Junge Sterne - „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ normale Klausel?
Hi zusammen,
je mehr ich mich schlau mache, desto mehr zweifle ich. Ich habe mir eine A Klasse von einem Mercedes-Benz Partner geholt (Sternpartner Tesmer). Auto ist 1. Hand, 29.000 km und ist ein Leasingrückläufer. Im Kaufvertrag steht „Unfall laut Vorbesitzer?“ Nein. Vertrag ist bereits unterschrieben.
Ich hab das direkt angesprochen, es hieß, dass das gängig ist und immer so bei einem Gebrauchtwagen angegeben ist. Ich lese nun oft, dass doch ein Händler doch wohl feststellen kann, ob das Auto vorher einen Unfall hatte, vor allem wenn es direkt von Mercedes gekauft wird und bei der Preisklasse von 30.000 €.
Was meint ihr zu der Klausel?
42 Antworten
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 4. August 2024 um 06:26:02 Uhr:
Beim Vertragsabschluss den Teil "laut vorbesitzer" auf allen Formularen streichen. Wenn der Verkäufer da nicht mitmacht, aufstehen und gehen. Autos gibt es genug am Markt.
Du bist mein Held,
bei mir brauchst Du nicht aufstehen und gehen.
Ich würde mich als Verkäufer weigern, Dir das Auto
zu verkaufen, wenn Du die Klausel nicht akzeptierst.
Welcher Wahnsinniger soll Dir denn eine Schadensfreiheit
oder Unfallfreiheit für ein Objekt garantieren, das nicht die
ganze Zeit in seiner Verfügungsgewalt war. Ich würde Dir
auch nie mein Boot als schadensfrei verkaufen, da
ich der 2. Besitzer bin - also nur "laut Vorbesitzer" und
evtl. mit dem Zusatz, während meiner Besitzzeit gab
es keine Schäden/Unfälle.
Schaltet doch mal Euer Hirn ein, wie soll ich als
privater Gebrauchtwagenverkäufer für ein Fhzg.
- ich bin 2.Hand Eigentümer - garantieren können,
dass die Kiste wirklich unfallfrei ist. Evtl. hat mir ja
schon der Vorbesitzer einen Unfallschaden verschwiegen
und das Auto als unfallfrei verkauft und ich hab es
nicht bemerkt.
Deshalb würde ich als Verkäufer immer schreiben
"unfallfrei lt. Vorbesitzer" - bin ja nicht wahnsinnig
und binde mir das Prozessrisiko an den Hals.
Vor allem bei den Prozesshanseln die sich hier bei
MT rumtreiben und meinen sie können aus jeder
Mücke noch einen Riesenreibach rausschlagen.
Aber zurück zu Junge Sterne:
Selbst bei meinem 6 Monaten alten Jungen Stern,
der als Werkswagen zugelassen war, stand im Vertrag
"unfallfrei lt. Vorbesitzer" sowie die Klausel
"Nachlackierungen, Reparaturen im Bagatellschadensberiech
möglich". Und das, obwohl die MB-Niederlassung den
Halter MB AG eigentlich kennen sollte. Was soll
da erste ein Händler machen.
Wer das nicht akzeptieren kann, muss sich halt
einen Neuwagen kaufen. Dafür kostete mein
Junger Stern ( 6 Monate alt) 2019 auch nur
45% Prozent unter Neupreis.
Plus 5.000 Euro Dieselprämie, plus 1.000 Euro
Umtauschprämie plus 1.500 Euro für Winterreifen.
Also ne fast neue E-Klasse zum Preis für nen Golf/Polo.
Deshalb, lasst mal die Kirche im Dorf. Ein Gebrauchter wird
im Vergleich zum Neuwagen immer Macken haben - aber
solange der Preis stimmt - so what?
Davon abgesehen, was ist so schlimm an einem Unfallschaden,
wenn ein Gutachten und ne saubere Reparaturrechnung mit
allen ausgeführten Arbeiten vorliegt? So eine ehrliches Auto
wäre mir evtl. sogar lieber wie ne unfallfreie Kiste, wo sich
hinterher die Gutachter streiten, ob Bagatellschaden oder
Unfall.
just my 5 cents
kajakspider
Wer die Klausel reinschreibt, gefällt mir nicht. Ehrlicher wäre "Unfallfrei: unbekannt". Damit könnte ich leben.
Auch nur Wortklauberei .... was ändert das denn.... Nichts absolut gar nichts. Fakt ist: Kein Händler kann dir beim Gebrauchtwagen garantieren ob es wirklich einen tiefergehenden Schaden gibt, der später Probleme macht. Um sowas rauszufinden müsstest du ein Fahrzeug teilweise zerlegen und evtl. vermessen. Ist am Ende genau das gleiche wie mit den Kilometern, auch da kann niemand eine wirkliche Garantie übernehmen. Nennt sich Lebensrisiko.
Zitat:
@kajakspider schrieb am 4. August 2024 um 08:01:22 Uhr:
... was ist so schlimm an einem Unfallschaden,
wenn ein Gutachten und ne saubere Reparaturrechnung mit
allen ausgeführten Arbeiten vorliegt?
Nichts. Absolut nichts.
Und genau darum gehts, dass eben nichts dergleichen vorgelegt wird und man versucht sich mit Standard - Sätzen aus der Haftung zu nehmen.
Ansonsten würde ich das genauso handhaben: Bei nur einem Vorbesitzer bleibt das Auto beim Händler stehen wenn diser Satz auftaucht.
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Zitat:
@kajakspider schrieb am 4. August 2024 um 08:01:22 Uhr:
und ne saubere Reparaturrechnung mit
allen ausgeführten Arbeiten vorliegt?
Was nützt eine saubere Reparaturrechnung, wenn die Reparatur miserabel und nicht mängelfrei erfolgt ist.
Ich hab hier eine Rg i.H.v 15,5k , sauber und sogar in Farbe und selbst nach der dritten Mängelrüge ist der Wagen noch nicht in Ordnung.
Kaufen würde ich so einen Eimer nicht.
Unter meinen Pflegefällen habe ich auch so einen Wagen der einst mit verschleiertem Unfall gekauft wurde. Kam erst zwei Jahre später raus, als Reparaturen in dem Bereich anstanden, zu spät zum Reklamieren. Der Schaden wurde nur schlecht behoben, es wurden billige Nachbauteile verwendet oder mit Heißkleber gepfuscht, Teile die gut aussahen wurden drin gelassen, fingen aber Jahre später an zu lecken.
Ich habe mich dann um alles gekümmert, Originalteile beschafft und eingebaut, Pfusch in Ordnung gebracht. Aber man glaubt gar nicht, was bei so einem Unfall alles kaputt geht! Noch heute, ein Jahrzehnt später finde ich hin und wieder noch kaputte Plastikteile, deren Schäden offensichtlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Also, baut besser keinen Unfall und kauft besser keinen Unfallwagen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 4. August 2024 um 08:38:48 Uhr:
Und genau darum gehts, dass eben nichts dergleichen vorgelegt wird und man versucht sich mit Standard - Sätzen aus der Haftung zu nehmen.
Wenn dir als Wiederverkäufer nichts vorgelegt wird dann kannst du auch nichts weitergeben.... und damit musst du dich irgendwie absichern das ist nun mal so. Das hat auch nichts mit bösem Willen oder Arglist zu tun. Es geht nicht darum sich für bekannte Schäden aus der Haftung zu nehmen sondern für Unbekannte. Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Verkaufs oder Ankaufsvorgang privat oder gewerblich ist ,das Grundproblem bleibt immer das Gleiche. Stell dir mal vor du kaufst privat ein Fahrzeug was einen verdeckten Unfallschaden hat von dem schon der Vorbesitzer nichts wusste...möchtest du dafür die Haftung übernehmen? oder möchtest du den Vorbesitzer die Haftung aufdrücken obwohl der auch nicht wusste? Irgendwo muss man anfangen irgendwo aufhören - es ist nunmal ein gewisses Risiko dabei. Wenn ein Fahrzeug nur ein Vorbesitzer hat lässt sich das vielleicht noch relativ einfach gerichtsfest nachweisen,wer irgendwann irgendwo mal eine Schraube gedreht hat....
Ich bin weitgehend bei dir.
"Wenn ein Fahrzeug nur ein Vorbesitzer hat ... "
Nur um den Fall ging es mir und gehts hier ja irgendwie auch, Kauf über den Vertragshändler, Vorbesitzer meist Vermieter oder Werksdienstwagen oder irgend ein Leasing, Fuhrpark, irgendwas gewerbliches, what ever.
Hier kann, und das erwarte ich, ein Vertragshändler - bei dem ich mehr bezahle als bei "Fähnchen und Kies" - die Vorgeschichte mit einigermaßen Sicherheit in Erfahrung bringen und das Restrisiko auf die eigene Kappe nehmen und nicht auf die des Kunden. Tut er das nicht bleibt das Auto bei ihm.
Kann er Gutachten und Reparaturnachweis vorlegen hab ich mit einem Unfallschaden kein Problem. Ist aus kosmetischen Gründen ein Bauteil nachweisbar nachlackiert worden und wird dies offenbart, auch nicht.
Dass gefühlt 95% der Schätzchen auf Mobile & Co als unfallfrei angeboten werden ist eh ein Joke.
"... was einen verdeckten Unfallschaden hat von dem schon der Vorbesitzer nichts wusste ... "
Autos aus zweiten oder noch mehr Händen sind immer eine Wundertüte. Würde ich nur kaufen wenn der Kaufpreis marginal ist oder ich Auto und Besitzer kannte.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 4. August 2024 um 10:11:23 Uhr:
Hier kann, und das erwarte ich, ein Vertragshändler - bei dem ich mehr bezahle als bei "Fähnchen und Kies" - die Vorgeschichte mit einigermaßen Sicherheit in Erfahrung bringen und das Restrisiko auf die eigene Kappe nehmen und nicht auf die des Kunden. Tut er das nicht bleibt das Auto bei ihm.
Tja, und das wird bei der aktuellen Marktlage und einigermaßen gängigen Modellen dem Verkäufer egal sein, dass Du dann nicht kaufst. Deine Erwartungen spiegeln sich halt nicht in den Margen die der Händler hat um da noch investigativ tätig zu werden und Zeit zu „verplempern“.
Diese Vollkasko Sicherheit kostet eben Geld.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 4. August 2024 um 08:11:41 Uhr:
Wer die Klausel reinschreibt, gefällt mir nicht. Ehrlicher wäre "Unfallfrei: unbekannt". Damit könnte ich leben.
Ich bezweifle dass du einen Händler finden wirst der Veränderungen in den AGB seiner vorkonfigurierten Kaufvertragsformulare akzeptieren würde.
Ich habe in meinem Berufsleben einige tausend neue und gebrauchte Autos verkauft. Kein einziges Mal wurde an den AGB was verändert.
Entweder akzeptieren oder das Geschäft wird nicht abgewickelt. Basta.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 4. August 2024 um 10:44:15 Uhr:
Deine Erwartungen spiegeln sich halt nicht in den Margen die der Händler hat um da noch investigativ tätig zu werden und Zeit zu „verplempern“.
Es täte mir natürlich ausgesprochen leid, wenn meine Vorstellungen vom Autokauf nicht mit den Ansichten und kalkulierten Deckungsbeiträgen der Händler kompatibel wären.
🙄
Ich kann dir aber versichern, aus ganz aktuellen Erfahrungen, dass es Händler und Verkäufer gibt wo dies der Fall ist.
Auch wenn ich, zugegeben, sehr lange gesucht habe.
Habe mir einen Leasingrückläufer gekauft dieser wurde im Inserat als Unfallwagen deklariert.
Dachte mir ein Anruf kostet ja nichts ob es ein richtiger Unfallwagen ist Seitenteil erneuert, Richtbank was ein No Go gewesen wäre oder ob nur was kleineres wie eine Stoßstange, Kotflügel, Scheinwerfer getauscht wurde was kein Problem ist. Es war nur die Tür hinten links welche Lackiert wurde.
Ich habe unseren geleasten A3 2022 bei Audi abgegeben. Der hatte einen Unfall bei uns - 4500 Euro. Neue Tür, Seitenteil und Schweller instandsetzen. Rechnung der Lackiereri (nicht Audi) habe ich dem Höndler ausgehändigt.
Als der Wagen dann wieder zum Verkauf angeboten wurde habe ich mich als „Interessent“ nach der unfallfreiheit erkundigt: Nachlackierungen hinten rechts vorhanden, hieß es. Soviel zum Thema zwingende Seriösität von Vertragshändlern bzw NL