Käufer meldet Fahrezug nicht ab und bietet es zum Verkauf an
Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe vor 3 Wochen mein Auto angemeldet verkauft, da der Käufer von weiter weg kam und ich ihm eine Probefahrt ermöglichen wollte. Ich habe mich mit dem Käufer vertraglich auf eine Ratenzahlung eingelassen (80% Anzahlung in bar habe ich erhalten) und mir im Kaufvertrag unterschreiben lassen, dass er binnen 3 Werktage das Auto ummeldet. Das ist bis heute nicht geschehen.
Stattdessen bietet er fröhlich mein Auto im Internet zum Verkauf und natürlich zur Probefahrt mit meinen Kennzeichen an. Und im Januar ist die Versicherung wieder fällig 🙁.
Rein rechtlich gesehen darf er das Auto doch gar nicht verkaufen, da es bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist, oder täusch ich mich? (Steht auch so im Kaufvertrag)
Wie kann ich ihn zur Ab- bzw. Ummeldung bewegen?
Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben....
Beste Antwort im Thema
Vorbeifahren und einen weihnachtlichen Schlag in die Fresse verpassen.
39 Antworten
Falsch.
Der Käufer erwirbt kein Eigentum, sondern nur ein Anwartschaftsrecht, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde, wenn -wie hier ausdrücklich geschrieben wurde- ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erstarkt die Anwartschaft zum Vollrecht.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Falsch.Der Käufer erwirbt kein Eigentum, sondern nur ein Anwartschaftsrecht, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde, wenn -wie hier ausdrücklich geschrieben wurde- ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erstarkt die Anwartschaft zum Vollrecht.
Hafi
o.k.
Habe den Eigentumsvorbehalt übersehen.
O.
Erst einmal frohe Weihnachten allen.Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Rufe Ihn an und mach ihm klar, wenn der Wagen nicht bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr abgemeldet ist, wird ne Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei gemacht. Dabei gibst Du ihm gleich zu verstehen, dass Du der Polizei ein Tip gibst wer den Wagen haben könnte und das die dann den anderen Dreck von ihm auch gleich zu Gesicht bekommen.
Ich hatte das auch mal so ähnlich und am nächsten Tag war via Fax die Ummeldebestätigung eingegangen. Einfach a bisserl Massiv werden, das wirkt oft Wunder.
... und hast direkt selber eine Anzeige am Hals wegen vortäuschen einer Straftat. Das der Käufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag, und sei dieser noch nicht vollendets erfüllt, vorweisen kann, geht das Ding mal richtig in die Hose für den TE. Von solchen Ratschlägen würde ich mal schleunigst die Finger lassen.
Die einzigst richtigen Möglichkeiten bestehen darin:
- Zulassungsbehörde über den Verkauf informieren, Kopier des Vertrages beifügen
- Versicherung ebenfalls Name und Anschrift mitteilen, auch mit Kopie des Vertrages
- Anwalt einschalten, aber vorher würde ich noch ein freundliches (wörtlich gemeint) Gespräch mit dem Käufer suchen und nachfragen woran es hapert das er sich nicht an den vertrag hält.
Deine Versicherung wird spätesten nach Erhalt der von dir eingereichten unterlagen über den Verkauf, sollte sie zumindest, den mit Dir geschlossenen Vertrag in gegenseitigem Einverständnis für dieses Fahrzeug kündigen und das der Zulassungsbehörde mitteilen. Die wird das Fahrzeug dann zur Fahndung ausschreiben.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
- Anwal
td einschalten, aber vorher würde ich noch ein freundliches (wörtlich gemeint) Gespräch mit dem Käufer suchen und nachfragen woran es hapert das er sich nicht an den vertrag hält.
Hallo Peter,
nun denke doch mal an unsere Leuchtbirne hier....🙁
Wenigstens zu Weihnachten sollten wir ihm die Freude machen.....😁
dir auch ein frohes Fest (den anderen natürlich auch)
Gruß
Delle
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Hallo Delle,
hast natürlich Recht, den hatte ich vergessen und gerade zu Weihnachd(!)en sollte man ihn bedenken. Was ich mich aber gerade frage, ob er und wenn, seinen Weihnachtsbaum vom Anwald erhalten hatte und wie er diesen dann geschmückt hat. Statt Lametta: Urteile aus dem Papierschredder. Als Kugelersatz §- Zeichen und als Kerzen die Gerichtsleuchten ... etc.
Gruß Peter der die Füße hochgelegt hat und sich erfreut das Frau und Kinder zu Oma und Opa sind
Also erstmal ein großes Danke für Eure Antworten!
Ich werde heute ein letztes Mal versuchen den Käufer telefonisch zu erreichen. Dann werd ich morgen gleich die Unterlagen zur Versicherung und Zulassungsstelle schicken und denen den Sachverhalt schildern.
Bezüglich Kennzeichen abschrauben habe ich jetzt 2 Varianten gehört:
1. Ich kann die Kennzeichen ohne Bedenken vom Auto entfernen, da das Fahrzeug
- mein Eigentum ist (solange es nicht vollständig bezahlt ist,
- ich momentan noch der Versucherungsnehmer bin,
- ich außerdem noch als Halter eingetragen bin und auch die KFZ- Steuer bezahlt habe.
2. Ich mache mich selber strafbar (Diebstahl der Kennzeichen).
Was würde mir denn nun im schlimmsten Fall passieren können, wenn ich einfach die Kennzeichen vom Auto schraub, mir dann den Brief schicken lasse, und dann das Auto selber abmelde?
Zitat:
Original geschrieben von corrado2708
Also erstmal ein großes Danke für Eure Antworten!Ich werde heute ein letztes Mal versuchen den Käufer telefonisch zu erreichen. Dann werd ich morgen gleich die Unterlagen zur Versicherung und Zulassungsstelle schicken und denen den Sachverhalt schildern.
Bezüglich Kennzeichen abschrauben habe ich jetzt 2 Varianten gehört:
1. Ich kann die Kennzeichen ohne Bedenken vom Auto entfernen, da das Fahrzeug
- mein Eigentum ist (solange es nicht vollständig bezahlt ist,
- ich momentan noch der Versucherungsnehmer bin,
- ich außerdem noch als Halter eingetragen bin und auch die KFZ- Steuer bezahlt habe.2. Ich mache mich selber strafbar (Diebstahl der Kennzeichen).
Was würde mir denn nun im schlimmsten Fall passieren können, wenn ich einfach die Kennzeichen vom Auto schraub, mir dann den Brief schicken lasse, und dann das Auto selber abmelde?
Kennzeichen entwerten darfst Du schonmal auf gar keinen Fall. Ob es den Diebstahl erfüllt, wenn Du sie abmchst und mitnimmst weiss ich nicht sor recht. Ich bin nur rel. sicher, dass wenn dir jemand etwas stiehlt, Du nicht hingehen darfst um es quasi zurückzustehlen. Fakt ist auch, wenn Du den offiziellen Weg beschreitest, den Sachverhalt anzeigst etc., bekommst Du dein Fahrzeug auch erstmal nicht wieder, es wird erstmal sichergestellt. Ist ja ein Beweismittel. Da der "Käufer" das Fhzg. ohne Papiere gekauft hat, kann er sich nicht mit irgendetwas herausreden, das er nicht wissen konnte, dass der Kauf illegal ist. Du darfst aber erstmal die Kennzeichen sicherstellen und dann direkt anzeigen und die Kennzeichen übergeben, um weiteren Schaden abzuwenden. Das wäre erlaubt. Ich würd sie abmachen den Kerl darauf aufmerksam machen, das Du die Schilder hast, ihm eine recht kurze Frist setzen, wegen der Fhzg.-Übergabe und gleich darauf hinweisen, dass Du sonst ne Anzeige wegen Betrug, Unterschlagung und Hehlerei ausfertigen lässt. Entweder er gibt dir dann direkt das Fhzg. oder Du musst die Sache dann direkt durchziehen. Der "Käufer" kommt aus der Nummer def. nicht ungestraft raus. Das solltest Du ihm auch so klarmachen. Oder aber Du gehst mit allen Papieren hin, machst die Schilder ab und rufst direkt vor Ort die Blauen dazu.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Oder aber Du gehst mit allen Papieren hin, machst die Schilder ab und rufst direkt vor Ort die Blauen dazu.
Also wenn der Mut hierzu reicht, würde ich lieber direkt zur nächsten Zulassungsstelle
und die Mühle einfach abmelden, da hast Du eine GROSSE Sorge weniger, dafür aber
wahrscheinlich ein paar KLEINERE mehr . . .
Gruß Matt
Ich muss sagen, es juckt mich ziemlich den Käufer zu besuchen und ihm mal auf den Zahn zu fühlen! An Mut soll es nicht scheitern. Bin zwar nicht auf ne Schlägerei oder irgendetwas dergleichen aus, aber Verstärkung werde ich mir wohl mitnehmen in dem Fall. Wäre sogar bereit, mich selbst anzuzeigen, wenn ich die Kennzeichen entfernt habe. Ist meiner Meinung nach das kleinere Übel, wenn man bedenkt was der Käufer sonst so anstellen könnte!
@Mondeo-Turnier1.8:
Woher weißt du, dass ich die Kennzeichen auf keinen Fall entwerten darf? Hätte das Fahrzeug einfach nur abgemeldet. Hat meiner Ansicht nach nichts mit Diebstahl zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von corrado2708
Ich muss sagen, es juckt mich ziemlich den Käufer zu besuchen und ihm mal auf den Zahn zu fühlen! An Mut soll es nicht scheitern. Bin zwar nicht auf ne Schlägerei oder irgendetwas dergleichen aus, aber Verstärkung werde ich mir wohl mitnehmen in dem Fall. Wäre sogar bereit, mich selbst anzuzeigen, wenn ich die Kennzeichen entfernt habe. Ist meiner Meinung nach das kleinere Übel, wenn man bedenkt was der Käufer sonst so anstellen könnte!@Mondeo-Turnier1.8:
Woher weißt du, dass ich die Kennzeichen auf keinen Fall entwerten darf? Hätte das Fahrzeug einfach nur abgemeldet. Hat meiner Ansicht nach nichts mit Diebstahl zu tun.
Ich nehme an, er meint, daß Du mit Schraubendreher bewaffnet die Stempel abkratzt,
das ist wahrlich verboten - Kennzeichen dürfen NUR vom Amt entsiegelt werden 😉
Also soweit mein Rechtsverständnis reicht, bis du momentan noch der Eigentümer, weil der Wagen nichtkomplett bezahlt ist.
Als Eigentümer steht dir natürlich das Recht zu auch die Kennzeichen abzuschrauben und den Wagen abzumelden (okay er muss auf Privatgrund stehen). Das würde ich ehrlich gesagt auch machen.
Einen Zettel anbringen, dass der Wagen aufgrund der fehlenden Nummernschilder nicht bewegt werden darf, oder im direkt in den Briefkasten stecken (untere Türe durch oder was auch immer) und ab zu Zulassungsstelle und abmelden. Dann muss er Ihn definitiv selbst anmelden.
Velleicht bekommste ne Anzeige, wenn der Wagen nauf öffentlichen Grund steht, aber ich denke mal wegen Diebstahl von Nummernschild an einen Wagen der dir gehört sollte das eingestellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Ich nehme an, er meint, daß Du mit Schraubendreher bewaffnet die Stempel abkratzt,Zitat:
Original geschrieben von corrado2708
Ich muss sagen, es juckt mich ziemlich den Käufer zu besuchen und ihm mal auf den Zahn zu fühlen! An Mut soll es nicht scheitern. Bin zwar nicht auf ne Schlägerei oder irgendetwas dergleichen aus, aber Verstärkung werde ich mir wohl mitnehmen in dem Fall. Wäre sogar bereit, mich selbst anzuzeigen, wenn ich die Kennzeichen entfernt habe. Ist meiner Meinung nach das kleinere Übel, wenn man bedenkt was der Käufer sonst so anstellen könnte!@Mondeo-Turnier1.8:
Woher weißt du, dass ich die Kennzeichen auf keinen Fall entwerten darf? Hätte das Fahrzeug einfach nur abgemeldet. Hat meiner Ansicht nach nichts mit Diebstahl zu tun.
das ist wahrlich verboten - Kennzeichen dürfen NUR vom Amt entsiegelt werden 😉
Stimmt, genau das meinte ich. Die Damen und Herren vom Amt sind da nicht sonderlich zimperlich, wenns rauskommt wer das war.
Hatte selbst schon den Fall :-)
Ich weiß nicht, vielleicht ist heute alles komplizierter.
Ich kann mich noch erinnern, man ließ sich quittieren, dass Fahrzeugschein. -brief und Kfz. zu dieser oder jener Uhrzeit übergeben wurde und hat diese Quittung an Zulassungsstelle und Versicherung weitergegeben. Die haben sich dann eingeschaltet, wenn die Ummeldung nicht erfolgte.
Geht das heute nicht mehr?