Käufer entdeckt Unfallschaden nach Kauf, defintiv nicht von mir. Wie gehe ich dagegen vor-verzweifl
Guten Abend liebe Gemeinde, ich habe leider ein riesiges Problem und könnte heulen.
Ich habe im Mai diesen Jahres ein Seat Leon Cupra 280 aus dem Jahr 2014 erworben, bezahlt habe ich 19250€. 1. Hand, sympathischer Verkäufer.
Nunja, nach dem Kauf offenbarten sich einige Mängel. Die Abgasanlage war zur Downpipe mangelhaft verschweißt und auch das Lenkgetriebe hatte eine Macke und klapperte leicht, leider beim Kauf nicht bemerkt, da mehr emotionen als alles andere Entschieden haben. Naja pech gehabt.
Die Mängel habe ich selbst bemerkt und natürlich teuer beheben lassen, knapp 1000€ habe ich bei Seat gelassen und mich tierisch geärgert.
Vor zwei Wochen hat meine Freundin sich dann einen Hund zugelegt, leider passt eben dieser schlecht in einen Dreitürer, also setzte ich einfach mal den Cupra für 18000€ ins Netz und es meldete sich sofort ein 20-jähriger Interessent.
Dieser sah sich am Abend das Fahrzeug ausführlich an und brachte auch ein Freund mit, eine ausgiebige Probefahrt unternahm er auch.
Er verlangte, dass wir zwei Tage später nochmal in eine Seat Niederlassung fahren und das Auto technisch gecheckt wird, okay, haben wir gemacht und es wurden keine Mängel festgestellt.
Nochmal zwei Tage, letzte Woche Donnerstag, später kaufte er dann das Fahrzeug und war super Happy. Fuhr übers Wochenende knapp über 1000km und meldete sich heute am Montag telefonisch bei mir.
Er gab an, dass er bei einem Gutachter war und wohl der Kotflügel hinten rechts einen Unfallschaden gehabt haben muss, da auf der anderen Seite der Lack einen Wert von 175u mm und auf der rechten Seite von 1.25 irgendwas hat. Der Gutachter ist sich also mega sicher, dass die rechte Seite gespachtelt wurde und wohl irgendwas mal dran war.
Nun habe ich in dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer natürlich geschrieben, dass das Fahrzeug in meiner Zeit -keinen Unfallschaden- hatte und in der übrigen Zeit, also beim 1. Hand besitzer, -meines Wissens nach- ebenfalls kein Unfallschaden erlitten hat.
In meinem Kaufvertrag zwischen mir und dem der mir das Fahrzeug verkaufte (also der 1. Besitzer) ist ebenfalls natürlich festgeschrieben, dass das Fahrzeug -keinen Unfallschaden hatte-. Nunja, dass scheint also erstunken und erlogen zu sein, jetzt stehe ich natürlich total blöd da.
Ich hatte das Fahrzeug ja selber nur knapp 3-4 Monate, habe viel Geld reingesteckt und wollte es behalten. Der Käufer will jetzt sein Geld wieder, dass kann ich nicht stemmen, da ich mir selbst am Samstag mit den 18000€ ein neues Auto gekauft habe.
Ein befreundeter Gutachter sagte mir, dass A:
es schlecht nachzuweisen sei, wie alt der Lack ist, somit kann nicht nachfolzogen werden wer das nun ausgebesser hat, hätte der drittbesitzer genausogut in den 5. Tagen gewesen sein.
und B:
dass so ein Gerichtsverfahren gut und gerne 2 Jahre dauert,
und C:
dass ich mit meiner Angabe fein raus bin, da ich das Auto ja ebenfalls Unfallfrei gekauft habe. Im Kaufvertrag zwischen mir und dem neuen Verkäufer habe ich die Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc. ausgeschlossen. Ich habe ebenso geschrieben dass er das Fahrzeug komplett gecheckt hat und auch in einer Seat Niederlassung war.
Für mich jetzt natürlich eine absolut scheiß Situation.
Seat (VW) sagt anhand der VIN ist kein Schaden eingetragen, die HUK24 kann mir keine Auskunft geben und nunja, jetzt steh ich absolut beschissen da.
Morgen werde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht aufusuchen, habt ihr Erfahrungen oder Tipps für mich ? Ich kann und will ihm die Summe nicht zurückzahlen, außerdem habe ich ihn weder Arglistig Getäuscht oder sonstiges. Des Weiteren kann, bzw. hat mich der Verkäufer, der mir den Wagen vor 3-4 Monaten verkauft hat von vorn bis hinten belogen, die Mängel wurden verschwiegen, Kratzer konnte ich nicht entdecken da dass Fahrzeug dreckig war an den Stellen, heute weiß ich, alles scheinbar gut durchgeplant von ihm.
Habt ihr Tipps, erfolgsaussuchten für mich, dass der Käufer sich das Geld von dem Verkäufer wiederholt, der mir das Auto verkauft hat ? 🙁
Beste Antwort im Thema
Den alten Threads ist man meiner Meinung nach immer eine Antwort schuldig. Um es kurz zu halten, der Käufer hat sich selbstverständlich nicht mehr gemeldet, auch nicht sein „Anwalt“.
70 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 09:44:06 Uhr:
Ich würde jetzt den Erstbesitzer dahingehend ansprechen und eine Entschädigung fordern, denn der kann sich ja nicht auf einen Vorbesitzer rausreden.
Der Käufer des TE ist jetzt der Gearschte, wofür der TE allerdings nichts kann.
Quatsch mit Soße. Die TE hat keinen Grund, hier irgend etwas zu machen.
Sorry Kai, natürlich hat der TE einen Grund, den Erstbesitzer zu kontaktieren!!
Ich würde den "auf den Pott" setzen und dem so einiges schreiben/mitteilen....
Unabhängig vom Ausgang mit dem aktuellen Käufer würde ich auch einen "Schaden" geltend machen...; aus Prinzip und weil ich (sofern ein Schaden wirklich verheimlicht wurde!) dann im Recht bin...
Der Kauf ist gerade mal ca. 4 Monate her...
Moin,
Ich möchte einmal folgendes Anmerken: zur Qualität der Ausbesserung oder was auch immer das war - habe ich nix gesagt.
Aus zwei Gründen: ich weiß nicht ob die Messung korrekt erfolgte, ich weiß nicht ob das Ergebnis vielleicht geschönt wurde. Ergo muss und will ich das nicht bewerten.
Ich sehe den Gang zum Anwalt hier durchaus als sinnvoll an - a) der ist deutlich stärker in der Materie drin und kann aktuellere Informationen nachsehen und b) wäre es wohl für den TE und seinen emotionalen Zustand gut, da eine weitere Stimme zu zuhören, die da Zuspruch leistet. Außerdem kann der auch durch ein paar Fragen vielleicht das Gespräch mit berücksichtigen und daraus noch den einen oder anderen Schluss ziehen.
Zum Vorbesitzer - wenn es sich um eine NICHTUNFALLBESCHÄDIGUNG handelt - und nur Unfallfreiheit zugesichert wurde - dann hat man das gleiche Problem wie der jetzige Käufer. Gemäß Kaufvertrag muss das Fahrzeug zwar Unfallfrei sein, dürfte aber beschädigt worden sein. Wodurch auch immer.
LG Kester
dann sagt der Erstbesitzer: ich war es auch nicht, muss im Werk passiert sein. Einen Schaden hat die TE nicht erlitten. Die TE hat keine Sorgen, warum soll sie sich welche machen?
Ähnliche Themen
Nie im Leben ist das n "gescheiter" Gutachter, mit dem Billig Messgerät.
1,2mm wär jedoch nach VW Richtlinien noch im Nutzfahrzeuggerechtem Bereich 😁
Erstmal abwarten was für ein Gutachten da kommt...
Zitat:
@Airliveman schrieb am 3. September 2019 um 00:46:24 Uhr:
Hier zwei Bilder. Der befreundete Gutachter gab an, dass definitiv gespachtelt wurde bei den Werten, als ich die Bildet vom Käufer geschickt bekommen habe. Aber wie gesagt, davon weiß ich nichts...Edit: 175 µm zu 1,25mm ist doch schon erheblich 😰
Der Käufer sagte ebenfalls, dass man den Wert wohl abfallend um das hintere Radhaus herum hat bis zum hinteren Seitenfenster. Ist ja das 10 fache an dicke 😰
Da wir hier nicht in den USA sind muß der Kläger die Schuld beweisen und nicht Du deine Unschuld.
Fakt ist (anch deiner Aussage): Du hattest keinen Unfallschaden verursacht, Dir ist auch keiner des Vorbesitzers bekannt. Also hast Du ehrliche Angaben im Kaufvertrag gemacht. Also bist Du raus aus der Sache.
Wenn der Käufer irgendeinen Rechtsanspruch hat, dann gegen den Erstbesitzer. Ob da was zu hohlen ist, soll nicht dein Problem sein.
Laß es drauf ankommen, spar Dir die Zeit und das Geld und warte ab ob der Käufer sich in irgendeiner Form rührt.
Erst wenn irgendetwas vom Gericht kommt, dann MUSST Du reagieren, kommt etwas vom Anwalt dann kannst Du reagieren.
Ansonsten: Alles ignorieren. das Auto ist mit Haftungsauschluß verkauft, Du hast nix bewußt verschwiegen also alles ist OK.
Der Käufer versucht nur (wie schon viel, viele achso, schlaue Möchtegern-Mafiosies) den Preis nachträglich drücken. mehr ist es nicht.
"Wenn der Käufer irgendeinen Rechtsanspruch hat, dann gegen den Erstbesitzer. Ob da was zu hohlen ist, soll nicht dein Problem sein."
Mal abgesehen, dass holen nicht von hohl kommt, hat der Käufer mangels Vertragsbeziehungen keinerlei Ansprüche gegen der Erstbesitzer. Dazu müsste der TE seinem Käufer als netter Mensch seine etwaigen Ansprüche gegen den Erstbesitzer erst abtreten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2019 um 11:48:40 Uhr:
Dazu müsste der TE seinem Käufer als netter Mensch seine etwaigen Ansprüche gegen den Erstbesitzer erst abtreten.
das könnte man ja als netter Mensch so machen.
Mit dem angegebenen Vertragstext bist Du als Verkäufer raus, weil Du ja nicht der Erstbesitzer warst. Aber selbst dann kann es vorkommen, daß es ein Transportschaden war, von dem selbst der Erstbesitzer nichts erfährt.
Inwieweit ein Schadenersatzanspruch gegenüber Erstbesitzer besteht, lasse ich mal offen. Es ist einfach schwierig nachzuweisen, wann der Schaden eingetreten ist. Allerdings gibt es schon Möglichkeiten, das von Seiten eines Sachverständigen grob zeitlich einzuordnen. Das allerdings würde wiederum zu Kosten führen, die von Dir nicht zu vertreten wären.
Wenn es nur die Lackschichtendicke ist, und sonst keinerlei Anzeichen vorhanden sind, wie Verdickungen, oder Stauchungen, Risse, u.a., kann der Schaden ja eigentlich nicht so groß gewesen sein.
Es kommt da schon der Verdacht auf, daß der Käufer einfach Geld schinden will.
Erst einmal bin ich echt Begeistert von euch allen, die mir hier weiterhelfen wollen.
Ein Fettes Danke 🙂
Ich bin in der Zeit natürlich nicht untätig geblieben und habe einen Fachanwalt kontaktiert.
Dieser gab mir zu verstehen, dass wenn ich, wie hier schon geschildert, die Unfallfreiheit bei mir, sowie die Unfallfreiheit -soweit mir bekannt- in der übrigen zeit, angegeben habe, alles In Ordnung sei.
Denn auch im Kaufvertrag zwischen mir und dem Erstbesitzer wurde die Unfallfreiheit und Beschädigungsfreiheit festgehalten. Mein Anwalt riet mir im übrigen, ihn erst einmal nicht zu kontaktieren.
Des Weiteren gab mir der Anwalt zu verstehen, dass wenn es bis vor Gericht gehen würde, ich sehr gute Chancen hätte und so ein Prozess um die 2 Jahre in Berlin dauert.
Ich habe ihm den Kaufvertrag zur genaueren Überprüfung (die Kosten in Höhe von ungefähr 150€ übernehme ich gern selbst), zugesandt.
Er wird sich die Tage dann bei mir melden und weitestgehend, da ich ihm am Telefon ja schon alle relevanten Punkte mitgeteilt haben, eine relativ hohe Entwarnung geben.
Ich solle mich mehr oder weniger zurücklehnen und dem Käufer nichtmehr antworten, geschweige denn fast 20000€ zurücküberweisen.
Lustig ist auch, dass er den Wagen jetzt zwar grade mal 5 Tage hat, bei der Probefahrt alles super war, und er nicht nur den Lack bemängelt hat, sondern dass das Fahrzeug wohl auch in irgendwelche Richtungen zieht beim Gas geben. Vielleicht hat er ihn auch Technisch kaputt gefahren und will über die Aktion sein Geld wieder.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2019 um 11:48:40 Uhr:
"Wenn der Käufer irgendeinen Rechtsanspruch hat, dann gegen den Erstbesitzer. Ob da was zu hohlen ist, soll nicht dein Problem sein."Mal abgesehen, dass holen nicht von hohl kommt, hat der Käufer mangels Vertragsbeziehungen keinerlei Ansprüche gegen der Erstbesitzer. Dazu müsste der TE seinem Käufer als netter Mensch seine etwaigen Ansprüche gegen den Erstbesitzer erst abtreten.
Im ADAC Kaufvertrag steht als Standarttext dazu (siehe angehängtes Bild).
Ich verstehe das so, dass die Rechte schon abgetreten sind.
Moin,
Naja - man muss mit Leistungsstarken Autos auch fahren können 😉 klar kann man das hinbekommen, dass ein Auto im 1./2. GANG in der Lenkung rupft. Ist aber doch meist eher ein Zeichen dafür, dass man entweder das Auto oder die Straße nicht versteht.
LG Kester
wie oben geschrieben: Es wird immer wieder versucht, damit geld zu "verdienen". Hier im Forum liest man fast jede Woche von so einem oder ähnlich gelagerten Fall.
Käufer ist zufrieden und meldet sich ein paar tage später weil das Auto ja soooo ein Schrotthaufen wäre...
Und dann kommt die gewährlesitungsfrage und da das nicht so ganz klappt kommen sie dann mit arglistiger Täuschung weil sie das im TV Krimi gesehen haben.
Am ende ist es nichtmals heiße Luft.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 09:46:14 Uhr:
Quatsch mit Soße. Die TE hat keinen Grund, hier irgend etwas zu machen.
Hä?? Der TE wurde von seinem Verkäufer betrogen! Und die Kohle von dem wieder zu holen sehe ich schon als guten Grund an (und wenn es nur darum geht den Drecksack eine auszuwischen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 13:52:40 Uhr:
Hä?? Der TE wurde von seinem Verkäufer betrogen! Und die Kohle von dem wieder zu holen sehe ich schon als guten Grund an (und wenn es nur darum geht den Drecksack eine auszuwischen).
ein Betrug setzt einen Schaden voraus, den es aber nicht gibt. Das Geld hat er schon wieder, und einen auswischen kann der dem ersten Verkäufer auch nicht, da er ja kein Auto zurückgeben kann, was ihm nicht mehr gehört und ein Schaden wie gesagt nicht eingetreten ist. Welche Ansprüche sollte man denn geltend machen Deiner Meinung nach?