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Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Themenstarteram 16. November 2016 um 14:54

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.

Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.

Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.

-D

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134 Antworten

Zunächst sollte der TE erstmal die Frage des Vertrages bezüglich Vordruck Privatverkauf klären bevor......

am 16. November 2016 um 20:41

Richtig!

Da haben zwei Zugezogene (Migranten) sich gesucht und gefunden. In Deutschland wird ein Auto verkauft in dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, dann wechseln zeitgleich Geld gegen Papiere und Kennzeichen den Besitzer (einige übergeben das Auto nur abgemeldet dann entfällt das Kennzeichen).

David A. - einigt euch im Guten, du hast dein Auto, das Opa genutzt hat an jemanden verkauft, der einen EU Ausweis aber keinen Fahrzeugschein hat, aber er hat ein Auto mit einem kapitalen Motorschaden, nachdem du keinen Zugriff mehr auf das Auto hast. Alte Masche.

Du hast fast alles falsch gemacht, ich hoffe, du hast zumindest einen korrekten Kaufvertrag gemacht - viel Glück.

Edit - mit meinem Posting wollte ich nichts negatives über Migranten schreiben, ich wollte nur sagen, dass u. U. die deutschen Sitten, Gesetze und Gebräuche den Beteiligten nicht klar waren. Das kann dann zu Komplikationen führen.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 16. November 2016 um 20:26:09 Uhr:

Wenn du einen Standard-Kaufvertrag aus dem Internet verwendet hast, steht da auch immer drinnen "gekauft wie gesehen und probegefahren"

Zum einen steht diese Formulierung dort nicht drinn - zum anderen führt diese Formulierung nicht zum rechtskräftigen Auschluss der Gewährleistung!

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 16. November 2016 um 21:28:04 Uhr:

Im Übrigen kostet Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gem. GvKostG einiges mehr

Der muß das ja nicht persönlich zustellen, sondern kann das (nach der Beurkundung des Inhaltes) durch die Post machen lassen (Postzustellungsurkunde). Das sind dann die gelben Briefe ist genauso rechtssicher und der Preis für eine Seite liegt ca. bei 10,-

Gruß Metalhead

Zitat:

@tomold schrieb am 16. November 2016 um 22:22:53 Uhr:

Da haben zwei Zugezogene (Migranten) sich gesucht und gefunden. In Deutschland wird ein Auto verkauft in dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, dann wechseln zeitgleich Geld gegen Papiere und Kennzeichen den Besitzer (einige übergeben das Auto nur abgemeldet dann entfällt das Kennzeichen).

David A. - einigt euch im Guten, du hast dein Auto, das Opa genutzt hat an jemanden verkauft, der einen EU Ausweis aber keinen Fahrzeugschein hat, aber er hat ein Auto mit einem kapitalen Motorschaden, nachdem du keinen Zugriff mehr auf das Auto hast. Alte Masche.

Du hast fast alles falsch gemacht, ich hoffe, du hast zumindest einen korrekten Kaufvertrag gemacht - viel Glück.

Edit - mit meinem Posting wollte ich nichts negatives über Migranten schreiben, ich wollte nur sagen, dass u. U. die deutschen Sitten, Gesetze und Gebräuche den Beteiligten nicht klar waren. Das kann dann zu Komplikationen führen.

1. Der OPA kann kein Deutsch, d.h. aber nicht, dass der TE Migrant wäre. Diese Konstellation trifft z.B. auf fast alle meine Nachbarn zu, die jedoch nichtmal in der Lage sind, in der Muttersprache ihrer Großeltern sprechen zu können.

2. Der Kaufvertrag für ein Auto muss nicht schriftlich fixiert werden, was du offensichtlich gemeint hast. Auch nicht in Deutschland. Dass das durchaus Vorteile hat, ist was anderes. Das gilt aber überall auf der Welt.

3. EU-Ausweise haben u.a. Österreicher, Holländer, Engländer... ich bin mir sicher, dass deren Rechtssystem bzw. -verständnis sich weitestgehends mit der deutschen deckt.

4. Zwei reinrassige Deutsche können sich genauso kloppen und tun das auch.

Soviel zum sinnfreien Thema Migranten.

5. David A. hat sich bereits im Guten geeinigt: Er gibt das Auto und ZBII gegen Geld her. Dass die Übergaben jeweils nicht ganz so gut klappen, kann er ja nix für. Geld fehlt noch zum Teil, ZB II muss wohl noch übergeben werden. Der Stress des Käufers nach Vertragsschluss ist nicht im Guten zu lösen. Ich würde da keine Kompromisse eingehen.

Themenstarteram 17. November 2016 um 14:59

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 17. November 2016 um 14:02:03 Uhr:

Zitat:

@tomold schrieb am 16. November 2016 um 22:22:53 Uhr:

Da haben zwei Zugezogene (Migranten) sich gesucht und gefunden. In Deutschland wird ein Auto verkauft in dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, dann wechseln zeitgleich Geld gegen Papiere und Kennzeichen den Besitzer (einige übergeben das Auto nur abgemeldet dann entfällt das Kennzeichen).

David A. - einigt euch im Guten, du hast dein Auto, das Opa genutzt hat an jemanden verkauft, der einen EU Ausweis aber keinen Fahrzeugschein hat, aber er hat ein Auto mit einem kapitalen Motorschaden, nachdem du keinen Zugriff mehr auf das Auto hast. Alte Masche.

Du hast fast alles falsch gemacht, ich hoffe, du hast zumindest einen korrekten Kaufvertrag gemacht - viel Glück.

Edit - mit meinem Posting wollte ich nichts negatives über Migranten schreiben, ich wollte nur sagen, dass u. U. die deutschen Sitten, Gesetze und Gebräuche den Beteiligten nicht klar waren. Das kann dann zu Komplikationen führen.

1. Der OPA kann kein Deutsch, d.h. aber nicht, dass der TE Migrant wäre. Diese Konstellation trifft z.B. auf fast alle meine Nachbarn zu, die jedoch nichtmal in der Lage sind, in der Muttersprache ihrer Großeltern sprechen zu können.

2. Der Kaufvertrag für ein Auto muss nicht schriftlich fixiert werden, was du offensichtlich gemeint hast. Auch nicht in Deutschland. Dass das durchaus Vorteile hat, ist was anderes. Das gilt aber überall auf der Welt.

3. EU-Ausweise haben u.a. Österreicher, Holländer, Engländer... ich bin mir sicher, dass deren Rechtssystem bzw. -verständnis sich weitestgehends mit der deutschen deckt.

4. Zwei reinrassige Deutsche können sich genauso kloppen und tun das auch.

Soviel zum sinnfreien Thema Migranten.

5. David A. hat sich bereits im Guten geeinigt: Er gibt das Auto und ZBII gegen Geld her. Dass die Übergaben jeweils nicht ganz so gut klappen, kann er ja nix für. Geld fehlt noch zum Teil, ZB II muss wohl noch übergeben werden. Der Stress des Käufers nach Vertragsschluss ist nicht im Guten zu lösen. Ich würde da keine Kompromisse eingehen.

Update:

Also im Kaufvertrag steht schriftlich drin, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Den Kaufvertrag habe ich von einem Händler, der ihn ab und zu benutzt um Autos "privat" zu verkaufen. Bisher hat er nie Probleme gehabt.

Als ich gestern mit dem Käufer gesprochen habe (ja es ist wirklich der Käufer und kein Fake), hat er mir gesagt, dass es ihn nicht interessieren würde, dass ich zum Anwalt gehen werde, weil das ganze sicherlich auf einen Vergleich herauslaufen wird und wir beide Geld verbrannt haben.

Er will das Auto bei Audi überprüfen lassen und je nach Diagnose die 300€ behalten oder überweisen.

Nach meiner Aufforderung, dass ich noch den Brief habe, hat er gesagt, das es ihn nicht interessiert und er sich einen Besorgen könnte??? (geht das?)

Und ja ich habe einen Migrationshintergrund, dass mein Opa kein Deutsch kann hat damit was zu tun, dass bei seiner Einreise damals keine Integrationskurse angeboten wurden, sonder er nur als "Arbeiter" herkam und arbeiten durfte.

Viele Grüße,

D

Jetzt lass Dich mal nicht in Boxhorn jagen, diese Masche ist ja längst bekannt. Unterschied bei Dir ist jedoch, dass Du den vollen Kaufpreis noch nicht erhalten hast.

Schau noch mal in den Kaufvertrag. Steht da nicht drin, dass das Auto bis zur vollen Bezahlung Dein Eigentum ist?

Wenn ja, hat der Käufer ein echtes Problem, denn er schraubt ungefragt an Deinem Eigentum herum.

Seine Ansprüche hat er ohnehin verwirkt: statt einen Schaden bei Dir zu reklamieren, bastelt er selbst. Somit wird er kaum einen Beweis führen können, dass der Schaden bereits vorher vorhanden war. Da wird mal gar nichts auf einen "Vergleich" rauslaufen.

Und jetzt forderst Du entweder die Rückabwicklung (in die er ja nicht mehr einsteigen kann) oder den restlichen Kaufpreis vor Herausgabe des Briefes, zu Not mit anwaltlicher Hilfe. Was bleibt diesem Menschen also übrig?

Übrigens: eine neuen Brief kann er sich nicht so einfach besorgen....

Und: bitte steige nicht in die dümmlichen Diskussion über Migrationshintergründe ein.

Wenn er sich eine ZB II "besorgt" dann wird er das nur zum Preis einer Straftat machen können. Viel Wind um "nichts". Der will nur pokern.

Zitat:

@David.A. schrieb am 17. November 2016 um 15:59:23 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 17. November 2016 um 14:02:03 Uhr:

 

1. Der OPA kann kein Deutsch, d.h. aber nicht, dass der TE Migrant wäre. Diese Konstellation trifft z.B. auf fast alle meine Nachbarn zu, die jedoch nichtmal in der Lage sind, in der Muttersprache ihrer Großeltern sprechen zu können.

2. Der Kaufvertrag für ein Auto muss nicht schriftlich fixiert werden, was du offensichtlich gemeint hast. Auch nicht in Deutschland. Dass das durchaus Vorteile hat, ist was anderes. Das gilt aber überall auf der Welt.

3. EU-Ausweise haben u.a. Österreicher, Holländer, Engländer... ich bin mir sicher, dass deren Rechtssystem bzw. -verständnis sich weitestgehends mit der deutschen deckt.

4. Zwei reinrassige Deutsche können sich genauso kloppen und tun das auch.

Soviel zum sinnfreien Thema Migranten.

5. David A. hat sich bereits im Guten geeinigt: Er gibt das Auto und ZBII gegen Geld her. Dass die Übergaben jeweils nicht ganz so gut klappen, kann er ja nix für. Geld fehlt noch zum Teil, ZB II muss wohl noch übergeben werden. Der Stress des Käufers nach Vertragsschluss ist nicht im Guten zu lösen. Ich würde da keine Kompromisse eingehen.

Update:

Also im Kaufvertrag steht schriftlich drin, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Den Kaufvertrag habe ich von einem Händler, der ihn ab und zu benutzt um Autos "privat" zu verkaufen. Bisher hat er nie Probleme gehabt.

Als ich gestern mit dem Käufer gesprochen habe (ja es ist wirklich der Käufer und kein Fake), hat er mir gesagt, dass es ihn nicht interessieren würde, dass ich zum Anwalt gehen werde, weil das ganze sicherlich auf einen Vergleich herauslaufen wird und wir beide Geld verbrannt haben.

Er will das Auto bei Audi überprüfen lassen und je nach Diagnose die 300€ behalten oder überweisen.

Nach meiner Aufforderung, dass ich noch den Brief habe, hat er gesagt, das es ihn nicht interessiert und er sich einen Besorgen könnte??? (geht das?)

 

Viele Grüße,

D

Anwalt einschalten, mehr kann ich dir nicht sagen, der Käufer muss den Rechtsweg einhalten und kann nicht auf " Gutdünken" das Recht in Deutschland so legen wie es Ihm passt. Er ist in Zahlungsverzug, du hast die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und hast das Recht auf die Restzahlung mit anschließender Herausgabe des KFZ Briefes nach der Zahlung der Restsumme, das ist deine einzige Verpflichtung die du hast.

Hier mal was zu den Anwaltskosten:

http://www.kanzlei-porsch.de/kosten.phtml

Zitat:

@Harig58 schrieb am 17. November 2016 um 16:21:26 Uhr:

Und: bitte steige nicht in die dümmlichen Diskussion über Migrationshintergründe ein.

Ich fühle mich persönlich angegriffen. Wenn einer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, ist er ein Migrant. Das ist kein Schimpfwort. Ich wollte nur helfen.

Ich bin 1/4 Pole, 1/4 Niederländer und 1/2 Deutscher, habe viele polnische Freunde (die mir immer nur helfen und noch nie etwas geklaut haben, was nicht angeschraubt war:D). Ich habe einige Jahre in den Niederlanden gelebt und einige Zeit in Spanien. Ich hatte in den Zeiten einige Schwierigkeiten mit den nationalen Gegebenheiten klar zu kommen. Das wollte ich David.A. wissen lassen.

"Dümmliche" Diskussionen über Migrationshintergründe kann es nicht mehr geben, Migration ist inzwischen Realität. Auch in einer guten Ehe gibt es mal Streit - "dümmlich" sind die, die das leugnen...;)

 

Meine Güte, hier geht´s mal wieder um 300 €... wahrscheinlich ist der alte Schleifer (das Auto) keine 1.500 € mehr wert. Oder doch? Viel mehr? Dann sch... doch erst Recht auf die 300 €.

Brief behalten, angemeldet übergeben, nur eine Anzahlung, was soll denn das?

Lass die 300 € dem Käufer, Karre ist weg, die Kohle ist weg, aber lern draus.

Persönliche Meinung, keinerlei Rechtsberatung, nur ein "guter" Rat (kann auch ein schlechter sein, wie man will), um des Friedens Willen. Hier jetzt anfangen Geld und Zeit zu investieren. Fahrt zusammen zur Zulassungsstelle, abmelden das Ding und auf (Nimmer-)Wiedersehen, du bekommst die Schilder, er den Brief, fertig.

PS:

Weil einem immer aus allem ein Strick gedreht wird - keinerlei Haftung für meine Meinung. Ob der dann die 300 € als Schuldeingeständnis sieht, kann natürlich auch passieren. Aber das kann man unendlich weit stricken. Wird hier auch noch kommen, so wie ich das Forum kenne. :)

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 16. November 2016 um 21:28:04 Uhr:

Das weiß ich selbst, aber immernoch besser als ne Whatsapp. Was auch geht: selbst einstecken - mit Zeuge (wenn nicht so weit weg).

Im Übrigen kostet Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gem. GvKostG einiges mehr - Zustellung, Wegegeld, Kosten für Kopien etc. - da landet man schnell bei 15 - 20 EUR pro Brief. Aber diese Kosten kann man vom Käufer ggf. ja auch wiederbekommen.

Mein Stand ist ~2013, und gegenüber einem Einschreiben mit Rückschein, wofür auch immer das gut sein soll, tatsächlich nur wenige Euro teurer.

Und das Geld gibt es natürlich zurück, oder man hat einen Titel für 30 Jahre... Das tut JEDEM weh.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 16. November 2016 um 20:26:09 Uhr:

steht da auch immer drinnen "gekauft wie gesehen und probegefahren", womit du schonmal halbwegs aus dem Schneider bist

falsch - diese Formulierung schütz dich vor garnichts, abgesehen davon, das sowas nur in schlampig selbstverfassten Verträgen steht und in keinem seriösen Mustervertrag.

Sachmängelhaftung muss explizit ausgeschlossen sein (Gewährleistungsausschluss), ansonsten steht auch der Privatverkäufer 2 Jahre lang gerade.

am 18. November 2016 um 8:43

Naja, dann ist der TÜV wohl schlampig - "verkauft wie besichtigt und probegefahren" unter späterem Hinweis, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist.

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