Käufer benötigt Kopie des Personalausweises für Export/Zulassung in Italien?

Hallo,
habe vergangenen Freitag mein Auto verkauft an zwei Italiener, die einen komischen Eindruck gemacht haben, da sie darauf bestanden, dass nach Abmeldung meines Autos unbedingt noch eine Kopie des Personalausweises meines Vaters (Steht im Fahrzeugbrief) benötigt wird.
Anscheinend würde es nicht möglich sein, das Auto in Italien erneut anzumelden.
Ich habe mich nicht sonderlich wohl dabei gefühlt und habe nach langem hin und her überlegen entschieden, dass ich keine Kopie des Personalausweises meines Vaters senden werde, da ich befürchte, dass damit Unfug angestellt werden wird.
Generell hatten die Herren im Vorfeld ein paar widersprüchliche Aussagen getätigt, weswegen ich anfangs schon skeptisch war.

Ob für die Zulassung eines Kfz wirklich der Personalausweis des vorherigen Halters benötigt wird, konnte ich nirgends im Internet finden. Was meine Annahme nochmals bestärkt hat.

Was meint ihr? Könnte das irgendeine verkopfte Betrugsmasche sein?

65 Antworten

Vielleicht sich die Anschrift der zuständigen Zulassungsstelle geben lassen und eine Kopie des Perso direkt dorthin schicken?

Ich weiß nicht was er mitteilen wollte. Und alle Fetzen einzeln durch den Übersetzer jagen ist mir zu doof und ob das dann inhaltlich noch mit dem passt,was der Verfasser meinte, sei mal dahingestellt.

Es hat schon seine Gründe, weshalb ich mich nicht in italienischen Foren rumtreibe. Ohne die Sprache zu können, macht das nämlich keinen Sinn. Genau wie der Beitrag von L99gasp.

Zitat:

@Omer5000 schrieb am 1. September 2021 um 08:52:31 Uhr:


Guten Morgen allerseits,

Das ist aber wirklich so. Wenn in Italien das aus Deutschland gekauftes Auto angemeldet werden soll, benötigt die Zulassungsstelle in Italien die Kopie des Ausweises vom letzten Halter. So können Italiener kein Auto im Ausland klauen und in Italien zulassen.

Also können Italiener bei keinem deutschen Händler kaufen? Zu den inzahlungnahmen werden die Händler sicher keine Ausweisköpien der letzten Halter vorliegen haben. Ganz zu schweigen, dass sie nicht berechtigt wärenEdiese herauszugeben

Das ist doch oben alles genau erklärt (auf Englisch). Es geht nur um einen Kauf von privat..

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Wo spielt für eine Zulassung der Status des Verkäufers eine Rolle?
Vom Kiesplatzhändler bekommst auch nur einen einfachen KV, die meist noch zu ihren Gunsten abgeändert worden sind.

Hat er doch alles erklärt. Wegen der Steuer.

Ein Arbeitskollege (gebürtiger Italiener) hat in Italien einige Vespen nach Deutschland geholt. Bei den Unterlagen war ebenfalls eine Kopie des PA des Vorbesitzers dabei.

Ich spreche weder italienisch, Englisch, suaheli oder sonst was.

Was interessiert mich eine Steuer in Italien,wenn ich mein Kfz in D verkaufe.
Wenn die das in IT ohne die Ausweisköpie nicht angemeldet bekommen, können sie hier halt kein Auto kaufen.

Ich muss auch zusehen,dass ich alle Unterlagen vollständig hab,wenn ich ein Fahrzeug aus Litauen importiere.

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 2. September 2021 um 19:23:11 Uhr:


Ein Arbeitskollege (gebürtiger Italiener) hat in Italien einige Vespen nach Deutschland geholt. Bei den Unterlagen war ebenfalls eine Kopie des PA des Vorbesitzers dabei.

Ich hab schon unzählige Fahrzeuge aus IT in D in Verkehr gebracht, einen Italienischen Ausweis hab ich noch nie gesehen.
Ein geklauter X1 war mal dabei. Den hat die Rennleitung dann eingesackt

Sehe ich genauso. Wer ein Auto kaufen und exportieren will, muß sich vorher informieren und drum kümmern, dass alle nötigen Unterlagen für die Zulassung im jeweiligen Land vorliegen.

Gibt es denn innerhalb der EU keine Datenbank mit Fahrzeugidentifikationsnummern, wo die Behörden länderübergreifend prüfen können, ob ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist?

Andererseits, wenn jemand die Papiere eines Fahrzeugs vorlegen kann und noch einen Kaufvertrag, dann kann man schon davon ausgehen, dass das Fahrzeug legal erworben wurde. Da braucht man keinen Ausweis in Kopie als Nachweis für.

Aber schon merkwürdig, dass ein Land, wo es sonst eher lax bei der Umsetzung von Gesetzen zugeht, da plötzlich so genau sein soll.

Was bezweckt ihr mit diesen Spekulationen und Unterstellungen? Der User hat doch sogar die konkreten Gesetzestexte auf offiziellen Seiten verlinkt und ins Englische übersetzt. Das ist wirklich so typisch deutsch 😕

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. September 2021 um 18:46:12 Uhr:


Vom Kiesplatzhändler bekommst auch nur einen einfachen KV, die meist noch zu ihren Gunsten abgeändert worden sind.

Ich habe den entscheidenden Wortteil mal fett markiert, damit man erkennt, warum dieser Vergleich hier nicht paßt.

Kann man drehen und wenden wie man will, der Verkäufer entscheidet allein, ob er seinen Ausweis als Kopie hinterherschickt oder nicht.

Irgendwie wird der Italiener sein Auto schon zugelassen kriegen...

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. September 2021 um 20:02:45 Uhr:


Sehe ich genauso. Wer ein Auto kaufen und exportieren will, muß sich vorher informieren und drum kümmern, dass alle nötigen Unterlagen für die Zulassung im jeweiligen Land vorliegen.

Gibt es denn innerhalb der EU keine Datenbank mit Fahrzeugidentifikationsnummern, wo die Behörden länderübergreifend prüfen können, ob ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist?

Andererseits, wenn jemand die Papiere eines Fahrzeugs vorlegen kann und noch einen Kaufvertrag, dann kann man schon davon ausgehen, dass das Fahrzeug legal erworben wurde. Da braucht man keinen Ausweis in Kopie als Nachweis für.

Aber schon merkwürdig, dass ein Land, wo es sonst eher lax bei der Umsetzung von Gesetzen zugeht, da plötzlich so genau sein soll.

Datenbank gibt es. Nennt sich EUCARIS . Noch sind nicht alle EU Staaten dabei. Dann muss man halt eine REGINA übers KBA abwarten.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. September 2021 um 20:50:59 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. September 2021 um 18:46:12 Uhr:


Vom Kiesplatzhändler bekommst auch nur einen einfachen KV, die meist noch zu ihren Gunsten abgeändert worden sind.

Ich habe den entscheidenden Wortteil mal fett markiert, damit man erkennt, warum dieser Vergleich hier nicht paßt.

Wenn es angeblich um die Steuer geht,die ist beim KV des Kiesplatzhändler auch nicht ausgewiesen. Ist also egal was Du fett markierst. Unterscheidet sich in keiner Form vom Fall des TE, der ebenfalls nur Verkäufer ist und nicht letzter Halter.

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