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Käufer will mich anzeigen

Opel Calibra A
Themenstarteram 26. März 2005 um 22:14

hallo,

ich habe ein riesen problem:

im august 04 habe ich meinen calibra 16V nach nur 3 monaten verkaufen müssen weil meine frau schwanger wurde und ein "pampers-bomber" her musste.

8 wochen später sagt der käufer ich hätte ihn betrogen und verklagt mich jetzt:

ich soll eine neue zylinderkopfdichtung montiert haben und einen haarriss im kopf hätte ich verschwiegen.

dabei habe ich an dem motor nichts gemacht.außerdem müßte ich eine neue kopfdichtung doch bein verkauf nicht angeben.ODER DOCH?????

und dieser haarriss ist doch von aussen nicht zu erkennen???????????

woran hätte ich einen solchen schaden erkennen können?habe damit nie probleme gehabt,immer wasser und öl kontrolliert,kalt nie über 2500 umdrehungen,kein dauervollgas......

muß mich jetzt auf den prozess vorbereiten und bin für tips und links sehr dankbar.

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42 Antworten

ich glaub, auch wenn es hier um ein auto geht, das du im falschen forum bist. ich würde eher hilfe beim anwalt suchen, oder zumindest bei einem rechtsforum

am 27. März 2005 um 6:01

dazu müsste er dir nachweisen können, dass der Riss schon bei Verkauf bestand.

Hast du keinen Rechtschutz ?

Ich würde dir auch empfehlen gleich einen Anwalt zu nehmen!

Filler

am 27. März 2005 um 9:04

Bevor das hier wieder eine endlose Diskussion unter Laien wird, würde ich auch sagen: geh' zu einem Anwalt.

Sicher ist auch nicht unerheblich, wie der Kaufvertrag im Detail ausschaut u.ä.

am 27. März 2005 um 9:09

Seit wann haften Privat Leute?

Klar,wenn am Tacho gedreht wurde,oder wissentlich ein Motorschaden vertuscht wird,aber so?

Aber wie die anderen schon schrieben,ab zum Anwalt.

am 27. März 2005 um 12:04

Wenn er nach einer Woche kommen würde könnte ich es ja noch verstehen, aber nach 8!!! Wochen?

Was will der denn da noch machen? Ich denke da wird er keine Chancen haben dir was anzuhängen.

Wenn es so ist wie Du schreibst: Kein Problem für Dich.

Deine Vorbereitung auf den Prozess sollte darin bestehen, einen Anwalt zu konsultieren.

 

Gruß wolfgang

Ich bin zwar kein Anwalt jedoch weiss ich:

Das man als Privatverkäufer sämtliche Garantien/Gewährleistungen ausschließen kann und auch tun sollte.

Ich hoffe das hast du im Kaufvertrag gemacht, ansonsten hast du dem Käufer 12Monate Gewährleistung gegeben, und in den ersten 6Monaten musst du nachweisen das der Schaden bei Übergabe nicht vorgelegen hat, in den zweiten 6Monaten muss er das tun.

Das wird verdammt schwierig solltest du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben.

 

Rein realistisch gesehen kannst du wahrscheinlich nix für den Schaden, der Haarriss ist konstruktionsbedingt ziemlich oft beim XE, aber rechtlich gesehen musst du sehr wahrscheinlich dafür gerade stehen wenn du Gewährleistung gegeben hast.

 

MFG ECOTEC

Themenstarteram 28. März 2005 um 16:39

hallo,

danke für eure antworten!

folgender sachverhalt:

-im august pkw verkauft

-im oktober e-mail vom käufer:betrüger....zeige sie an....(sehr böse)

-ich geantwortet:kann ich nichts für.....pech gehabt....(freundlich,aber bestimmt)

-brief von seinem anwalt:rücktritt vom kaufvertrag...arglistig getäuscht.....

-ich seinen anwalt angerufen:habe ihn über den tatsächlichen sachverhalt aufgeklärt

-ende oktober:wieder brief von sein anwalt:soll den wagen zurücknehmen und kaufpreis und alle kosten übernehmen

-ich zu meinem anwalt,er schreibt brief an seinen anwalt,keine reaktionen mehr

-ende januar schreibt mir mein anwalt,soll die sache als erledigt ansehen da gegenpartei sich nicht gemeldet

-sa. 26.03. brief vom amtsgericht,klage eingereicht.

-muß nächste woche termin beim anwalt machen

 

im kaufvertrag habe ich ausdrücklich vermerkt:

OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

habe am motor NICHTS verändert,repariert,mängel entdeckt......

sein anwalt sollte eigendlich wissen das es aussichtslos ist......aber er bekommt sein geld ja,egal von wem....

Nach dem, was du so beschreibst, wirst du dir überhaupt keine Sorgen machen müssen. Als Laie und Privatverkäufer kann man weder von dir verlangen, dass du Gewährleistung gibst, noch dass du einen solchen Defekt selbst erkennst. Dein Gegner wird ins Leere rennen.

Wenn ´Du die wichtige Ausschlussklausel im Vertrag aufgeführt hast, brauchst Du Dir ja überhaupt keine Sorgen machen.

Lass uns wissen, wie es ausgegangen ist und viel Glück

Wolfgang

Ich bin mir auch sicher das dein gegner unterliegen wird. In diesem Sinne auch von mir viel Glück.

Gruß Oli

Themenstarteram 28. März 2005 um 17:58

hallo,

danke,aber solche scheiße schlägt einem ganz schön auf dem magen,besonders meiner frau.und die schönen ostertage mit frau und kind sind auch im a*****!!!!

der streitwert beträgt fast 3000 euro.(kaufpreis 1600€,standgeld,werkstatt,anwalt......)

natürlich,jeder mit gesundem menschenverstand sagt er hat halt pech gehabt.ich kann ja nicht in den motor gucken.

auch ein anwalt sollte seine mandanten richtig beraten.

ist schon heftig was dem einfällt.....

ich hatte den unterbodenschutz erneuern lassen-er behauptet ich wolle damit den "gewaltigen rost" dem tüv verheimlichen(hatte das auto extra tüv-neu gemacht)

er beschimpfte mich "der tüv-mensch ist wohl ein freund von ihnen!!!!!!!!

hammer......solche spinner

ach-ja,ich vergaß:unsere probefahrt dauerte 1 stunde mit z.T. 245 km/h!!!!!!

wenn der wagen da schon einen schaden gehabt hätte,wäre uns das aufgefallen und die leistung hätte der wohl nicht gehabt.

aber das sind alles sachen die ich den richter erzählen muß

ich werde euch auf dem laufenden halten.

ich habe schon daraus gelernt:nächstes mal verkaufe ich auch einen jahreswagen als bastlerfahrzeug und teileträger!!!!!!!!!!!!

Gab es nicht auch so ein Urteil:

Gekauft wie gesehen ?

Oder war das vor der neuen Rechtssprechung bzw.

gilt das nur für Händler?

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