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Jahrelang Firmenwagen gefahren, jetzt Versicherung wieder als Anfänger eingestuft?

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 19:43

Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, im Internet habe ich nichts zu meinem Problem gefunden.

Ich fahre seit 20 Jahren Firmenwagen, 50.000km/Jahr, immer unfallfrei. Dementsprechend aber besitze ich kein eigenes selbstversichertes Auto. Nun möchte ich zusätzlich einen Privatwagen anschaffen. Beim Versicherungsvergleich ist mir aufgefallen, dass ich als Fahranfänger eingestuft werde und einen extrem hohen Beitrag zahlen muss.

Ist es nicht irgendwie möglich, dass ich der Versicherung belegen kann, wie lange ich schon unfallfrei fahre, sodass sich mein Beitrag senkt?

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Hallo Alex,

wenn eine Versicherung so etwas machen würde, dann wäre das schon merkwürdig, weil die dann Deine schadenfreien Jahre doppelt honorieren würde. Schließlich profitiert ja der Versicherungsnehmer, hier Deine Firma, bereits von dem Rabatt.

Was anderes wäre es, wenn eine Versicherung der SF-Übertragung von Deiner Firma auf Dich zustimmen würde, aber dann müsste Deine Firma dem Transfer zustimmen und danach mehr zahlen.

Liebe Grüße

Herbert

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nach 7 jahren ist der SF weg.

einstufung erfolgt dann als "neuling", jedoch kann man mindestens, je nach versicherung, 3 jahre SF kriegen, da FS seit 3 jahren.

ist nicht schön, aber leider so

am 1. Februar 2013 um 20:46

Viele Versicherungen erkennen aber die Zeit mit dem Dienstwagen an.

Dein Dienstwagen war doch versichert, frag doch bei der Gesellschaft mal nach.

Hallo Alex,

wenn eine Versicherung so etwas machen würde, dann wäre das schon merkwürdig, weil die dann Deine schadenfreien Jahre doppelt honorieren würde. Schließlich profitiert ja der Versicherungsnehmer, hier Deine Firma, bereits von dem Rabatt.

Was anderes wäre es, wenn eine Versicherung der SF-Übertragung von Deiner Firma auf Dich zustimmen würde, aber dann müsste Deine Firma dem Transfer zustimmen und danach mehr zahlen.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

bei den meisten Versicherern ist das so, dass wenn der AG bzw die Versicherung des Dienstwagens eine Nutzung nachweist, eine SF2 Einstufung (Sondereinstufung) erfolgen kann (gib es ein Formblatt).

 

Wenn bereits ein KFZ Versicherung auf Deinen Namen bestanden hat, frage mal da nach, welche Einstufung Du da erhalten würdest.

 

Meine Erfahrung ist, dass da Versicherer sich ganz unterschiedlich verhalten.

am 2. Februar 2013 um 8:38

Bei mir hats auch so geklappt wie Corsadiesel beschrieben.

Musste aber das private KFZ erstmal bei der Versicherung des Arbeitgebers Versichern.

Hallo,

man kann nicht pauschal sagen, dass der Rabatt nach 7 Jahren weg ist. Hier spielt es eine Rolle, welche Versicherung man hatte.

Meine Versicherung hatte meinen Rabatt mir wieder voll anerkannt, nachdem ich mehr als 7 Jahre eine dienstliche Versicherung für meinen Privatwagen in Anspruch genommen hatte - Privatwagen dienstl. Anerkannt -.

Schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

Vielleicht erkennt ja Deine neue Versicherung eine Bestätigung Deines Arbeitgebers an ! Versuch macht klug. ;)

Drück Dir die Daumen

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo,

 

man kann nicht pauschal sagen, dass der Rabatt nach 7 Jahren weg ist. Hier spielt es eine Rolle, welche Versicherung man hatte.

 

Meine Versicherung hatte meinen Rabatt mir wieder voll anerkannt, nachdem ich mehr als 7 Jahre eine dienstliche Versicherung für meinen Privatwagen in Anspruch genommen hatte - Privatwagen dienstl. Anerkannt -.

 

Schau mal hier:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

 

Vielleicht erkennt ja Deine neue Versicherung eine Bestätigung Deines Arbeitgebers an ! Versuch macht klug. ;)

 

Drück Dir die Daumen

Gruß Rolf

wikipedi  kann machmal nicht das liefern, was bei den Versichern als Stand der Technik ist

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo,

man kann nicht pauschal sagen, dass der Rabatt nach 7 Jahren weg ist. Hier spielt es eine Rolle, welche Versicherung man hatte.

Meine Versicherung hatte meinen Rabatt mir wieder voll anerkannt, nachdem ich mehr als 7 Jahre eine dienstliche Versicherung für meinen Privatwagen in Anspruch genommen hatte - Privatwagen dienstl. Anerkannt -.

Schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

Vielleicht erkennt ja Deine neue Versicherung eine Bestätigung Deines Arbeitgebers an ! Versuch macht klug. ;)

Drück Dir die Daumen

Gruß Rolf

wikipedi  kann machmal nicht das liefern, was bei den Versichern als Stand der Technik ist

Dennoch ist es doch einen Versuch wert, oder ?

Ging mir ähnlich. Habe meine gute SF-Einstufung auch verloren, da 20 Jahre Dienstfahrzeug (Leasing) gefahren.

Als ich mir dann einen Neuwagen zulegte, hat man mir eine Einstufung von 130 % angeboten, wenn ich einen Nachweis vom Arbeitgeber beibringe, dass ich unfallfrei (mindestens 7 Jahre) gefahren bin.

Ich habe verzichtet und den Neuwagen auf meinen Sohn komplett zulassen und versichern lassen, So kann der wenigstens sukzessive seine SF-Einstufung verbessern.

Eine andere, sinnvolle Alternative sehe ich persönlich sonst nicht. Leider.

Dann gäbe es noch die "Dienstwagenregelung".

Dabei bestätigt der alte Arbeitgeber den Nutzungszeitraum während der Dienstzeit beim selbigen.

Der Versicher erkennt diese schadenfreie Jahre an und stuft entsprechend den neuen Wagen ein.

Bei Interesse einfach ne Nachricht per PN, dann kann ich Dir die Info mit Nachweis zusenden.

Zitat:

@HamburgDino schrieb am 3. Februar 2013 um 21:30:07 Uhr:

Dann gäbe es noch die "Dienstwagenregelung".

Dabei bestätigt der alte Arbeitgeber den Nutzungszeitraum während der Dienstzeit beim selbigen.

Der Versicher erkennt diese schadenfreie Jahre an und stuft entsprechend den neuen Wagen ein.

Bei Interesse einfach ne Nachricht per PN, dann kann ich Dir die Info mit Nachweis zusenden.

hallo bitte um Info an eine Freundin, die 10 Jahre für die Firma gearbeitet hat und nun als Anfänger eingestuft werden soll ... um schnelle Antwort wird gebeten an ***email Adressen entfernt, bitte per PN hier antworten. Mfg steini111***

Gruss Claus-Peter

am 4. August 2015 um 19:09

Hallo Claus-Peter,

zunächst mal ein Tipp zu dein E-Mail Adresse. Ich würde das @ durch [ at ] o.a. ersetzen, da sonst es nicht mehr lange dauert, dann ist der E-Mail Postkorb voll mit Spam.

Fachlich gibt es einige wenige Versicherer, die Dienstwagenzeiten (teilweise) anerkennen. In der Regel ist die Anerkennung jedoch nicht bedingungsgemäß verankert, weil man keinen aspruch herleiten, sondern individuell prüfen möchte, ob man die Zeiten anerkennen will.

Alternativ wäre die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes der Firma / des Arbeitgebers auf Deine Freudin eine Option. Die müssten dann aber mitspielen.

Ich rate den Weg zum Makler an.

gruß

Ein mir bekannter Versicherer erkennt max SF2 an (allerdings wird in dieser Konstellation nicht der SFR der Firma abgetreten, was wohl auch kaum ein Versicherer macht, den SFR von Firma auf Privatperson zu übertragen).

Also ich gab 1989 meinem Arbeitgeber meinen SFR und bekam den 2002 zurück, als ob die Firmenfahrzeuge auf mich zugelassen gewesen wären. Anders mag es sich verhalten, wenn man nie ein Auto auf sich zugelassen hatte oder für einen S*****laden tätig war.

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