ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Jahreswagen gekauft, Darlehensvertrag in Barzahlung umgewandelt - schriftliche Bestätigung?

Jahreswagen gekauft, Darlehensvertrag in Barzahlung umgewandelt - schriftliche Bestätigung?

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 7:20

Guten Morgen,

ich habe gestern einen Jahreswagen gekauft und dabei gleichzeitig meinen aktuellen Wagen bei dem Autohaus in Zahlung gegeben. Die Abholung des neuen Autos + Abgabe meines jetzigen Autos erfolgt zusammen nächste Woche Montag.

Die Differenzsumme von 6.500 € wollte ich zunächst über 24 Monate finanzieren. Zuhause habe ich es mir dann aber doch anders überlegt und entschieden, die Summe bar zu bezahlen. Ist ja auch kein Thema, da der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann.

Also habe ich gerade beim Händler angerufen, der mir bestätigt hat, dass das kein Problem ist. Er storniert den Darlehensvertrag bei der Bank, worüber ich beim Übergabetermin nächsten Montag eine schriftliche Bestätigung bekommen soll. Die 6.500 € soll ich bis zur Abholung einfach überweisen.

Auf meine Frage, ob ich denn keinen neuen Kaufvertrag bekomme bzw. benötige, da auf dem aktuellen "Teilzahlung" statt "Barzahlung" angekreuzt ist, sagte er, das sei nicht nötig.

Nun meine Frage: Ist das so korrekt? Oder soll ich noch einmal das Autohaus aufsuchen und auf einem geänderten Vertrag und einer Bestätigung der Darlehensstornierung VOR meiner Überweisung bestehen?

Danke im Voraus :)

Beste Antwort im Thema

Ist doch wurst, wie das genannt wird. Der Kaufpreis ist X und für Überweisungen hast Du Bankbelege und für Barzahlungen lässt Du Dir fein säuberlich Quittungen ausstellen.

 

Damit kannst Du beweisen, dass Du alles bezahlt hast, was Du schuldest. Und damut ist der Käse gegessen.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Die Darlehen für Auto lassen sich in der Regel auch beliebig sondertilgen. Du kannst also alles lassen wie es ist und der Bank am nächsten Tag die gesamte Restsumme auf den Tisch kippen.

 

Das hätte sogar noch den Vorteil, dass Du in der Schufa einen Kredit hast, mit problemfreiem Vetlauf.

Zitat:

@laptop24 schrieb am 09. Jan. 2018 um 10:19:03 Uhr:

Die Darlehen für Auto lassen sich in der Regel auch beliebig sondertilgen.

Obacht, nicht selten fallen dabei Vorfälligkeitsentschädigungen an. Ob man unbedingt einen Kredit in der Schuf braucht, da hat wohl jeder eine andere Meinung...

Einem System, wo bereits eine "falsche" Hausnummer über die Kreditwürdigkeit entscheiden kann, vertraue ich dahingehend nicht wirklich.

Teil der Bank kurz schriftlich mit, dass du den Darlehensantrag (oder Vertrag) widerrufst und dem Autohändler teilst du das auch mit, verbunden mit dem Hinweis, dass der Kaufvertrag vom Widerruf nicht umfasst sein soll und du den restlichen Kaufpreis bis zur Abholung überweist oder bei Abholung in bar mitbringst.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 12:19

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Januar 2018 um 12:08:12 Uhr:

Teil der Bank kurz schriftlich mit, dass du den Darlehensantrag (oder Vertrag) widerrufst und dem Autohändler teilst du das auch mit, verbunden mit dem Hinweis, dass der Kaufvertrag vom Widerruf nicht umfasst sein soll und du den restlichen Kaufpreis bis zur Abholung überweist oder bei Abholung in bar mitbringst.

Du meinst, zusätzlich zu dem Telefonat (in dem wurde das ja auch so festgehalten) sollte ich das einfach der Form halber auch noch schriftlich machen?

Okay. Und was ist mit dem Umstand, dass auf dem Kaufvertrag "Teilzahlung" draufsteht und nicht "Barzahlung", weil bei Abschluss des Kaufvertrages noch von einer Finanzierung die Rede war?

Ist doch wurst, wie das genannt wird. Der Kaufpreis ist X und für Überweisungen hast Du Bankbelege und für Barzahlungen lässt Du Dir fein säuberlich Quittungen ausstellen.

 

Damit kannst Du beweisen, dass Du alles bezahlt hast, was Du schuldest. Und damut ist der Käse gegessen.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 12:37

Zitat:

@laptop24 schrieb am 9. Januar 2018 um 13:26:05 Uhr:

Ist doch wurst, wie das genannt wird. Der Kaufpreis ist X und für Überweisungen hast Du Bankbelege und für Barzahlungen lässt Du Dir fein säuberlich Quittungen ausstellen.

Damit kannst Du beweisen, dass Du alles bezahlt hast, was Du schuldest. Und damut ist der Käse gegessen.

Ja, grundsätzlich seh ich das ähnlich. Habe nur durch die Arbeit schon die wildesten Geschichten mitbekommen, gerade was Autohändler und dortige Banken angeht, und dass man sich besser doppelt und dreifach absichert.

Lassen wie es war wollte ich es aus dem von guruhu genannten Grund (Vorfälligkeitsentschädigung) nicht.

Ich werde wohl morgen bei der Bank nachfragen, ob die Darlehenskündigung durch das Autohaus bei denen eingegangen ist, und erst, wenn die das bestätigen, das Geld ans Autohaus überweisen.

Änderungen von schriftlichen Verträgen sind oft an die Schriftform geknüpft. Lässt sich auch viel besser beweisen. Der Widerruf ist zwar auch mündlich möglich, aber notfalls musst du den Zugang beim Vertragspartner nachweisen können.

Wenn du den Kaufvertrag und den Finanzierungsvertrag über den Händler abgeschlossen (oder beantragt) hast, ist das ein verbundener Vertrag. Mit dem Widerruf des Finanzierungsvertrages bist du auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Also solltest du dem Händler mitteilen, dass du den Kaufvertrag nicht widerrufen möchtest. Das natürlich auch schriftlich (z.B. per Mail) und "entsprechend des mit Ihnen geführten Telefonates vom werde ich den restlichen Kaufpreis bis zur Abholung des Fahrzeuges überweisen bzw. in bar mitbringen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Ihnen eine Barzahlung bei Abholung des Fahrzeuges auch passt."

So hast du den Nachweis, dass der Kaufvertrag beibehalten werden soll.

Warum möchtest du den Minibetrag vorab überweisen? Bei Abholung des Fahrzeuges dieses nochmals kontrollieren und denn zahlen - gleichzeitig die Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug bekommen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 09. Jan. 2018 um 13:41:20 Uhr:

So hast du den Nachweis, dass der Kaufvertrag beibehalten werden soll.

Da sollte dann aber mindestens eine Antwort vom Händler kommen. Sonst hat man genau so wenig Nachweis wie vorher.

Wenn zitieren, dann bitte richtig, mit dem Satz unmittelbar davor.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 09. Jan. 2018 um 15:4:13 Uhr:

Wenn zitieren, dann bitte richtig, mit dem Satz unmittelbar davor.

Ich wüsste nicht inwieweit eine Bitte an den Händler einen Nachweis erbringen sollte. Es Bedarf einer Antwort, welche sich wie auch immer auf die "Forderung" bezieht. Ob es da mit einer Bitte um ebendiese getan ist, würde ich nicht garantieren. Eine Bitte hat halt dummerweise den Nachteil, dass man dieser nachkommen kann, aber nicht muss. Bei einem Einschreiben gelingt der Nachweis also möglicherweise etwas leichter.

Beim Einschreiben hast du auch keine Antwort, nur den Nachweis, dass der Brief angekommen ist.

Per Mail geht das Antworten deutlich unkomplizierter und ist daher oft wahrscheinlicher.

Zitat:

@laptop24 schrieb am 9. Januar 2018 um 10:19:03 Uhr:

Die Darlehen für Auto lassen sich in der Regel auch beliebig sondertilgen. Du kannst also alles lassen wie es ist und der Bank am nächsten Tag die gesamte Restsumme auf den Tisch kippen.

 

Das hätte sogar noch den Vorteil, dass Du in der Schufa einen Kredit hast, mit problemfreiem Vetlauf.

Das vorzeitige Ablösen von Krediten wirkt sich bei der Schufa eher negativ aus. Stornieren und Vertrag anpassen und rauskaufen.

Zitat:

@knallkatze schrieb am 10. Januar 2018 um 06:14:19 Uhr:

Das vorzeitige Ablösen von Krediten wirkt sich bei der Schufa eher negativ aus.

Das gilt doch aber nur, für das vorzeitige Ablösen ohne Sondertilgungsrecht (dann i.d.R. auch nur mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung). Denn dann ist der Vertrag nicht wie vereinbart gelaufen.

 

Wenn aber von vornherein Sondertilgungen vereinbart sind, dann kann ich doch nicht bestraft werden, wenn ich mein vertraglich vereinbartes Recht inanspruch nehme.

 

Das wäre ja: "Nä. Der Kunde ist kein guter Kunde. Der hält sich an die Vereinbarungen."

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Jahreswagen gekauft, Darlehensvertrag in Barzahlung umgewandelt - schriftliche Bestätigung?