Käufer entdeckt Unfallschaden nach Kauf, defintiv nicht von mir. Wie gehe ich dagegen vor-verzweifl
Guten Abend liebe Gemeinde, ich habe leider ein riesiges Problem und könnte heulen.
Ich habe im Mai diesen Jahres ein Seat Leon Cupra 280 aus dem Jahr 2014 erworben, bezahlt habe ich 19250€. 1. Hand, sympathischer Verkäufer.
Nunja, nach dem Kauf offenbarten sich einige Mängel. Die Abgasanlage war zur Downpipe mangelhaft verschweißt und auch das Lenkgetriebe hatte eine Macke und klapperte leicht, leider beim Kauf nicht bemerkt, da mehr emotionen als alles andere Entschieden haben. Naja pech gehabt.
Die Mängel habe ich selbst bemerkt und natürlich teuer beheben lassen, knapp 1000€ habe ich bei Seat gelassen und mich tierisch geärgert.
Vor zwei Wochen hat meine Freundin sich dann einen Hund zugelegt, leider passt eben dieser schlecht in einen Dreitürer, also setzte ich einfach mal den Cupra für 18000€ ins Netz und es meldete sich sofort ein 20-jähriger Interessent.
Dieser sah sich am Abend das Fahrzeug ausführlich an und brachte auch ein Freund mit, eine ausgiebige Probefahrt unternahm er auch.
Er verlangte, dass wir zwei Tage später nochmal in eine Seat Niederlassung fahren und das Auto technisch gecheckt wird, okay, haben wir gemacht und es wurden keine Mängel festgestellt.
Nochmal zwei Tage, letzte Woche Donnerstag, später kaufte er dann das Fahrzeug und war super Happy. Fuhr übers Wochenende knapp über 1000km und meldete sich heute am Montag telefonisch bei mir.
Er gab an, dass er bei einem Gutachter war und wohl der Kotflügel hinten rechts einen Unfallschaden gehabt haben muss, da auf der anderen Seite der Lack einen Wert von 175u mm und auf der rechten Seite von 1.25 irgendwas hat. Der Gutachter ist sich also mega sicher, dass die rechte Seite gespachtelt wurde und wohl irgendwas mal dran war.
Nun habe ich in dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer natürlich geschrieben, dass das Fahrzeug in meiner Zeit -keinen Unfallschaden- hatte und in der übrigen Zeit, also beim 1. Hand besitzer, -meines Wissens nach- ebenfalls kein Unfallschaden erlitten hat.
In meinem Kaufvertrag zwischen mir und dem der mir das Fahrzeug verkaufte (also der 1. Besitzer) ist ebenfalls natürlich festgeschrieben, dass das Fahrzeug -keinen Unfallschaden hatte-. Nunja, dass scheint also erstunken und erlogen zu sein, jetzt stehe ich natürlich total blöd da.
Ich hatte das Fahrzeug ja selber nur knapp 3-4 Monate, habe viel Geld reingesteckt und wollte es behalten. Der Käufer will jetzt sein Geld wieder, dass kann ich nicht stemmen, da ich mir selbst am Samstag mit den 18000€ ein neues Auto gekauft habe.
Ein befreundeter Gutachter sagte mir, dass A:
es schlecht nachzuweisen sei, wie alt der Lack ist, somit kann nicht nachfolzogen werden wer das nun ausgebesser hat, hätte der drittbesitzer genausogut in den 5. Tagen gewesen sein.
und B:
dass so ein Gerichtsverfahren gut und gerne 2 Jahre dauert,
und C:
dass ich mit meiner Angabe fein raus bin, da ich das Auto ja ebenfalls Unfallfrei gekauft habe. Im Kaufvertrag zwischen mir und dem neuen Verkäufer habe ich die Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc. ausgeschlossen. Ich habe ebenso geschrieben dass er das Fahrzeug komplett gecheckt hat und auch in einer Seat Niederlassung war.
Für mich jetzt natürlich eine absolut scheiß Situation.
Seat (VW) sagt anhand der VIN ist kein Schaden eingetragen, die HUK24 kann mir keine Auskunft geben und nunja, jetzt steh ich absolut beschissen da.
Morgen werde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht aufusuchen, habt ihr Erfahrungen oder Tipps für mich ? Ich kann und will ihm die Summe nicht zurückzahlen, außerdem habe ich ihn weder Arglistig Getäuscht oder sonstiges. Des Weiteren kann, bzw. hat mich der Verkäufer, der mir den Wagen vor 3-4 Monaten verkauft hat von vorn bis hinten belogen, die Mängel wurden verschwiegen, Kratzer konnte ich nicht entdecken da dass Fahrzeug dreckig war an den Stellen, heute weiß ich, alles scheinbar gut durchgeplant von ihm.
Habt ihr Tipps, erfolgsaussuchten für mich, dass der Käufer sich das Geld von dem Verkäufer wiederholt, der mir das Auto verkauft hat ? 🙁
Beste Antwort im Thema
Den alten Threads ist man meiner Meinung nach immer eine Antwort schuldig. Um es kurz zu halten, der Käufer hat sich selbstverständlich nicht mehr gemeldet, auch nicht sein „Anwalt“.
70 Antworten
Zitat:
@rondode schrieb am 11. Februar 2020 um 19:19:48 Uhr:
Hab die Geschichte grad von vorne bis hinten gelesen und befürchtet das wieder mal kein Abschluss am Ende erfolgt.Danke das du das update gepostet hast. 🙂
Ach ja und freut mich das es für dich gut ausgegangen ist.
Dem schließe ich mich mal gern vollumfänglich an!
Es ist egal bei welchem Besitzer der Unfall war.
Wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" steht, hat der Verkäufer ein Problem.
So habe ich es (als Käufer) mal erlebt.
Das Fahrzeug musste zurück genommen werden.
Trifft aber hier nicht zu. Lies am besten noch mal den ersten Beitrag des TE.
Moin,
Das kommt sehr stark darauf an, was der VK dem Käufer vertraglich zugesagt hat. Nicht alles ist ein Persilschein, aber man ist auch nicht automatisch für jeden Mist, der dem Auto Mal geschehen ist verantwortlich. Nur: Lügen darf man dabei zu keinem Zeitpunkt.
LG Kester
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Im Kleingedrucketn der Verträge steht oft sowas wie:...das Fahrzeug hat keine MIR BEKANNTEN Unfallschäden..
Was einem nicht bekannt ist (Vorbesitzer) kann man auch nicht verantworten.
Ach Mensch. Warum muss man alte Threads die schon abgeschlossen sind wieder aufleben zu lassen mit Kommentaren die gar nicht zum Thread passen.
Vielleicht einfach wie @franneck1989 schon schrieb den eingangspost lesen.
„Nun habe ich in dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer natürlich geschrieben, dass das Fahrzeug in meiner Zeit -keinen Unfallschaden- hatte und in der übrigen Zeit, also beim 1. Hand besitzer, -meines Wissens nach- ebenfalls kein Unfallschaden erlitten hat.
In meinem Kaufvertrag zwischen mir und dem der mir das Fahrzeug verkaufte (also der 1. Besitzer) ist ebenfalls natürlich festgeschrieben, dass das Fahrzeug -keinen Unfallschaden hatte-. Nunja, dass scheint also erstunken und erlogen zu sein, jetzt stehe ich natürlich total blöd da.“
Du hast doch geschrieben das zu deiner zeit kein unfallschaden vorlag und Dir auch keiner Bekannt ist.
Punkt.
du hast es ihm damals geglaubt, was auch durchaus OK ist, da Du keinen Schaden feststellen konntest (bist ja Laie) und er es Dir auch glaubhaft versichert hat (steht ja sogar in deinem Kaufvertrag).
Also: Wo ist das Problem? Um die Bibel zu zitieren:"...ich wasche meine Hände in Unschuld...
Aber mindestens 30 sec., von wegen der Viren.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 7. März 2020 um 00:39:25 Uhr:
Trifft aber hier nicht zu. Lies am besten noch mal den ersten Beitrag des TE.
Der TE hat erwähnt, das das Fahrzeug einen Unfall hatte von dem er nichts wusste.
Aber egal, Fall ist wohl abgeschlossen.
Wollte auch an alle mitlesenden nur den Tipp geben, niemals ein Fahrzeug als unfallfrei anzugeben. Außer natürlich es ist 1. Hand und tatsächlich so.
Oder eben mit der Einschränkung des kein unfallschaden bekannt ist. Was der vorbesitzer gemacht hat weis man ja nicht
Moin,
Im "Kleingedruckten" oder auf der Rückseite sollte das übrigens nicht stehen, da es ansonsten als AGB gelten kann und die in solchen Fällen gerne von Gerichten kassiert werden - was auch ziemlich sinnvoll ist. Jede Form der Zusicherung und jede Form der Einschränkung muss für beide Parteien leicht ersichtlich und klar sein.
LG Kester