Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.
Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.
Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.
-D

134 Antworten

Ich weiß das schon, aber immerhin erhöht es schonmal den Druck auf den Deppen und man lässt nicht alles einfach vor sich hin laufen...... Ein anderer Weg wäre dann eben per Umweg über die Versicherung - diese schriftlich kündigen mit Kaufvertrag als Anlage sollte eigentlich möglich sein. Spätestens wenn keine Versicherung mehr besteht, erfolgt eh nach kurzer Zeit de Zwangsstilllegung.

Dann bekommt er als Halter erst mal schön die Kosten auferlegt (was alles in allem die eh schon fehlenden 300€ nochmal erhöht) und das Auto muss erstmal gefunden werden, um es von Amts wegen abmelden zu können. Ohne entstempelte Kennzeichen passiert da nämlich ebenfalls gar nix...

Was man aus seinem Geschreibsel hier so rauslesen kann wäre es das Beste, wenn er es entweder zügig und unkompliziert zu Ende bringt und dabei vielleicht auf nen Teilbetrag verzichtet. Oder er will richtig Geld versenken, dann kann er die große Welle aufrollen...

Also die Abmeldung erfolgt auch ohne das Auto gefunden zu haben. Wäre ja sonst einfach, sich auf diese Weise der Abmeldung entziehen zu können. Die Abmeldung erfolgt dann von Amts wegen und die Kennzeichen stehen zur Fahndung aus.

Von den Kosten habe ich nicht geredet, und die wird der TE wohl erstmal tragen müssen. Aber das ist wohl immernoch die bessere Lösung, als monatelang die Steuer und Versicherung weiter zu zahlen, da eine Abmeldung seitens des Käufers erstmal nicht in Sicht ist.

Wenn du meinst...die tägliche Praxis zeichnet da ein anderes Bild. Aber macht mir auch nix aus...

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Was meinst du damit genau?

Dass ohne den Realakt der Entstempelung nicht einfach der Formalakt durchgeführt werden kann, zumal auch der Eindruck in die ZB I fehlt zur Ausserbetriebsetzung. Ist das Fahrzeug in der Fahndung ausgeschrieben, dann dauert es seine Zeit, bis man es abmelden kann ohne dass die Entstempelung stattgefunden hat. Aber da es auch da wieder x verschiedene Vorgehensweisen gibt bei den x Zulassungsstellen, kann der TE ja vielleicht auch Glück haben...was aber nun genau im vorliegenden Fall passiert, belastet mich relativ wenig.

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Nov. 2016 um 21:9:11 Uhr:


Ich habe mein Mobiltelefon als Pfand dagelassen (Weg zur Bank = ca. 1 km). Selbst darauf haben die gesagt "ach lass mal - bis gleich!" Ich habe das Telefon trotzdem dort gelassen. Den Pass hätten die ohnehin nicht behalten dürfen.

Duerfen nicht. Wenn aber die Alternative heisst, auf Polizei zu warten, ist das dann die vielleicht schnellere Variante...

Kopie darf vom Perso auch keine angefertigt werden. Welcher Inhaber selbiger ist aber schon so kleinlich, wenn die Alternative bei Sixt heisst: kein Auto?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. November 2016 um 23:13:40 Uhr:


(...)
Duerfen nicht. Wenn aber die Alternative heisst, auf Polizei zu warten, ist das dann die vielleicht schnellere Variante...
Kopie darf vom Perso auch keine angefertigt werden. Welcher Inhaber selbiger ist aber schon so kleinlich, wenn die Alternative bei Sixt heisst: kein Auto?

Sixt kopiert Pässe oder behält sie ein? Im Endeffekt liegt es nicht an Dir, die Kopien zu verbieten. Ein Hinweis an den Verbraucherschutz und mit etwas Glück hat Sixt die fette Abmahnung im Haus, dass sie sich wünschen werden, sie hätten nie Autos vermietet :-)

Passkopien sind eine Datenschutzfrage, kein Strafrecht.

Pass als Pfand bei Sixt? Habe ich nicht erlebt. Wenn die den Pass von mir verlangen würden (als Pfand), würde ich die Zentrale anrufen, und mal nachfragen...

Sixt war nur ein Beispiel.
Jetzt wo du fragst ist das Kopieren gar nicht mehr per se verboten [url= https://...chutzbeauftragter-info.de/.../...eren-Stellungnahme-BMI.pdf]PDF[/url]. (Auf nichts kann man sich mehr verlassen)
Allerdings, wenn man persoenlich anwesend ist, ist das Kopieren immer noch nicht "erlaubt". Wird aber trotzdem gemacht, als wenn nichts geregelt waere. Entweder Kopie oder kein Auto.

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 23:28:58 Uhr:


Passkopien sind eine Datenschutzfrage, kein Strafrecht.

Nö, das ist streng genommen Fälschung.

Datenschutz macht keinen Sinn, weil man natürlich freiwillig seine Daten angeben muß wenn man was mieten will (das muß man ja nicht).

Daten vom Perso abschreiben ist kein Problem, kopieren schon (das gilt auch für private Autokäufe).

Daß das in der Praxis keinen interessiert ist eine andere Frage (natürlich wird auch kein Richter im Fall der Fälle eine sw-Kopie als Fälschungsversuch ansehen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. November 2016 um 08:31:46 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 23:28:58 Uhr:


Passkopien sind eine Datenschutzfrage, kein Strafrecht.

Nö, das ist streng genommen Fälschung.

Nein-jein. Die Kopie muss eindeutig als Solche erkennbar sein (habe ich mal irgendwo gelesen). In Schwarzweiß ist das kein Problem.

Zitat:

Datenschutz macht keinen Sinn, weil man natürlich freiwillig seine Daten angeben muß wenn man was mieten will (das muß man ja nicht).

Doch - genau hier ist Datenschutz sinnvoll. Was braucht Sixt...: Deinen Namen (steht im Pass), evtl. Dein Geburtstdatum und Geburtsort (zur Identifizierung, steht auch im Pass), evtl. die Passnummer und auf jeden Fall Deine Adresse (steht nicht im Pass, bestenfalls auf der Anmeldebescheinigung - sollte man dabei haben, wenn man keinen Personalausweis besitzt). Weitere Daten DÜRFEN sie nicht erheben (jedenfalls dürfen sie nicht ALLE Daten erheben, die auf dem Pass vermerkt sind) -> wegen des Datenschutzes! Die sind schlicht zu faul zum abschreiben, und erheben deswegen gleich alle Daten - wie geschrieben: verboten.

Zitat:

Daß das in der Praxis keinen interessiert ist eine andere Frage (natürlich wird auch kein Richter im Fall der Fälle eine sw-Kopie als Fälschungsversuch ansehen).

Bei s/w-Kopien wird der Fälschungsversuch tatsächlich nicht angenommen. Der Datenschutz, Datenerhebung, Speicherung usw. wird vor allem bei Unternehmen strenger gehandhabt (wegen der Menge an Daten). Wenn Du EINE (sw) Kopie EINES Ausweises eines anderen Menschen besitzt - nun ja... Das wird echt niemanden interessieren.

Es wäre mal echt ein lustiges Spielchen:
Die dürfen Deinen Pass sehen, und alle notwendigen Daten abschreiben - aber nicht kopieren (mit der korrekten Begründung: Datenschutz). Wie reagieren sie? Ich miete zu selten bei Sixt - die sind schlicht teurer, als die jeweils Günstigsten in meiner Umgebung (in bestimmten Gegenden kommt man an Enterprise kaum vorbei).

Pass rausgerückt?

Zitat:

@Over_Drive schrieb am 24. November 2016 um 20:25:03 Uhr:


Pass rausgerückt?

Ja, den Pass habe ich rausgerückt, aber nur weil er mein Auto abgemeldet hat.
Den Brief besitze ich noch. Das Auto ist zur Fahndung ausgeschrieben, damit er sich keinen neuen besorgen kann.

Zitat:

@David.A. schrieb am 28. November 2016 um 15:17:10 Uhr:


Den Brief besitze ich noch. Das Auto ist zur Fahndung ausgeschrieben, damit er sich keinen neuen besorgen kann.

Dieser Satz macht halt so keinen Sinn, aber du wirst wissen, was du gemacht hast...

Schland oh schland wie verkommst du nur so ?

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