Jährliche Fahrleistung überschritten ,was muss ich nachzahlen, bitte helft mir ?

Hallo

Ich habe nun das erste mal einen Teilkaskoschaden gemeldet (LVM)
Die Versicherung hat nun geschrieben das ich nachzahlen soll .
Nun habe ich nie daran gedacht das da eine jährliche Fahrleistung von 12000 km angegeben war und ich mir keine weiteren Gedanken gemacht habe ,weil in der jährlichen Beitragsrechnung da nie was von der Fahrleistung stand.
Ich habe das nicht mit Absicht gemacht.
Nun habe ich in 5 Jahren 40 0000 km mehr auf dem Tacho .
Mein Beitrag für das kleine Auto war im Jahr ca 420 Euro

Was erwartet mich ,kennt sich einer von Euch aus ?

Viele Grüße

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Bin bei der HUK 24 versichert:
2012 Scheibe hatte einen Riss/ Neue Scheibe KM - Stand wird erfasst
2015 Steinschlag Rep. beim einem freien Händler KM - Stand wird erfasst
2018 Auto spingt nicht mehr an / Schutzbrief in Anspruch genommen
Fahrzeugpapiere müssen beim Pannenhelfer vorgelegt werden
Tacho wird abgelesen = KM - Stand wird erfasst

Lügen haben kurze Beine...
Die jährliche KM Fahrleistung sollte schon passen.

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Wie schon mal beschrieben, habe ich es die ganzen Jahre nicht registriert ,weil ich selber noch nie die Versicherung in Anspruch genommen habe.Die Lvm fragt auch nicht jährlich nach einen Kilometerstand und im jährlichen Betragsscheiben steht auch nichts von Kilometer.
Ich werde mit dem Versicherungsvertreter reden was man da machen kann bzw mich zu mindest entschuldigen.

Ich werde sehen was sich ergibt

Da (AKB) müsste doch zumindest auch etwas stehen, dass der Versicherungsnehmer
die Pflicht hat deutlich geänderte KM/a auch zu melden.
"Normalerweise" wird ja hier auch genügend über die bösen Versicherungsunternehmen
gejammt und bei solchen Fällen geben die jegliches juristisches Druckmittel aus der Hand,
kaum zu glauben.

Sicher hat dann aber die KM-Leistung auf den Beitrag wirklich nur einen marginalen Einfluss.
Ich habe es in der Vergangenheit nie geprüft.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:11:37 Uhr:


Die Versicherung hätte dann ja in den letzten 5 Jahren nur für 1 Jahr einen
Risiko-adäquaten Beitrag bekommen.
Echt cool für den Versicherungsnehmer!

Nein, echt cool für die Versicherung! Sie hat über 2.000,- € für nichts bekommen, denn irgendeine Leistung hat sie nicht erbracht.

Zitat:

Ich nehme aber eher an, dass man der Versicherung im geschilderten
Extremfall zumindest die Möglichkeit in die Hand gibt die Leistung
- zumindest VK und TK - vollends zu verweigern.
Begründung: Vorvertragliche Falschangaben.

Quatsch. Niemand kann eine solche "Falschangabe" machen. Die Jahresfahrleistung ist rein hypothetische Zahl für die Zukunft. Ob sie richtig oder falsch war, sieht man immer erst hinterher.
Mit ein wenig Geschick und Fantasie und der "richtigen" Darstellung könnte man im aktuellen Fall eine Nachzahlung völlig vermeiden...

Zitata: Nein, echt cool für die Versicherung! Sie hat über 2.000,- € für nichts bekommen, denn irgendeine Leistung hat sie nicht erbracht.

Typische falsche Denke des Versicherungsnehmers!
Die Leistung besteht darin ein Risiko abgedeckt zu haben.

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Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:40:18 Uhr:


Typische falsche Denke des Versicherungsnehmers!
Die Leistung besteht darin ein Risiko abgedeckt zu haben.

Und wieder falsch. das ist keine Leistung, sondern lediglich ein Leistungsversprechen. Solange kein Versicherungsfall eintritt, erfolgt auch keine Leistung...

Aber das Leistungsversprechen hat einen Preis, darum geht es.
Wie Du das schilderst, ist das für die Versicherung schon mal Profit.

Man sollte mal mit dem Begriff der Versichertengemeinschaft befassen.

Und klar ist, dass falsche Angaben dieser Gemeinschaft nicht gut tun.

Das ist hier aber dann OT, denn die Frage des TE wurde ja zielführend beantwortet.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:49:30 Uhr:


Wie Du das schilderst, ist das für die Versicherung schon mal Profit.

Ja natürlich, davon leben die. Und das ist auch völlig in Ordnung.

Ein Dozent erkärte mir vor vielen Jahren mal, dass man keine Versicherung braucht, nur eine KH (damals gab es die KV-Pflicht wie heute noch nicht).

Jeder kann sich also dieses Leistungsversprechen sparen, wenn er im Fall der Fälle bereit ist, sein Konto zur Verfügung zu stellen. Ich verweise mal beispielhaft auf den 823 BGB 😉

ja, stimmt, die Leute standen auch bei mir im Büro. Brauchen das alles nicht. Ist aber wie ein Fluch, den ist jetzt zu Weihnachten die Wohnung komplett abgebrannt und starten einen Spendenaufruf auf Facebook.

Im Prinzip ist das auch richtig. Alles was man ohne finanziellen Ruin selbst bezahlen kann sollte man auch nicht versichern. Allerdings hab ich auch das Gefühl das einige Versicherungen der Kundenbindung wegen stärker subventionert bzw. Mit weniger Gewinn angeboten werden

Also laut der Versicherung werde ich für das laufende Jahr nachzahlen müssen und für das neue somit hochgestuft auf 20000km

Gratuliere! Nochmal sehr günstig davongekommen.
Bin mal gespannt ob Dich die Versicherung evtl.nächstes Jahr aus drm Vertrag "entlässt". 🙂
Ich hoffe nicht.

Der Vertrag dürfte quasi unter Beobachtung stehen. Kommt aber auf die Gesamtumstände an. Ist es nur der K-Vertrag oder hängen da noch andere Verträge hinter.

Möglicherweise kommt beim nächsten Schaden ein Sanierungsangebot, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.

nö, da sind die ganz kulant, hier wird keiner saniert nur wegen Fahrleistungsverstoß. Und auch nicht nach einem Schaden.
Habe solche Fälle öfter, also der TE kann ganz entspannt bleiben.
Die Automatik greift nur ein wenn nach einem halben Jahr jemand versucht den Vertrag von der Laufleistung runter zu setzen. Ende nächsten Jahr kann der TE auch den Vertrag von der Laufleistung noch mal kontrollieren und anpassen.

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