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Käufer will mich anzeigen

Opel Calibra A
Themenstarteram 26. März 2005 um 22:14

hallo,

ich habe ein riesen problem:

im august 04 habe ich meinen calibra 16V nach nur 3 monaten verkaufen müssen weil meine frau schwanger wurde und ein "pampers-bomber" her musste.

8 wochen später sagt der käufer ich hätte ihn betrogen und verklagt mich jetzt:

ich soll eine neue zylinderkopfdichtung montiert haben und einen haarriss im kopf hätte ich verschwiegen.

dabei habe ich an dem motor nichts gemacht.außerdem müßte ich eine neue kopfdichtung doch bein verkauf nicht angeben.ODER DOCH?????

und dieser haarriss ist doch von aussen nicht zu erkennen???????????

woran hätte ich einen solchen schaden erkennen können?habe damit nie probleme gehabt,immer wasser und öl kontrolliert,kalt nie über 2500 umdrehungen,kein dauervollgas......

muß mich jetzt auf den prozess vorbereiten und bin für tips und links sehr dankbar.

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42 Antworten

Also wie sich manche Leute anderen gegenüber benehmen. Echt nicht mehr feierlich.

Gruß Oli

@comander740

Bei dem geschilderten Sachverhalt kannst du dich beruhigt im Sessel zurücklehnen und das Urteil des Gerichtes abwarten.

am 29. März 2005 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von comander740

hallo,

danke für eure antworten!

folgender sachverhalt:

-im august pkw verkauft

-im oktober e-mail vom käufer:betrüger....zeige sie an....(sehr böse)

-ich geantwortet:kann ich nichts für.....pech gehabt....(freundlich,aber bestimmt)

-brief von seinem anwalt:rücktritt vom kaufvertrag...arglistig getäuscht.....

-ich seinen anwalt angerufen:habe ihn über den tatsächlichen sachverhalt aufgeklärt

-ende oktober:wieder brief von sein anwalt:soll den wagen zurücknehmen und kaufpreis und alle kosten übernehmen

-ich zu meinem anwalt,er schreibt brief an seinen anwalt,keine reaktionen mehr

-ende januar schreibt mir mein anwalt,soll die sache als erledigt ansehen da gegenpartei sich nicht gemeldet

-sa. 26.03. brief vom amtsgericht,klage eingereicht.

-muß nächste woche termin beim anwalt machen

 

im kaufvertrag habe ich ausdrücklich vermerkt:

OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

habe am motor NICHTS verändert,repariert,mängel entdeckt......

sein anwalt sollte eigendlich wissen das es aussichtslos ist......aber er bekommt sein geld ja,egal von wem....

So wie Du das schilderst ist der Sachverhalt relativ eindeutig. Leider sollte man immer beide Parteien hören, denn alles was geschildert wird ist immer subjektiv gefärbt, und oft ist bei einer Schilderung des Sachverhaltes der Wunsch der Vater des Gedankens. ;)

Wie dem auch sei, grundsätzlich:

Von arglistiger Täuschung kann bei einem Haarriss im Zylinderkopf keine Rede sein. Du musst als Privatperson bei einem Privatverkauf eines PKWs keinen Sachverstand besitzen, und ein Haarriss im Zylinderkopf kann nur mit Sachverstand diagnostiziert werden. Ölverlust beispielsweise kann an einer lapidaren Kopfdichtung liegen. Wenn Du ein Händler wärest, sähe die Sache natürlich ganz anders aus.

Ohne jegliche Gewährleistung im Vertrag schrftlich fixiert zu haben ist schon mal gut, schließt aber die arglistige Täuschung nicht aus, aber dazu habe ich ja schon was geschrieben.

Wenn natürlich im Vetrag vermerkt war, das der Verkäufer keine Kenntnis davon hat, das am Motor irgendwas verändert wurde und der Käufer kann nachweisen, das dem nicht so ist (Beispiel: Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Zylinderkofdichtung nachträglich gewechselt wurde und dies in dem Zeitraum des Besitzes des Verkäufers fällt) dann siehts natürlich anders aus. Aber wer macht so etwas schon bei einem so geringen Streitwert? Ein Gutachter der den Motor zerlegt und dann ein Gutachten erstellt kostet ja fast soviel wie der von Dir geschilderte Kaufpreis. Denke mal die Kohle hat der Käufer nicht. ;)

Der Käufer scheint im Rechtschutz zu sein und probiert einfach mal die Einschüchterungsmethode aus denke ich mir. Bleib geschmeidig, mach Dir keinen allzu großen Kopf und warte mit anwaltlichem Beistand ab was da kommen mag. Kann nicht viel sein. ;)

am 29. März 2005 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von comander740

ach-ja,ich vergaß:unsere probefahrt dauerte 1 stunde mit z.T. 245 km/h!!!!!!

Also wenn er den Wagen selbst bei einer Probefahrt so getreten hat, dann ist es wohl SEHR wahrscheinlich, dass er den Wagen nun verheizt hat.

Themenstarteram 29. März 2005 um 20:29

hallo,

nochmals danke für eure "anteilnahme".

zu "Eierfanta":ich habe den sachverhalt einfach und nüchtern wiedergegeben,und nichts "subjektiv gefärbt".

zu "Ecotec_dbilas":kann du (ihr) mir mehr über die haarrisse erzählen die anscheinend "konstruktions-bedingt" sind?

haben die 16V das öfter?

danke.

Der Kopfriss des Öl Wasserkanals kommt in der Tat sehr oft vor, das werden dir hier alle bestätigen können die den C20XE kennen, auch EDS Motorsport oder Vmax könnten dir davon einige Lieder singen weil sie sehr oft die Köpfe machen müssen.

Am häufigsten treten die Risse bei den Köpfen des Herstellers KS Kolbenschmidt auf, bei den Coastcast (Cosworth) Köpfen eher sehr selten.

Gefördert wird dieser Riss durch das Treten des kalten Motors, die Wärmeausdehnungsunterschiede werden zu groß zwischen Kopf und Block, dadurch reisst der Kopf noch schneller.

 

Zu erkennen ist der Schaden durch Ölschlammbildung im Kühlwasserbehälter.

 

MFG ECOTEC

Hey ganz cool bleiben,

nichts unternehmen bis Anwalt der Gegenseite schreibt,

sonst machst du Anwälte reich. Kauf deiner Frau was Schönes und lass das Thema links liegen. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von Karsten112

Also wenn er den Wagen selbst bei einer Probefahrt so getreten hat, dann ist es wohl SEHR wahrscheinlich, dass er den Wagen nun verheizt hat.

Und da er nicht nach einer Stunde mit 245 Sachen vor commander740's Haustür angehalten haben kann, gings auf der Probefahrt gleich zur Sache. Nach ein paar Wochen gings schief und er sucht nen Dummen... da frag ich mich bloß, was der Mensch davon hat, die Karre so zu treten. Ist doch kein Vorführwagen von einer Messe, wo eh jeder mal darf.

Und die Verleumdung mit dem Unterbodenschutz... Der Typ hat doch nicht mehr alle Steine auf der Schleuder. Daß sowas vor Gericht geht...

Keine Sorgen machen :)

cheerio

Hatte einen ähnlichen Fall, bloß andersrum: nachdem ich mein derzeitiges Auto gekauft hatte, habe ich etliche Mängel festgestellt, die mir der Verkäufer vorenthalten hat.

Mein Anwalt hat mir jedoch gleich klipp und klar gesagt, daß ich bei einem Privatverkauf keinerlei Chancen habe, da ich dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen müßte und dies faktisch aussichtslos ist.

Also: Portemonaie gezückt und die Reparaturen selbst bezahlt... :(

am 5. April 2005 um 11:52

Quelle: DAV, AG Verkehrsrecht, Nr. 26/98 vom 25.9.1998

Gebrauchtwagen "gekauft wie gesehen"

Wer als juristischer Laie in einen selbstformulierten Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen "ohne Garantie, gekauft wie gesehen" hereinschreibt, schließt damit jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Damit haftet der Verkäufer auf keinen Fall mehr für etwaige Mängel des Fahrzeugs.

Im vorliegenden Fall hatten Verkäufer und Käufer eines Gebrauchtwagens einen Vertrag mit dieser Formulierung abgeschlossen. Als der Käufer später Mängel am Wagen bemerkte, wollte er den Verkäufer dafür haftbar machen. Dieser weigerte sich jedoch unter Hinweis auf den Vertrag. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, daß selbstformulierte Verträge zwischen Laien nicht am gleichen Maßstab zu messen seien wie vorgedruckte Formularverträge im professionellen Kfz-Handel. Es müsse daher ermittelt werden, was die Parteien bei Vertragschluß mit dieser Formulierung beabsichtigt hatten. Dabei kamen die Richter zu dem Schluß, die Formulierung lasse den Willen beider Parteien erkennen, die Haftung für alle nicht sichtbaren Mängel auszuschließen. Deswegen müsse der Verkäufer nun auch nicht mehr für Mängel des verkauften Gebrauchtwagens haften.

Schönen Tag noch Heike

am 5. April 2005 um 12:12

Hallo Gemeinde.

Gekauft wie gesehen gilt seit einigen Jahren nicht mehr.

Wurde mir mal bei einem Auto Verkauf mitgeteilt von einem Käufer.

 

Grüße Frank

Das Urteil ist von 1998, 2002 kam aber das neue Gewährleistungsrecht, dewegen kannst du das 98er Urteil zerreissen ;)

 

MFG ECOTEC

Moin,

Privatverkäufer dürfen eine GEWÄHRLEISTUNG für ein Fahrzeug trotzdem nach wie vor ausschließen. Neue Verträge vom ADAC etc.pp. sehen dies auch korrekt formuliert vor. (Hier gilt im Zweifel auch HEUTE noch, gekauft wie gesehen!)

Lediglich professionelle Händler dürfen dies NICHT MEHR, da der Gesetzgeber Ihnen die entsprechende Sachkenntnis unterstellt, entweder die Mängel selbst zu erkennen, oder das Fahrzeug (auch zur Ermittlung des Ankaufpreises) fachkundig begutachten zu lassen.

Hier geht es ja um einen Privatverkauf. Aber ohne den Vertrag zu sehen bzw. zu kennen, weiß Ich nicht was dort geschrieben wurde. Daher werde Ich mich an Spekulationen auch nicht beteiligen.

MFG Kester

Letztes Jahr habe ich eine S50 abgekauft von privat, und im Vertrag steht auch "ohne Gewährleistung" und das ist ein ADAC Mustervertrag.

Mein Vater hat seinen A6 auch gekauft wie gesehen gekauft. Wobei er in meinen Augen etwas fahrlässig war, denn immerhin war es ein Mercedes-Händler und zwei Jahre alt war der Wagen denn auch schon (im März '01).

cheerio

Ein 7 Jahre altes Urteil ist wirklich nur noch als Altpapier zu gebrauchen. Die Rechtsprechung entwickelt sich ja laufend weiter, außerdem hat sich in diesem Fall auch noch die Rechtsgrundlage geändert - Einführung des neuen Schuldrechts, wie Ecotec richtig bemerkte.

"Gekauft wie gesehen" und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge, die hier durcheinandergebracht werden, aber nichts miteinander zu tun haben.

Früher reichte die Klausel GWG, da bei Privatverkäufen die GL grundsätzlich ausgeschlossen war.

Heute reicht GWG nicht mehr, da heute auch bei Privatverkäufen zunächst mal Gewährleistung besteht. Und die erstreckt sich eben auch auf Dinge, die gerade NICHT GESEHEN WERDEN KÖNNEN. Beispiel: Gekauft mit Klausel GWG und nach 4 Wochen Motorschaden: Der Verkäufer mujss den Schaden auf seine KOsten reparieren, außer er kann beweisen, dass der Schaden zum Verkaufszeitpunkt noch nicht bestand.

Daher ist heute außer GWG zusätzlich noch eine Klausel Gewährleistungsausschluss erforderlich. Deshalb wurden ja auch alle Musterverträge geändert. Nur dann ist der Verkäufer gegen alle Ansprüche abgesichert.

 

Gruß Wolfgang

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