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Auto der Großeltern aus EU-Ausland

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 10:49

Hallöchen :)

Ich bin Studentin und meine Großeltern wollen mir ihren Wagen zur Verfügung stellen, bis ich das Studium beendet habe und Geld verdiene. Ich solle sie dann mit dem Wagen auch öfters besuchen kommen. Das Auto ist auf meine Oma versichert und alles andere wird auch durch sie bezahlt. Nun zu meiner Frage. Darf ich das Auto erstmal problemlos in D nutzen?

Wie wäre es wenn sie mir das Auto schenken wollen würden und ich es in D anmelden will. Welche Unterlagen bräuchte ich ?

Kenne mich leider in den Sachen gar nicht aus und weiß auch nicht genau wo ich mich informieren kann...

Vielen Dank schonmal !

Beste Antwort im Thema

Lies mal die Überschrift.

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Also die Oma ist Halterin des Fahrzeugs und sie lebt im EU-Ausland? Du lebst in D und wirst das Auto nutzen?

Hier sind ja schon verschiedene Konstellationen diskutiert worden; wenn DU das Auto im Ausland angemeldet hättest und HIER damit fahren würdest, wäre das eindeutig nicht OK.

In deinem Fall sehe ich aber Gemeinsamkeiten z.B. mit dem Fall, dass jemand einen im Ausland auf eine Vermietfirma zugelassenen Wagen in D fährt --> kommt vor und ist zulässig. Oder das jemand einen Geschäftswagen nutzt, der auf die im Ausland sitzende Gesellschaft zugelassen ist --> kommt vor und ist zulässig.

Wenn die Oma dir das Auto jetzt oder später schenken will brauchst du auf jeden Fall den kompletten Satz der ausländischen Papiere (die sind auch meistens mehrteilig, wie bei uns) und du musst klären ob und wie das Auto im Ausland abgemeldet werden kann. Meines Wissens geschieht das Abmelden nicht automatisch, wenn es hier angemeldet wird. Ggf. musst du hier zum TÜV vor der Zulassung und eine HU machen. Außerdem benötigst du in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung mit entsprechender elektronischer Bestätigung ("eVB-Nummer"), und bei aus dem Ausland stammenden Fahrzeugen wird in der Regel ein Nachweis verlangt, dass du über den Wagen zu recht verfügst. Einfacher Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde reicht - hat jedenfalls bei mir zweimal gereicht.

 

Hoffe das hilft ir für den Anfang.

Grüße

SpyderRyder

Bei den KFZ-Zulassungsbehörden kann man sich informieren.

Da sollte man aber bei eher bei einer größeren Stadt anrufen, die haben sicher

öfters mit den Fällen zu tun.

Die Franzosen z.B. mit ihren gelben Scheinwerfern, die bekommt man in D.

nicht so zugelassen, nehme ich an.

Ob innerhalb Europas noch einmal eine Einzel-Typ-Zulassung stattfinden muss,

weiß ich nicht.

Dann sind natürlich die Fahrzeug-Papiere neu für D. zu erstellen.

Ich würde aber sagen sich bei den KFZ-Zulassungsstellen zu erkundigen ist der

richtige Weg.

Du darfst das Auto in Deutschland nicht nutzen, wenn Du in Deutschland ansässig bist und das Auto nicht in Deutschland angemeldet ist. Das ist unabhängig davon, ob Du die Halterin bist oder Deine Oma.

Bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle und beim Zoll bekommst du verbindliche Auskünfte.

Ansonsten hatten wir das Thema hier schon öfters, z. B.:

https://www.motor-talk.de/.../...-mein-auto-ummelden-t5418587.html?...

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 3. Januar 2019 um 12:37:17 Uhr:

Du darfst das Auto in Deutschland nicht nutzen, wenn Du in Deutschland ansässig bist und das Auto nicht in Deutschland angemeldet ist. Das ist unabhängig davon, ob Du die Halterin bist oder Deine Oma.

diese Meinung beruht worauf?

Wie rechtfertigst man es, wenn man bei Sixt oder so einen Mietwagen bekommt, der im Ausland zugelassen ist? Hatte ich schon mehr als einmal.

Wie rechtfertigt man es, wenn hinter einem in D zugelassenen LKW ein im Ausland zugelassener Anhänger gezogen wird? Kann man jeden Tag in jeder Konstellation beobachten. Im Ausland dito.

Einer meiner Kunden (Industrieunternehmen) betreibt eine Filiale in den USA. Es gibt einen in den USA zugelassenen Firmen-PKW, der seit Jahren unbehelligt durch's Sauerland fährt - obwohl, wie mir berichtet wurde, Neider den Fall eifrig an die Behörden gemeldet haben. Der Wagen trägt immer noch die US-Nummer :-)

 

Hier mal ein Hinweis zum Steuerrecht...

https://www.zoll.de/.../auslaendische-fahrzeuge_node.html

Äpfel und Birnen soll man bekanntlich nicht miteinander vergleichen ;)

Es gibt das Territorialprinzip und ob das hier anzuwenden ist, beantwortet im Zweifelsfall der Zoll.

Wie ich aber schon im verlinkten Beitrag schrieb, wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 3. Januar 2019 um 12:50:27 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 3. Januar 2019 um 12:37:17 Uhr:

Du darfst das Auto in Deutschland nicht nutzen, wenn Du in Deutschland ansässig bist und das Auto nicht in Deutschland angemeldet ist. Das ist unabhängig davon, ob Du die Halterin bist oder Deine Oma.

diese Meinung beruht worauf?

Wie rechtfertigst man es, wenn man bei Sixt oder so einen Mietwagen bekommt, der im Ausland zugelassen ist? Hatte ich schon mehr als einmal.

Wie rechtfertigt man es, wenn hinter einem in D zugelassenen LKW ein im Ausland zugelassener Anhänger gezogen wird? Kann man jeden Tag in jeder Konstellation beobachten. Im Ausland dito.

Einer meiner Kunden (Industrieunternehmen) betreibt eine Filiale in den USA. Es gibt einen in den USA zugelassenen Firmen-PKW, der seit Jahren unbehelligt durch's Sauerland fährt - obwohl, wie mir berichtet wurde, Neider den Fall eifrig an die Behörden gemeldet haben. Der Wagen trägt immer noch die US-Nummer :-)

Meine Aussage beruht auf dem Wissen als Fahrer eines PKW mit deutschen Kennzeichen aber mit Wohnsitz im EU-Ausland. Da ist es genauso. Mit dem Wohnsitz des Fahrers ist ein regelmässiger Standort für den PKW in dem entsprechenden Land begründet, kein vorübergehender Standort. Ist unter dem Link von schwarzeBandit schön erklärt.

Mit dem von den Großeltern leihweise zur Verfügung gestellten Fahrzeug

kannst Du hier rumfahren, das ist EU-Europa.

Nur das ehemalig im EU-Ausland zugelassene Fahrzeug hier dann quasi

einzubürgern. Da fragt man dann am besten die KFZ-Zulassungsstelle

und/oder den Zoll. Die dürften sinnvollerweise auch irgendwelche Merkblätter

oder Broschüren dazu haben.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 3. Januar 2019 um 13:46:56 Uhr:

Mit dem von den Großeltern leihweise zur Verfügung gestellten Fahrzeug

kannst Du hier rumfahren, das ist EU-Europa.

Nur das ehemalig im EU-Ausland zugelassene Fahrzeug hier dann quasi

einzubürgern. Da fragt man dann am besten die KFZ-Zulassungsstelle

und/oder den Zoll. Die dürften sinnvollerweise auch irgendwelche Merkblätter

oder Broschüren dazu haben.

So einfach ist es auch in EU-Europa nicht. Siehe § 20 FZV, § 3 Nr. 13 KraftStG.

Die TE ist aber als Studentin in Deutschland. Deshalb könnte die Sache steuerrechtlich wieder etwas anders aussehen:

Zitat:

Bei Aufenthalten im Inland ausschließlich zum Besuch einer Schule oder Universität oder zur Ausführung eines beruflichen Auftrags von bestimmter Dauer, bei denen die betreffende Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen weiterhin im Ausland beibehält, ist das im Inland benutzte ausländische Fahrzeug während des gesamten Aufenthalts von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

(Quelle)

Ein Gang zum Zoll und zur Zulassungsstelle dürfte für die TE mehr Klarheit bringen.

Grüße vom Ostelch

Ja, das ist sicher richtig, aus steuerrechtlicher Sicht muss ja auch wieder alles

geregelt sein. Es könnte ja zum System werden, denken dabei immer die

staatlichen Behörden.

Aber hier muss ich auch sagen, wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 3. Januar 2019 um 13:46:56 Uhr:

Mit dem von den Großeltern leihweise zur Verfügung gestellten Fahrzeug

kannst Du hier rumfahren, das ist EU-Europa.

Das ist leider nicht richtig. Das hat mit EU oder sonstigem Ausland nichts zu tun. Es entsteht eine Steuerpflicht in Deutschland.

https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer

Der Link von Ostelch war bisher der beste Beitrag hier. Demnach müsste Lalafee als in D lebende (und vermutlich hier den Lebensmittelpunkt habende) Person Kraftfahrzeugsteuer in D entrichten und das Fahrzeug hier zulassen. Teil-Zitat:

 

"Ebenfalls vor Ablauf der Jahresfrist entfällt die Steuerbefreiung, wenn für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, d.h., das Fahrzeug wird dauerhaft von einem Standort im Inland aus genutzt.

Bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland unter Mitnahme des Fahrzeugs wird für dieses Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland begründet.

Mit Begründung eines regelmäßigen Standortes des Fahrzeugs im Inland besteht nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Zulassungspflicht in Deutschland "

Die von mir beobachteten Fälle unterliegen aber nicht der Steuerpflicht, speziell Nutzfahrzeuge. Es kommt dann wohl wirklich immer und jedes Mal auf die Details an.

Wichtig ist das COC Dokument( certificat of confirming) damit und allen anderen Unterlagen mit dem Versicherten Fzg. zur Zulassungsstelle bzw. TÜV. Zum weiteren Prozedere gehört Kauf oder Schenkungsvertrag/Versicherung muss als Code etc. neu vorgelegt werden.

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