Käufer hält Ratenzahlung nicht ein - und gibt beschädigtes Auto - und fordert Anzahlung € 180 zurück

Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes Weihnachten 2024, und hier kommt meine "Weihnachtsstory":

Im November 2024 hatte ich einen VW Polo auf Ratenzahlung verkauft, der Käufer leistete bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von € 150,
ich übergab Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.

Am 14.November 2024 wollte er das Auto anmelden, das ging aber nicht, weil er Steuerrückstände von € 30 hatte, die ich verauslagt hatte, woraufhin er das Auto anmelden konnte.
Am 14.November 2024 zahlte er dann weitere € 60 wovon ich die vorab verauslagten € 30 für das Zollamt wieder abgezogen habe, und händigte mir den Fahrzeugbrief aus.

Er wollte dann weitere Ratenzahlungen leisten, aber da kam nie was.

Anfang Dezember 2024 bin ich dann zu ihm nach Hause gefahren, und wollte den Kaufvertag wieder wandeln, da ich gemerkt hatte, dass er nicht zahlen kann (oder will?) , auch war er plötzlich telefonisch nicht erreichbar.
Ich war also bei ihm zu Hause und legte die € 180 Bargeld auf den Tisch des Hauses, doch er wollte das Auto behalten und versprach wieder Ratenzahlungen, doch wieder kam nie was.

Also schrieb ich ihm einen Einschreibebrief mit Rücktritt vom Kaufvertrag zum 29.Dezember 2024 und Ankündigung bei Rücknahme des Auto seine € 180 abzüglich € 20 Unkosten für Briefporto und Spritkosten zurückzuzahlen, somit also € 160

Am 23.Dezember 2024 hatte er mich dann angerufen, dass Auto sei kaputt, die Kupplung und die Gänge könne man nicht mehr einlegen.

Ich fuhr mit einem Bekannten hin, und schaute mir das Auto an:
Es war eingedreckt, und auf Nachfrage gab er Käufer zu, damit über Feldwege gefahren zu sein, und die hängende Stoßstange sei seit der Feldwegfahrt.

Wir machten dann ein Seil dran, und schleppten das Auto ab, dabei stellte ich dann noch fest, dass das Lenkrad schief stand.

Ich rief den ADAC "Gelben Engel " an, der sich das Auto anschaute und sagte, der Kupplungsgeberzylinder sei kaputt, und er schleppte das Auto zu einem Bekannten, der eine Werkstatt hat.

Ich kontaktierte mehrere Werkstätten, die alle nicht ausschließen konnten, dass der VW Polo während der Feldwegfahrt in ein Schlagloch gefahren sein kann, was die Spur verzogen hat (schiefes Lenkrad) und auch den Bruch des Stiftes am Kupplungsgeberzylinder verursacht haben kann, wenn man während der Schlaglochfahrt auch gleichzeitig kuppelt.
Das Fahrzeug kann überdies auch "aufgesessen" sein?

Eine Reparatur nur alleine des Kupplungsgeberzylinders würde bei VW € 390 kosten, wobei
das Ersatzteil € 141 bei VW kostet (gibt es jedoch woanders sicherlich günstiger) und ca. 90 Minuten Arbeitszeit, was noch einmal mit ca. € 250 zu buche schlagen würde.

Der Käufer weigert sich, die Reparatur durchführen zu lassen, bzw. den Kupplungsgeberzylinder zu tauschen und argumentiert, er müße Spritkosten für die Anholung bezahlen und überdies ja auch einen KFZ Schlosser bezahlen, der das einbaut, und der würde zwischen 70 bis90 EURO verlangen.

Er möchte das Auto nicht mehr, und will "seine" € 180 zurück und das Auto abmelden.
Dazu verlangt er die Aushändigung der Kennzeichen und auch den Fahrzeugbrief , da er den Fahrzeugbrief angeblich auch zur Abmeldung braucht.

Was meint ihr?
Wer ist im Recht?

Stoßstange hängt
Vw-polo-beim-abschleppen-mit-schiefen-lenkrad
Adac-vw-polo-silber-metallic-mit-kupplungsschaden-rechnung-geberzylinder-kupplung-fuer-vw-polo-vin-wvwzzz9nz3d169024
+3
81 Antworten

Nimm die Schilder, geh hin und melde das Fahrzeug in seinem dabeisein online ab. Damit sollte er doch zufrieden sein.
Und nen "Bodyguard" mitzunehmen....ganz dünnes Eis. Einen Zeugen natürlcih.

Schlimm, wie Gutmütigkeit ausgenutzt wird.

Ich würde abmelden und die Karre zum Schrott bringen. Kein gedöne mit Kupplung und was weiß ich ….

Du hast aber schon gelesen, dass der TE die Papiere nicht hat? 😕

Ich verweise mal auf die Nutzungsbedingungen:

https://www.motor-talk.de/info/nutzungsbedingungen

Eine Rechtsberatung ist auf Motortalk nicht zulässig.

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Zitat:

@seahawk schrieb am 27. Dezember 2024 um 17:57:27 Uhr:


Ich verweise mal auf die Nutzungsbedingungen:

https://www.motor-talk.de/info/nutzungsbedingungen

Eine Rechtsberatung ist auf Motortalk nicht zulässig.

-

Korrekt - ich bitte dies zu beachten.

Ratschläge ja - Rechtsberatung nein.

-

Nach Lesen der ganzen Beiträge hab ich mich entschlossen das Thema in den Betrugsthread zu schieben.

VG Olli

Zitat:

@VW-Polo-2003 schrieb am 27. Dezember 2024 um 13:31:08 Uhr:


. . . .
Wer ist im Recht?

-

Der TE ist hier gehalten, sich beraten zu lassen - ggf. bei entspr. Fachleuten welche Möglichkeiten er nun legal ausschöpfen kann - wie geschrieben ist bei MT keine Rechtsberatung gestattet.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Dezember 2024 um 17:34:08 Uhr:


Du hast aber schon gelesen, dass der TE die Papiere nicht hat? 😕

Jetzt habe ich es kapiert. Doofe Situation. Wahrscheinlich ist aussitzen und warten bis er Interesse an einer Abmeldung bekundet das beste. Wahrscheinlich hat er aber die Erstprämie nicht beglichen und der Zoll konnte auch nicht abbuchen. Dann wiederum hält sich sein Interesse an einer Abmeldung auch in Grenzen, da er ja keinen finanziellen Schaden in dem Sinne erleidet. Die Kosten, die eine zwangsabmeldung verursacht hat er bestimmt nicht auf dem Schirm oder ist ihm egal, da er wahrscheinlich restlos platt ist.

Ich hatte gestern noch einmal mit ihm telefoniert, und er verlangt weiterhin Rückzahlung € 180, und Verweigerung KFZ-Schein!

Dann erfolgte Stunden später ein weiteres Telephonat mit seiner Frau, und dieses Telephonat war schon wesentlich angenehmer, und so wie ich es "rausgehört" habe, geht es wohl der Frau nur um die Abmeldung, und sie möchte das nicht weiter hinauszögern!

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 27. Dezember 2024 um 15:48:28 Uhr:


Nimm die Schilder, geh hin und melde das Fahrzeug in seinem dabeisein online ab. Damit sollte er doch zufrieden sein.

Ich denke, das ist eine gute Idee....

Das Auto steht zwar in der Werkstatt, aber zur "Online-Abmeldung" braucht man ja nicht die KFZ-Schilder sondern nur den "Freigekratzten Code hinter der Zulassungsplakette"

Dann noch den Code vom KFZ-Schein und schon kann man das Auto online abmelden!

Da er neben dem KFZ-Schein auch noch:

1.) ein zum Fahrzeug gehörendes Technisches Dokument hat

2.) Bremsbacken hinten / Hinterachse (neu und original verpackt)

3.) Zweitschlüssel

hat, habe ich mir folgendes Vorgehensweise überlegt:

Die Werkstatt photographiert den freigekratzten Code von beiden Kennzeichen
(vorn und hinten)
und schickt mir das per WhatsApp, der damalige Käufer kratzt den Code vom KFZ-Schein ab und photographiert das, und übergibt mir den KFZ-Schein und das
zu 1.) Technische Dokument
sowie zu 2.) die Bremsbacken sowie zu 3.) den Zweitschlüssel

Im gleichen Zug übergebe ich den freigekratzten Code der vorderen und hinteren Kennzeichen.

Dann kann das Fahrzeug online abgemeldet werden!

Er hat seine Abmeldung, und ich habe Fahrzeugschein, technisches Dokument, Bremsbacken und Zweitschlüssel und wir können uns alle ein frohes neues jahr 2025 wünschen!

Wenn der Käufer die ZB 1 rausrückt, dann kannst du das Abmelden direkt vornehmen. Das muss der Käufer nur noch verstehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2024 um 13:22:15 Uhr:


Wenn der Käufer die ZB 1 rausrückt, dann kannst du das Abmelden direkt vornehmen. Das muss der Käufer nur noch verstehen.

Ja danke für die Antwort @berlin-paul
offentlich hat der Käufer das bislang nicht erkannt, aber seine Frau scheint da ein bisschen schlauer und realitätsnäher zu sein dahingehend, dass das Auto auch angemeldet bleiben kann / könnte, falls hier weiter
"quer-geschossen" wird

SSKM.
Bitte wie in aller Welt kommt man auf diese tolle Idee mit der Ratenzahlung bei einem Kübel der nichtmal einen Tausender kostet?
Da haben bei dir ja offensichtlich alle Warnsignale und der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet, als der Typ bei 950€ um eine Ratenzahlung gebeten hat...

Kein Gericht wird sich dieser Lappalie annehmen, da freuen sich maximal die Anwälte bzw. dein Anwalt. Bei dem ist sowieso nix zu holen.

Also entweder das Auto zwangsabmelden, einbehalten und auf den Schrott damit und vielleicht um eine Lebenserfahrung reicher, oder das Geld sowie Auto abschreiben und die Geschichte aufgrund der eigenen Unvernunft abhaken.

Ich glaube Du hast den Thread nicht richtig und komplett gelesen.

Kurzes Update:

Habe den Käufer angerufen, es war seine Frau am Telefon,
die sagte wörtwörtlich in einem eher "barschen Ton":
...........Ich habe jetzt keine Zeit..... Tschüüüüüssssssss.........."
Und legte einfach auf.
Das ganze Telefonat hat genau 4 Sekunden gedauert.

Ich habe auch mitlerweilen einen Kaufinteressenten für den VW-Polo, der das Auto wahrscheinlich kaufen will

Man kann per Gericht aber die Herausgabe der Papiere, Zweitschlüssel und Teile verlangen - sofern man es schriftlich hat, daß die übergeben wurden.

Da dürfte ein Brief vom Anwalt schon ausreichen...

Oder würde hier jemand ein Auto kaufen (auch wenn's eine Bastelbude ist), wo der Zweitschlüssel noch irgendwo unterwegs ist?!?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist: zum Anwalt.

Oder sie gesagt, jemand mitnehmen, der, nun ja, furchteinflößend aussieht... 😁
Wenn da ein "Schrank" mit dunkler Stimme vor der Tür steht und ein wenig mit den Muskeln spielt... 😁

Die verscheißern Dich beide.

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