Käufer droht mit Anwalt
Hallo zusammen
Ich habe einen Problem, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Ich habe vor 2 Tagen meinen Z3 verkauft. Jetzt sagt der Käufer
Der Wagen wäre Totalschaden/ Unfallauto. Was nicht stimmt. Er ist beim starken Regen gefahren und es hat reingeregnet Fahrerseite Fenster. Er meint das Dach wäre hin und er müsste 750 € dafür zahlen. Will zum Anwalt. Was soll ich machen. Bin nur eine Frau und weiß nicht weiter ????
Beste Antwort im Thema
Würde das gar nicht machen, dan denkt er das du
weich zu kochen bist!
Klar am Telefon sagen!!
Keine weiteren Anrufe, ansonsten selbst mit Klage drohen!!
Und zwar wegen Nötigung, darunter fallen solche Spielchen.
Bringt zwar juristisch meist gar nix, aber die gegenseite kapiert
das auf der anderen Seite kein OPFER ist.
Ankommende weitere Anrufe konsequent nicht annehmen.
Die Masche ist mitlerweile Standart, um nachträglich den
Preis zu drücken traurig, aber leider wahr.
55 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 20. Oktober 2019 um 07:07:59 Uhr:
Man garantiert im Kaufvertrag die Unfallfreiheit während des Besitzes und nicht die davor.
Stimmt nicht, wenn du es durch Überlieferung von 1te Hand an 2te Hand und an Dich als 3te Hand weist... MUST du das beim erneuten Verkauf wieder mit angeben.
Wenn man einen Vorschaden nicht kennt, muss man diesen weder angeben, noch kann man echte Unfallfreiheit garantieren. Daher steht auch im Kaufvertrag „so weit bekannt“.
Guten Morgen
Also ich weiß nichts von einen Unfall. Ich hatte keinen.
Danke
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Weiß selber nicht was richtig ist was nicht. Muss ich das Auto zurück nehmen ?? Oder mich an der Reparatur beteiligen ??? Das möchte er.
Bin total verunsichert und fertig. Aber danke noch mal für die Antworten.
Zitat:
@Milina1964 schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:52:59 Uhr:
Weiß selber nicht was richtig ist was nicht. Muss ich das Auto zurück nehmen ?? Oder mich an der Reparatur beteiligen ??? Das möchte er.Bin total verunsichert und fertig. Aber danke noch mal für die Antworten.
Weder noch!
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 00:54:52 Uhr:
Da wäre ich aber vorsichtig. Im Vertrag mit dem vorherigen Verkäufer stand nichts vom Unfall. Aber eine Unfallfreiheit wurde aber anscheinend nicht garantiert. Wenn die TE jetzt aber die Unfallfreiheit garantiert hat und der Wagen schon mal einen Unfall hatte, dann hat sie ein Problem
Im Autoscout-Kaufvertrag steht:
Zitat:
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit,in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt – auch früher – unfallfrei war,
Also ist Milina aus dem Schneider.
Zitat:
@Milina1964 schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:52:59 Uhr:
Weiß selber nicht was richtig ist was nicht. Muss ich das Auto zurück nehmen ?? Oder mich an der Reparatur beteiligen ??? Das möchte er.
Es versuchen dir alle zu erklären, dass du nichts davon musst. So einig sind sich selten alle hier. Deshalb lege alle Kommunkationsmöglichkeiten ganz weit von dir weg und mache dir einen schönen Sonntag. Blockiere den Verkäufer soweit es irgend geht. Wenn er noch was von dir will, dann soll er das mit der Briefpost machen. Treffe dich mit Freunden, damit du auf andere Gedanken kommst.
Ignorie den Käufer, er kann dir nichts! Du hast alles richtig gemacht!
Moin,
Stimmt - ich hatte nicht ausdrücklich erwähnt, dass ich die Klausel im AS24 Vertrag vorher gelesen hatte und vorausgesetzt hatte, dass diese nicht verändert wurde. Sorry dafür.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 18. Oktober 2019 um 22:11:01 Uhr:
Speziell frühe Z3 hatten oft das Problem nicht ganz dicht zu sein. Wenn das nur bei starkem Regen passiert, ist das Auto vermutlich diesbezüglich in einem eher guten Zustand. Außerdem fallen sowohl Cabriodach als auch die Dichtungen ziemlich klar unter den Bereich der Verschleisteile, was sie auch aus der Gewährleistung bringen würde.
Das Gesetz kennt keine Verschleißteile. Alles verschleißt, sogar ein massiver Stein.
Es liegt schlicht kein Mangel vor, wenn ein Gegenstand altersgerechten Verschleiß aufweist. Wer ein 20 Jahre altes Auto kauft, darf keinen Neuwagen erwarten.
Ohne entsprechenden Hinweis darf aber erwartet werden, dass ein Cabrio hinlänglich dicht ist. Wassereinbrüche bei Regen sind auch bei einem alten Cabrio grundsätzlich ein Mangel, da das Auto sich damit für eine normale Nutzung nicht ohne Weiteres eignet.
Wenn der Verkäuferin die Undichtigkeit aber nicht bewusst war, schützt sie hier der Gewährleistungsausschluss. Nicht wenige fahren ihr Cabrio nur bei gutem Wetter und waschen per Hand, da kann so eine Undichtigkeit durchaus komplett verborgen bleiben.
Sollte der Verkäuferin der Schaden bekannt gewesen sein, wäre sie mit einer Kostenbeteiligung von 400,00 € gut beraten.
Abschließend: Deswegen gibt es ja auch den Tip, beim Cabriokauf immer vorher einmal durch die Waschanlage zu fahren.
Zitat:
@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 10:35:13 Uhr:
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 18. Oktober 2019 um 22:11:01 Uhr:
Speziell frühe Z3 hatten oft das Problem nicht ganz dicht zu sein. Wenn das nur bei starkem Regen passiert, ist das Auto vermutlich diesbezüglich in einem eher guten Zustand. Außerdem fallen sowohl Cabriodach als auch die Dichtungen ziemlich klar unter den Bereich der Verschleisteile, was sie auch aus der Gewährleistung bringen würde.
Das Gesetz kennt keine Verschleißteile. Alles verschleißt, sogar ein massiver Stein.
Es liegt schlicht kein Mangel vor, wenn ein Gegenstand altersgerechten Verschleiß aufweist. Wer ein 20 Jahre altes Auto kauft, darf keinen Neuwagen erwarten.
Ohne entsprechenden Hinweis darf aber erwartet werden, dass ein Cabrio hinlänglich dicht ist. Wassereinbrüche bei Regen sind auch bei einem alten Cabrio grundsätzlich ein Mangel, da das Auto sich damit für eine normale Nutzung nicht ohne Weiteres eignet.
Wenn der Verkäuferin die Undichtigkeit aber nicht bewusst war, schützt sie hier der Gewährleistungsausschluss. Nicht wenige fahren ihr Cabrio nur bei gutem Wetter und waschen per Hand, da kann so eine Undichtigkeit durchaus komplett verborgen bleiben.
Sollte der Verkäuferin der Schaden bekannt gewesen sein, wäre sie mit einer Kostenbeteiligung von 400,00 € gut beraten.
Abschließend: Deswegen gibt es ja auch den Tip, beim Cabriokauf immer vorher einmal durch die Waschanlage zu fahren.
Ich würde dich bei einer Probefahrt mit meinem Cab nicht in die Waschanlage lassen. Nicht mal in eine schonende mit Textilbürsten.
Verdecke können zwar viel ab. Aber auch sie sind nicht unverwüstlich.
Ein Gartenschlauch sollte zum Testen reichen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 22. Oktober 2019 um 10:41:43 Uhr:
Ich würde dich bei einer Probefahrt mit meinem Cab nicht in die Waschanlage lassen. Nicht mal in eine schonende mit Textilbürsten.
Verdecke können zwar viel ab. Aber auch sie sind nicht unverwüstlich.Ein Gartenschlauch sollte zum Testen reichen.
Es gibt afaik sogar Waschanlagen mit speziellen Cabrio-Programmen. Aber ich bin da nicht so im Thema.
Ein Wasserschlauchtest würde mir als Käufer auch genügen. Aber um den Druck zu simulieren dann bitte von innen den Wagen vollaufen lassen🙂. Wenn dann nichts rausläuft, kaufe ich den Wagen (mit dem entsprechenden Preisabschlag, ist ja alles nass).
Im Ernst: Eine Nebelmaschine wäre auch eine Alternative.
pfffh ... ihr habt ja keiiiiine Ahnung ... klick ... 😁😁😁
Moin,
} Gähn { ich möchte einmal höflich anmerken - wir schreiben hier weder eine Anklage-, eine Verteidigungsschrift oder eine Klausur. Da dürfen ohne weiteres allgemeinverständliche Begrifflichkeiten genutzt werden.
Sprich - alles hübsch in anderen Worten, ggf. Kompliziert Wiederkauen, um etwas verwirrend zim gleichen Ergebnis zu kommen - ist möglicherweise für den Betroffenen eher Angstfördernd.
LG Kester
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Oktober 2019 um 10:56:10 Uhr:
pfffh ... ihr habt ja keiiiiine Ahnung ... klick ... 😁😁😁
Das ist off-Topic, ist doch erkennbar kein Cabrio 😉
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:02:55 Uhr:
Moin,} Gähn { ich möchte einmal höflich anmerken - wir schreiben hier weder eine Anklage-, eine Verteidigungsschrift oder eine Klausur. Da dürfen ohne weiteres allgemeinverständliche Begrifflichkeiten genutzt werden.
Dich mag es langweilen, ich bin aber der Meinung, dass korrekte Begrifflichkeiten bei diesen Fragen von essentieller Bedeutung sind.
Alles Andere ist - mit Verlaub - wenig hilfreich, falsch und irreführend.
Deine Behauptung "Verschleißteile sind aus der Gewährleistung ausgenommen" ist schlicht falsch. Dementsprechend gelangst Du auch zu dem falschen Ergebnis -> Undichtigkeit kein Mangel da Dichtungen Verschleißteil.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:02:55 Uhr:
Sprich - alles hübsch in anderen Worten, ggf. Kompliziert Wiederkauen, um etwas verwirrend zim gleichen Ergebnis zu kommen -LG Kester
Eben nicht. Nach deinem Ergebnis (kein Mangel, da Verschleißteil) darf jeder Verkäufer ein undichtes Dach verschweigen. An welcher Stelle fehlt es dir nun am Verständnis, weshalb meine Differenzierung nicht nur hübsche Worte, sondern im Einzelfall von essentieller Bedeutung sind?
Ganz konkret: Ein Verkäufer, der auf deinen Rat hört und ein undichtes Dach verschweigt, wird im Streitfall gerichtlich zu Schadensersatz oder Rücknahme verurteilt.
Wenn dir die Differenzierung entweder nicht möglich ("verwirrend"😉 oder zu mühsam ist, dann wäre es besser garnichts dazu zu schreiben, als Falschinformationen zu verbreiten.
Deine Beiträge strotzen bei Beiträgen zu den unterschiedlichen Modellen geradezu von Sachkenntnis. Ich vermute, Du würdest da auch empfindlich reagieren, wenn jemand dazu im Brustton der Überzeugung eindeutig falsche Informationen verbreitet.