Junge Sterne Garantie bei Kauf bereits ungültig weil letzter Service überzogen?

Mercedes C-Klasse C205 Coupé

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich mich bei einem autorisierten Mercedes-Benz Händler für einen als jungen Stern beworbenen Gebrauchten entschieden.
Der Händler hat die Garantie noch in den Himmel gelobt und hervorgehoben, dass HU und Service vor Fahrzeugübergabe ganz neu gemacht werden. Eben das junge Sterne rundum sorglos Programm...
Leider ist kurz darauf beim Sichten der Unterlagen aufgefallen, dass der letzte Service bereits über ein Jahr her ist und sich somit der aktuelle Service mit mehr als 100 Tagen in Verzug befindet.
Auf Nachfrage beim Händler soll das alles kein Problem sein, jedoch lauten die Garantiebedingungen der MB100 wie folgt:

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie
die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung
von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem
Monat (Hersteller-Zeitvorgabe)
ist unschädlich, wobei bereits
die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem
Garantieanspruch entgegensteht;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen
unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe
des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanlei tung zum
Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet."

Wenn ich als Garantienehmer während der Laufzeit meiner Garantie alle vorgeschriebenen Services einhalte, so habe ich laut dieser Klausel kein Problem, das würde bedeuten, dass Services die der Vorbesitzer nicht erledigt hat, keine negativen Auswirkungen auf meine Garantieansprüche haben.
Die Laufzeit der Garantie beginnt allerdings laut der Mercedes-Benz Homepage mit dem Kaufdatum.

Wenn der Händler nun vor Fahrzeugübergabe, aber nach dem Kaufdatum, den Service macht, dann fällt dieser Service also in meine Garantielaufzeit, in der digitalen Servicehistorie wäre eine angegebene Restlaufzeit von -100 Tagen und der Haken unter "Service-Intverall Vorgabe nach Mercedes-Benz AG eingehalten" dürfte nicht gesetzt sein.

Man könnte nun sagen: "Sie haben während Ihrer Garantielaufzeit nicht alle Services nach dem vorgeschriebenen Intervall gemacht".

Hat hier jemand bereits Erfahrung wie es sich mit dieser Garantie verhält?
Ich habe bereits eine Anfrage an die Zentrale in Berlin geschickt, jedoch lassen die sich mit der Beantwortung reichlich Zeit, ich muss jedoch zeitnah eine Entscheidung treffen, denn ich überlege ernsthaft, ob ich den Vertrag anfechten soll (noch ist das Geld nicht überwiesen) sofern die Garantie aufgrund dieses Umstandes keine Wirksamkeit mehr haben sollte.
Ein Auto als jungen Stern zu bewerben, mit 24 Monate Gebrauchtwagengarantie etc., welche dann aber niemals leisten wird, weil der Service schon vor dem Kauf lange überzogen wurde, wäre schon ein Unding.

VG

18 Antworten

Zitat:

@Stifler1 schrieb am 13. Dezember 2022 um 20:20:52 Uhr:



Zitat:

@heli90 schrieb am 13. Dezember 2022 um 19:49:14 Uhr:


Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Ratschläge, mittlerweile habe ich von der Mercedes Benz Versicherung eine Antwort erhalten, leider ist diese jedoch für mich nicht wirklich aufschlussreich:

„Guten Tag Herr xxx,

wir müssen Sie zur Beantwortung dieser Frage leider an Ihren Vertragspartner verweisen.
Dieser gibt für Junge Sterne Fahrzeuge ein Garantieversprechen, welches er mit der Garantievereinbarung zum Abschlussdatum schriftlich bestätigt.


Mit freundlichen Grüßen

Mercedes-Benz Versicherung AG“

Auf so eine Antwort habe ich nun seit Donnerstag gewartet…
Für mich ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, da der Händler im Schadenfall nicht mein Ansprechpartner ist, sondern der Versicherer (gemäß Garantiebedingungen), der Händler hat nachher keinen Einfluss auf die Garantieabwicklung, die Versicherung wird anhand der Garantiebedingungen darüber entscheiden ob sie leistet oder nicht.

Es scheint auch neben den Garantiebedingungen eine Garantievereinbarung zu geben, eine solche habe ich allerdings nicht erhalten.

Der Händler hat mir heute den Servicebericht zukommen lassen, wie erwartet ist die Restlaufzeit mit mehr als -100 Tage überzogen und der Punkt „Service-Intervall nach Vorgabe der Mercedes-Benz AG eingehalten“ fehlt.
Auch die Zertifizierungsurkunde hat er per Mail angehängt, diese wurde vom Werkstattleiter 3 Tage nach dem Kauf unterzeichnet, sollte man aber nicht davon ausgehen, dass der Gebrauchtwagencheck vor dem Verkauf geschieht?

Es wirkt für mich so, als ob einfach keine verbindliche Aussage getroffen werden soll, weder Händler noch der Versicherer lassen sich so eine verbindliche Zusage entlocken.

Schade, aber ich denke ich werde die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Was willst du damit erreichen sowas der Mercedes Benz Versicherung zu schreiben, die werden bestimmt weinen weil du das Auto jetzt nicht kaufen möchtest. Kopfschüttel wie im Kindergarten

Nö, wer sagt denn das ich der Versicherung soetwas schreiben sollte oder geschrieben habe? Das ist lediglich ein Forenbeitrag.

Ich glaube du hast da eine andere Vorstellung von Gebrauchtwagen Check und bringst da etwas durcheinander. Der Gebrauchtwagen Check wird nicht gemacht, damit man feststellt, ob der Wagen in einem guten Zustand ist, das wird natürlich beim Ankauf des Fahrzeugs gemacht, sondern der Gebrauchtwagen Check wird durchgeführt damit für die Übergabe an den neuen Käufer einige Punkte überprüft werden Und gegebenenfalls bearbeitet werden. Wie zum Beispiel ist die Batterie in Ordnung nach einer langen Standzeit, wie ist die Fälligkeit der nächsten Inspektion, bis wann hat das Fahrzeug HU oder muss diese gegebenfalls neu durchgeführt werden und so Kleinigkeiten.
Man weiß ja schließlich vorher nie. Wie lange steht das Fahrzeug in einer Ausstellung bevor ein Käufer gefunden wird. Eigentlich heißt es auch Auslieferungskontrolle, aber einige sagen dazu auch Gebrauchtwagen Check.

Wie schon gesagt, damit ein junger Stern bei Mercedes als junger Stern verkauft werden kann, müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden.

Zitat:

@giorgospontiak schrieb am 13. Dezember 2022 um 20:26:39 Uhr:


Ich glaube du hast da eine andere Vorstellung von Gebrauchtwagen Check und bringst da etwas durcheinander. Der Gebrauchtwagen Check wird nicht gemacht, damit man feststellt, ob der Wagen in einem guten Zustand ist, das wird natürlich beim Ankauf des Fahrzeugs gemacht, sondern der Gebrauchtwagen Check wird durchgeführt damit für die Übergabe an den neuen Käufer einige Punkte überprüft werden Und gegebenenfalls bearbeitet werden. Wie zum Beispiel ist die Batterie in Ordnung nach einer langen Standzeit, wie ist die Fälligkeit der nächsten Inspektion, bis wann hat das Fahrzeug HU oder muss diese gegebenfalls neu durchgeführt werden und so Kleinigkeiten.
Man weiß ja schließlich vorher nie. Wie lange steht das Fahrzeug in einer Ausstellung bevor ein Käufer gefunden wird. Eigentlich heißt es auch Auslieferungskontrolle, aber einige sagen dazu auch Gebrauchtwagen Check.

Wie schon gesagt, damit ein junger Stern bei Mercedes als junger Stern verkauft werden kann, müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden.

Ja, also das stelle ich mir schon etwas anders vor.

Das Zertifikat beinhaltet Folgendes:

„Ihr Junger Stern.
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Jungen Stern, einen der besten Gebrauchten von Mercedes-Benz, entschieden haben. Und danken für das Vertrauen, das Sie uns mit dem Kauf entgegenbringen.
Ihr Junger Stern wurde in unserer Werkstatt dem umfassenden Junge Sterne Gebrauchtfahrzeug-Check unterzogen und erfüllt höchste Qualitätsansprüche - die Sie und wir an einen Jungen Stern stellen.
Wir bestätigen Ihnen den einwandfreien Zustand des gesamten Fahrzeugs:
• Karosserie
• Motor und Getriebe
• Fahrzeuginnenraum
• Rader und Reifen
• brensen
• Fahrzeugunterseite
• Elektrik und Elektronik
Fahrzeugklasse: C 300
Baureihe: 205
Erstzulassung: xx.xx.xxxx
Kilometerstand: xxxxx
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!“

Unterschrieben ist es vom Werkstatt- und Verkaufsleiter, hierbei handelt es sich um ein Zertifikat rein für den technischen Zustand des Fahrzeugs.

Ist jetzt aber auch nicht der springende Punkt für mich.
Wenn das normal sein soll dann meinetwegen…

Entscheidender ist da für mich die Garantiebedinung in Kombination mit dem überzogenen Service.
Wenn weder Händler noch Versicherer die Frage schriftlich beantworten und dafür einstehen wollen, schau ich mich lieber anderweitig um.

Mit überzogenen Service gilt das Fahrzeug jedenfalls nicht mehr als Scheckheftgepflegt, was in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, da diese Eigenschaft zugesichert wurde.

Nach dem ich den Verkaufsleiter heute nochmals kontaktiert und mit meinem Rücktrittsabsichten konfrontiert habe, hat dieser in Absprache mit seinem Serviceleiter für das Fahrzeug den sogenannten Wiedereinstieg aktiviert, womit der aktuelle Service nun im Mercedes Benz System den Haken bei „Intervall nach Vorgabe der Mercedes Benz Ag eingehalten“ gesetzt hat.

Das was der User V8-Freak geschrieben hatte, war richtig.
Ich habe hier auf Motor Talk ein internes Dokument von Mercedes gefunden: https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=786255

Die 5 Jahre als maximales Fahrzeugalter Voraussetzung wurde so wie es aussieht gekippt.

In diesem Sinne ist das für mich als Lösung akzeptabel.

Ich danke vielmals für die hilfreichen Beiträge!

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