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Jetzt gibts Krieg ! - Skandal aufdecken !!!

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 8. März 2014 um 12:17

Servus Liebe Motortalkler ,

Entschuldigt bitte meine Wut, doch ich bin es echt satt was ich mir von einem angeblich namhafter Premiumhersteller in den Letzten Monaten durchmachen musste ! es reicht jetzt !

Zu der Geschichte : Wagen letztes Jahr (w204 , 2012 bj Avantgarde c220 cdi BE) gekauft mit 12.000 km auf der Haube runter , alles schön und gut ..(jetzt 25.000 km)

Doch.. der erste Fehlercode hat nicht auf sich warten lassen..kaum 100 km gefahren .. bling bling.. Reifendruckanzeige zeigt Fehlermeldung , zu wenig druck im reifen .. bitte kontrollieren.. diverse Werkstattbesuche gehabt ohne erfolg

die Vorgeschichte wie oft ich jetzt mittlerweile da war könnt ihr hier lesen :

http://www.motor-talk.de/.../reifendruckproblem-t4663647.html?...

 

nun möchte ich mit besuch 6 , 7 und 8 machen...

Bei besuch NR. 6 wurde mir verklikkert, es wäre wohl irgentwas an der bremse nicht in Ordnung, und man habe im Innenleben der bremse etwas ausgetauscht.

Fazit : selbe Fehlermeldung

Besuch Nr. 7 wurde dann spannend.. es wurden die Ingenieure aus Stuttgart dazu geschaltet, weil man nicht mehr weiter weiß woran es liegen könnte...

dort sagte man mir wieder , etwas an der bremse gefummelt zu haben ...

Fazit : selbe Fehlermeldung..

 

so jetzt komme ich endlich zu dem , worüber ich schon die ganze zeit schreiben wollte undzwar über besuch 8 !!!

Diese Dreistigkeit seitens Mercedes , den angeblichen PREMIUM Hersteller werde ich ihnen noch teuer Zustehenlassen kommen wenn ich recht habe, ich hab die faxen echt dicke...

Bei besuch Nr. 8 stand mein wagen 2 Wochen lang in der Werkstatt, wo er einfach nur da gestanden hat, und die Niederlassung zusammen mit den Ingenieuren aus Stuttgart wohl angeblich nach Fehlern gesucht hat....

Schön und gut , wagen abgeholt und natürlich wieder nachgefragt was gemacht worden ist..

die Antwort war mir Irgentwie ein rätsel , zumal ich nicht versteh was die Komponente mit der Reifendruckanzeige zu tun haben könnte...

es wurde mir gesagt , jetzt haben wir den Fehler ... es lag am Stoßdämpfer hinten links !

JAA genau dacht ich mir, richtiiig .. Stoßdämpfer und Reifendruck haben natürlich soviel gemeinsam miteinander zu tun ..

Den wagen wieder in meine Hände genommen und Losgefahren..

und Naja was soll ich sagen ? .. 1500 KM jetzt ohne Fehlermeldung gefahren... Klingt doch Toll oder ? ja finde ich auch.. fast schon zu Toll ! .. so toll das ich Skeptisch wurde und einen Selbstversuch in die Hand genommen habe... Vorne links , hinten links spaßeshalber von 2.4 BAR auf 1.5(!!!) BAR die Luft abgelassen ... gemütlich auf die Autobahn drauf mit fast 2 platten reifen und mal 20 km (!!!!!!!!)

gefahren...

Dachtet ihr jetzt wirklich die Reifendruckanzeige geht an ? ... Ja ich auch.. FEHLANZEIGE

Keine fehlermeldung , mit 2 platten reifen über 20 km !!!!!

Ich glaube , das ein RIESEN Konzern wie dies von Mercedes Fehler die sie nicht lösen kann , einfach Abschaltet !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Meine frage an euch jetzt ist, haben wir im raum NRW Irgentjemanden da , der dies auf den Grund gehen könnte, und tatsächlich per Computer nachweißen könnte , ob diese Funktion ausgeschaltet worden ist ?

Was für Rechtliche möglichkeiten habe ich im allgemeinen , von denen ich Anspruch gelten lassen könnte ?

Ich bin es echt satt mich mit einem angeblichen Namenhaften premium Hersteller mich ständig rumboxxen zu müssen.. ich will auto fahren nicht vor der Werkstatt warten ! nicht umsonst habe ich ein riesen Haufen kohle für den wagen ausgegeben ...

 

 

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas unter die arme greifen, und mir sagen wie ich nun vorgehen kann..

Ich halte nochmal ausdrücklich fest, das ich keinen weiteren Werkstatt besuch mehr haben will nach 7 malen , sondern will ich nun Konsequenzen ziehen ...

in dem sinne schönen gruß an alle

 

burn91

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2014 um 13:26

"Jetzt gibts Krieg ! - Skandal aufdecken !!!"... und dann so etwas ??? Lächerlich !!! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

243 weitere Antworten
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243 Antworten
am 8. August 2015 um 8:24

Vorschrift ist nur die Reifendrucküberwachung, also die low Variante ohne Sensoren

Zitat: "Vorschrift ist nur die Reifendrucküberwachung, also die low Variante ohne Sensoren."

 

Genau so!

am 8. August 2015 um 21:01

Zitat:

@wbenz schrieb am 8. August 2015 um 10:48:30 Uhr:

Zitat: "Vorschrift ist nur die Reifendrucküberwachung, also die low Variante ohne Sensoren."

 

Genau so!

Richtig, auch wenn gerne das Gegenteil behauptet wird.

Allerdings richtig ist, dass auch MB inzwischen nur noch seine Fahrzeuge mit den Sensoren ausstattet.

Ich halte das für klar übertrieben.

Zitat:

@burn91 schrieb am 8. März 2014 um 13:17:05 Uhr:

Servus Liebe Motortalkler ,

Entschuldigt bitte meine Wut, doch ich bin es echt satt was ich mir von einem angeblich namhafter Premiumhersteller in den Letzten Monaten durchmachen musste ! es reicht jetzt !

Ich bin es echt satt mich mit einem angeblichen Namenhaften premium Hersteller mich ständig rumboxxen zu müssen.. ich will auto fahren nicht vor der Werkstatt warten ! nicht umsonst habe ich ein riesen Haufen kohle für den wagen ausgegeben ...

 

 

burn91

Hallo,

Sorry , eigentlich "Pinats"

Mein Kollege ist auch, um es vorsichtig auszudrücken, ist auch etwas verärgert!

Er hat sich auch einen Namhaften Neu-Wagen gegönnt.

BMW 650i Coupe, mit 8 Töpfen, 450PS Grundpreis gute 90 t. , NP 119 t.

Der Wagen ist jetzt ein halbes Jahr alt.

Laufend Störungen ohne ende!

Zur Zeit in der Werkstatt, Motor ausgebaut. Wegen ständiger Zündaussetzer, und Motorstörung.

Fehleranalyse wird online immer nur mit dem Werk gemacht.

Und auch nur Ärger mit dem Händler.

Trotz Gewährleistung Rückgaberecht und pi pa poo

Das trifft jede Marke!

UND es wird jetzt immer schlimmer !!!!

Die müssen halt noch noch mehr reinpacken an Elektronik.

Da lobe ich mir meinen ILTIS

Gruß

Etwas OT aber egal. :D

An unserem Neuwagen VW Bora gab es immer wieder Probeme mit dem Seitenairbag. Nach 1000 Werkstattbesuchen konnte man das Problem beheben. Wie? :) Man hat einfach den Airbag deaktiviert. Aufgefallen ist es einem TÜV prüfer.

am 8. August 2015 um 22:46

Zitat:

@Kometnet schrieb am 8. August 2015 um 23:58:58 Uhr:

 

Da lobe ich mir meinen ILTIS

Mach mit dem mal 30.000km im Jahr ... schaun wir mal, ob du das tatsächlich durchhälst ;).

Ansonsten einfach mal das hier durchlesen, die darin erwähnte Badenwannenkurve hat durchaus ihre Berechtigung ;):

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverteilung

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. August 2015 um 23:01:41 Uhr:

Zitat:

@wbenz schrieb am 8. August 2015 um 10:48:30 Uhr:

Zitat: "Vorschrift ist nur die Reifendrucküberwachung, also die low Variante ohne Sensoren."

 

Genau so!

Richtig, auch wenn gerne das Gegenteil behauptet wird.

Vorschrift ist ein Reifendrucksystem,

daß der EU-Richtlinie ECE-R64 und anschließenden EU-Verordnung VO 661/2009 entspricht.

Das kann - auch bei Neuzulassungen spätestens ab 1.11.2014 - ein :

indirektes System = Messung über ABS-Sensoren oder

ein direktes System =Messung über Reifendrucksensoren sein

Zitat:

Allerdings richtig ist, dass auch MB inzwischen nur noch seine Fahrzeuge mit den Sensoren ausstattet.

Ich halte das für klar übertrieben.

Das "alte" indirekte System von MB (wie auch von BMW und anderen)

entsprach nicht mehr der aktuellen EU- Richtlinie/-Verordnung. :eek:

Zitat:

@touaresch schrieb am 9. August 2015 um 10:21:05 Uhr:

Das "alte" indirekte System von MB (wie auch von BMW und anderen)

entsprach nicht mehr der aktuellen EU- Richtlinie/-Verordnung. :eek:

Warum, was ist der Unterschied?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. August 2015 um 00:46:28 Uhr:

Zitat:

@Kometnet schrieb am 8. August 2015 um 23:58:58 Uhr:

 

Da lobe ich mir meinen ILTIS

Mach mit dem mal 30.000km im Jahr ... schaun wir mal, ob du das tatsächlich durchhälst ;).

Ansonsten einfach mal das hier durchlesen, die darin erwähnte Badenwannenkurve hat durchaus ihre Berechtigung ;):

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverteilung

Hallo,

Also mit denn 30.000km hätte ich keine Probleme, eher wenn er übern Winter ohne Bewegung in der Garage steht. Genannt Standschäden.

Ich fahre auch längere Strecken in denn Urlaub. (inkl. schweres Gelände)

Und die Wannenkurve Ausfallverteilung wäre logisch.

Aber nur auf meine bisherigen Fahrzeuge kann ich es nur bedingt bestätigen.

 

https://upload.wikimedia.org/.../1236px-Bathtub_curve_de.svg.png

Nur die jetzigen Modernen Fahrzeuge mit ihrer Elektronik find ich auch nicht in der Kurve, zumindest nicht am Anfang.

Ich denke bei Neufahrzeugen eher laufend Probleme, oder es klappt anstandslos bis zu denn Kundendiensten. Aber Abnehmend hmmmm ......!

Zitat: "

Zitat: Allerdings richtig ist, dass auch MB inzwischen nur noch seine Fahrzeuge mit den Sensoren ausstattet.

Ich halte das für klar übertrieben.

Das "alte" indirekte System von MB (wie auch von BMW und anderen)

entsprach nicht mehr der aktuellen EU- Richtlinie/-Verordnung. :eek: "

 

Das kann aber so auch nicht stimmen, da sich ein Verwandter von mir einen Seat Leon, Erstzulassung 1/2015, gekauft hat, der mit dem INDIREKTEN System ausgestattet ist.

Also, was jetzt? Hab ich jetzt was falsch verstanden?

Wenn die Kiste schon vor dem 1.11.2014 "eingereist" ist, gibt es vermutlich eine Art Übergangslösung, damit die Kiste nicht plötzlich unverkäuflich ist. Andererseits kann vermutlich auch ein indirektes System funktionieren, wenn es der ECE-Norm hierfür entspricht.

Kann ich mir nicht vorstellen, laut Seat-Verkäufer ist die Ausstattung mittels indirektem System standard. Man sei vom direkten System abgekommen bzw. gar nicht darauf eingestiegen. Was jetzt da stimmt, kann ich nicht sagen.

Zitat:

@wbenz schrieb am 9. August 2015 um 15:51:17 Uhr:

Kann ich mir nicht vorstellen, laut Seat-Verkäufer ist die Ausstattung mittels indirektem System standard. Man sei vom direkten System abgekommen bzw. gar nicht darauf eingestiegen. Was jetzt da stimmt, kann ich nicht sagen.

Ist aber so.

Meine Tochter hat getern den neuen Seat Ibiza probegefahren, der vor 1 Monat erst rausgekommen ist.

Der hat auch nur das indirekte System.

Da hab mich offenbar falsch ausgedrückt:

Ich war und bin der Meinung, dass AUCH das indirekte System rechtskonform ist und daher das direkte System nicht notwendig ist (auch wenn es scheinbar jetzt von Mercedes so gehandhabt wird).

Wenn man auf der ADAC Seite in der Suche "Reifendruck-Kontrollsystem" eingibt, findet man einiges zum Thema. :) z.B.:

"Die für die RDKS relevanten Bestimmungen finden sich in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit.

Seit dem 1.11.2012 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, für die eine neue Typgenehmigung erteilt wird, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben.

Seit dem 1.11.2014 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben. Die installierten Systeme müssen in allen Fällen der ECE-R 64 entsprechen.

Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.

Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Fahrzeug verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 herangezogen werden. Relevant sind das Datum der Erstzulassung, die Fahrzeugklasse und das Datum der Typgenehmigung (siehe Bild ).

RDKS sind verbindlich vorgeschrieben, wenn

das Fahrzeug zu der Klasse M1 oder M1G gehört unddie Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde oderdie Erstzulassung nach dem 31.10.2014 erfolgt ist

Hinweise zum Datum der Typgenehmigung: Das Datum in der Zeile 6 (Nr. 3 im Bild) steht

für den Termin einer vollständig neuen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K („Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“, Nr. 3a im Bild) „00“ sind, oderfür einen Nachtrag einer bereits vorhandenen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K größer sind als „00“.

Da bei Nachträgen zu bereits älteren Typgenehmigungen das Datum 31.10.2012 nicht als verbindliche Grenze gilt, seit dem 1.11.2014 aber alle relevanten neuzuzulassende Fahrzeuge mit RDKS ausgerüstet sein müssen, haben die Fahrzeughersteller bei Fahrzeugen mit älteren Typgenehmigungen die verbindlichen RDKS im Rahmen von Nachträgen zur vorhandenen Typgenehmigungen nach und nach eingeführt. Deswegen ist es sinnvoll für Fahrzeuge, in deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Zeile 6 ein Datum nach dem 31.10.2012 steht, von dem Markenhändler und/oder Fahrzeughersteller eine verbindliche Auskunft über den Ausrüstungsstand des individuellen Fahrzeugs einzuholen. Dazu sollte die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angegeben werden. Die Auskunft des Fahrzeugherstellers sollte mit den übrigen Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden, um z.B. bei späteren Hauptuntersuchungen nachweisen zu können, welchen Ausrüstungsstand das Fahrzeug entsprechend der Typgenehmigung hat.

 

Von dieser Orientierungsregel gibt es auch Abweichungen:

Da schon jetzt Fahrzeuge produziert wurden, von denen nicht bekannt war, ob sie vor dem 1.11.2014 erstmalig zugelassen werden, sind die meisten der derzeit neu fabrizierten Fahrzeuge mit dem vorgeschriebenen RDKS ausgerüstet worden. Siehe hierzu auch „Hinweise zum Datum der Typgenehmigung“.

Außerdem haben die Fahrzeughersteller die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen bzw. zuzulassen."

.....

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