Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..
Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage:
Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.
Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.
Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.
Könnt ihr uns hierzu helfen?
Vielen Dank,
Falk84
Beste Antwort im Thema
Und du nicht besonders helle ;-)
156 Antworten
Ich würde mich echt nicht wundern wenn der Käufer sich erneut meldet und $$$$$$$$$$ zurück verlangt, es ist doch meistens die gleiche Masche um den Preis nochmal zu drücken.
Wenn ich der Käufer wäre dann würde ich erst den Verkäufer anrufen und versuchen mit diesem zu reden und darauf aufmerksam machen das der Wagen wahrscheinlich ein Getriebeschaden hat und fragen wie es nun weiter gehen soll, wenn wir uns nicht einigen sollten ja erst dann zum Anwalt. Der möchte dich doch nur verarschen, der war niemals beim Anwalt und wenn doch was soll schon passieren.
Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei...
Spielt das eine Rolle??
Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei...Spielt das eine Rolle??
Ich würde mich auf gar kein Gespräch mit ihm mehr einlassen, er soll seine Forderungen schriftlich darlegen, auf alles andere gehst du nicht ein. Er hat einen Vertrag in dem nichts von Rückgaberecht vermerkt ist und die Sachmängelhaftung ist auch ausgeschlossen. Wenn er weiter nervt würde ich langsam mal das Wort "
Stalking" benutzen und auf die Strafrechtliche Relevanz hindeuten 😉
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich würde mich auf gar kein Gespräch mit ihm mehr einlassen, er soll seine Forderungen schriftlich darlegen, auf alles andere gehst du nicht ein. Er hat einen Vertrag in dem nichts von Rückgaberecht vermerkt ist und die Sachmängelhaftung ist auch ausgeschlossen. Wenn er weiter nervt würde ich langsam mal das Wort "Stalking " benutzen und auf die Strafrechtliche Relevanz hindeuten 😉Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei...
Spielt das eine Rolle??
Grüße
Steini
Mein Reden Steini...........😁
Gelabert wird am Stammtisch, genau das will der Vogel ja austesten, wie weit kann er gehen und wie reagiert der Vekäufer. Hat er Muffensausen, prima, da ist noch was zu holen.
Schweigen im Walde ist hier angesagt, aber das wurde ja schon geschrieben......😉
Gruß
Delle
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Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei...Spielt das eine Rolle??
Er hat KEIN Rückgaberecht, außer du hast ihn vorsätzlich getäuscht.
Wie mein Vorredner schon geschrieben hat: Laß dich auf kein Gespräch ein.
Soll er dich halt verklagen.
Weder am Telefon, noch schriflich würde ich mich an deiner Stell irgendwie äußern.
Erst wenn dich ein Anwalt anschreibt, dann würde ich handeln.....aber das wird wohl kaum passieren.
Damit will wohl der Käufer andeuten, dass er erst ein paar hundert km gefahren ist und dass das Problem schon da war, als er es gekauft hat..
das sollte aber keine rolle spielen oder??
Dann war das aber ein Eigentor, er hätte sofort reklamieren müssen.
Aber wie schon mehrfach geschrieben wurde, nicht reagieren, abwarten , und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, damit zum Anwalt.
Schaut doch mal was das BGB dazu schreibt.
Rückgabe bei verdeckten und verschwiegenen Mängeln innerhalb 10 Tagen
Formulierungen Gekauft wie gesehen und Probegefahren sind nichtig, wenn der Kamerad aber nach Reklamation einen Niedrigen Preis erhalten hat und das war nicht wenig, dann sollte die beweispflicht
bei Euch sein das dies so geschehen ist oder er nachweisen das es nicht so war, Zeugen?
Ich habe seit dreisig Jahren mit Gebrauchten zu tun und bei Privatverkäufen gab es noch nie eine Garantieverpflichtung wenn Privatverkauf als solcher deffiniert war.
Wo kämen wir den hin wenn jeder Bäcker die erforderliche Fachkenntnis haben muß , war nur ein beispiel nix gegen Bäcker ,ist ein ehrenwerter beruf.
Was anderes könnte sein wenn ein Gewerbe ( angemeldet) oder Gewerblicher handel dahintersteht.
Ich würde es drauf ankommen lassen , ran zum Anwalt wenn der andere Klagt und die Rechtsschutz gequält. jol.
So weit ist es hier aber noch lange nicht.
Erst einmal muss der Mangel konkretisiert werden und da fangen die Probleme -für den Käufer- schon an..........😁
Aber langsam wiederholen wir uns hier......
Gruß
Delle
Hallo,
der Käufer hat sich nochmal bei mir gemeldet und hat mir eine Frist bis Freitag gesetzt. Bis dahin soll ich ihm ein Vorsclag unterbreiten, wie es weitergehen soll.
Er war wohl in der Werkstatt und die haben festgestellt, dass die Kupplung einen Schaden hat. Die Werkstatt hat ihm wohl gesagt, dass dies ein Schaden sei, der nicht übernacht kommt und wir diesen gemerkt hätten müssen.
Er oder die Werkstatt könne wohl anhand der Ölspuren beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf da war.
Der Schaden beläuft sich wohl auf 600€
Wenn wir uns nicht melden, dann schaltet er wohl einen Anwalt ein.
Wir wissen jetzt nicht, was wir tun sollen :-(
Uns ist der Schaden wirklich nciht aufgefallen und das Auto lief. Der Käufer hat erst bei der Verhandlung damals gesagt, dass ein komisches Geräusch da ist. Dies haben damals zum ersten Mal gehört
Was sollen wir nun nur tun? Wenn wir dem Käufer aus" Kulanzgründen" 200 € entgegen kommen würden, dann würden wir indirekt andeuten, dass wir über den Schaden bescheid wussten..
Das blöde ist auch, dass wir nicht Rechtschutzversichert sind
Gruß Falk
Wenn Du nicht die Nerven hast, die Sache auszusitzen, dann auf keinen Fall auf Zuruf etwas zahlen.
Zunächst Belege über Durchführung der Radlagewechsel geben lassen ggfs. nur Kaufquittung.
Kosten bei VW Werkstatt m. E. gut 300 €, also hast Du schon 200 € zuviel nachgelassen.
Wenn hierüber kein Nachweis geliefert wird, dann keine weiteren Kontakte, da nur Abzocke.
Wenn Kupplung defekt, dann soll er einen Nachweis bringen, zumindest die Werkstatt nennen, die den Schaden festgestellt hat. Wenn das vorliegt, hier nochmals melden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Sik_Mar
Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.
Ich hätte ihn daran erinnert, wenn dieser mich angerufen hätte. (Ist just meine Meinung dazu)
cu Floh
Nur mal rein aus Interesse, um wie viel zigtausend Euro geht es denn bei der Sache un um was für ein Auto, wie viel Kilometer und wie alt.
Laß dich nicht unterkriegen.
Soll er doch einen Anwalt einschalten.
Wegen fehlender Rechtschutz würd ich mir keinen Kopf machen.
Wenn der nochmal anruft: Einfach auflegen !
Weitere Anstrengungen sind nur nötig wenn er tatsächlich einen Anwalt einschaltet.
Aber auch der kann blödsinn schreiben, daher nicht einschüchtern lassen.
Hab schon die fiesesten Schriftwechsel gesehen, wo der Richter am Ende einfach nur sagte:
" wer heutzutage alles Anwalt werden kann tzzz... Klage abgewiesen "
so nebenbei die Kupplung ist ein Verschleissteil. Ich wette der schaltet auch keinen Anwalt ein , denn wenn er es ernst meinen würde hätte er es schon gemacht.