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Jährliche Fahrleistung überschritten ,was muss ich nachzahlen, bitte helft mir ?

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 17:40

Hallo

Ich habe nun das erste mal einen Teilkaskoschaden gemeldet (LVM)

Die Versicherung hat nun geschrieben das ich nachzahlen soll .

Nun habe ich nie daran gedacht das da eine jährliche Fahrleistung von 12000 km angegeben war und ich mir keine weiteren Gedanken gemacht habe ,weil in der jährlichen Beitragsrechnung da nie was von der Fahrleistung stand.

Ich habe das nicht mit Absicht gemacht.

Nun habe ich in 5 Jahren 40 0000 km mehr auf dem Tacho .

Mein Beitrag für das kleine Auto war im Jahr ca 420 Euro

Was erwartet mich ,kennt sich einer von Euch aus ?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Bin bei der HUK 24 versichert:

2012 Scheibe hatte einen Riss/ Neue Scheibe KM - Stand wird erfasst

2015 Steinschlag Rep. beim einem freien Händler KM - Stand wird erfasst

2018 Auto spingt nicht mehr an / Schutzbrief in Anspruch genommen

Fahrzeugpapiere müssen beim Pannenhelfer vorgelegt werden

Tacho wird abgelesen = KM - Stand wird erfasst

Lügen haben kurze Beine...

Die jährliche KM Fahrleistung sollte schon passen.

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Ja. Im Prinzip schon.

Aber für weitere Details fragen Sie Ihren Vertrauensmann. ;)

Lies dazu oben in K 2.1

Zitat:

@tartra schrieb am 29. Dezember 2018 um 20:28:49 Uhr:

Kann man eigentlich auch rückwirkend weniger gefahrene km melden und sich Geld rückerstatten lassen?:cool:

Ja, habe ich schon öfter gemacht.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Dezember 2018 um 20:32:34 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 29. Dezember 2018 um 20:28:49 Uhr:

Kann man eigentlich auch rückwirkend weniger gefahrene km melden und sich Geld rückerstatten lassen?:cool:

Ja, habe ich schon öfter gemacht.

Nachtrag:

Die Verjährung gemäß VVG beträgt 3 Jahre, früher waren es zwei.

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 20:26

Also wie viel Jahre zurück muss nun zahlen laut AGB?

Steht doch in dem von mir geschriebenen Beitrag

, dein Beitrag wird berechnet als hättest du eine Fahrleistung von 20.000km.

Die Differenz die du hättest zahlen müssen wird rückwirkend zum Beginn des aktuellen Jahres gefordert. Also alles nicht so tragisch.

Ich tippe mal auf 80€

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 20:39

Also wird der Beitrag neu berechnet und ich zahle nur Rückwirkend für das laufende Betragsjahr nach .

nur die Differenz zu den Beitrag den du hättest zahlen müssen, mehr nicht.

Ach ja und für 2019 läuft der Vertrag mit der höheren Fahrleistung.

Aber keine sonstigen Kosten. Wird bei deinem Beitrag nicht sehr viel sein.

Sei doch froh, du hast jetzt 5 Jahre an die Versicherung nur den Beitrag für 12000 gezahlt und musst jetzt für 1 Jahr vielleicht 100 Euro nachzahlen. Das war doch ein super Deal

Als Tipp, lass dir die Verträge online freischalten, nennt sich Meine LVM, dann kannst du jederzeit die beitragsrelevanten Angaben sehen und hast alles im Blick. Zusätzlich direkten Kontakt zu deinem Vertrauensmann und eine Chat Funktion.

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 21:07

Cool,ok ich danke dir

Das werde ich machen

Zitat:

@27239 schrieb am 29. Dezember 2018 um 21:55:03 Uhr:

Als Tipp, lass dir die Verträge online freischalten, nennt sich Meine LVM, dann kannst du jederzeit die beitragsrelevanten Angaben sehen und hast alles im Blick. Zusätzlich direkten Kontakt zu deinem Vertrauensmann und eine Chat Funktion.

Zitat:

@27239 schrieb am 29. Dezember 2018 um 21:38:54 Uhr:

, dein Beitrag wird berechnet als hättest du eine Fahrleistung von 20.000km.

Die Differenz die du hättest zahlen müssen wird rückwirkend zum Beginn des aktuellen Jahres gefordert. Also alles nicht so tragisch.

Ich tippe mal auf 80€

So einfach seht Ihr das, ist ja echt cool !!! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Die Versicherung hätte dann ja in den letzten 5 Jahren nur für 1 Jahr einen

Risiko-adäquaten Beitrag bekommen.

Echt cool für den Versicherungsnehmer!

Im Extremfall gebe ich der Versicherung also eine Jahresfahrleistung

von 6 oder 8.000 km an, fahre aber 30. oder 40.000 km/a.

Kommt es zu einem Schaden, nun dann zahle ich den realistischen Betrag

für ein Jahr eben nach, kein Problem.

Für alle Jahre davor kann ich mir die Hände reiben, war ein guter Deal.

Und der, der ehrliche Angaben macht, ist ja wirklich ein uncooler Idiot.

Ich nehme aber eher an, dass man der Versicherung im geschilderten

Extremfall zumindest die Möglichkeit in die Hand gibt die Leistung

- zumindest VK und TK - vollends zu verweigern.

Begründung: Vorvertragliche Falschangaben.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:11:37 Uhr:

Zitat:

@27239 schrieb am 29. Dezember 2018 um 21:38:54 Uhr:

, dein Beitrag wird berechnet als hättest du eine Fahrleistung von 20.000km.

Die Differenz die du hättest zahlen müssen wird rückwirkend zum Beginn des aktuellen Jahres gefordert. Also alles nicht so tragisch.

Ich tippe mal auf 80€

So einfach seht Ihr das, ist ja echt cool !!! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Die Versicherung hätte dann ja in den letzten 5 Jahren nur für 1 Jahr einen

Risiko-adäquaten Beitrag bekommen.

Echt cool für den Versicherungsnehmer!

Im Extremfall gebe ich der Versicherung also eine Jahresfahrleistung

von 6 oder 8.000 km an, fahre aber 30. oder 40.000 km/a.

Kommt es zu einem Schaden, nun dann zahle ich den realistischen Betrag

für ein Jahr eben nach, kein Problem.

Für alle Jahre davor kann ich mir die Hände reiben, war ein guter Deal.

Und der, der ehrliche Angaben macht, ist ja wirklich ein uncooler Idiot.

Ich nehme aber eher an, dass man der Versicherung im geschilderten

Extremfall zumindest die Möglichkeit in die Hand gibt die Leistung

- zumindest VK und TK - vollends zu verweigern.

Begründung: Vorvertragliche Falschangaben.

Lies die AKB

Da steht es drin.

Vorvertragliche Falschangaben sind in diesem Fall nicht nachweisbar.

Inwiefern der Vertrag künftig vom VS kritischer betrachtet wird, steht auf einem anderen Blatt ;)

Es werden stichprobenartig Versicherungsnehmer angeschrieben, aber ein Versicherungsschutz wird nicht gekürzt oder versagt. Natürlich kann ein Versicherungsnehmer nur 6000 Fahrleistung angeben und im Schadenfall dann das aktuelle Jahr den Beitrag nachzahlen. Aber zumindest sind die meisten Kunden ehrlich, wer bescheissen will, kann dieses nicht nur mit der Fahrleistung machen. Dort gibt es viele Möglichkeiten. Das ist ja auch der Grund warum die Versicherung vieles kontrollieren und hinterfragen muss. Auch das geht leider zu Lasten der ehrlichen Kunden.

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