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Käufer meldet Fahrezug nicht ab und bietet es zum Verkauf an

Themenstarteram 24. Dezember 2010 um 12:43

Hallo liebe Gemeinde!

 

Ich habe vor 3 Wochen mein Auto angemeldet verkauft, da der Käufer von weiter weg kam und ich ihm eine Probefahrt ermöglichen wollte. Ich habe mich mit dem Käufer vertraglich auf eine Ratenzahlung eingelassen (80% Anzahlung in bar habe ich erhalten) und mir im Kaufvertrag unterschreiben lassen, dass er binnen 3 Werktage das Auto ummeldet. Das ist bis heute nicht geschehen.

Stattdessen bietet er fröhlich mein Auto im Internet zum Verkauf und natürlich zur Probefahrt mit meinen Kennzeichen an. Und im Januar ist die Versicherung wieder fällig :(.

Rein rechtlich gesehen darf er das Auto doch gar nicht verkaufen, da es bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist, oder täusch ich mich? (Steht auch so im Kaufvertrag)

Wie kann ich ihn zur Ab- bzw. Ummeldung bewegen?

 

Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben....

 

Beste Antwort im Thema

Vorbeifahren und einen weihnachtlichen Schlag in die Fresse verpassen.

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Themenstarteram 24. Dezember 2010 um 13:07

Ehrlich gesagt habe ich mir das auch schon überlegt...

und dabei gleich die Kennzeichen abmachen! Im neuen hab ich ne Gasanlage drin- da würde die Fahrt wenigstens nicht tzeuer werden ;-)

Nur ist das alles immer leichter gesagt als getan :(

Du solltest schleunigst Deine Vers. und ggf. auch die Zulassungsstelle darüber informieren.

Zitat:

Original geschrieben von corrado2708

Rein rechtlich gesehen darf er das Auto doch gar nicht verkaufen, da es bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist, oder täusch ich mich? (Steht auch so im Kaufvertrag)

Und was ist im Kaufvertrag festgehalten für den Fall einer Vertragsverletzung?

Themenstarteram 24. Dezember 2010 um 13:29

In diesem Fall kann ich die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos kündigen und den Darlehensrest nebst sämtlichen, angefallenen Kosten einfordern. Der Restbetrag vom Kaufpreis wäre dann sofort fällig. Entstandene Kosten gehen dann zu Lasten des Darlehensnehmers (Käufer).

Dann gehe ich mal davon aus, daß du deinen Rechtsanwalt bereits mit der Einleitung entsprechender Schritte bauftragt hast.

Themenstarteram 24. Dezember 2010 um 13:37

Sagen wir es so: Ich habe nächste Woche einen Termin bei ihm.

Wollte den Schritt über Anwalt vermeiden, da es unter anderem auch Zeit und Nerven kostet.

Wenns nicht anders geht ist das natürlich der nächste Schritt. Rechtschutz ist vorhanden :-)

Wie sieht es aus, wenn der Käufer einen Unfall hat, geblitzt wird oder sogar Unfall mit Fahrerflucht begeht?

am 24. Dezember 2010 um 21:52

Ich denke, Du hast ganz bestimmt seine Personalien von seinem Personalausweis aufgenommen (vielleicht sogar kopiert?). Ich würde ihn anzeigen, ohne wenn und aber. Ich drücke dir die Daumen, dass alles positiv für dich verlaufen wird.

...hoffentlich kratzt da niemand die Zulassungsstempel vom Kennzeichen...! 

Rufe Ihn an und mach ihm klar, wenn der Wagen nicht bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr abgemeldet ist, wird ne Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei gemacht. Dabei gibst Du ihm gleich zu verstehen, dass Du der Polizei ein Tip gibst wer den Wagen haben könnte und das die dann den anderen Dreck von ihm auch gleich zu Gesicht bekommen.

Ich hatte das auch mal so ähnlich und am nächsten Tag war via Fax die Ummeldebestätigung eingegangen. Einfach a bisserl Massiv werden, das wirkt oft Wunder.

druck, ok..

aber diebstahl, duerfte nicht zutreffen.

am 25. Dezember 2010 um 0:37

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Rufe Ihn an und mach ihm klar, wenn der Wagen nicht bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr abgemeldet ist, wird ne Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei gemacht. […] Einfach a bisserl Massiv werden, das wirkt oft Wunder.

Oder sorgt für allgemeine Erheiterung… Wenn man schon droht, sollte man es nicht mit Dingen tun, die im Sande verlaufen.

Anzeige wegen Diebstahl? Im schlimmsten Fall bekommt der TE dann selbst noch eine dran, weil es kein Diebstahl gewesen sein kann, wenn er den Wagen selbst rausgibt. Evtl. Betrug, wenn er nachweisen kann das der Andere nie vor hatte, die restl. 20% zu zahlen. Könnte schwer werden. Versämnis mit dem Ummelden, ist erstmal noch keine Straftat.

Aber den Wagen weiter zuverkaufen, obwohl der noch nicht bezahlt und somit noch nicht sein Eigentum ist ... da kann der TE ansetzen und zwar massiv.

Zitat von Blackmen:

"...hoffentlich kratzt da niemand die Zulassungsstempel vom Kennzeichen...!" ----> das mache mal, da gibts richtig Spass, wenn man erwischt wird, zumindest solange man nicht die Befugnis dazu hat. Ein teures Spässchen kann ich dir sagen. Un zugelassen ist das Fhzg. trotzdem, auch wenn du die Plaketten abgekratzt hast.

Man kann und darf lediglich die Zwangsabmeldung einleiten lassen, bei der Zulassungsstelle. Anteilige Steuer und Versicherungskosten kann er einfordern und je nachdem, wann er den Vertrag wirksam gekündigt hat, den Wagen zurückholen gegen Erstattung des übrigen Geldes, seine Forderungen kann er ja schonmal abziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

 

Aber den Wagen weiter zuverkaufen, obwohl der noch nicht bezahlt und somit noch nicht sein Eigentum ist ... da kann der TE ansetzen und zwar massiv.

Nicht richtig!!

 

Eigentum an beweglichen Sachen wird übertragen durch:

1. Einigung beider Parteien, dass das Eigentum übergeht;

2. Übergabe der Sache an den Erwerber

 

 

Beide Punkte sind hier erfüllt, also ist Eigentum übergegangen, auch wenn noch nicht bezahlt wurde.

TE kann masiv ansetzen, um das Geld zu bekommenn, aber nicht um das Fahrzeug zu bekommen.

 

O..

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