Käufer entdeckt Unfallschaden nach Kauf, defintiv nicht von mir. Wie gehe ich dagegen vor-verzweifl
Guten Abend liebe Gemeinde, ich habe leider ein riesiges Problem und könnte heulen.
Ich habe im Mai diesen Jahres ein Seat Leon Cupra 280 aus dem Jahr 2014 erworben, bezahlt habe ich 19250€. 1. Hand, sympathischer Verkäufer.
Nunja, nach dem Kauf offenbarten sich einige Mängel. Die Abgasanlage war zur Downpipe mangelhaft verschweißt und auch das Lenkgetriebe hatte eine Macke und klapperte leicht, leider beim Kauf nicht bemerkt, da mehr emotionen als alles andere Entschieden haben. Naja pech gehabt.
Die Mängel habe ich selbst bemerkt und natürlich teuer beheben lassen, knapp 1000€ habe ich bei Seat gelassen und mich tierisch geärgert.
Vor zwei Wochen hat meine Freundin sich dann einen Hund zugelegt, leider passt eben dieser schlecht in einen Dreitürer, also setzte ich einfach mal den Cupra für 18000€ ins Netz und es meldete sich sofort ein 20-jähriger Interessent.
Dieser sah sich am Abend das Fahrzeug ausführlich an und brachte auch ein Freund mit, eine ausgiebige Probefahrt unternahm er auch.
Er verlangte, dass wir zwei Tage später nochmal in eine Seat Niederlassung fahren und das Auto technisch gecheckt wird, okay, haben wir gemacht und es wurden keine Mängel festgestellt.
Nochmal zwei Tage, letzte Woche Donnerstag, später kaufte er dann das Fahrzeug und war super Happy. Fuhr übers Wochenende knapp über 1000km und meldete sich heute am Montag telefonisch bei mir.
Er gab an, dass er bei einem Gutachter war und wohl der Kotflügel hinten rechts einen Unfallschaden gehabt haben muss, da auf der anderen Seite der Lack einen Wert von 175u mm und auf der rechten Seite von 1.25 irgendwas hat. Der Gutachter ist sich also mega sicher, dass die rechte Seite gespachtelt wurde und wohl irgendwas mal dran war.
Nun habe ich in dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer natürlich geschrieben, dass das Fahrzeug in meiner Zeit -keinen Unfallschaden- hatte und in der übrigen Zeit, also beim 1. Hand besitzer, -meines Wissens nach- ebenfalls kein Unfallschaden erlitten hat.
In meinem Kaufvertrag zwischen mir und dem der mir das Fahrzeug verkaufte (also der 1. Besitzer) ist ebenfalls natürlich festgeschrieben, dass das Fahrzeug -keinen Unfallschaden hatte-. Nunja, dass scheint also erstunken und erlogen zu sein, jetzt stehe ich natürlich total blöd da.
Ich hatte das Fahrzeug ja selber nur knapp 3-4 Monate, habe viel Geld reingesteckt und wollte es behalten. Der Käufer will jetzt sein Geld wieder, dass kann ich nicht stemmen, da ich mir selbst am Samstag mit den 18000€ ein neues Auto gekauft habe.
Ein befreundeter Gutachter sagte mir, dass A:
es schlecht nachzuweisen sei, wie alt der Lack ist, somit kann nicht nachfolzogen werden wer das nun ausgebesser hat, hätte der drittbesitzer genausogut in den 5. Tagen gewesen sein.
und B:
dass so ein Gerichtsverfahren gut und gerne 2 Jahre dauert,
und C:
dass ich mit meiner Angabe fein raus bin, da ich das Auto ja ebenfalls Unfallfrei gekauft habe. Im Kaufvertrag zwischen mir und dem neuen Verkäufer habe ich die Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc. ausgeschlossen. Ich habe ebenso geschrieben dass er das Fahrzeug komplett gecheckt hat und auch in einer Seat Niederlassung war.
Für mich jetzt natürlich eine absolut scheiß Situation.
Seat (VW) sagt anhand der VIN ist kein Schaden eingetragen, die HUK24 kann mir keine Auskunft geben und nunja, jetzt steh ich absolut beschissen da.
Morgen werde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht aufusuchen, habt ihr Erfahrungen oder Tipps für mich ? Ich kann und will ihm die Summe nicht zurückzahlen, außerdem habe ich ihn weder Arglistig Getäuscht oder sonstiges. Des Weiteren kann, bzw. hat mich der Verkäufer, der mir den Wagen vor 3-4 Monaten verkauft hat von vorn bis hinten belogen, die Mängel wurden verschwiegen, Kratzer konnte ich nicht entdecken da dass Fahrzeug dreckig war an den Stellen, heute weiß ich, alles scheinbar gut durchgeplant von ihm.
Habt ihr Tipps, erfolgsaussuchten für mich, dass der Käufer sich das Geld von dem Verkäufer wiederholt, der mir das Auto verkauft hat ? 🙁
Beste Antwort im Thema
Den alten Threads ist man meiner Meinung nach immer eine Antwort schuldig. Um es kurz zu halten, der Käufer hat sich selbstverständlich nicht mehr gemeldet, auch nicht sein „Anwalt“.
70 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 14:08:40 Uhr:
ein Betrug setzt einen Schaden voraus, den es aber nicht gibt.
Ach, wie beim Abgasskandal?
Der TE hat jetzt seinen Käufer nebst Anwälten am Hacken und darf vermutlich bald vor Gericht erscheinen. Wenn das kein Schaden ist weiß ich auch nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 14:18:20 Uhr:
Der TE hat jetzt seinen Käufer nebst Anwälten am Hacken und darf vermutlich bald vor Gericht erscheinen. Wenn das kein Schaden ist weiß ich auch nicht.
weder tritt das so ein noch ist das ein materiell geltend zu machender Schaden. Was hast Du geraucht?
Moin,
Dazu kommt - man weiß doch gar nicht wirklich ob ... Da wirklich ein Schaden der einen Anspruch geltend machen würde vorliegt. Und mit nix wissen jemanden juristisch anzugehen ist - zumindest mal erhöhter Schwierigkeitsgrad.
LG Kester
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 14:18:20 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 14:08:40 Uhr:
ein Betrug setzt einen Schaden voraus, den es aber nicht gibt.
Ach, wie beim Abgasskandal?
Der TE hat jetzt seinen Käufer nebst Anwälten am Hacken und darf vermutlich bald vor Gericht erscheinen. Wenn das kein Schaden ist weiß ich auch nicht.Gruß Metalhead
Ein Betrug setzt IMMER zwingend Absicht voraus!
Und da sind wir wieder beim Strafrecht und somit bei der beweispflicht.
Also erstmal Füße stillhalten und nachdenken.
P.S. wer hat hier irgendwelchen Proßess an den Hacken? Prosess heißt: Ein Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft setzt sich mit der Sache auseinander. dazu muß es erst einmal vom schreibtisch des Anwaltes runter. es ist aber selbst da noch nicht gelandet.
hast wohl zu viele US-Krimis gesehen.
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 14:18:20 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 14:08:40 Uhr:
ein Betrug setzt einen Schaden voraus, den es aber nicht gibt.
Ach, wie beim Abgasskandal?
Der TE hat jetzt seinen Käufer nebst Anwälten am Hacken und darf vermutlich bald vor Gericht erscheinen. Wenn das kein Schaden ist weiß ich auch nicht.Gruß Metalhead
Nö, das nennt man zunächst Ärger. Schaden erst dann, wenn ein Gericht ihn rechtskräftig zur Zahlung (oder Rücknahme des Fahrzeuges) verurteilt. Ein kluger Anwalt würde in so einem Verfahren dem ersten Eigentümer den Streit verkünden, u.a., damit etwaige Verjährungsfristen unterbrochen werden.
Ob mit der im Vertrag aufgeführten Abtretung auch diese Ansprüche gemeint sind, kann, muss aber nicht sein. Würde ich mal beim ADAC nachfragen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 14:28:59 Uhr:
weder tritt das so ein ...
Sagt wer?
Zitat:
... noch ist das ein materiell geltend zu machender Schaden.
Aha, wenn ich für 'ne Gerichtsverhandlung einen Tag frei nehmen muß ist das sehr wohl ein materieller Schaden.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. September 2019 um 14:54:50 Uhr:
Dazu kommt - man weiß doch gar nicht wirklich ob ... Da wirklich ein Schaden der einen Anspruch geltend machen würde vorliegt.
Gut, das stimmt natürlich. Erst mal abwarten.
Zitat:
Ein Betrug setzt IMMER zwingend Absicht voraus!
Klar, ich setzt die Karre an den Baum, spachtel die wieder zurecht und verkauf den als Unfallfrei. Wenn's raus kommt: "Oh, sorry, war keine Absicht". 😁
Gruß Metalhead
Das hilft ja jetzt auch nicht wirklich weiter. Mir persönlich war wichtig, nicht nur vom Anwalt laut seiner Schätzung eine großmögliche Entwarnung zu erhalten. Sondern auch von euch aus Erfahrungen und co 🙂
Moin,
Ohne den angeblichen Schaden zu kennen kann hier tatsächlich auch einfach ein Fehlverständnis vorliegen. Viele Dinge, die ein Gericht als Unfallschaden ansehen würde - verstehen viele Menschen nicht als solchen z.B. wäre ein kurzer versehentlicher Kratzer mit einem Schlüssel bis aufs Blech KEIN Unfallschaden, im Gegensatz dazu aber zwei oder mehrere mindestens 40 cm lange, durch Vandalismus zugefügte, Kratzer schon. Wo der reale qualitative Unterschied ist - ich weiß es nicht.
Vielleicht war an der Stelle auch einfach die Korrosionsversiegelung defekt und die Werkstatt hat ein bisschen schluderig nachgebessert - wissen wir erstmal nicht. Alles Möglichkeiten.
LG Kester
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 16:41:22 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 14:28:59 Uhr:
weder tritt das so ein ...
Sagt wer?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 16:41:22 Uhr:
Zitat:
... noch ist das ein materiell geltend zu machender Schaden.
Aha, wenn ich für 'ne Gerichtsverhandlung einen Tag frei nehmen muß ist das sehr wohl ein materieller Schaden.Gruß Metalhead
Auch nur, wenn du verurteilt wirst. Verliert der andere, zahlt er die Kosten und auch deinen Verdienstausfall. Selbst wenn bei ihm nichts zu holen wäre, der Verdienstausfall wäre kein Schaden im Sinne des § 263 StGB.
Und komme jetzt bitte nicht mit "als ich das erfuhr, musste ich weinen und verbrauchte zwei Taschentücher".
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. September 2019 um 17:16:16 Uhr:
Moin,Ohne den angeblichen Schaden zu kennen kann hier tatsächlich auch einfach ein Fehlverständnis vorliegen. Viele Dinge, die ein Gericht als Unfallschaden ansehen würde - verstehen viele Menschen nicht als solchen z.B. wäre ein kurzer versehentlicher Kratzer mit einem Schlüssel bis aufs Blech KEIN Unfallschaden, im Gegensatz dazu aber zwei oder mehrere mindestens 40 cm lange, durch Vandalismus zugefügte, Kratzer schon. Wo der reale qualitative Unterschied ist - ich weiß es nicht.
Vielleicht war an der Stelle auch einfach die Korrosionsversiegelung defekt und die Werkstatt hat ein bisschen schluderig nachgebessert - wissen wir erstmal nicht. Alles Möglichkeiten.
LG Kester
Ja und selbst wenn, ich habe das Auto unfallfrei gekauft und als Unfallfrei in meiner Zeit, sowie Unfallfrei in der übrigen Zeit -soweit mir bekannt-, weiterverkauft. Ich habe einfach grundsätzlich nichts falsch gemacht, sondern nach bestem Gewissen gehandelt 🙂
Nach der Entwarnung durch den Anwalt bin ich jetzt super entspannt. Soll sein Anwalt doch gern Post schicken, bin auf die ganzen „Beweise“ gespannt und lasse alles meinen Anwalt regeln.
Moin,
Richtete sich an die allgemeine Diskussion 😉
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. September 2019 um 22:00:36 Uhr:
Moin,Richtete sich an die allgemeine Diskussion 😉
LG Kester
Achso. Trotzdem danke auch für deine Nachrichten ! 🙂
immer daran denken:
In deutschland muß eine Straftat IMMER bewiesen werden. im zweifel für den Angeklagten.
Ohne beweise kann man zwar anzeigen, aber es verpufft ganz schnelle wenn da keine beweise kommen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. September 2019 um 09:41:36 Uhr:
Ohne beweise kann man zwar anzeigen, aber es verpufft ganz schnelle wenn da keine beweise kommen.
das ist so pauschal nicht richtig, denn die Aussage eines anzeigenden Zeugen ist in sich auch schon ein Beweis. Der Zeuge ist dabei zur Wahrheit verpflichtet, der angezeigte Betroffene hingegen darf lügen. Im Zweifel muss ein Richter entscheiden, wessen Aussage glaubwürdiger ist.
Aber das ist Straf- bzw. Owi-Recht und hat mit dem Fall hier, der sich im Zivilrecht abspielt, sowieso nichts zu tun.