Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..
Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage:
Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.
Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.
Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.
Könnt ihr uns hierzu helfen?
Vielen Dank,
Falk84
Beste Antwort im Thema
Und du nicht besonders helle ;-)
156 Antworten
Da der Kaufvertrag sich nicht mehr ändern lässt, stellt sich die Frage, was tun, wenn Käufer Ansprüche geltend macht.
Mein Rat: Anspüche ablehnen und warten, was passiert, insbesondere dann, wenn Rechtsschutzversicherung besteht.
Will Käufer Ansprüche durchsetzen, sind die Hürden hoch: Er muss klagen und muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt, was ja nicht sicher ist. Es ist bis jetzt nur eine Behauptung, die vom Verkäufer bestritten wird. Das Gericht wird daher ein Gutachten (Beweissicherungsverfahren) erstellen lassen, das der Käufer zunächst bezahlen muss.
Ob es soweit kommt bezweifle ich sehr, insbesondere wenn der Kaufpreis gering war.
O.
mhh die meinungen sind ja sehr unterschiedlich.....
ich bin auch der Meinung, dass der Käufer kein recht hat von mir zu verlangen, dass ich den Wagen zurück nehme soll. Des Weiteren haben ich mit den Satz "Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" alle Haftungsansprüche genommen..
In dem Telefonat hat er uns gesagt, dass er mit seinem ANwalt gesprochen hat und ihm ein Rückgabe recht zusteht. Ich denke, dass er damit nur Druck aufbauen wollte.
Es wird uns nichts weiteres übrig bleiben, als zu einer Rechtsberatung zu gehen um Rat zu erfragen, denn zurücknehmen können wir das Auto sowieso nicht mehr. Mittlerwile haben wir ein neues Auto gekauft und wir könnten ihm das Geld auch nciht mehr zurückgeben....
Zitat:
Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver
kleiner tipp von mir.. ich verkaufe alle 3monate ein auto.. ich kaufe mir es verkaufe es... ist ja nixbei... am besten immer reinschreibengekauft wie gesehn, als bastler fahrzeug, unfallwagen mit getriebe und motorschaden...bis jetzt hat sich nie einer beschwert... nur einer.. aber der hat nicht traufgeachtet was drinnen stand im vertrag.. also immer diesen satz reinschreiben dan ist alles in ordnung.. ok das unfallwagen kann man auch noch weglassen aba getriebe und motorschaden sollte man rein thun, den da ist ma auf der sicheren seite als leihe,,,
LOL.........
ist schon kernig, wenn hier jemand, sogar noch unter Offenbarung seines Kennzeichen öffentlich mitteilt, dass er einen Schwarzhandel mit gebrauchten Fahrzeugen betreibt......😁
Kleiner Tipp mal von mir:
mach doch einfach eine Selbstanzeige beim Finanzamt.
Wer Reue zeigt, dem wird geholfen....🙄
Echt nicht zu fassen, wass es doch für Zeitgenossen gibt, hier bei uns im schönen Deutschland...🙁
Geh erst zum Anwalt, wenn vom Gegner Klage oder Mahnbescheid kommt. Vorher mußt Du genau gar nichts tun. Ruft der Gegner an, sag ihm höflich, aber bestimmt, daß seine Forderungen unberechtigt sind, und lasse Dich auf keine Detaildiskussion ein.
Gebrauchte Autos kaufen und dann auf Mängeln rumreiten scheint ja echt der Abzocksport des kleinen Mannes zu werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
Es wird uns nichts weiteres übrig bleiben, als zu einer Rechtsberatung zu gehen um Rat zu erfragen, denn zurücknehmen können wir das Auto sowieso nicht mehr. Mittlerwile haben wir ein neues Auto gekauft und wir könnten ihm das Geld auch nciht mehr zurückgeben....
Wenn du im ADAC bist, dann kannst du dich kostenlos bei einem Vertragsanwalt von denen beraten lassen. Das würde ich aber erst machen, wenn wirklich was vom Anwalt der Käufers kommen sollte. Ansonsten abwarten und Tee trinken.
Also ich würd hier auch erstmal (möglichst) entspannt zurück lehnen und abwarten was denn da überhaupt schriftlich kommt. Rückgabe kannst du getrost verneinen und dann ggfs abwarten ob er noch einen Brief schreibt. 😉
Grüße
Steini
PS: Ach Delle, sind halt nicht alle ehrlich..... und zum Schmunzeln taugen die doch auch immer 😉
Hier nochmal - es scheint ja überlesen zu sein !!
Selbst nach 14 Tagen würde ich das Auto nicht mehr zurücknehmen - das Auto hatte keine versteckte Mängel (z.B. Ventilrasseln o.ä.)
Hier wird vom Käufer eine Vorsätzlichkeit sugeriert - einmal 500,-€ für ein nicht diffinierbares Lagergeräusch - der versuch weiter nachlässe zu erreichen durch Androhung der Rückgabe - was eh nicht möglich ist - es war ein Privatverkauf, kein Gewinnbringender nach UsStG.
Sollte das Auto Brems-,Lenkungstechnische Mängel beim Verkauf aufgezeigt haben - wird dem Verkäufer eine Willkür vorgeworfen, somit der Käufer ein Rückgaberecht hätte - "Hätte"- dies aber wiederum nach 14 Tägiger nutzung des Fahrzeuges durch den Käufer dem Verkäufer keine Willkür anzuzeigen ist !!
(Versteckte Erpressung/Nötigung???)
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von steini111
PS: Ach Delle, sind halt nicht alle ehrlich..... und zum Schmunzeln taugen die doch auch immer 😉
in der Tat.........😁
Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
mhh die meinungen sind ja sehr unterschiedlich.....
ich bin auch der Meinung, dass der Käufer kein recht hat von mir zu verlangen, dass ich den Wagen zurück nehme soll. Des Weiteren haben ich mit den Satz "Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" alle Haftungsansprüche genommen..
In dem Telefonat hat er uns gesagt, dass er mit seinem ANwalt gesprochen hat und ihm ein Rückgabe recht zusteht. Ich denke, dass er damit nur Druck aufbauen wollte.
Es wird uns nichts weiteres übrig bleiben, als zu einer Rechtsberatung zu gehen um Rat zu erfragen, denn zurücknehmen können wir das Auto sowieso nicht mehr. Mittlerwile haben wir ein neues Auto gekauft und wir könnten ihm das Geld auch nciht mehr zurückgeben....
nun mach dir mal keinen Kopf.......😉
wie einige hier schon geschrieben haben, muss der Käufer ja den Mangel erst einmal beweisen.
Und dafür braucht er ein Gutachten. Und das Kostet Geld, viel Geld.......😎
Und dieses Geld löhnt erst einmal der Auftrageber und das bist nicht du.
Und dieses Gutachten ist dann auch noch Parteivortrag und für dich nicht von wesentlicher Bedeutung, weil da ganz bestimmt nicht eine wesentliche Frage beantwortet werden kann:
War dieser (wenn er denn festgestellt wird) Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden ?
Bleibt cool und lass es auf dich zukommen. Rufe den Spast auch auch nicht an, wenn er was zu quacken hat, dann soll er dir was schreiben, denn wer schreibt der bleibt........😉
Liebd Grüße von einem, der mit so etwas seine Brötchen verdient....🙂
Wenn du was neues hast, melde dich hier wieder, dann gibt es weitere Infos.
Delle
Wieso darf eigentlich keine Sachmängelhaftung für Leib&Leben ausgeschlossen werden?
Heisst das im Umkerhschluss dass ich mich bis ans Lebensende dumm und dämlich fahre, wenn der Käufer meines Autos auf dem Nachhauseweg gegen einen Baum fährt und seine Mitfahrer verletzt werden?
😰
Dann wracke ich meine Autos in Zukunft alle ab anstatt sie zu verkaufen!
Zitat:
Original geschrieben von Fordscene-bb
Juline2009 @ Nachweislich - Mängel an Bremsen, Fahrwerk und Lenkung !!
Ja und was wenn ich vorher nicht bemerkt habe, dass die Lenkung eventuell kurz davor ist das Zeitliche zu segnen?
Finde das ja richtig gefährlich ein Auto privat zu verkaufen. Haste Pech und die Lenkung gibt ihren Geist nach dem Verkauf auf, bist du automatisch ein Fall für Peter Zwegat 🙁
Ich finde die Leute sollen sich einen Neuwagen kaufen, wenn sie 100% Sicherheit haben möchten.😠
Zitat:
Original geschrieben von Fordscene-bb
Eben - oder als Bastlerfahrzeug Verkaufen - was ja immer mehr zum Renner wird !!
hier werden mittlerweile von den gerichten hohe ansprüche gestellt; dieser blödsinn ist schon mehrfach kassiert worden.
diese klausel ist nicht das papier wert, auf dem sie geschrieben steht, sofern das fahrzeug im wesentlichen verkehrssicher ist.
und davon kann man ausgehen, wenn es z.b. noch genutzt wurde und tüv hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
................Ich finde die Leute sollen sich einen Neuwagen kaufen, wenn sie 100% Sicherheit haben möchten.😠
...........oder einfach mal einen mitnehmen der Ahnung hat.
Mit ein Grund, warum ich meine Autos wieder in Zahlung gebe.
Weil ich keinen Bock auf sowas wie oben habe.
Früher war das einfach : Gekauft wie besehen und Tschüsss.............