ForumCalibra, Speedster & GT
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Calibra, Speedster & GT
  6. Käufer will mich anzeigen

Käufer will mich anzeigen

Opel Calibra A
Themenstarteram 26. März 2005 um 22:14

hallo,

ich habe ein riesen problem:

im august 04 habe ich meinen calibra 16V nach nur 3 monaten verkaufen müssen weil meine frau schwanger wurde und ein "pampers-bomber" her musste.

8 wochen später sagt der käufer ich hätte ihn betrogen und verklagt mich jetzt:

ich soll eine neue zylinderkopfdichtung montiert haben und einen haarriss im kopf hätte ich verschwiegen.

dabei habe ich an dem motor nichts gemacht.außerdem müßte ich eine neue kopfdichtung doch bein verkauf nicht angeben.ODER DOCH?????

und dieser haarriss ist doch von aussen nicht zu erkennen???????????

woran hätte ich einen solchen schaden erkennen können?habe damit nie probleme gehabt,immer wasser und öl kontrolliert,kalt nie über 2500 umdrehungen,kein dauervollgas......

muß mich jetzt auf den prozess vorbereiten und bin für tips und links sehr dankbar.

Ähnliche Themen
42 Antworten
Themenstarteram 18. April 2005 um 10:30

Hallo Leute,

ich komme eben vom Amtsgericht.Mein Anwalt sieht alles sehr positiv.

Der Richter schlug einen Vergleich vor,den aber beide Seiten nicht wollten.

Ich sehe mich als unschuldig,und der Käufer,Herr S.,behauptet fest das ich die Zylinderkopfdichtung gewechselt habe und ihm den Riss verschwiegen habe.

Der Richter hat Herr S. geraten er solle die Klage zurüchziehen!

Das will er nicht:er will einen Gutachter beauftragen um zu beweisen das die neue Dichtung hergestellt wurde in dem Zeitraum wo ich das Auto hatte.....

(die Dichtungen liegen doch sicherlich Monate auf Lager??????)

Auch davon hat der Richter ihm abgeraten,da solch ein Gutachten ca. 1000-1500 Euro kostet.

Aber Herr S. will das riskieren........

Jetzt muß ich warten bis das Gutachten fertig ist und ein neuer Termin anberaumt wird.

dann viel glück und halte uns auf dem laufenden......

Gruß

PSyc

Der hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank, der verliert haushoch und wagt dennoch so viel.

 

Aber ich kenn das, streite mich auch gerade vor Gericht mit so einem Erbsenzähler.

 

MFG ECOTEC

Hallo. Na das ist ja ein Ding. Das wäre echt ein sehr dreister Hammer! Doch eine Medallie hat immer auch eine Kehrseite. Ich würde gerne mal hören, was der andere dazu sagt. Bist Du sicher, daß Du dich beim Verkauf auch korrekt verhalten hast? Vielleicht hast Du ja nichts verschwiegen, sondern nur anders ausgedrückt? Der Fall scheint ja sonst klar zu sein, aber stimmt auch alles wirklich so, wie Du es schreibst?

Wenn nicht, kannst Du dich vor Gericht echt auf was gefasst machen. Nimm Dir besser einen guten Anwalt. Sowas kann einem ganz schön zusetzen. Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei!

am 18. April 2005 um 14:50

Nunja, in der Güteverhandlung wird der Richter immer einen Vergleich vorschlagen - dann hat er ja nix weiter zu tun. Dennoch ist es m. E. so, dass keine Ansprüche seitens des Käufers bestehen. Insoweit die Gewährleistung ausgeschlosssen wurde, was zwischen privaten Parteien unstreitig möglich ist, haftest Du gerade nicht für Mängel, die dem Wagen zur Zeit des Kaufes bzw. des Gefahrenübergangs anhafteten. Einzig und allein aus einer möglichen arglistigen Täuschung ließe sich ein Anspruch herleiten. Insoweit ist jedoch der Kläger beweispflichtig und wird diesen kaum erbringen können. Ich würde jedem Mandanten bei uns von der Durchsetzung der von dir beschriebenen Ziele auf dem Rechtsweg abraten. Es sei denn seine Rechtsschutz hat Deckung zugesagt, dann kann man es freilich riskieren. Trotz alledem, Viel Glück, denn man weiß ja nie...

Sepp

am 23. April 2005 um 20:52

Hallo!

Meiner Meinung nach wirst Du den Prozess sicherlich gewinnen!

 

Aber die Herrn "Anwaltskollegen" kennen sich sehr oft untereinander, führen lautstarke Prozesse gegeneinander und am Abend gehen sie dann gemeinsam ein Bierchen schlürfen!!!

Ist wie bei den Ärzten die sich gegenseitig die Patienten zuweisen... Es wird auch gerne "halbe - halbe" gemacht habe ich schon mal gelesen.

Alles klar?? Natürlich sind beide interessiet dass so ein eindeutiger Streitfall so lange als möglich dauert!

Nach dem Motto am Schluss: "Den Prozess hast Du zwar verloren, aber jetzt lade ich Dich auf einen Drink ein!!"

 

Gruß Andi, der KEIN Anwalt ist :)

 

PS. Meine Freundin ist auch schwanger und da musste ich einfach ein paar passende Worte dazuschreiben ;)

am 25. April 2005 um 9:26

@ Andi206

Nur mal so zur Rettung der Berufsehre. Was bitte soll es bringen, wenn Anwälte die Rivalität ihrer Mandanten übernehmen?? Die besten Ergebnisse lassen sich außergerichtlich dann erzielen, wenn man mit der Gegenseite emotionslos und sachlich verhandelt. Auch bei Gericht selbst macht es keinen Sinn, persönlichen Groll gegen den Gegner und dessen Anwalt aufzubauen, versperrt nur den Sinn fürs wesentliche.

mfg

Themenstarteram 22. Juli 2005 um 13:27

Hallo Leute,

ich wollte euch ja auf den laufenden halten.

Ich hatte am Mo. unseren zweiten Gerichtstermin.Und einen neuen Richter,der uns nicht besonders gefallen hat.(der Gegenseite allerdings auch nicht)

Herr S. hatte einen neuen Anwalt!!!!!!!!!!!!!!

Der Streitwert hat sich mitlerweile auf ca. 4000€ erhöht.(Kaufpreis,Gerichtskosten,Anwalt(seiner kommt von außerhalb)........)

Es hatte sich alles ziemlich festgefahren und Herr S. wollte sich auf nichts einlassen.

Vom Vorwurf der Täuschung wurde ich "freigespochen".Auch wegen dem U-Schutz,"das ist eine gute Sache",sagte der Richter.Weil das Auto ja schon fast 1Jahr im Freien steht kann nicht mehr festgestellt werden wie z.b. der Unterboden bei Kauf aussah.

Der Richter fragte ob ich damit leben kann,an Herr S. 350€ zuzahlen."Das tut Ihnen nicht weh"!!!!!!!!!!!(er fragte vorher nach unseren Vermögensverhältnisse)

Naja,ich hab mich darauf eingelassen,damit die Sache endlich vom Tisch ist.

Dabei erfuhr ich noch,das Herr S. KEINE RECHTSSCHUTZ

hat!!!!!!!!!!!!!!!!,und kein Vermögen hat.(der ist 51,hat der nie gespart????????)

Also:

Ich bezahle an Herr S. 350 €

Ich bezahle meinen Anwalt(habe Rechtsschutz)

Ich bezahle 15% Gerichtskosten(auch Rechtsschutz)

Er bezahlt seinen Anwalt (hat KEINE RECHTSSCHUTZ)

Er bezahlt 85% Gerichtskosten (KEINE RECHTSSCHUTZ)

Ist zwar gemein,aber irgendwie bin ich schadenfroh.

Bei den Vorwürfen(tüv-prüfer ist mein freund) und Beschimpfungen(betrüger) hat er´s nicht anders verdient

Nochmals danke Euch allen für die Tips und "Anteilnahme"

Hallo,

freut mich sehr das es so für dich ausgegangen ist.

Der Spinner wird jetzt bestimmt alles bereuen... naja, wer so bescheuert ist muss büssen. Wird schon eine hohe Rechnung auf ihn zukommen... aber richtig so.

Ciao

Pascal

am 22. Juli 2005 um 14:34

Also ich wäre zu geizig gewesen die 350 € zu bezahlen. Sind fast 700 DM (ich weiß man soll nicht mehr umrechnen). Wenn Du Dir zu 100 % sicher bist das Du keine schuld hast, hätte ich nichtmal einen Euro bezahlt.

Gruß

Daniel

am 22. Juli 2005 um 14:50

Hi,

Glückwunsch - aber auch ich hatte dem Vollspack keinen Cent bezahlt... wenn der mit 51 nix anderes zu tun hat, als zu prozessieren, ist das sein teures Hobby, an dem ich mich nicht hätte beteiligen wollen... ;)

Gruß cocker

am 22. Juli 2005 um 17:07

Das Traurige ist ja, dass wir den Prozess von Herrn S. alle durch Steuern bezahlen - der wird doch garantiert Prozesskostenbeihilfe beantragt haben, oder?

Ich versteh solche Menschen einfach nicht....

Wenn das so stimmt was comander740 schreibt, dann gibt es doch keinen Grund für einen Prozess...

Naja, trotzdem Glücksunsch zum gewonnen und trotzdem teuren(350€) Prozess ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen