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Jahreswagen gekauft, Darlehensvertrag in Barzahlung umgewandelt - schriftliche Bestätigung?

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 7:20

Guten Morgen,

ich habe gestern einen Jahreswagen gekauft und dabei gleichzeitig meinen aktuellen Wagen bei dem Autohaus in Zahlung gegeben. Die Abholung des neuen Autos + Abgabe meines jetzigen Autos erfolgt zusammen nächste Woche Montag.

Die Differenzsumme von 6.500 € wollte ich zunächst über 24 Monate finanzieren. Zuhause habe ich es mir dann aber doch anders überlegt und entschieden, die Summe bar zu bezahlen. Ist ja auch kein Thema, da der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann.

Also habe ich gerade beim Händler angerufen, der mir bestätigt hat, dass das kein Problem ist. Er storniert den Darlehensvertrag bei der Bank, worüber ich beim Übergabetermin nächsten Montag eine schriftliche Bestätigung bekommen soll. Die 6.500 € soll ich bis zur Abholung einfach überweisen.

Auf meine Frage, ob ich denn keinen neuen Kaufvertrag bekomme bzw. benötige, da auf dem aktuellen "Teilzahlung" statt "Barzahlung" angekreuzt ist, sagte er, das sei nicht nötig.

Nun meine Frage: Ist das so korrekt? Oder soll ich noch einmal das Autohaus aufsuchen und auf einem geänderten Vertrag und einer Bestätigung der Darlehensstornierung VOR meiner Überweisung bestehen?

Danke im Voraus :)

Beste Antwort im Thema

Ist doch wurst, wie das genannt wird. Der Kaufpreis ist X und für Überweisungen hast Du Bankbelege und für Barzahlungen lässt Du Dir fein säuberlich Quittungen ausstellen.

 

Damit kannst Du beweisen, dass Du alles bezahlt hast, was Du schuldest. Und damut ist der Käse gegessen.

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Zitat:

@laptop24 schrieb am 27. Jan. 2018 um 13:21:29 Uhr:

Wenn aber von vornherein Sondertilgungen vereinbart sind, dann kann ich doch nicht bestraft werden, wenn ich mein vertraglich vereinbartes Recht inanspruch nehme.

 

Das wäre ja: "Nä. Der Kunde ist kein guter Kunde. Der hält sich an die Vereinbarungen."

Was die Schufa wie wertet, kann hier niemand wissen. Der Algorithmus ist so komplex, dass man vermutlich auch keine allgemeingültige Aussage möglich ist.

 

Bestraft wirst du ja nicht vom Vertragspartner, sondern von einer "unbeteiligten" Drittpartei

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