Zitat:
@HamburgDino schrieb am 3. Februar 2013 um 21:30:07 Uhr:
Dann gäbe es noch die "Dienstwagenregelung".
Dabei bestätigt der alte Arbeitgeber den Nutzungszeitraum während der Dienstzeit beim selbigen.
Der Versicher erkennt diese schadenfreie Jahre an und stuft entsprechend den neuen Wagen ein.
Bei Interesse einfach ne Nachricht per PN, dann kann ich Dir die Info mit Nachweis zusenden.
hallo bitte um Info an eine Freundin, die 10 Jahre für die Firma gearbeitet hat und nun als Anfänger eingestuft werden soll ... um schnelle Antwort wird gebeten an ***email Adressen entfernt, bitte per PN hier antworten. Mfg steini111***
Gruss Claus-Peter