Käufer will mich Anzeigen

Audi

Hallo!

Ich weiß nicht genau ob dieses Thema hier in das Forum passt, aber ich versuche mein Glück trotzdem mal.

Ich habe letzten Sonntag mein Auto verkauft. Hintergrund hier war eigentlich nur das ich auf einen Diesel umsteigen wollte. Es ging um einen Audi A3 8V mit 2.0 TFSI und 220PS, dieses Modell kam als ReImport aus den USA. Da das Auto auch noch nicht so alt war und auch noch nicht viele Kimometer gelaufen hatte, geht es hier auch um viel Geld.

Jedenfalls hat sich der Käufer das Auto intensiv angeschaut und auch probe gefahren. Nachdem wir uns preislich einig waren nahm er das Fahrzeug auch direkt mit. Ungefähr eine Woche später, meldete er sich wieder bei mir und beschwerte sich über diverse Mängel am Auto. Um ein Beispiel zu nennen, er meinte wenn er hart in eine Linkskurve einlenken würde und Gas gibt würden komische Geräusche auftreten
und er will das von Audi prüfen lassen. Das Problem an der Sache ist das Audi 170€ pro Stunde für die Fehlersuche verlangt und der Käufer will das ich für alles aufkomme, da ich Ihm das Auto ja als Mängelfrei verkauft habe. Dazu kommt noch das er das Auto angeblich bei der Dekra abgegeben hat und die haben das Auto als Unfallwagen eingestuft und es wären Anbauteile nachlackiert worden. Dazu kommen noch Probleme wie das die Motorhaube nicht richtig schließt usw. Bei allem Respekt aber da kommt mir vieles ein bisschen weit hergeholt vor.

Also ich kann dazu nicht viel sagen, da ich mich mit Autos überhaupt nicht auskenne und auch bestimmt nicht selbst an dem Fahrzeug bastele und für mich war das Auto völlig in Ordnung. Zumal ich in meinem
Kaufvertrag den ich mit Ihm geschlossen habe nur zusichere dass das Auto in der Zeit meines Besitzes keinen Unfall hatte, was ja auch der Wahrheit entspricht.

Nachdem ich mich geweigert hatte die Kosten zu übernehmen, droht er mir jetzt mit einer Anzeige bei der Polizei und will über die Sache über seinen Anwalt laufen lassen, dass ich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Wir haben schon mehrere Autos privat verkauft, aber sowas ist noch nicht passiert. Deshalb meine Frage oder auch Bitte an euch, hat jemand auch schonmal solche Erfahrungen
gesammelt? Und wie reagiert man am besten?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten und mit freundlichen Grüßen,
reddevil1739

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute!

Ich wollte mich erst einmal dafür entschuldigen, dass ich euch keine Antwort auf den Beitrag gegeben hatte und euch nicht auf dem Laufenden gehalten habe und euch die elementaren Informationen nicht nachgereicht habe.
Das war nicht ok von mir, schließlich habt ihr auch eure Zeit investiert mir eine Antwort auf diesen Beitrag zu geben.
Trotzdem vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!

Der Vollständigkeit halber schreibe ich noch kurz wie die Geschichte ausgegangen ist.

Nun liegt der Autoverkauf sogar schon 9 Monate zurück.
Nachdem ich permanent durch die Anrufe des Käufers genervt wurde (teilweise auch Abends um 22:00 Uhr!!!), habe ich Ihm deutlich gemacht, dass ich keine weitere Telefonate mit Ihm führen werde. Da es am Telefon auch nicht nachvollziehbar ist was gesagt wurde, falls es später wieder Streitigkeiten gibt (Stichwort, was interessiert mich heute das Gespräch von gestern). Ab sofort soll er sich doch bitte ausschließlich per Post oder Email bei mir melden und ich Antworte nur noch über Schriftverkehr!
Falls er sich in seiner Position im Recht sieht, höre ich ja bestimmt von seinem Anwalt! Seit diesem Zeitpunkt ist Ruhe. Und Telefonate bleiben unbeantwortet.

Ich denke dahinter steckt eine Masche im Nachhinein Geld rauszuschlagen und den Verkäufer am Telefon mit leeren Drohungen einzuschüchtern. Aber das ist nur eine Vermutung.

Ich hoffe Ihr seht mir das nach und ich verspreche falls ich nochmal Hilfe in diesem Forum benötige werde ich mich anders verhalten. 🙂

Gruß, reddevil1739

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Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. Februar 2017 um 19:14:47 Uhr:


Einen Betrug aus dem Vorfall zu konstruieren, halte ich aus der Sicht des Käufers für reichlich gewagt ...

Wieso?
Wenn es dem Käufer ernst ist und im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung die einzige Möglichkeit den TE haftbar zu machen.
Kommt dazu noch ein Vermögensschaden wird aus der Täuschung Betrug.

Zitat:

@andre_c schrieb am 28. Februar 2017 um 19:05:53 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Februar 2017 um 17:02:40 Uhr:


Quatsch, Betrug ist nie ein Offizialdelikt, bedarf einer Anzeige.

Quatsch, Betrug ist ein Offizialdelikt, bedarf keiner Anzeige.

Warum bist du der Meinung daß die Polizei nur bei Offizialdelikten ermittelt?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Februar 2017 um 20:37:23 Uhr:


Warum bist du der Meinung daß die Polizei nur bei Offizialdelikten ermittelt?

Ohne Offizialdelikt braucht es nur eine Anzeige, die bereits angedroht wurde und dann läuft es genauso wie bei einem Offizialdelikt.

Zitat:

@andre_c schrieb am 28. Februar 2017 um 20:17:39 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. Februar 2017 um 19:14:47 Uhr:


Einen Betrug aus dem Vorfall zu konstruieren, halte ich aus der Sicht des Käufers für reichlich gewagt ...

Wieso?
Wenn es dem Käufer ernst ist und im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung die einzige Möglichkeit den TE haftbar zu machen.
Kommt dazu noch ein Vermögensschaden wird aus der Täuschung Betrug.

Zum Tatbestand des Betruges gehört der Vorsatz und der ist immer schwierig nachzuweisen.

Gesetzt den Fall es ist tatsächlich ein Unfallwagen und dieser wurde dem TE nachweislich schon als unfallfrei untergejubelt, ist der Vorsatz schon mal weg.

XF-Coupe

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Zitat:

@andre_c schrieb am 28. Februar 2017 um 20:17:39 Uhr:


Wenn es dem Käufer ernst ist und im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung die einzige Möglichkeit den TE haftbar zu machen.
Kommt dazu noch ein Vermögensschaden wird aus der Täuschung Betrug.

Die arglistige Täuschung müsste vom Käufer erst mal bewiesen werden und - wie schon von anderen geschrieben - einen Betrug zu beweisen, ist nochmals eine andere Nummer ...

Gruß
Der Chaosmanager

Naja, die einzige Möglichkeit ist die arglistige Täuschung und die beinhaltet den Vorsatz.

Aber klar, einfach nachzuweisen ist das sicher nicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. Februar 2017 um 20:41:30 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Februar 2017 um 20:37:23 Uhr:


Warum bist du der Meinung daß die Polizei nur bei Offizialdelikten ermittelt?

Ohne Offizialdelikt braucht es nur eine Anzeige, die bereits angedroht wurde und dann läuft es genauso wie bei einem Offizialdelikt.

Eben.

Gruß Metalhead

Wie erfolgreich ein solches Vorgehen des Käufers wäre, sei mal komplett dahin gestellt.

Wenn es einen Gewährleistungsausschluss gibt, dann muss der Käufer Täuschung unterstellen, um überhaupt etwas erreichen zu können. Wenn der Wagen mit den Schäden weniger als der Kaufpreis wert ist, wäre auch ein Vermögensschaden gegeben und damit läge (!Konjunktiv) Betrug vor.

Spätestens wenn die "Staatsmacht" Kenntnis erhält (z.B. durch eine Anzeige), kommt das Offizialsdelikt in's Spiel.

Ich würde mich in jedem Fall, wie schon mehrfach empfohlen an einen Anwalt wenden. Vielleicht ist es nur heiße Luft vom Käufer, selbst wenn er tatsächlich Anzeige erstattet, ist es unwahrscheinlich, dass Täuschung oder Betrug nachgewiesen werden könnten ... nichtsdestotrotz ärgerlich und Aufwand ist es allemal.

@metalhead79: Bin ich nicht. Weiß nicht wie du darauf kommst.

Zitat:

@andre_c schrieb am 28. Februar 2017 um 21:29:51 Uhr:


Ich würde mich in jedem Fall, wie schon mehrfach empfohlen an einen Anwalt wenden.

Wofür?

Was soll ein Anwalt in dieser Phase denn bitte tun? ... also außer zu schaden, heißer Luft zu produzieren und abzukassieren?

Die Unterlagen und Vorhaltugnen eben mal genau anschauen und ...... ommmmmmmmmmmmm ... Ruhe in die Sache bringen. Was glaubst Du wie sehr sowas Menschen aufwühlt, die dem nicht allein gewachsen sind? Eine Erstberatung tut es für den Anfang sicher auch erstmal.

Eine Beratung bekommt der TE ja hier.
Die richtigen Stimmen machen "ommmmmmmmmmmmm" und raten einfach abzuwarten.
Den Anwalt bringt man dann ins Spiel, wenn der was machen kann und ggf. das auch auf den "Gegner" umlegen kann.
Bislang aber gibt es doch nur leere Drohungen.

Und vorher macht man noch rasch ein paar Fehler, die der Anwalt dann ausbügeln soll/muss. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2017 um 22:23:44 Uhr:


Und vorher macht man noch rasch ein paar Fehler, die der Anwalt dann ausbügeln soll/muss. 😉

Nein, vorher macht man gar nichts!
Weder man selber, noch der Anwalt. Denn letzterer verbockt auch gerne etwas (was dem gerne zum Vorteil gereicht).

Darum die klare Ansage ... abwarten!!!

Da hast Du wohl den "schwarze-Schaafe"-Magneten in der Tasche. 😁

Ich wäre nicht so argwöhnisch in dieser Richtung.

Sehe ich auch so, einfach faul sein.

Wenn der Vertrag ein sauberer Privatverkaufsvertrag mit Ausschlussklausel ist, dann wird das bei reinem Gewissen eine gemütliche Angelegenheit.

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