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Käufer holt Wohnmobil nicht abseit über 1 Jahr

Themenstarteram 30. September 2018 um 6:21

Hallo

Benötige eure Fachliche Meinung

Habe vor über 1 Jahr ein 29 Jahre alten Fiat verkauft Telefonisch da er 900km weg wohnt .Kunde Zahlte und bekam Fahrzeugpapiere zugesandt,auch den Kaufvertrag den er Unterschrieben zurück senden sollte,was er nicht tat.mit Fristsetzung,jedoch meldete er sich 1 Woche später und teilte mir mit sein Führerschein wurde ihm genommen und er braucht noch kurze Zeit zur Abholung...dann stellte ich das WM unter und seit dem keine Spur mehr von ihm..auch meine Briefe blieben unbeantwortet...Weis also nicht ob er Umgezogen ist,noch habe ich keine Telefonnummer von Ihm!

Da der Platz geräumt werden sollte muss ich schauen was ich mit dem WM jetzt mache..Da er die Fahrzeugpapiere hat meine Frage?

Kann ich das WM erneut verkaufen?

wenn nein was kann ich sonst noch tun?

Wie ist die Rechtliche Lage dazu und muss ich mir einen Anwalt nehmen um auch Standplatz gebühren zu bekommen?

Danke im voraus auf Antworten

Beste Antwort im Thema

Ich würde auch mal eine Rechnung schicken.

Ein Monat Stellplatzmiete 50€

x 12 Monate

----------------------------------------

600€ gesamt

Dann bringt man via Mahnungen und gerichtlichem Mahnverfahren Bewegung in die Sache.

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Das kann viele Ursachen haben dass sich der Käufer nicht meldet. Umgezogen, Unfall, verstorben, im Gefängnis usw.

Zur weiteren Vorgehensweise: Hier wird über das Thema diskutiert

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=7905

Wenn das Fahrzeug zugelassen verkauft wurde, dann muss man eine Info an die Zulassungsstelle geben, an wen man verkauft hat - die kümmern sich dann um den Rest.

Wahrscheinlich wurde hier das Fahrzeug ohne Zulassung verkauft. Ob man dann das melden muss, kann ich jetzt nicht sagen.

Sende doch eine E-Mail an die dortige Zulassungsstelle, mit den Verkaufsumständen, vielleicht helfen die dort weiter.

Oder bespreche das doch mal mit der örtlichen Polizeistation.

Oder stelle vorher das Fahrzeug an den Straßenrand, und lasse dich überraschen, wer sich darum kümmert...

Zitat:

@Bmw-Driver1 schrieb am 30. September 2018 um 08:21:53 Uhr:

Habe vor über 1 Jahr ein 29 Jahre alten Fiat verkauft...

Angemeldet oder abgemeldet?

Ich würde einen Brief per Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein versenden

So könnte man wenigstens sehen ob der Käufer die Post angenommen hat

@ TE

Mit der Versandadresse der Papiere kannst Du beim Einwohnermeldeamt die aktuelle Meldeanschrift erfahren. Damit dann auf Abnahme des WoMo's verklagen oder das Gespräch suchen.

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 10:49

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2018 um 16:02:05 Uhr:

Zitat:

@Bmw-Driver1 schrieb am 30. September 2018 um 08:21:53 Uhr:

Habe vor über 1 Jahr ein 29 Jahre alten Fiat verkauft...

Angemeldet oder abgemeldet?

Abgemeldet wurde er verkauft

Dann würde ich ihn einfach neu inserieren und nochmal verkaufen.

Zitat:

@Goify schrieb am 8. Oktober 2018 um 14:53:59 Uhr:

Dann würde ich ihn einfach neu inserieren und nochmal verkaufen.

Vielleicht wartet der Erwerber genau darauf?

Gruß M

Der Erwerber will das Wohnmobil nochmal kaufen? Doppelt hält bekanntlich besser. :D

Oder meinst du, er wartet darauf, dass jemand das WoMo nochmal kauft und dann kann er den Verkäufer verklagen? Bei 900 km Entfernung bekommt er den Verkauf doch nie mit.

Zitat:

@Goify schrieb am 8. Oktober 2018 um 16:34:14 Uhr:

 

Oder meinst du, er wartet darauf, dass jemand das WoMo nochmal kauft und dann kann er den Verkäufer verklagen?

Sowas in der Richtung ist mein Gedanke. Ein sinnvoller Grund für so ein Handeln finde ich sonst nicht.

Um was für ein edles Stück handelt es sich denn.

Gruß M

Stell ihn irgendwo auf der Straße ab, teile Standort mit und gut ist. Ist doch nicht mehr dein Problem. Irgendwann ist auch genug.

ohne Papiere wird ein weiterer VK eh schwierig, Du kommst in Erklärungsnöte. Einschreiben mit Rückschein: dann weißt Du zunächst mal, ob er dort noch wohnt. Fordere ihn auf, den gekauften Gegenstand abzuholen, Frist setzen von 4 Wochen.

Um was für einen Fahrzeugwert reden wir hier?

Grundsätzlich: hast du den Kaufvertrag seinerzeit unterschrieben?

Wie ist es ausgegangen?

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