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Totalschaden , Schadensanspruch Bitte Helfen

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 9:20

Hallo , habe da ein Grosses Problem , Vieleicht kann mir hier jemand weiterhelfen .

 

Bekannter und meine Wenigkeit hatten in Juli Dieses Jahr einen Unfall auf Grader Strecke der Trailer ist ihn Ausgebrochern und mein Bekannter hat das Fahrzeug nicht mehr in Griff bekommen Daher ein totalschaden Von den Zug fahrzeug was auf mich Als Halter zugelassen ist , Den anhänger ( Trailer ) hatte ich von meinen Bekannten Geliehen der nun auch Totalschaden ist sowie mein Mercedes Benz , dazu Kommend Das Fahrzeug was auf Den Trailer war auch leicht Beschädigt wurden ist daher Der Trailer dann auf der Strasse hin und her Geschwenkt ist und das Fahrzeug auf den Trailer einen entgegenkommenden Pkw das Dach Von Golf Weg geschoben hat , so das das Fahrzeug auf den Trailer Mehere Defeckte hat , Linke seite Licht komplett Defeckt , Sowie Der Kasten total Eingedrückt hat .

 

Nun sagte der 'fahrer wegen den Kosten werden wir eine Lösung Finden das ich mich an den Kosten Sowie an den Abschleppkosten beteilige und von deren Totalschäden .

 

Nun am 15.10.2011 Sagte Der Fahrer Meines Fahrzeuges Der den Unfall aus eigen Verschulden das ich nicht Berreit ist einen Cent zu Bezahlen .

 

 

Kann ich den Fahrer Meines Fahrzeuges daher ich nun Halter Von Das Unfallfahrzeug bin , den Fahrer Schadensanspruch , geltend machen ???

 

Habe den Fahrer Gestern einen Brief Geschrieben das ich Gegen Ihn ein schadensanpruch Geltend mache mit der Weiteren Geltend machung Mr durch aus Einen Rechtsanwalt nehmen werde .

 

Daher nun Autzotrailer Total Schaden , Mercedes Benz Bj 1989 Total Schaden , Ableppkosten Gebühren . Und den Schaden des Fahrzeuges Was auf den Trailer War diesen Schaden das ich mir Das recht vor behalte den schadensanspruch Gegen Den Fahrer Geltend zu machen

 

Habe ich Durchaus Erfolg auf Schadensanspruch Gegen Meinen Fahrer ????

Beste Antwort im Thema

1) versuch doch mal bitte richtig zu schreiben. das versteht man ja kaum.

2) da der wagen auf DICH zugelassen ist haftest du erstmal für alles. dann kannst du ggf den schaden von deinem bekannten wieder einklagen.

3) nochmals: da der wagen so hoffnungslos überladen war kann man hier beiden parteien einen groben vorsatz unterstellen. wen du keinen adapter (warscheinlich für die elektrik) hast dann is das dein problem.

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26 Antworten
am 16. Oktober 2011 um 9:27

So richtig steig ich in dem komischen Text nicht durch. Aber ich versuch es mal. sprechen wir von LKW oder von PKW mit Anhænger? Gibt es keine Versicherung fuer das Zugfahrzeug und den Hænger? War dies eine Gewerbliche oder eine Private fahrt?

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 9:34

hallo

Zugfahrzeug ein Pkw Mercedes Kombi und einen Autotrailer

Versicherrung Gab es aber eben nur eine Hapftpflichtversicerung , und bei den anhänger auch nur Hapftpflichversicherung

Es war für mich oder uns eine Private Fahrt ohne Ihn Dafür zu Bezahlen , daher ich mir einen Firmen wagen VW T4 Ofene Pritsche Gekauft habe und der auf den trailer Gewesen ist , und eben das fahrzeug abegolt haben

Er sagt nun es War für meine Firma Was ja auch Koreckt ist nun aber unentgeltlich für mich gefahren ist

also sage ich es war eine Private Fahrt , aber auch gern antworten für Gewerbliche Fahrt

am 16. Oktober 2011 um 9:42

Ausgehend davon das es eine Private und nicht Gewerbliche fahrt war, haftet er als Fahrzeugfuehrer fuer Schæden am Fahrzeug. Wenn es Gewerblich war kann es anders aussehen. Da kenn ich mich aber nicht aus. Um einen Anwalt wirst nicht drum rum kommen.

Hallole zusammen

Schwierig zu verstehen ... kann ich nur bestätigen..

Schäden die durch einen Trailer der angehängt an ein Zugfahrzeug entstehen werden durch die Zugfahrzeugversicherung bzw deren Haftpflicht bezahlt. die Hängerhaftpflicht steht nur für Schäden ein die durch einen Solo Hänger also zb sich verselbstständigenden Hänger infolge defekter Feststellbremsen oder anderer Ursachen entstehen.

Wenn ich mir einen Hänger Leihe so wird ein von mir Verursachter Schaden am Hänger durch den Verleiher getragen nicht durch meine Haftpflicht , hatte mal einen solchen Vorgang und die private Haftpflicht hat die Zahlung abgelehnt. hätte ich mir den Hänger ohne wissen der Besitzer angeeignet und dann den Schaden verursacht würde diese eintreten hat man mir gesagt aber dann währe es ja Diebstahl.. alles Vorbehaltlich der Rechtslage.

Wenn ich was verleihe sind Schäden an der verleihsache leider mein Problem den man verleiht gewisse Dinge soweit mir bekannt ist nicht , also Frauen Autos usw..

Das aufgeladene Fahrzeug hat keinen Versicherungsschutz es sei denn für den Hänger besteht eine Hackenlastversicherung die auch die Aufgeladene Fahrzeuge bzw Schäden beim Verladen ( Spoiler abgerisen oÄ) entstehen abdeckt.

Die Versicherung des Zugfahrzeuges wird vermutlich diese Schäden auch nicht Decken..

Eine gewisse Eigenverschuldung als Beifahrer der nicht entsprechend der Verkehrssituation und Lage auf den Fahrer eingewirkt hat entsprechend Langsammer zu fahren wird man auch Dir anlasten können und somit eine Mitverschuldung...

Du wirst vermutlich einen Bekannten verlieren denn die Schäden wirst Du mit dem Anwalt einklagen müssen. Dein Bekannter wird wenn er zahlen muß dies vermutlich dann aus eigener Tasche tun müßen da nach meiner Meinung seitens des Fahrers keine Versicherung eintritt. vermutlich wirst Du auch noch Ärger mit dem Finanzamt bekommen können wenn die Spitzkriegen das eventuell doch eine gewerbliche Fahrt vorliegt.. da hier keine Rechtsberatungen zulässig sind würde ich bei der vermutlichen Höhe des Schadens immer einen Anwalt hinzuziehen . Alles unter Vorbehalt der Richtigkeit das sich viele der Vorgehensweisen durchaus in den Letzten Jhren geändert haben können... also Gehe zum Anwalt und Lass Dich beratenb.. Jol.

ähhhhh du hast allen ernstes einen t4 pritschen wagen mit einem uralt (ich vermute mal 124er) daimler kombi auf nem trailer geholt? das KANN nur ins auge gehen. das gespann ist mehr als nur hoffnungslos überladen.

Moin,

 

will erstmal klären, warum Du nicht Dein Auto gefahren hast?

Hast Du einen Führerschein, womit Du kein Anhänger ziehen darfst?

Ich nehme an, Du hast Deinen Kumpel gefragt, da er einen Führerschein für Anhänger ziehen hat.

 

Somit hat er Dir einen Gefallen getan hat, der schief gegangen ist. Wodurch siehst Du das Verschulden Deines Kumpels?

 

Ansonst wird das wohl auf höhere Gewalt hinaus laufen und Dein Kumpel wird wohl nichts zahlen müssen.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 10:26

ja war mit 20, 2 Prozent Überladen gewesen , Daher Das Pritschen Fahrzeug nun auch angemeldet war sollte ja der Vw T4 Pritschte den Trailer zurück fahren und auf den Trailer Der Mercedes .

Daher wir kein Atapter Stück bei hatten und ich mir ein atapter aus den Ort hollen wollte , sagter der fahrer Wieder rum Nein lassen wir dann fahren wir mit den Mercedes als zugfahrzeug ,

alles sehr komlplieziert das macht mich ja so Fertig .

Daher ich nun auf volle Kosten sitze und er mich hängen lässt

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 10:29

Ich Habe Momentan kein Führerschein daher fahren Einige Bekannte für mich , Oder eben Freunde , Daher konnte ich selbst das Fahrzeug nicht führen , und hatte jemanden drum gebeten , und sagte auch gleich Zu , der aber auch Bestätigt hat , das er Erfahrung Mit Trailer Hat daher Er ein Gelernter Kfz Mechaniker ist , und dann bin ich davon Ausgegangen das er sowas natürlich Kennt was für eine Kraft würkung auf so ein Gepann ist

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

will erstmal klären, warum Du nicht Dein Auto gefahren hast?

Hast Du einen Führerschein, womit Du kein Anhänger ziehen darfst?

Ich nehme an, Du hast Deinen Kumpel gefragt, da er einen Führerschein für Anhänger ziehen hat.

Somit hat er Dir einen Gefallen getan hat, der schief gegangen ist. Wodurch siehst Du das Verschulden Deines Kumpels?

Ansonst wird das wohl auf höhere Gewalt hinaus laufen und Dein Kumpel wird wohl nichts zahlen müssen.

1) versuch doch mal bitte richtig zu schreiben. das versteht man ja kaum.

2) da der wagen auf DICH zugelassen ist haftest du erstmal für alles. dann kannst du ggf den schaden von deinem bekannten wieder einklagen.

3) nochmals: da der wagen so hoffnungslos überladen war kann man hier beiden parteien einen groben vorsatz unterstellen. wen du keinen adapter (warscheinlich für die elektrik) hast dann is das dein problem.

Genau, ich denke, Du hast es zugelassen, dass hier eine 20%ige Überladung des Hängers vorhanden war, also selber Schuld.

Ich kann natürlich nicht sagen, wie der Richter das sieht.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 10:36

Ich sehe es ein Das mein bekannter mir ein Gefallen getan hat.

Aber auf grader Strecke ! das der Anhänger Ausbricht und mit seinen Aussagen Erfahrung mit hat , Rechne Ich nicht mit Das man eben Auf einer Graden Strecke ohne Kurve ohne irgendwelche dinge einen eigenen Unfall baut wobei Er nicht in der Lage war Das fahrzeug unter Kontrolle zu halten .

Daher ich nun immer mit anhänger gefahren bin wo ich noch in beszitz einer Fahrerlaubnis gewesen bin und wieder bin , istz mir dieses Noch nicht Passiert .

daher ich fast täglich mit einen Fahrzeug und anhänger Unterwegs bin und dazu möchte ich sagen , das ich so gut wie im monat 15 Tage davon Minibagger Transportiere .

Daher habe ich mir jemanden Genommen Der erfahrung mit so einen Gespann schon mal gefahren ist und auch Erfahrung mit hat , Daher es num für jemanden der es nicht kennt , hätte ich nun auch nicht fahren Lassen

Denek nun mal Das ich wenn alle Stricke Reissen auf den Kosten sitzen Bleibe . denke mal so wird es doch eh kommen .

Gibt es Zeugen die beweisen können das er zu schnell gefahren ist und dadurch die Kontrolle auf gerader Stecke über das Fahrzeug verloren hat?

Es war, auch wenn die Fahrt unentgeldlich war, eine gewerbliche Fahrt für dich und dein Gewerbe.

Keine Privatfahrt, da das Fahrzeug eben deinem Gewerbefuhrpark überstellt werden sollte.

Es war eine Gefälligkeit - für Gefälligkeiten haftet man nur sehr bedingt wenn etwas dabei passiert.

Es kommen jedes Jahr viele Anhänger auf gerade Strecke ins Schlingern und nicht jeden davon kann man abfangen.

Erst recht nicht, wenn die Ladung einen hohen Schwerpunkt hat und der Hänger überladen ist.

Du kannst unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, ebenso wie der Fahrer.

Du hast die überladene Fahrt angeordnet oder zugelassen und er ist gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Es war, auch wenn die Fahrt unentgeldlich war, eine gewerbliche Fahrt für dich und dein Gewerbe.

Keine Privatfahrt, da das Fahrzeug eben deinem Gewerbefuhrpark überstellt werden sollte.

Es war eine Gefälligkeit - für Gefälligkeiten haftet man nur sehr bedingt wenn etwas dabei passiert.

Es kommen jedes Jahr viele Anhänger auf gerade Strecke ins Schlingern und nicht jeden davon kann man abfangen.

Erst recht nicht, wenn die Ladung einen hohen Schwerpunkt hat und der Hänger überladen ist.

Du kannst unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, ebenso wie der Fahrer.

Du hast die überladene Fahrt angeordnet oder zugelassen und er ist gefahren.

Für Gefälligkeiten kann es durchaus einen stillschweigenden Haftungsausschluss geben, hier darf der Fahrer aber nur leicht Fahrlässig handeln, ich befürchte aber das die Inbetriebnahme eines überladenen Anhängers ein grob fahrlässiges Verhalten ist und er hätte so garnicht losfahren dürfen, dazu hätte ein :"Nein mache ich nicht" gereicht.

 

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