist 100 % positiv gemeint. Erhalte Dir das solange Du das durchhältst und es Dich glücklich macht 🙂
Nach vielen negativen Erfahrungen habe ICH inzwischen gelernt:
Nett kann ich auch - bringt aber nix!
zum Thema:
zu a): Mein Auto fährt kein Fremder, ohne dass ich dabei bin. Was weiß ich, was der mit meinem Auto alles "testet" und dann bekomme ich es kaputt zurück.
Vielleicht kommt er auch gar nicht wieder - und die Versicherung zahlt mir nichts, weil ich selbst ihm freiwillig und ohne Not den Schlüssel gegeben habe.
Ob er überhaupt selbst ans Steuer darf, kommt auch darauf an, was das für ein Kandidat ist. Evtl. kann er mir auch nur beim Vorführen zuschauen, Wünsche werden erfüllt... (Das ist schon passiert, er hat das Auto trotzdem gekauft).
zu b): Ich gebe NIEMANDEN mein Auto mit auf meinen Namen angemeldeten Kennzeichen mit - auch nicht nach der Regel Bargeld gegen Papiere+Auto.
Folgendes Verfahren ist möglich:
- Kaufvertrag mit korrekten Daten (!!!) ausfüllen und unterschreiben.
- Gegen Anzahlung (ca. 10 - 20 Prozent des Kaufpreises) gibt es die Papiere und die Kennzeichen, das Auto bleibt bei mir stehen und wird nicht mehr bewegt.
- Käufer geht das Auto auf seinem Namen anmelden
- Käufer kommt mit seinen neuen Kennzeichen, bezahlt den Rest des Kaufpreises (bar oder durch Überweisung) und bekommt (sofern die Überweisung auf meinem Konto angekommen ist) dafür das Auto und die Schlüssel.
Alternativ ist möglich: Nach Anzahlung melde ich das Auto selbst ab, die Rückfahrt nach Hause mit entstempelten Kennzeichen ist legal. Der Käufer bringt dann bei Abholung rote Kennzeichen mit. Dann weiter wie oben.
Oder wir fahren gemeinsam zur Zulassungsstelle, danach fährt er mich heim.
ICH habe keine Lust auf Stress. Und der kann immens sein, wenn der Käufer nicht ummeldet und dann noch dazu blöderweise einen Unfall baut... oder, oder, oder...
Ohne mich 😉 ,dazu gibt es zu viele Idioten auf der Welt.
Zitat:
zu a): Mein Auto fährt kein Fremder, ohne dass ich dabei bin. Was weiß ich was der mit meinem Auto alles "testet" und dann bekomme ich es kaputt zurück.
Was das angeht will ich ganz ehrlich sein: Ich wurde da etwas überrumpelt. Es waren 3 ältere Erwachsene die ohne viele Worte zu verlieren losgefahren sind - das ist vielleicht nicht so clever gewesen, ich bin aber auch erst 19 Jahre alt und vielleicht einfach noch nicht konsequent/erfahren genug, um die Situation sofort richtig zu erkennen und eine schlagfertige Reaktion hervorzubringen. Ganz blöd bin ich allerdings auch nicht, ich habe die Kennzeichen ihrer Autos direkt nachdem sie die Probefahrt antraten abfotographiert und an den Autos gewartet. Ich habe aber auch nicht ernsthaft damit gerechnet dass jemand, der einen einigermaßen seriösen Eindruck macht, bei einer Probefahrt länger als 30min mit dem Fahrzeug verschwindet - mir selbst ist es schon unangenehm, wenn ich es dem Verkäufer länger als 20min "wegnehme", denn dann hat man eigentlich auch schon alles Relevante gesehen, was sich in einer einzigen Probefahrt ausprobieren ließe (wenn man nicht gerade mit 180 auf die Bahn will).
Zitat:
zu b): Ich gebe NIEMANDEN mein Auto mit auf meinen Namen angemeldeten Kennzeichen mit - auch nicht nach der Regel Bargeld gegen Papiere+Auto.
Ich möchte es eigentlich keinem potentiellen Käufer zumuten müssen, Kurzzulassungskennzeichen mitzubringen oder das Fahrzeug ohne eigene Probefahrt beurteilen zu müssen, schließlich will ich das selbst ja auch nicht. Ich habe alle derartigen Kaufverträge bisher mit Datum UND leicht vorgesetzter Uhrzeit aufgesetzt und anschließend direkt meiner Versicherung gemailt, und nach meinem Rechtsverständnis bin ich damit vollständig abgesichtert - aber vielleicht irre ich mich auch was das angeht.
@kritikplusminus
Zitat:
Beim privaten (Online)-Verkauf braucht man schon eine dicke Haut und das ist nicht Jedermanns Sache!
Das mit dem Gebrauchtwagenkauf ist wohl wie die Wahl zwischen Cholera und Pest: entweder der Stress mit den Privatkäufern oder der niedrigere Preis der Gebrauchtwagenhändler.
Zitat:
@kritikplusminus schrieb am 22. Februar 2016 um 19:08:46 Uhr:
Beim privaten (Online)-Verkauf braucht man schon eine dicke Haut und das ist nicht Jedermanns Sache!
Die Erfahrung macht auch gerade der Anbieter von einem Fahrzeug für das ich mich auch interessiere. Offensichtliches (da in der Beschreibung bereits genannt) wird zum Preisdrücken verwendet. Sind wohl gewohnt das ein für 5'000 Euro ausgeschriebenes Fahrzeug nur noch 3'500 Euro im Verkauf kostet und nachdem einer mal kurz über die Kunststoffteile gewichst hat ist er sofort 8'500 Euro wert. 😁»Da fehlen Radkappen.« - »Stimmt - sieht man auch auf den Bildern.« - »Also die kosten bei VW ca. 200 Euro als Set, da müssen Sie schon 150 Euro runtergehen!«
Err.. What?
Grüße, Martin
Zitat:
@MX_96 schrieb am 22. Februar 2016 um 20:43:14 Uhr:
ich bin aber auch erst 19 Jahre alt und vielleicht einfach noch nicht konsequent/erfahren genug, um die Situation sofort richtig zu erkennen und eine schlagfertige Reaktion hervorzubringen.
Alles gut, bin sicher, DU bist auf dem richtigen Weg!
Ich bin etwa 3x so alt und lerne immer noch dazu. Und "überrascht" werde ich ab und zu immer noch 🙁
Zitat:
@MX_96 schrieb am 22. Februar 2016 um 20:43:14 Uhr:
Ich habe alle derartigen Kaufverträge bisher mit Datum UND leicht vorgesetzter Uhrzeit aufgesetzt und anschließend direkt meiner Versicherung gemailt, und nach meinem Rechtsverständnis bin ich damit vollständig abgesichtert - aber vielleicht irre ich mich auch was das angeht.
Ich glaube nicht, dass das reicht, um Dich gegen allen Unbill zu schützen.
Frage dazu: Wer hat in dem halben Jahr der "verschleppten" Abmeldung die Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer bezahlt? Du?
Und was machst Du, wenn der Käufer das auf Dich angemeldete Auto sofort nach z.B. Usbekistan oder Nigeria weiterverkauft und Du NIE in den Genuss einer Abmeldebescheinigung kommst?
Will ich mir nicht ausmalen, deshalb wird mir das auch nicht passieren - hier habe ich glücklicherweise die "Stellschrauben" in der Hand. Das ist nicht überall so, leider...
zu b): Ich gebe NIEMANDEN mein Auto mit auf meinen Namen angemeldeten Kennzeichen mit - auch nicht nach der Regel Bargeld gegen Papiere+Auto.
Folgendes Verfahren ist möglich:
- Kaufvertrag mit korrekten Daten (!!!) ausfüllen und unterschreiben.
- Gegen Anzahlung (ca. 10 - 20 Prozent des Kaufpreises) gibt es die Papiere und die Kennzeichen, das Auto bleibt bei mir stehen und wird nicht mehr bewegt.
- Käufer geht das Auto auf seinem Namen anmelden
- Käufer kommt mit seinen neuen Kennzeichen, bezahlt den Rest des Kaufpreises (bar oder durch Überweisung) und bekommt (sofern die Überweisung auf meinem Konto angekommen ist) dafür das Auto und die Schlüssel.
Ich würde niemals ein Auto kaufen womit ich keine Probefahrt machen kann. Und auch das an und Abmelden empfinde ich als den größten Quatsch. In dem meisten Europäischen Ländern kann man nämlich nicht mal Fahrzeuge abmelden außer bei verschrottung dort wird nur ein Kennzeichen ein Autoleben lang verwendet.
In Frankreich z.b wird bei Verkauf vom Verkäufer der Fahrzeugschein durchgestrichen und die Versicherung wird für 14 Tage auf den Käufer umgeschrieben ohne das die Prozente vom VK berührt werden.
Genauso ein Verfahren sollte die auch in Deutschland einführen. Ich sehe darin nur Vorteile man spart sich das lästige schilder tauschen und schont ein bisschen die Umwelt und vorallem man kann 70% der unfreundlichen Mitarbeiter beim Verkehramt mit einem tritt in den Hintern rausschmeißen.
Das wird ganz schnell gehen das die freundlich und hilfsbereit werden 😁
Zitat:
@Dofel schrieb am 22. Februar 2016 um 21:11:40 Uhr:
Ich glaube nicht, dass das reicht, um Dich gegen allen Unbill zu schützen.
Glauben heißt nicht wissen - aber du hast in diesem Falle teilweise recht.
Wenn was passiert ist man rechtlich abgesichert, hat aber trotzdem das Theater. Sprich: Man muss sich mit seiner Versicherung auseinandersetzen, mit dem Zoll, etc. Aber: Sollte sich in Grenzen halten.
Zitat:
@Dofel schrieb am 22. Februar 2016 um 21:11:40 Uhr:
Frage dazu: Wer hat in dem halben Jahr der "verschleppten" Abmeldung die Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer bezahlt? Du?
Nö. Denn sowohl Steuerzahlung wie auch Versicherungsbeiträge stoppen am Tag des dokumentierten Gefahrenübergangs.
Zitat:
@Dofel schrieb am 22. Februar 2016 um 21:11:40 Uhr:
Und was machst Du, wenn der Käufer das auf Dich angemeldete Auto sofort nach z.B. Usbekistan oder Nigeria weiterverkauft und Du NIE in den Genuss einer Abmeldebescheinigung kommst?
Siehe oben.
Zitat:
@Dofel schrieb am 22. Februar 2016 um 21:11:40 Uhr:
Will ich mir nicht ausmalen, deshalb wird mir das auch nicht passieren - hier habe ich glücklicherweise die "Stellschrauben" in der Hand. Das ist nicht überall so, leider...
Sicherer ist es das Fahrzeug abgemeldet zu übergeben. Das ist so und bleibt so. Ändert aber nichts an der Alternative.
Wenn einem der Käufer »nicht grün ist« oder man sein Wunschkennzeichen auf das neue Fahrzeug übernehmen will -> sowieso selber abmelden. Der Käufer kann dann die Papiere mitnehmen und sich ein neues Kennzeichen ausstellen oder aber ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung holen. Sozusagen »klassisch« gelöst.
Grüße, Martin