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Käufer tritt unter fadenscheinigen Ausreden zurück

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:41

Hallo ,

weiß nicht ob ich hier richtig bin.

Haben unseren Audi im Internet zum Verkauf. Dann hat sich ein Käufer gemeldet er wollte das Auto unbedingt und hat da er vom Fach ist sogar den Lebenslauf über die Fahrgestellnummer eingesehen.

Er hat gesagt alles prima alles gemacht worden . Das er hinten einen Parkkratzer hat hatte ich photographiert und mit in die Anzeige geschrieben. Auch das der Tüv im 9/12 abgelaufen. Hat ihn aber nicht gestört weil er vom Fach ist. (KFZ-Meister )

Dann wurde der Preis tel. verhandelt und wir sind uns einig geworden. Da er weiter weg wohnt wollte er nur noch ein paar mehr Bilder. Dann hat er uns eine schriftliche Bestätigung per Mail geschrieben das er das Auto für die ausgemachte Summe kauft.

Wir sollen das Auto aus dem Internet nehmen.

Nächstes Wochenende wollten wir uns treffen. Er hatte uns auch schon geschrieben wie es laufen sollen mit abmelden und so weiter.

Wir haben uns auch schon nach einem neuen Auto umgesehen und schon fast eins angezahlt damit es uns bis nächste Woche reseviert wird.

Jetzt kommt er auf einmal mit tausend ausreden das ja vielleicht versteckte Mängel gibt usw. Und das er ja keinen Tüv mehr hat. Und die Sommerreifen nicht mehr so dolle sind. Habe ihm geschrieben das er das alles gewusst hat auch mit dem Tüv und er trotzdem schriftlich den Kauf bestätigt hat. Haben ihm sogar angeboten das wir das Auto gegen Vorkasse noch über den Tüv bringen.

Jetzt hackt er auf evtl. Mängeln und Inspektion rum . Dabei hatte das Auto erst Inspektion beim Händler und ist im Serviceheft.

Habe Ihm sogar einen Ausschnitt aus der letzten Auto Bild geschickt wo drin steht das auch ein Kaufversprechen per Mail ein bindender Kaufvertrag ist. Erst wurde er frech per Mail jetzt meldet er sich gar nicht mehr. Habe Adresse und alles.

Leider haben wir kein Rechtsschutz und Anwalt ist wahrscheinlich nicht drin. Sind schließlich eine 5 köpfige Familie. Weiss jemand ob man da was machen kann und hat Tips wie mann was erreichen kann. Würden gerne das ausgesuchte auto kaufen geht aber nur wenn wir das Geld für den Audi bekommen.

Wäre für jeden guten Ratschlag dankbar.

Gruß Lottchen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

Wäre für jeden guten Ratschlag dankbar.

Auto wieder ins Netz stellen, neuen Käufer suchen und sich weiter keinen Kopf drum machen. Wenn man selber im Autohandel tätig ist, gehört derlei Gebaren zum täglichen Geschäft und wer nicht will, der hat schon. Erst, wenn die Unterschrift unterm Kaufvertrag steht und (vor allem bei privatem Verkauf) der Geld-Warentausch abgeschlossen ist, kann man von einem vollendeten Autoverkauf sprechen.

Also nicht weiter ärgern - kostet nur Zeit und Nerven - und neuen Käufer suchen. Wann der Ankaufpreis des Händlers, bei dem das neue Auto steht akzeptabel ist, dann dort in Zahlung geben.

Gruß, Wolf.

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Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

Wir sollen das Auto aus dem Internet nehmen.

Das habt ihr doch nicht wirklich gemacht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

Wäre für jeden guten Ratschlag dankbar.

Auto wieder ins Netz stellen, neuen Käufer suchen und sich weiter keinen Kopf drum machen. Wenn man selber im Autohandel tätig ist, gehört derlei Gebaren zum täglichen Geschäft und wer nicht will, der hat schon. Erst, wenn die Unterschrift unterm Kaufvertrag steht und (vor allem bei privatem Verkauf) der Geld-Warentausch abgeschlossen ist, kann man von einem vollendeten Autoverkauf sprechen.

Also nicht weiter ärgern - kostet nur Zeit und Nerven - und neuen Käufer suchen. Wann der Ankaufpreis des Händlers, bei dem das neue Auto steht akzeptabel ist, dann dort in Zahlung geben.

Gruß, Wolf.

Eine Rechtsschutzvesicherung würde Euch in diesem Fall nichts nützen. Ein Rechtsanwalt schafft das Geld auch nicht in einer Woche herbei. Ein solcher Streit zieht sich über Monate hin.

RSV kann hier nur hilfreich sein, wenn man Schadenersatzforderungen gegen den "Käufer" geltend machen will.

Verfahre wie der vorhergehende Forist empfahl: Forget it.

 

O.

Geld - Kaufvertrag - Autoschlüssel

und du bist auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

....

Habe Ihm sogar einen Ausschnitt aus der letzten Auto Bild geschickt wo drin steht das auch ein Kaufversprechen per Mail ein bindender Kaufvertrag ist. Erst wurde er frech per Mail jetzt meldet er sich gar nicht mehr. ...

oh mann.

sogar aus der letzten autobild.....

 

klar gibt es auch mündliche verträge und diese sind, grundsätzlich, genauso wirksam wie schriftliche verträge.

ABER: das problem ist ganz kalr die beweislage.

wenn ihr keine rechtschutz habt und der gegner, vermeindlich, eine hat...seit ihr auf schlechter position.

ein rechtstreit kann, je nach streitwert, schnell mal ein paar tausend euro kosten.

vergesst das einfach, setzt das auto neu rein und macht es beim nächsten käufer vernünftig.

ALLES SCHRIFTLICH, musterverträge liefert MR. google.

Themenstarteram 15. September 2012 um 9:07

Hallo,

na das macht ja Hoffnung also kann heute jeder mit einem machen was er will.

Das mit dem neu reinsetzen ist ja klar aber so einfach ist das nicht ein großes Auto mit Benzin Motor loszuwerden zu einem fairen Preis. Deswegen waren wir ja froh das alles unter Dach und Fach ist :-(

am 15. September 2012 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

na das macht ja Hoffnung also kann heute jeder mit einem machen was er will.

Nur wenn man es mit sich machen lässt.

Das erinnert mich an einen guten Freund, der hat sein Auto auch reingestellt. Bekam einen Anruf von jemandem der das Auto unbedingt haben will, ungesehen, zum angegebenen Preis und sagte er kommt am Wocheende mit roten Numernschildern und holt es ab, er soll es doch schonmal abmelden. Mein Freund hat dies natürlich gemacht und wie es so ist, es kam nie jemand. Da sitzt er jetzt und muss es wieder anmelden, weil er ja was zum fahren braucht.

Online darf man nie blauäugig sein. Das Inserat rausnehmen, das Auto abmelden oder andere solcher Dinge NUR gegen einen unterschriebenen Kaufvertrag (mobile stellt Vordrucke bereit) und/oder gegen eine entsprechende Anzahlung. Da per Telefon irgendwas auszuwursteln und auf die Menschensgüte des anderen zu vertrauen klappt einfach nicht, dafür laufen zuviele Gauner durch die Gegend. Sicher geht das in vielen Fällen auch gut, aber das Restrisiko liegt dann immer bei dir.

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

Hallo,

 

na das macht ja Hoffnung also kann heute jeder mit einem machen was er will.

Nein kann man nicht,er hat das Fahrzeug rechtlich gekauft, dieser Kaufvertrag ist bindend für beide Parteien. Ich bin bei solchen Sachen lieber vorsichtig und halte den Rechtsweg ein um nicht später vom Käufer eine unangenehme Überraschung zu erleben wenn er das Auto irgendwann abholen will, und dann noch einen Schadensersatz fordert falls du es  mittlerweile verkauft hast.

 

Sollte der Käufer nach einer Fristsetzung das Auto nicht abholen so hat der Verkäufer einen Schaden erlitten ( Inserat, Zeit, verpassten anderen Käufer entgangene Einnahmen ect pp.

 

Sinnvoll wäre es einen Aufhebungsvertrag zu tätigen und einen Schadensersatz" zu fordern, damit wäre der Fall mehr als erledigt.

 

Ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann man zusätzlich auch noch Stellgebühren für das Auto verlangen, ein netter Brief hat schon oft wunder gewirkt, nur sollte man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen.

 

Hier sollte man um Sicher zu gehen den Rechtsweg einhalten.

 

Als zukünftigen Tip,schließe  keine E-Mail Kaufverträge ab sondern lasse die Jungs kommen und nehme eine Anzahlung von 10 % bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag

ich würde mir die ganze Arbeit sparen und versuchen den Wagen nochmal zu verkaufen. Du weißt noch nicht mal in was für einer Finanziellen Lage der Mann ist, kann gut möglich sein da bei ihm auch nichts zu holen ist und du dir umsonst Mühe machst.

Habe selber mein Wagen heute verkauft. Der erste der mir am Tel 2000€ angeboten hat und wir uns am Tel auch einig waren und den Wagen für 24h reservierte, konnte sich bei der Abholung an nichts mehr erinnern und hat nochmal versucht zu handeln und nur noch 1500€ gegeben. Er hat nur blöd gekuckt als ich ihm dann sagte Auto kostet jetzt 2500€, denn auch ich konnte mich dann an nichts mehr erinnern so dass er die 400km anreise umsonst gemacht hat. War ein Litauer, wollte den Wagen für den Export.

Habe den Wagen dann 2 Tage später, also heute für 1850€ verkauft. Unfallwagen, so dass ich nur mit den ganzen Exportleuten zu tun hatte.

Zitat:

Original geschrieben von doppelteslottchen

... zu einem fairen Preis.

Das ist das Subjektive an einer solchen Sache. Einfach mal schauen, was Dein Auto mit Deinr motor-Getriebekombination im passenden Baujahr +/- 1 Jahr und den Kilometern -/+ 30-tkm bei mobile.de und AS24 kostet und bei der Selektion sämtliche Ausstattung weglassen. Die ersten drei bis fünf Suchergebnisse sind i.d.R. das, was von einem Käufer als fair empfunden wird. Hat Dein Auto irgendeine Besonderheit, die bei diesem Modell oder in der Fahrzeugkklasse gern gekauft wird (sowas wie z.B. Klimaautomatik oder Xenonscheinwerfer sind gute Beispiele), dann diese Optionen einfach mal mit anwählen.

Ob das Auto nun aber von mongolischen Jungfrauen bei Vollmond handgekettelte Schonbezüge oder einen Gutschein für 3 x Nanoversiegelung hat - das interessiert niemanden und steigert die Verkaufchancen nicht.

Gruß und viel Glück,

Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

ich würde mir die ganze Arbeit sparen und versuchen den Wagen nochmal zu verkaufen. Du weißt noch nicht mal in was für einer Finanziellen Lage der Mann ist, kann gut möglich sein da bei ihm auch nichts zu holen ist und du dir umsonst Mühe machst.

Und was machst du wenn er sich dann meldet und das Auto bezahlen und abholen will ? Er war vielleicht ein paar Tage im Krankenhaus  oder sein Rechner war nur defekt,und konnte keine E Mail beantworten, nun hat der das Auto aber auch schon mit Gewinn weiterverkauft, und plötzlich steht eine berechtigte Forderung des Käufers im Raum. Er kann den Verkäufer dann sogar auf Schadensersatz verklagen.

 

Ich wäre besonders bei Mobile und abgeschlossenen Kaufverträgen via E-Mail sehr sehr vorsichtig und würde den rechtsweg einhalten damit der nicht noch Geld aus der Sache schlägt.

In diesem Fall hat sich der Käufer aber gemeldet und möchte es nicht mehr haben.

Wer Verträge per Email abschließt sollte wenigstens so schlau sein und ein Datum reinschreiben wo die Karre spätestens abgeholt wird.

Würde aber von sowas immer abraten.

Wie gesagt am besten Geld - Vertrag - Schlüssel.

@Pepperduster, sag mal hast du eigentlich die ganzen Beiträge gelesen??? Der TE hat geschrieben das der Käufer es nicht mehr haben möchte und das Geld nicht zahlt. Da ist doch mein Rat nicht ganz so schlecht, wenn ich sage vergiss alles und versuch nochmal zu verkaufen. Der TE wird doch nicht schneller Geld sehen wenn er mit Anwalt auf sein Recht pocht, da ist es doch einfacher das Auto nochmal zu inserieren und auf ein neuen Kunden zu hoffen.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

 

Wie gesagt am besten Geld - Vertrag - Schlüssel.

 

@Pepperduster, sag mal hast du eigentlich die ganzen Beiträge gelesen??? Der TE hat geschrieben das der Käufer es nicht mehr haben möchte und das Geld nicht zahlt. Da ist doch mein Rat nicht ganz so schlecht, wenn ich sage vergiss alles und versuch nochmal zu verkaufen. Der TE wird doch nicht schneller Geld sehen wenn er mit Anwalt auf sein Recht pocht, da ist es doch einfacher das Auto nochmal zu inserieren und auf ein neuen Kunden zu hoffen.

Ja habe ich,es war auch nicht explozit auf den TE geschrieben, sondern das man bei Online verkäufen mittel E- Mail vorsichtig und den rechtsweg einhalten sollte um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

 

Geld Vertrag Schlüssel ist natürlich die beste Variante,als verkäufer würde ich auch keine andere Sache zulassen.

Habe ich falsch verstanden :) bin heute aber auch ein wenig müde und erschöpft.

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