Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.
Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.
Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.
-D

134 Antworten

Der TÜV ist für die Untersuchung von Fahrzeugen da und nicht für die rechtlich einwandfreie Verfassung von Verträgen.

Mein Metzger kann auch Brötchen belegen, deswegen muss er sie noch lange nicht selbst backen, da gibt es andere Leute dafür...

auch der TÜV kann sich diesen Passus sparen, wo auch immer der stehen soll...

Zitat:

@David.A. schrieb am 16. November 2016 um 15:54:41 Uhr:


Hallo liebe Community,

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

sorry... aber.. selbst Schuld!
Wenn der Hobel zum Zeitpunkt der Übergabe ok war, ein Kaufvertrag vorliegt, warum lässt du dich auf einen komischen Deal mit "Anzahlung" ein und übergibst dem Käufer fahrlässig das Auto??
Der kann hinterher alles mögliche behaupten und du bleibst auf dem Restbetrag sitzen.
Dümmer kann man ja wohl nicht sein!
Kompletter Kaufpreis gegen Fahrzeug + Papiere, so heißt die Devise beim Gebrauchtwagenverkauf

Wenn der wirklich mit einem RA kommt, wirds schwierig mit der Beweislage, schließlich hat er dran rumgeschraubt (was er derzeit aber auch nicht hätte tun dürfen).

Wart erstmal ab, ob überhaupt was kommt, den Restbetrag würde ich als "Lehrgeld" abschreiben.
Ich würde den Hobel abmelden und dem Typen vorschlagen, wenn er Ruhe gibt, kriegt er die Papiere, ansonsten drohst DU ihm auf Zahlung der Restsumme. Und erinnere ihn an die Zeugen, die du (hoffentlich) hast 😉
Das sollte eigentlich "überzeugend" genug sein.

... Hoffentlich ist dein KV (den wir immer noch nicht kennen) wasserdicht, was die Gewährleistungsanspüche angeht

Meine Güte was ein Theater hier.

1) Grundlegend: Alles weitere nur noch schriftlich. Kein Telefonat, keine WhatsApp. Nein auch nicht eben nur was mitteilen. Nichts.

2) Straßenverkehrsamt und Versicherung den Verkauf mitteilen. Nicht dass der mit der Kiste noch was anstellt und du dafür aufkommen musst.

3) Hat der Käufer an einem Auto gar nicht rumzuschrauben das ihm noch nicht - zumindest nicht vollständig - gehört. Mögliche Gewährleistung setzt dazu zwingend die Möglichkeit der Nachbesserung und die Mitteilung des Mangels vor jedwedem Reparaturverusch voraus.

2) Brief - reicht zunächst Einschreiben mit Rückschein - dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und mit Fristsetzung (!!!) bis wann er das Geld zu zahlen hat.

3) Verstreicht die Frist hilft nur der Anwalt. Der kann auch sofort sagen ob dein Kaufvertrag rechtlich Hand und Fuß hat und weiß was zu tun ist.

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Warum beschwert Du Dich über das Theater? Hast Dich selbst eingeklinkt und wiederholst sogar nur das, was andere bereits längst geschrieben haben.

eine klassische Zwickmühle: Du willst, dass das Auto abgemeldet wird. Dazu braucht der Käufer aber den Brief. Den Du nicht rausgeben willst, ohne die Restzahlung erhalten zu haben.

Aus der Mühle kommst Du über einen Anwalt nur mit ganz viel Zeit und Kosten raus. So lange bliebe das Auto angemeldet und Kosten laufen weiter. Daher wäre es der Königsweg sich mit dem Käufer zu einigen, auch wenn das Einbußen für Dich bedeutet. Den Fehler mit der offenen Restzahlung hast Du nunmal gemacht.

Ich würde mich telefonisch einigen, dann mit einem vorbereiteten Schreiben hinfahren, in dem steht, dass mit der Einigung keine gegensätzlichen Ansprüche mehr bestehen. Dann den Brief gegen (reduziertes Rest-)Geld und Unterschrift und Abmeldung. Ende mit Schrecken.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 15:23:42 Uhr:


Du willst, dass das Auto abgemeldet wird. Dazu braucht der Käufer aber den Brief.

Nö, ZB I und Schilder reichen...

ok, macht er aber ohne den Brief trotzdem nicht.

Auto als "unterschlagen" melden, und abmelden? Geht das?

wieso unterschlagen? Der Käufer hat doch das Recht zum Besitz. Das Eigentum ist, wenn kein Vorbehalt vereinbart wurde, auf den Käufer übergegangen. Daher darf er an dem Auto auch verbasteln was er möchte. Dem Verkäufer / TE bleibt nur noch die Geldforderung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 16:41:51 Uhr:


wieso unterschlagen? Der Käufer hat doch das Recht zum Besitz. Das Eigentum ist, wenn kein Vorbehalt vereinbart wurde, auf den Käufer übergegangen. Daher darf er an dem Auto auch verbasteln was er möchte. Dem Verkäufer / TE bleibt nur noch die Geldforderung.

Das ist der einzige Begriff, der mir einfiel, für die nicht sachgemäße Verwendung (statt abmelden - verbasteln).

Autos darf man echt nur abgemeldet verkaufen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 16:41:51 Uhr:


wieso unterschlagen? Der Käufer hat doch das Recht zum Besitz. Das Eigentum ist, wenn kein Vorbehalt vereinbart wurde, auf den Käufer übergegangen. Daher darf er an dem Auto auch verbasteln was er möchte. Dem Verkäufer / TE bleibt nur noch die Geldforderung.

Besitz != Eigentum

Der Käufer ist aktuell rechtmäßiger Besitzer, aber nicht zwingend rechtmäßiger Eigentümer. Keine Ahnung wie hier der Kaufvertrag aussieht, üblich wäre ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.

Ein Autodieb ist ja auch Besizter des Autos (wenn auch zu Unrecht), aber nicht Eigentümer.

Ich stelle infrage, ob er rechtmäßiger Besitzer ist... Wenn er nicht rechtmäßiger Besitzer ist, bleibt nur Unterschlagung, Diebstahl oder Raub. Die letzten zwei scheiden aus, da das Objekt freiwillig übergeben wurde.

Da er nicht Eigentümer ist, hat er auch noch Sachbeschädigung begangen. Wäre auch ein Ansatz....

Käufer ist Besitzer des Fahrzeuges.
Wenn kein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag festgehalten wurde, ist er auch Eigentümer. Mit der Übergabe geht das Eigentum über.

Ich bin Eigentümer eines Hauses, auch wenn ich noch Geld an die Bank abdrücken muss.

O.

Hauskauf ist etwas Anderes. Du bist zwar Eigentümer, hast aber das Haus an die Bank verpfändet, das heisst, Deine Eigentumsrechte kannst Du Dir sonstwo abschminken :-)

Im Fall dieses Autokaufs erwirbt der Käufer erst bei vollständiger und fristgerechter Bezahlung das Eigentum. Wenn Du Deine Küche bei XXXL anzahlst, bist Du noch LANGE kein Eigentümer einer Küche. Wenn Du Deinen Wagen vollgetankt hast, bist Du auch noch kein Eigentümer des Sprits. Du darfst mit dem Sprit nicht wegfahren (mit der Küche auch nicht).

Der Auto"-käufer" ist aber mit dem Auto weggefahren, hat es auch noch beschädigt, und zahlt nicht. Er ist nicht Eigentümer und da er nicht fristgerecht bezahlt hat, ist er auch kein rechtmäßiger Besitzer mehr. Bleibt die Unterschlagung als Straftat - nach meiner Einschätzung.

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