Jahrelang Firmenwagen gefahren, jetzt Versicherung wieder als Anfänger eingestuft?

Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, im Internet habe ich nichts zu meinem Problem gefunden.

Ich fahre seit 20 Jahren Firmenwagen, 50.000km/Jahr, immer unfallfrei. Dementsprechend aber besitze ich kein eigenes selbstversichertes Auto. Nun möchte ich zusätzlich einen Privatwagen anschaffen. Beim Versicherungsvergleich ist mir aufgefallen, dass ich als Fahranfänger eingestuft werde und einen extrem hohen Beitrag zahlen muss.
Ist es nicht irgendwie möglich, dass ich der Versicherung belegen kann, wie lange ich schon unfallfrei fahre, sodass sich mein Beitrag senkt?

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Hallo Alex,

wenn eine Versicherung so etwas machen würde, dann wäre das schon merkwürdig, weil die dann Deine schadenfreien Jahre doppelt honorieren würde. Schließlich profitiert ja der Versicherungsnehmer, hier Deine Firma, bereits von dem Rabatt.
Was anderes wäre es, wenn eine Versicherung der SF-Übertragung von Deiner Firma auf Dich zustimmen würde, aber dann müsste Deine Firma dem Transfer zustimmen und danach mehr zahlen.

Liebe Grüße
Herbert

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Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. August 2015 um 21:25:08 Uhr:


Ein mir bekannter Versicherer erkennt max SF2 an (allerdings wird in dieser Konstellation nicht der SFR der Firma abgetreten, was wohl auch kaum ein Versicherer macht, den SFR von Firma auf Privatperson zu übertragen).

wie gesagt. Ein Versicherer bei uns im Konzern macht es.

Es lohnt also die Recherche. (Achtung Werbeverbot! - btte auch keine pn!)

Die Übertragung eines SFR von Firmen auf Privatpersonen ist tägliches Geschäft und würde ich nicht als Sonderfall bezeichnen. Alleine die ganzen Einzelunternehmer die den SFR von Firma Müller auf Privatperson Peter Müller übertragen.

Fazit:
mal ein zwei makler abklappern. Irgendwer wird die Erleuchtung haben :-)
Klar kein Standardvorgang, aber für irgendetwas muss das Fachpersonal ja noch da sein bzw. sich vom Onlinemarkt abgrenzen können. Standard kann auch der Direktversicherer....

gruß

Als Anfänger wird sie ja nicht eingestuft, zumindest die FS-Regelung geht bei ihr. Könntest das Auto ja auch auf dich versichern als Zweitwagen, da gibt es auch schon Einstufungen mit SF 4 oder wenn ihr im gemeinsamen Haushalt wohnt, braucht es nicht mal auf dich zugelassen/versichert sein

@ Phaeton

Für diese Sachen gibt es bei uns ein Zusatzformular, VN - Gemeinschaft (Privat/Firma) zum Beispiel, wenn ich den Privatwagen in der Firma einbringe und auch den SFR, dass KFZ aber aus steuerlichen Gründen auf die Firma zugelassen wird.
Wenn nun aber aus diversen Gründen die Firma erlischt, dann kann ich natürlich den SFR (wenn das KFZ wieder auf privat zugelassen wird) wieder privat übernehmen, da ja eine VN - Gemeinschaft bestanden hat, wo aber von vorn herein festgelegt wird, dass der SFR nach Auflösung der Firma (oder Austritt) bei der Privatperson bleibt.

Oben meinte ich die Situation, wenn Jemand z.B. 15 Jahre als MA im Außendienst mit Firmen-KFZ (Eigentümer die Firma und zugelassen auf Firma) und privater Nutzung aus der Firma austritt und dann mit dem privaten SFR wieder neu anfangen muß, da die Firma natürlich nicht den SFR an die Person weiter gibt, da die Firma den SFR für den Nachfolger (des ehem. MA) benötigt.

Das bedeutet SF2 Einstieg ohne SFR Übertragung als Sondereinstufung.

Die VHV rechnet u.a. mit einem Dienstwagen gefahrene Jahre an, ohne dass der Arbeitgeber den Rabatt abtreten muss. Mit Nafi offline kann die Einstufung berechnet werden, bei Nafi online geht es meines Wissens nach nicht.

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Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 5. August 2015 um 10:59:16 Uhr:


@ Phaeton

Für diese Sachen gibt es bei uns ein Zusatzformular, VN - Gemeinschaft (Privat/Firma) zum Beispiel, wenn ich den Privatwagen in der Firma einbringe und auch den SFR, dass KFZ aber aus steuerlichen Gründen auf die Firma zugelassen wird.
Wenn nun aber aus diversen Gründen die Firma erlischt, dann kann ich natürlich den SFR (wenn das KFZ wieder auf privat zugelassen wird) wieder privat übernehmen, da ja eine VN - Gemeinschaft bestanden hat, wo aber von vorn herein festgelegt wird, dass der SFR nach Auflösung der Firma (oder Austritt) bei der Privatperson bleibt.

Oben meinte ich die Situation, wenn Jemand z.B. 15 Jahre als MA im Außendienst mit Firmen-KFZ (Eigentümer die Firma und zugelassen auf Firma) und privater Nutzung aus der Firma austritt und dann mit dem privaten SFR wieder neu anfangen muß, da die Firma natürlich nicht den SFR an die Person weiter gibt, da die Firma den SFR für den Nachfolger (des ehem. MA) benötigt.

Das bedeutet SF2 Einstieg ohne SFR Übertragung als Sondereinstufung.

Die Vereinbarung zur Mitversichernehmergemeinschaft ("VN - Gemeinschaft"😉 hat hiermit fachlich nichts mit zu tun. Der SFR Inhaber wechselt nicht, er "leiht" den SFR in diesen Fällen ja nur aus. Aber genug Verwirrung gestiftet.

Wie gesagt: hier geht es um die Übertragung eines SFR. Dies kommt meiner Erfahrung nach relativ häufig vor. Klar müssen beide Parteien mitspielen, dass hatte ich ja aber gesagt. Ob die Firma den SFR abgibt wird wohl davon abhängen, ob die Firmenverträge "im Tarif" versichert sind oder es einen Rahmenvertrag gibt. Bei letzterem wäre der SFR i.d.R. irrelevant. Salopp gesagt kommt es auf die Firmen bzw. Fuhrparkgröße an, ob die Firma den SFR abgibt. Natürlich spielt auch der GoodWill eine Rolle.

Ansonsten gibt es keine "Anfängereinstufungen" sondern lediglich Neu bzw. Ersteinstufungen diversem Formats (von SF 0 - SF X).

Ich würde aber erst einmal die Anrechnung der Nutzungszeit probieren.

Einfach beraten lassen.

Hallo,
bei "Versichert? K..... ... wo denn sonst!" ist es auch mit kurzer Schadenfreiheitsbestätigung per Formular
(nicht SFR Übertrag) des Arbeitgebers möglich.
Gruß !

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