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jährlicher Reifenwechsel mit gleicher Felge möglich

Hallo,
ich bin selbst kein Freund davon Reifen regelmäßig zu wechseln, aber bei meinem aktuellen Wagen denke ich wirklich darüber nach.
Hintergrund: Fahre einen Porsche Panamera mit 21" - hinten mit 315/30 bereift. Leider möchte Porsche, wegen Garantie, NUR originale Felgen auf dem Auto sehen und die Kosten nunmal 8.000 €. JETZT lohnt sich die Überlegung des Umziehens schon, oder?
Nun die Frage: Ist es wirklich SOOO schlimm einen Radsatz mit einer maximalen Lebensdauer von 5 Jahren 2x im Jahr neu aufzuziehen?
Felgen sollten ja nicht leiden, nehme ich an.
Was sagen denn die Reifendruck-Sensoren dazu?

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37 Antworten

Zitat:

@schmil schrieb am 23. September 2022 um 14:02:37 Uhr:


?Jetzt wirds ja immer schöner, auf meinen Porsche Turbo IV Felgen darf ich lt. Porsche keine Winterreifen aufziehen, obwohl es welche gibt: Nicht zugelassen durch die Garantie :-/

So kann man auch einen zweiten Radsatz verkaufen, es gibt doch hoffentlich Felgen mit Witerreifenfreigabe?! Oder hat man Dir vielleicht gleich einen Cayenne ans Herz gelegt?

...Cayenne,...aber ohne Winterreifen.

MfG C

Die Arroganz wird denen auch schon noch vergehen.
Das mit dem Börsengang holpert wohl auch schon.
Würde den Scheiß verkaufen und könnten mich kreuzweise.

Zitat:

Und noch was ernst gemeintes: Mit welcher Begründung kann man denn Winterreifen auf einer Felge nicht zulassen? Abgesehen davon daß die gegebenenfalls nicht Winterfest ist, aber das ist ja in erster Linie mal ein optisches Problem.

Im Endeffekt erlaubt die Porsche Approved Garantie NUR die Rad-Reifen Kombinationen von der Webseite, welche als Winterkompletträder deklariert sind. Felgen aus dem Sommer mit Winterreifen bestücken ist nicht zulässig. Das ist schon krass wie ich finde. Und die Winterräder sind nicht mal schön...

Na da wird's doch mal zeit für eine rechtliche Prüfung. :D
Gruß Metalhead

Garantiebedingungen sind Sache des Garantiegebers. Von daher erübrigt sich eine rechtliche Prüfung.
Selbstverständlich wird es zulassungsrechtlich möglich sein, die Sommerfelgen mit Winterreifen zu bestücken.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 26. September 2022 um 11:45:04 Uhr:


Garantiebedingungen sind Sache des Garantiegebers. Von daher erübrigt sich eine rechtliche Prüfung.

Naja, man kann nicht alles in die AGBs schreiben.

Ich kann da auch reinschreiben daß die Garantie nur für neongrüne Porsches gilt. Das ist rechtlich auch nicht haltbar.

Gruß Metalhead

Ja da gab es mal Klärungsbedarf vor Jahren.
Aber das war anderes geartet.
Ob das hier vergleichbar ist und passt ist fraglich. Daher könnte eine rechtliche Prüfung schon interessantes zu Tage bringen. Aber mir wäre das zu viel Geschiss.
Spätestens bei Kulanzfragen steht der TE dann da. Wenn er Wert auf sowas legt sollte er sich schon strikt an die Vorgaben von Porsche schon halten, egal wie lächerlich .

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