Jahreswagen Gutachten
Sind bei Jahreswagen ( Werksfahrzeuge) von VW eigentlich immer Gutachten vorhanden ? Hatte Händler die diese vorgezeigt haben und einige die meinten haben wir nicht... Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn die Fahrzeuge werden alle begutachtet.
11 Antworten
Zitat:
@dragongreen6n schrieb am 2. Mai 2025 um 18:06:07 Uhr:
Sind bei Jahreswagen ( Werksfahrzeuge) von VW eigentlich immer Gutachten vorhanden ? Hatte Händler die diese vorgezeigt haben und einige die meinten haben wir nicht... Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn die Fahrzeuge werden alle begutachtet.
warum sollte jedes Fahrzeug ein Gutachten haben?
bei einem Leasing Fahrzeug bspw. erfolgt nach Rückgabe eine Bewertung durch einen Unabhängigen Gutachter, dieses Gutachten dient lediglich dem Abrechnungszweck zwischen Autohaus/Leasinggeber und Leasingnehmer
bei einem Jahreswagen bspw. ist ein Gutachten möglich aber keine Pflicht.
Ich denke, die meisten Werkswagen sind Leasingfahrzeuge.
Die Händler kaufen ja ungesehen auf der Grundlage des Gutachtens.
Meiner war auch auf die VW-AG zugelassen und es gab ein Gutachten, was ich aber eher zufällig im Fahrzeug bei der Besichtigung gefunden habe (zum Glück).
Viele Grüße vom
ELCHJUNG
Er muss es ja auch nicht zeigen, warum auch? Du kaufst einen Gebrauchtwagen und gut. Der Händler muss ja nur bestimmte Sachen angeben aber nicht ob er da irgendwo ne Delle rausgemacht hat etc.
Doch, mittlerweile muss er auch das...und seriöse Händler machen das auch.
Ich habe mir bei meinem Kauf das Leasing-Rückgabeprotokoll aushändigen lassen.
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Zitat:
@jw61 schrieb am 3. Mai 2025 um 13:01:25 Uhr:
Doch, mittlerweile muss er auch das...und seriöse Händler machen das auch.Ich habe mir bei meinem Kauf das Leasing-Rückgabeprotokoll aushändigen lassen.
er muss garnichts, er muss lediglich jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen aber ein Protokoll ist kein muss!!
@ronne2: Prinzipiell hast du recht, aber bei einem ein- oder zweijährigen Wagen sind bei den höheren Preisen auch die Ansprüche höher. Ich wurde durch das Gutachten auf eine Schramme unten vorne am Stoßfänger aufmerksam, die dann beim Kauf auch ohne Diskussion mit Smart Repair behoben wurde.
Ein anderer Händler schickte mir sogar das Gutachten vorab, da er den Wagen noch nicht auf dem Hof hatte. Das fand ich als Kunde einfach sehr vertrauensbildend, auch wenn ich dann das Auto aus anderen Gründen nicht gekauft habe.
Viele Grüße vom
ELCHJUNG
Zitat:
@REDSUN schrieb am 3. Mai 2025 um 15:46:14 Uhr:
Zitat:
@jw61 schrieb am 3. Mai 2025 um 13:01:25 Uhr:
Doch, mittlerweile muss er auch das...und seriöse Händler machen das auch.Ich habe mir bei meinem Kauf das Leasing-Rückgabeprotokoll aushändigen lassen.
er muss garnichts, er muss lediglich jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen aber ein Protokoll ist kein muss!!
Da bist du wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand...nennt sich vorvertragliche Hinweispflichten, neues Kaufrecht seit 2022.
Bei meinem G8 Kauf war es zb. genau die kleine (im Leasingprotokoll erwähnte) Schramme am Kotflügel, die per SmartRepair beseitigt wurde...und mir in einem extra Schreiben vorvertraglich zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Kaufvertrag steht unbeschädigt/unfallfrei.
Zitat:
@jw61 schrieb am 4. Mai 2025 um 01:38:38 Uhr:
Zitat:
@REDSUN schrieb am 3. Mai 2025 um 15:46:14 Uhr:
er muss garnichts, er muss lediglich jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen aber ein Protokoll ist kein muss!!
Da bist du wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand...nennt sich vorvertragliche Hinweispflichten, neues Kaufrecht seit 2022.
Bei meinem G8 Kauf war es zb. genau die kleine (im Leasingprotokoll erwähnte) Schramme am Kotflügel, die per SmartRepair beseitigt wurde...und mir in einem extra Schreiben vorvertraglich zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Kaufvertrag steht unbeschädigt/unfallfrei.
ist mir bewusst, aber dennoch ist es keine Pflicht das ein Verkäufer, also das Autohaus ein Gutachten an den Käufer ausstellt/Aushändigt, das ist Kann aber kein Muss!
Mängel müssen immer aufgeführt werden, selbst SmartRepair welche der Händler durchgeführt hat. das setzt aber kein Gutachten für den Käufer voraus
glaub es oder lass es, ist mir völlig gleich
btw. google hilft...
Zitat:
@REDSUN schrieb am 4. Mai 2025 um 10:50:00 Uhr:
Zitat:
@jw61 schrieb am 4. Mai 2025 um 01:38:38 Uhr:
Da bist du wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand...nennt sich vorvertragliche Hinweispflichten, neues Kaufrecht seit 2022.
Bei meinem G8 Kauf war es zb. genau die kleine (im Leasingprotokoll erwähnte) Schramme am Kotflügel, die per SmartRepair beseitigt wurde...und mir in einem extra Schreiben vorvertraglich zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Kaufvertrag steht unbeschädigt/unfallfrei.
ist mir bewusst, aber dennoch ist es keine Pflicht das ein Verkäufer, also das Autohaus ein Gutachten an den Käufer ausstellt/Aushändigt, das ist Kann aber kein Muss!
Mängel müssen immer aufgeführt werden, selbst SmartRepair welche der Händler durchgeführt hat. das setzt aber kein Gutachten für den Käufer voraus
glaub es oder lass es, ist mir völlig gleich
btw. google hilft...
Wir reden aneinander vorbei....erst lesen UND verstehen, DANN im Kontext beantworten!
Die Aussage von ronne: "...Der Händler muss ja nur bestimmte Sachen angeben aber nicht ob er da irgendwo ne Delle rausgemacht hat etc." ist falsch, genau darauf bezieht sich mein Beitrag von gestern 13:01 Uhr: "Doch, mittlerweile muss er auch das...und seriöse Händler machen das auch."
Diesen Beitrag, den du dann zitiert und mit beantwortet hast: "er muss garnichts, er muss lediglich jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen aber ein Protokoll ist kein muss!!"
Das ist im Hinblick auf "lediglich jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen" falsch.
Der Händler MUSS dem Käufer aufgrund seiner vorvertraglichen HinweisPFLICHTen "jede Beschädigung" VOR Vertragsabschluß schriftlich zu Kenntnis geben. Der Kunde quittiert dies durch seine Unterschrift.
Fehlt die Unterschrift des Kunden zb. aufgrund Weigerung des Kunden, kommt i.d.R. kein Kaufvertrag zustande...und wenn es keinen Kaufvertrag gibt, kann man auch nicht "jede beschädigung in den Kaufvertrag aufführen".
Unterlässt der Verkäufer seine vorvertraglichen Hinweispflichten, ist der Kaufvertrag unwirksam/angreifbar.
Von "ein Protokoll/Gutachten wäre ein muss", habe ich nicht gesprochen...ist, wie du richtig schreibst kann, kein muss.
Aber selbstverständlich lasse ich mir vor Kauf die bisherige Werkstatthistorie und bei einem Leasingrückläufer das dazu gehörende Leasingrückgabeprotokoll aushändigen...das ist natürlich freiwillig...habe ich aber immer (ggflls. anonymisiert) bekommen und diente dem TE lediglich als Handlungsempfehlung meinerseits.
So viele unnötige Vollzitate liest man selten in einem Thread. Noch dazu in dieser Länge.
Ist das hier ein Wettbewerb? 😉.
Zitat:
@jw61 schrieb am 4. Mai 2025 um 12:56:33 Uhr:
Der Händler MUSS dem Käufer aufgrund seiner vorvertraglichen HinweisPFLICHTen "jede Beschädigung" VOR Vertragsabschluß schriftlich zu Kenntnis geben. Der Kunde quittiert dies durch seine Unterschrift.
Stimmt so pauschal auch nicht. 😉