Käufer meldet Fahrezug nicht ab und bietet es zum Verkauf an
Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe vor 3 Wochen mein Auto angemeldet verkauft, da der Käufer von weiter weg kam und ich ihm eine Probefahrt ermöglichen wollte. Ich habe mich mit dem Käufer vertraglich auf eine Ratenzahlung eingelassen (80% Anzahlung in bar habe ich erhalten) und mir im Kaufvertrag unterschreiben lassen, dass er binnen 3 Werktage das Auto ummeldet. Das ist bis heute nicht geschehen.
Stattdessen bietet er fröhlich mein Auto im Internet zum Verkauf und natürlich zur Probefahrt mit meinen Kennzeichen an. Und im Januar ist die Versicherung wieder fällig 🙁.
Rein rechtlich gesehen darf er das Auto doch gar nicht verkaufen, da es bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist, oder täusch ich mich? (Steht auch so im Kaufvertrag)
Wie kann ich ihn zur Ab- bzw. Ummeldung bewegen?
Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben....
Beste Antwort im Thema
Vorbeifahren und einen weihnachtlichen Schlag in die Fresse verpassen.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ich weiß nicht, vielleicht ist heute alles komplizierter.Ich kann mich noch erinnern, man ließ sich quittieren, dass Fahrzeugschein. -brief und Kfz. zu dieser oder jener Uhrzeit übergeben wurde und hat diese Quittung an Zulassungsstelle und Versicherung weitergegeben. Die haben sich dann eingeschaltet, wenn die Ummeldung nicht erfolgte.
Geht das heute nicht mehr?
Doch, das geht schon noch. Aber hier geht es ja auch darum, dass der Wagen zum Verkauf mit Probefahrten angeboten wird, obwohl er noch gar nicht bezahlt ist - also de facto dem Käufer noch gar nicht gehört
Zitat:
Original geschrieben von corrado2708
Was würde mir denn nun im schlimmsten Fall passieren können, wenn ich einfach die Kennzeichen vom Auto schraub, mir dann den Brief schicken lasse, und dann das Auto selber abmelde?
Wenn Du den Brief nicht hast, kannste erst mal gar nicht abmelden.
Was ich mich jetzt frage, ob der Käufer überhaupt den Brief hat um den Wagen abzumelden bzw. umzumelden hehe.
Wenn nicht, dann kann er es gar nicht machen.
Kann es sein dass der Brief bei der Bank liegt?
@ siggi und acer:
Der Brief liegt treuhändisch bei der Zulassungsstelle. Ist also kein Problem...
Der Käufer hat sich erstaunlicher Weise am Sonntagabend um !!!halb zwölf!!! doch noch gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Auto in einer Werkstatt steht und voraussichtlich erst am Mittwoch fertig sei, weil die Einspritzdüsen gereinigt werden müssen... Er ging vorher nicht ans Telefon bzw. rief mich nicht an, weil er über die Feiertage nicht stören wollte. SMS hätte es zwar auch getan oder eine E-mail, aber naja...🙄
Hab ihm klar zu verstehen gegeben, dass er das Auto nicht weiterverkaufen darf und es schleunigst umzumelden bzw. abzumelden hat. Seit heute morgen war dann auch das Inserat gelöscht. Werde ja sehen, ob er sich jetzt daran hält! Jedenfalls werde ich Euch am Laufenden halten und bescheid geben, was rausgekommen ist.
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Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Wach auf, das ist ein verkappter Händler - der wird das Auto nie auf sich zulassen.
aber er kanns abmelden. damit doch auch erledigt.
auch wenn ich an einem zuegigen fortschreiten zweifel habe..
Warum sollte er das machen? Ohne Kennzeichen sind Probefahrten problematischer.
Es gibt doch massig Leute mit Tagesfreizeit, die die Börsen nach Schnäppchen durchsuchen und diese gleich weiterverkaufen.
Spätestens wenn der Mangel nicht mal reklamiert wird sondern als Grund für die Fristverlängerung angeführt wird ist doch klar, wie der Hase läuft.
ich bezog mich nur auf die zulassung auf "ihn" und die moegliche alternative.
zweifel habe ich ja auch.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Wach auf, das ist ein verkappter Händler - der wird das Auto nie auf sich zulassen.
Morgen zusammen,
was wäre den daran schlimm? Wenn er das Fahrzeug ordnungsgemäß gekauft hat geht es in sein Eigentum über und er kann damit machen was er will und wenn er das
- verschenkt
- überteuert weiter verkauft
- jemanden zur Verfügung stellt
- oder im Steinbruch crash- car- Rennen fährt
das alles bleibt allein ihm überlassen. Allerdings sollte er dazu vollständig bezahlt haben.
Der m. E. nach einzig richtige Weg ist der Versicherung und der Zulassungsbehörde die Veräußerung bekannt geben und denen Name und Anschrift des Käufers mitteilen. Die werden dann alles notwendige in die Wege leiten.
Nachts die Kennzeichen abschrauben oder das Fahrzeug zurück stehlen ist eine Straftat und wenn du 100 x sagst das du Eigentümer bist. Der Käufer ist Besitzer der Sache und hat damit die gewollte faktische Sachherrschaft, soll heißen das der Käufer einen Besitzwillen und die Herrschaft über diese Sache hat. Maßgebend ist dafür nicht das dir die Sache als Eigentum zugerechnet wird sondern die tatsächliche Gewalt über die Sache ausüben kannst. Da der Käufer die Schlüssel hat, hat er die Herrschaft und den Besitz an der Sache und die Schlüssel wurden ihm vom Verkäufer freiwillig und zur Nutzung des Fahrzeuges ausgehändigt.
Letztendlich bleibt dem Verkäufer eigentlich nur der juristische Weg wenn der Käufer nicht in einer angemessenen Zeit ab- bzw. ummeldet.
Aber hier noch ein legales Hintertürchen:
Dem früheren Besitzer einer beweglichen Sache wird gemäß § 1007 BGB ein Anspruch gegen den jetzigen Besitzer eingeräumt, wenn der frühere ein besseres Recht zum Besitz hatte. Und der Besitz kann mittels Eingriffs- und Leistungskondiktion § 812 Abs. 1 BGB wiedererlangt werden (so z.B. BGH NJW 1987, 771).
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von corrado2708
Wie sieht es aus, wenn der Käufer einen Unfall hat, geblitzt wird oder sogar Unfall mit Fahrerflucht begeht?
.....hier kann ich Dich beruhigen... Dein Versicherungsvertrag geht mit dem Verkauf auf den Erwerber über, Du hast also keine Probleme, dass Dein SFR belastet wird und auch bei Strafzetteln genügt idR ein Schreiben mit dem Kaufvertrag, da wir in Deutschland keine Halterhaftung haben.
Ich würde trotzdem am Donnerstag (ist eh´ schon sehr kulant) bei der Zulassungsstelle anrufen und wenn der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat ein Fax mit dem Kaufvertrag an Deine Versicherung schicken, dass die eine Erwerberkündigung aussprechen sollen, da der Käufer das Fahrzeug entgegen dem Vertrag nicht ab-/umgemeldet hat. Das gleiche Schreiben an die Zulassungsstelle!