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KFZ wird vom Käufer nicht abgemeldet

Themenstarteram 24. Juli 2002 um 12:02

Hi,

wir haben glaube ich ein Problem:

Blauäugig geht man durch die Welt, denkt an alles aber dann.

Wir verkaufen also unser Escort Cabrio nach Berlin. Der Käufer sichert per Kaufvertrag die umgehende Abmeldung zu.

Inner halb von 3 Tagen.

Das ist jetzt 6 Wochen her, aber noch immer ist keine Abmeldebestätigung eingegeangen.

Aber nichts passiert. Laut meinem Schwiegervater (der ist Polizist) haben wir keine Handhabe gegen den Käufer.

Wirklich nicht?

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41 Antworten
am 28. Juli 2002 um 14:41

schreib ihn an und dränge auf vertrragseinhaltung mit kurzer frist

melde deiner versicherung auf jeden fall den verkauf

ansonsten geh zum anwalt

@CRDMeister

So etwas hatten wir auch mal , aber nich so lange gewartet .

Zur Versicherung gehen mit dem Vertrag und sich von einer evt. Haftung entbinden lassen . Ne gute Versicherung leitet alles weitere ein .

und das schnellstmöglich, weil nem kumpel die prozente gestiegen sind als der mu**************** den wagen gegen ein haus gesetzt hat....

am 31. Juli 2002 um 8:27

Hab ich auch schon gemacht ... ist auch gut gegangen .... aber heute würde ich ihn vorher abmelden, wenn ich den Käufer nicht sehr sehr gut kennen würde!

MfG Mike

am 7. Oktober 2002 um 16:08

Sorry

 

Hallo Mädels ;-)))

ich melde mich ein wenig spät auf den Beitrag aber ich denke jeder hat damit zu tun und es ist interessant zu wissen was zu tun ist.

Übrigens der nette User dessen bekannter Polizist ist, der Polizist kennt sich aber wirklich nicht gut aus. An dieser Stelle sei allen Verkehrsteilnehmern gesagt, die in einen Unfall verwickelt sind bei dem die Polizei anwesend ist. Die Polizei hat von der Rechtslage nur selten ne echt Ahnung, deswegen nie nem Polizisten glauben (bei Aussagen an der Unfallstelle) und noch besser am Unfallort nie was zu dem Unfallhergang oder Schuld sagen. Das machen mal die Anwälte.

Also zurück zum Abmeldeproblem.

Laut StVZO ist der Halter verpflichtet Änderungen, auch des Halters, mitzuteilen. Man sollte also seiner Zulassungsstelle immer mitteilen wer das KFZ gekauft hat. Handschlagsgeschäft ok, aber ne schriftliche Adresse des neuen Halters immer verlangen. Dieselbe Meldung an den Versicherer weitergeben und schon ist die halbe Miete drin. Wenn jetzt was klemmt, dann liegts bei der Zulassungsstelle oder der Versicherung.

Nlochmal zu dem Polizisten der sagt, da kann man nix machen: Der Käufer ist zwar Besitzer des Fahrzeuges, aber laut Fahrzeugbrief ist immer noch der Verkäufer der Eigentümer!!!!!! und der kann das KFZ Zwangsstillegen lassen und zur Fahndung ausschreiben. Wenn der Käufer dann erwischt wird, was glaubt ihr wie der sich freut;-))))

Gruß und haltet die Stoßstange sauber.

Bernd Schömann

am 7. Oktober 2002 um 16:14

Noch ein Nachschlag

 

Übrigens die Meldepflicht des Veräußerer ist in der StVZO §27(3) geregelt.

Wenn man das Fahrzeug mit allen Papieren übergibt, lässt man sich das vom Erwerber bestätigen. Bestätigung und Meldung der Adressdaten des Erwerbers der Zulassungsstelle mitteilen, Problem erledigt.

Übrigens: Selbst wenn das KFZ nicht umgemeldet ist, heißt das noch lange nicht, dass ein Schaden zu lasten der Prozente des vorherigen Eigentümers geht. So einfach ist das nicht.

Nochmals Gruß

Bernd Schömann

am 9. Oktober 2002 um 11:46

Hallo,

also, es ist eigentlich schon alles gesagt worden.

Aber, warum macht Ihr Euch das Leben so schwer??

An den neusten Verträgen z. B. vom ADAC sind bereits vorgefertigte Veräußerungsanzeige dran.

Eine für die Versicherung, die andere für die Zulassungsstelle. Einfach genau wie den Vertrag unterschreiben lassen und abschicken.

Die Versicherung setzt sich dann mit dem neuen Besitzer in Verbindung und fragt, ob der Vertrag übernommen werden möchte oder eben nicht.

Den anderen Abschnitt an die Zulassungsstelle. Sollte der neue Besitzer den Wagen nicht innerhalb kürzester Zeit ab- oder ummelden (kürzester Zeit laut Rechtsprechung = 1 Woche) wird das Fahrzeug im laufe des Verwaltungsaktes zwangsabgemeldet.

Und noch eins zu Herrn Schömann.

Lieber Bernd, daß die Polizei keine Ahnungs von Versicherungen bei Unfällen hat, mag zwar stimmen. Aber man sollte mal überlegen wofür die Polizei zu einem Unfall gerufen wird!!

Die Polizei stellt nicht fest, wer SCHULD hat, sondern nur wer sich gem. den Verkehrsregeln falsch verhalten hat und entsprechend verwarnt wird.

Der Austausch der Personalien auf dem Unfallbogen ist Service-Leistung für die Versicherung.

Der Hinweis, daß man keine Angaben zum Unfallhergang am Unfallort machen sollte ist gelinde gesagt, völlig aus der Luft gegriffen.

Sicherlich steht einem frei, sich zu äußern oder nicht. Aber sollte man nicht auch seine Sicht der Dinge erklären um damit der Polizei eine objektive Beurteilung der Situation zu ermöglichen.??

Mal drüber nachdenken und nix für ungut.

Gruß

S. a. M.

am 9. Oktober 2002 um 15:06

Hallo S.a.m.

wozu man die Polizei an den Unfallort ruft? Ganz einfach: Zur Beweissicherung! Ausserdem kommt die Polizei nur noch bei Körperverletzung und bei Schäden über 2.500,00 Euro.

Es mag sein dass die Polizei feststellen möchte, wer sich den Verkehrsregeln gemäss falsch verhalten hat, aber die Beweise kann sie nicht liefern. Oft ist es so, dass man sich von der Polizei überrumpeln lässt.

Folgendes Beispiel:

Unübersichtliche Kreuzung, 1 KFZ vor dir, ein KFZ kommt von rechts, ausserdem hat der vor dir und du selbst Vorfahrt. Der vor dir ist Ortsunkundig, der von rechts kommt mit hoher Geschwindigkeit und läst nicht erkennen ob er denn die Vorfahrt achten wird. Der Vordermann bremst abrupt und du fährst auf. Polizei kommt und sagt du bist Schuld.

Wenn man das akzeptiert und die 40 Euro Verwarnung abdrückt, sieht es im Zivilrechtlichen Prozeß schlecht für dich aus.

Denn für mein Rechtsempfinden hat der von rechts kommende Schuld, und der Vordermann eine Mitschuld.

Solche nicht einfche Situationen sind oft für Polizisten eine zu hohe Herausforderung.

Wenn die Sachlage klar und deutlich ist und alle Beteiligten sich einig sind über Schuld oder nicht Schuld, steht normalerweise einer Angabe gegenüber der Polizei nichts im Wege. Aber bei unklarer Sachlage kann eine Aussage am Unfallort zum Boomerang werden.

Des Deutschen liebstes Kind ist sein Auto, und da lässt er nix rankommen.

Mein Rat war auch nicht generell gegen Polizei oder so gemeint, sondern vielmehr als wohlgemeinter Rat, selbst in einer beschissenen Situation nicht unbesonnen zu reagieren und das passiert leider allzu oft. Denn keiner will Schuld gewesen sein. Die meisten Prozesse gehen verloren weil am Unfallort schon etwas anders dargestellt wurde als es evtl. in Wirklichkeit gewesen ist.

Nun ja, letztendlich reden wir hier von und mit Autofahrern, die sind in aller Regel über 18 und sollten alt genug sein um selbst zu entscheiden wie sie sich verhalten.

Ich gebe zu, ich bin Polizisten gegenüber etwas voreingenommen, liegt w*****einlcih an meinen Erfahrungen.

also gleichfalls nix für ungut, es gibt solche und andere.

Bernd Schömann

am 9. Oktober 2002 um 16:09

Hallo Bernd,

Du musst wirklich schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben!?!?

Ich will das Thema auch nicht überstrapazieren, aber eins noch.

Ob die Polizei zu einem Unfall mit Sachschaden kommt oder nicht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In NRW kommt die Polizei und trifft Maßnahmen, wenn erkennbarer Sachschaden vorliegt. Also fast in jedem Fall.

Zu Deinem Beispielsachverhalt mit der Kreuzung:

Natürlich bist Du in diesem Fall der Unfallverursacher. Denn Du hast gem. der StVO immer und jederzeit so viel Abstand zu halten, daß Du auch dann anhalten kannst, wenn jemand ohne einen für Dich erkennbaren Grund plötzlich bremst.

Das der Vorderman bremsen muß, weil ihm jemand die Vorfahrt nimmt ist dabei völlig unerheblich. Auch wenn der, der die Vorfahrt mißachtet, sicherlich bestraft werden kann.

Darüberhinaus kostet das Auffahren nur 35 ,- Euro ;-)

Und die Behauptung, daß derjenige im Zivilrecht der Dumme ist, der das Verwarnungsgeld bezahlt hat, liegt leider oftmals an den Versicherungen und den Gerichten, die sich nicht mehr die Mühe machen, den Sachverhalt objektiv zu betrachten.

Das Problem bei Deinem Vorschlag das Verwarnungsgeld abzulehnen ist ein ganz anderes:

Du der aufgefahren ist, zahlt an Ort und Stelle nicht die 35,- Euro und erhält nach Prüfung durch die Bussgeldstelle nach 4 - 6 Wochen den Bussgeldbescheid, weil festgestellt worden ist, daß Du ja definitiv eine Ordungswidrigkeit begangen hast.

Dann zahlst nicht mehr 35,- Euro sondern min. 45,- und bist dann der Angeschmierte, oder?!?

Aber wie gesagt, wollen wir die anderen hier mit unserer Diskussion nicht langweilen.

Ich finde nur man sollte mit generellen Äußerungen über das Verhalten am Einsatzort vorsichtig sein. Je nach Sachverhalt kann das auch mal ins Auge gehen!!

Mal was anderes ich finde das Forum echt super. Vor allem die gesperrten Wörter wie bei w*****einlich. Nur weil da die Buschstaben a r s c h drin vorkommen. Köstlich!!

Gruß

S. a. M.

am 12. Oktober 2002 um 20:26

Zitat von Bernd:

Ausserdem kommt die Polizei nur noch bei Körperverletzung und bei Schäden über 2.500,00 Euro.

Sorry, mein Text kommt noch

am 12. Oktober 2002 um 20:37

->

Polizei ist Ländersache und deshalb ist es in jedem Bundesland anders.

In Schleswig-Holstein kommt die Polizei auch immer zum Unfallort, sofern das Erscheinen verlangt wird und sich die Parteien nicht von vornherein untereinander einigen.

Außerdem ein Tip: Man sollte nach Möglichkeit immer eine dieser Einweg-Fotoapparate (Fuji o.ä.) im Handschuhfach haben, denn im Falle eines Falles sind diese Bilder immer noch besser als gar keine.

Außerdem ist so eine Einweg-Kamera billig und der Verlust ist bei einem möglichen Diebstahl (Pkw-Aufbruch) nicht weiter tragisch.

SAT.1 Automagazin sucht...

 

Wer hatte schon mal Schwierigkeiten weil der Käufer den Wagen nicht wie versprochen abgemeldet hat? Bitte melden!

 

Daniel Güldner

Redakteur

Das SAT.1 GOODYEAR Automagazin

Otto-Schott-Strasse 9

55127 Mainz

Tel. 06131/600-2822

Fax 06131/600-2825

daniel.gueldner@formatschmiede.de

wow, da habt ihr aber tief in der motor-talk Kiste gewühlt...

Hallo zusammen,

da kann ich ein Lied von singen! Ich habe letztes Jahr im November meinen Audi 100 über ebay nach Österreich verkauft. Der Käufer konnte aber nicht ohne mein Kennzeichen den Audi nach Österreich bringen. So, ich gutmütig geb alles mit inkl Kennzeichen :(, kläre mit der Zulassungsstelle was im Vertrag stehen muss um das Auto auch ohne Kennzeichen abzumelden. Vertrag gemacht wie gewünscht.

So, der nette Österreicher hat das Auto nicht abgemeldet, ich denk mir, nicht so wild, habe ja den Vertrag mit der Zulassungsstelle abgesprochen. Vertag zur Zulassungsstelle gesendet, was war?

------------------------------

Sehr geehrter Herr Bernard,

ohne das Kennzeichen können Wir Ihren PKW nicht abmelden, die KFZ Steuer bleibt offen...

usw. usw usw...

Dabei war ein Dokument das vom Österreicher ausgefüllt werden muss wenn das Kennzeichen nicht kommt.

------------------------------

So, was jetzt, der Österreicher geht nicht mehr ans Handy oder Telefon :(

Ich habe das Formstück nun nach Österreich gesendet und gehofft das was kommt, kam auch.

Schreiben vom Österreicher:

-----------------------------

Hallo,

hab das Auto schon lange umgemeldet.... ha ha ha...

----------------------------

Er hat mir dann das Schriftstück zukommen lassen.

Dieses habe ich dann im Januar zur Zulassungsstelle gesendet, diese haben dann gesagt das sie Steuer noch fällig ist?? Für ein Auto das schon lange verkauft ist, nämlich von Nov-Jan....

Ich hab’s dann selber gezahlt weil ich dem Ganzen ein Ende setzten wollte... :)

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