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Jährliche Fahrleistung überschritten ,was muss ich nachzahlen, bitte helft mir ?

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 17:40

Hallo

Ich habe nun das erste mal einen Teilkaskoschaden gemeldet (LVM)

Die Versicherung hat nun geschrieben das ich nachzahlen soll .

Nun habe ich nie daran gedacht das da eine jährliche Fahrleistung von 12000 km angegeben war und ich mir keine weiteren Gedanken gemacht habe ,weil in der jährlichen Beitragsrechnung da nie was von der Fahrleistung stand.

Ich habe das nicht mit Absicht gemacht.

Nun habe ich in 5 Jahren 40 0000 km mehr auf dem Tacho .

Mein Beitrag für das kleine Auto war im Jahr ca 420 Euro

Was erwartet mich ,kennt sich einer von Euch aus ?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Bin bei der HUK 24 versichert:

2012 Scheibe hatte einen Riss/ Neue Scheibe KM - Stand wird erfasst

2015 Steinschlag Rep. beim einem freien Händler KM - Stand wird erfasst

2018 Auto spingt nicht mehr an / Schutzbrief in Anspruch genommen

Fahrzeugpapiere müssen beim Pannenhelfer vorgelegt werden

Tacho wird abgelesen = KM - Stand wird erfasst

Lügen haben kurze Beine...

Die jährliche KM Fahrleistung sollte schon passen.

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Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber

(1) Du hast der Versicherung eine Fahrleistung von 12.000 km p.a. benannt und

(2) Du bist 40.000 km/5 Jahre, also durchschnttlich 8.000 km p.a. gefahren.

Wo ist das Problem?

Das wird dir der LVM Verein schon noch mitteilen.

Rechne einfach 420 / 12000 * 20000 ;)

40.000 km mehr ?

bei 12.000 km pro Jahr und 5 Jahren sind das 60.000 Km

Also hast du 100.000 Km auf dem Tacho nun ?

Da wirst du halt wirklich einen höheren Beitrag berechnet bekommen nun.

Ich sage mal 3.000 bis 5.000 Km sind nicht schlimm da verzichtet die Versicherung drauf . aber gleich fast das doppelte an Kilometer Laufleistung da wirst nach zahlen müssen.

In deinem Vertrag steht 100% die Kilometer die du pro Jahr angegeben hast .

Wenn die Versicherung dir schon geschrieben hat du sollst nachzahlen dann weist du doch schon den Betrag .

Da wirst du nicht rauskommen aus der Sache. Je mehr Kilometer man fährt um so höher ist die Wahrscheinlichkeit das man in einen Unfall verwickelt ist.

Deswegen ja auch der höhere Beitrag

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 29. Dezember 2018 um 18:56:41 Uhr:

Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber

(1) Du hast der Versicherung eine Fahrleistung von 12.000 km p.a. benannt und

(2) Du bist 40.000 km/5 Jahre, also durchschnttlich 8.000 km p.a. gefahren.

Wo ist das Problem?

Du hast es falsch verstanden.

Er hat 40.000 mehr gefahren, als vereinbart war, sprich 8.000 p.a. zuviel

Der Vertrag wird nachträglich auf 20.000 umgestellt. Für wie viele Jahre er den Beitrag nachzahlen muss, wird in den Bedingungen stehen.

Nach dem TK Schaden würde der km Stand verlangt?

Ist das so richtig?

Was steht denn in der AGB,?

LVM ist doch der Verein mit dem tollen

Kundendienst.

Was sagt denn der Vertrauensmann?

Ist der nicht zu Hause?

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 18:23

Hallo und danke schon mal für Eure Infos

Ich blicke aber bei den Agb nicht durch ?

 

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:01:32 Uhr:

Nach dem TK Schaden würde der km Stand verlangt?

Ist das so richtig?

Was steht denn in der AGB,?

LVM ist doch der Verein mit dem tollen

Kundendienst.

Was sagt denn der Vertrauensmann?

Ist der nicht zu Hause?

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

Hallo und danke schon mal für Eure Infos

Ich blicke aber bei den Agb nicht durch ?

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:01:32 Uhr:

Nach dem TK Schaden würde der km Stand verlangt?

Ist das so richtig?

Was steht denn in der AGB,?

LVM ist doch der Verein mit dem tollen

Kundendienst.

Was sagt denn der Vertrauensmann?

Ist der nicht zu Hause?

Ich habe mir jetzt nicht die 96 Seiten der LVM durchgelesen,aber wenn Du Glück hast dann wird nur rückführend für ein Jahr angerechnet und zukünftig die neue Jahresfahrleistung berechnet.

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

Hallo und danke schon mal für Eure Infos

Ich blicke aber bei den Agb nicht durch ?

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:01:32 Uhr:

Nach dem TK Schaden würde der km Stand verlangt?

Ist das so richtig?

Was steht denn in der AGB,?

LVM ist doch der Verein mit dem tollen

Kundendienst.

Was sagt denn der Vertrauensmann?

Ist der nicht zu Hause?

Ist doch kein Hexenwerk:

K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung

Welche Änderungen werden berücksichtigt?

K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 „Merkmale zur Beitragsberechnung“ und Anhang 5 „Tarifgruppen (Berufsgruppen)“, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.

Auswirkung auf den Beitrag

K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung, jedoch höchstens rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.

Wenn Sie die Fahrer namentlich und unter Angabe des Geburtsdatums benannt haben, sind wir berechtigt und ver- pflichtet, den Beitrag zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres an das veränderte Lebensalter so anzupassen, wie dies Ihr Tarif für einen neu abzuschließenden Vertrag vorsieht.

Anhang 2 findest Du auf Seite 53

Zitat:

@X555 schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:40:43 Uhr:

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

Hallo und danke schon mal für Eure Infos

Ich blicke aber bei den Agb nicht durch ?

Zitat:

@X555 schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:40:43 Uhr:

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 19:23:19 Uhr:

 

Ich habe mir jetzt nicht die 96 Seiten der LVM durchgelesen,aber wenn Du Glück hast dann wird nur rückführend für ein Jahr angerechnet und zukünftig die neue Jahresfahrleistung berechnet.

Braucht man auch nicht alles lesen ;)

Zitat:

@andreaspa schrieb am 29. Dezember 2018 um 18:40:19 Uhr:

Was erwartet mich ,kennt sich einer von Euch aus ?

Im besten Fall zahlst du die hinterzogenen Beiträge nach und gut ist. Wenn dir das angeboten wird, dann schlage zu, denn die Pflichtverletzung liegt bei dir.

Typischer Weise würde ich hier mit guten 100€/Jahr rechnen (die Versicherungsbeiträge steigen nicht linear mit der Laufleistung). Aber die exakte Summe wirst du nur vom Versicherer bekommen.

Zitat:

 

Typischer Weise würde ich hier mit guten 100€/Jahr rechnen (die Versicherungsbeiträge steigen nicht linear mit der Laufleistung). Aber die exakte Summe wirst du nur vom Versicherer bekommen.

Magst Du uns erhellen, wie Du darauf kommst?

Erfahrungswert, was eine Steigerung der Kilometerleistung von 12.000km auf 20.000km bedeutet, wenn der Ausgangswert gute 400€ sind.

Aber wie gesagt, das ist nur ein Erfahrungswert, eine Garantie dafür gibt es nicht, denn die Versicherung ist an sich ja frei in ihrer Berechnung.

Kann man eigentlich auch rückwirkend weniger gefahrene km melden und sich Geld rückerstatten lassen?:cool:

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