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Italienurlaub mit Fahrradheckträger - Warntafel nötig?

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 8:47

Hallo Zusammen,

ich möchte demnächst nach Italien fahren und erstmals mit einem Fahrradheckträger.

Benötigt man wirklich eine Warntafel, obwohl mein Träger eine Beleuchtung und Reflektoren hat oder gilt das nur für Träger ohne Stromanschluß?

Ein gesicherte Quellenangabe wäre super.

Im Anhang ein Bild mit Warntafel und ein Bild von einem Träger mit Beleuchtung.

So einen habe ich..... nur keinen Touran :p

Italien-warntafel1
Italien-warntafel1b
Beste Antwort im Thema
am 11. August 2014 um 9:29

Offenbar hast du ein Problem das Gesetz zu verstehen:

LADUNG die übersteht, AUCH FAHRRÄDER auf einem Fahrradträger müssen mit dem Schild gekennzeichnet werden.

Selbst wenn dein Fahrradträger in Fahrzeugfarbe lackiert wäre und singen könnte wäre das genau so egal wie die Beleuchtung und das Nummernschild, da diese nur wegen der Erkennbarkeit nach aussen gelegt wurden, da dieser über die eingetragene Länge des Fahrzeuges hinausragt und somit als Ladung gilt.

Auch überstehende Dachboxen müssen gekennzeichnet werden.

Das Gilt sogar bei dem ausziehbaren System welches Opel oder div. WoMos haben.

Schild: ca. 10 EUR

Busse in Italien: ab 250EUR + Untersagung der Weiterfahrt, teils kann man auch bei der Polizei für ca. 50EUR so ein Schild kaufen.

 

Offenbar haben hier einige Personen ein Problem damit Recht und Gesetz anderer Länder zu akzeptieren.

Generell geht es wie folgt:

WER IN EIN ANDERES LAND FÄHRT HAT DIE DORTIGEN GESETZE ZU AKZEPTIEREN, WENN MAN DAS NICHT WILL SOLL MAN ZU HAUSE BLEIBEN ODER STRAFE ZAHLEN. PUNKT

Über Sinn oder Unsinn zu diskutieren oder zu überlegen diese Gesetze zu umgehen bringt nichts da die Rechtslage klar ist. Wenn man Glück hat und nicht erwischt wird war es so, wenn man aber pech hat dann ist es dumm gelaufen.

Die Warntafeln sind in noch mehreren Ländern vorgeschrieben.

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am 11. Juli 2013 um 9:00

Sie müssen jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig.

Sie müssen eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils anbringen. Die Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Blech sein und der Typengenehmigung entsprechen.

 

Quelle: http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Ladungsvorschriften

In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).

http://www.casasardegna.holidaybeach.de/Infos/ital_STVO/ital_stvo.html

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 9:19

Alles klar, Danke euch. :)

Habe mich vorher im Netz fast totgelesen, jeder schreibt was anderes....

Bsp.: wenn der Radträger ein eigenes Kennzeichen hat (was bei den Kupplungsträgern ja in der Regel der Fall ist), stellt dieses das "neue" Fahrzeugende da. Somit brauchst Du dann auch keine Tafel.

Hm...

Jetzt gehe ich schnell zu AT* und hole mir eine Tafel.

Ich stand vor dem gleiche Dilemma. Am Samstag fahren wir mit drei Fahrrädern nach Italien. Wir setzen einen Thule Heckträger für die Anhängerkupplung ein. Der Träger hat eine am Fahrzeug angeschlossene Beleuchtung und einen Nummernschildträger.

Da ich mir unsicher war, habe ich eine Email direkt an die Ital. Polizei im Zielort mit der Frage geschrieben, ob eine zusätzliche Warntafel trotz Wiederholung des Kennzeichens und der Beleuchtung nötig wäre.

Ich erhielt folgende Antwort:

„Wie von Ihnen richtig festgestellt, braucht es keine Warntafel am Radträger zumal dieser mittels Wiederholkennzeichen als Verlängerung des Fahrzeugs (wie Anhänger) fungiert.“

Diese Aussage bezieht sich auf Träger mit Beleuchtung und Kennzeichen. Träger ohne Beleuchtung, wie an Wohnmobilen, werden wohl die Warntafel benötigen

Ich gehe davon aus, dass die Hinweise im Internet bzgl. der Kennzeichnungspflicht eine ähnliche wie in Deutschland ist. Hier müssen ja auch Gegenstände, welche über das Fahrzeugende hinausragen mit einer roten Fahne/Schild gekennzeichnet werden. Wenn wir die ital. Vorgabe auf unsere umsetzen würden, müssten ja auch alle deutschen Fahrradträger mit einer zusätzlichen Tafel oder Fahne gekennzeichnet werden, oder?

am 4. Juni 2014 um 15:25

Sobald die Ladung auch nur 1 mm über das Fahrzeugheck (egal ob das eigentliche oder das verlängerte) hinaussteht, brauchst du eine Warntafel. Und bei drei Fahrrädern wird eines garantiert überstehen. Die Tafel ist übrigens wesentlich billiger als das Bußgeld.

Ich würde mich da auch nicht auf irgendwelche Spekulationen einlassen und einfach die Tafel montieren.

LG robert

Ich denke, dass du Brooktree Recht hast!

Gelddruckerei für den Schilderhandel(meine Meinung) und deshalb keine verbindliche Aussagen, oder hat schon wer Strafe gezahlt der einen Fahrradträger mit einer am Fahrzeug angeschlossenen Beleuchtung und einem Nummernschild betreibt?

BITTE MELDEN!!!

am 11. August 2014 um 9:29

Offenbar hast du ein Problem das Gesetz zu verstehen:

LADUNG die übersteht, AUCH FAHRRÄDER auf einem Fahrradträger müssen mit dem Schild gekennzeichnet werden.

Selbst wenn dein Fahrradträger in Fahrzeugfarbe lackiert wäre und singen könnte wäre das genau so egal wie die Beleuchtung und das Nummernschild, da diese nur wegen der Erkennbarkeit nach aussen gelegt wurden, da dieser über die eingetragene Länge des Fahrzeuges hinausragt und somit als Ladung gilt.

Auch überstehende Dachboxen müssen gekennzeichnet werden.

Das Gilt sogar bei dem ausziehbaren System welches Opel oder div. WoMos haben.

Schild: ca. 10 EUR

Busse in Italien: ab 250EUR + Untersagung der Weiterfahrt, teils kann man auch bei der Polizei für ca. 50EUR so ein Schild kaufen.

 

Offenbar haben hier einige Personen ein Problem damit Recht und Gesetz anderer Länder zu akzeptieren.

Generell geht es wie folgt:

WER IN EIN ANDERES LAND FÄHRT HAT DIE DORTIGEN GESETZE ZU AKZEPTIEREN, WENN MAN DAS NICHT WILL SOLL MAN ZU HAUSE BLEIBEN ODER STRAFE ZAHLEN. PUNKT

Über Sinn oder Unsinn zu diskutieren oder zu überlegen diese Gesetze zu umgehen bringt nichts da die Rechtslage klar ist. Wenn man Glück hat und nicht erwischt wird war es so, wenn man aber pech hat dann ist es dumm gelaufen.

Die Warntafeln sind in noch mehreren Ländern vorgeschrieben.

Hi,

wie Du schon vermutest ist das im "codice stradale" Niemandsland. Die Frage füllt dementsprechend italienische MTB oder Camper Foren. Für italienisch zugelassene Fahrzeuge stellt sich schon mal das Problem, ob auf den Radträger das Originalautokennzeichen kommt (im Sinne von Ummontieren, ein Wiederholungskennzeichen ist in IT nicht einfach mal so beim Schildermacher zu kaufen) oder ein gelbes "rimorchio" Anhängerkennzeichen.

Dazu kommt dann die Kernfrage, ob die Wiederholungsbeleuchtung die hintere Aussenabmessung des Fahrzeuges bildet oder nicht. Der articolo 164 läßt das offen.

Je nach Vertreter der Ordnungsmacht gibt es dann unterschiedliche Interpretationen, denen Du durch Anbringen des 50x50cm jeden Wind aus den Segels nimmst. Angesichts der saftigen Strafandrohung inkl. Festsetzen des Fahrzeugs im Vergleich zum Preis für die rot/weisse Tafel würde ich da nicht drüber nachdenken was zu tun ist.

bye

am 16. Mai 2015 um 23:52

Man hat Angst vor Strafe und macht sicherheitshalber diesen eigentlich unnötigen Bremsfallschirm dran.

Armes Europa!

Das Gesetz berücksichtigt nicht die mit Beleuchtung und Kennzeichen ausgestatteten modernen Träger.

In Italien fährt man dann oft Träger ohne Beleuchtung. Hauptsache olles Blech dran, aber Blinker und Bremse wird kaum gesehen.

Da dort in diesem eigentlich tollen Land bevorzugt deutsche im Parkvervot stehende PKW abgeschleppt werden, sollte man als Ausländer diese Warntafel montieren.

...............................................................................................

am 17. Mai 2015 um 6:24

1. Ergebnis bei Google: https://www.wohnmobilforum.de/w-t8357.html

Die Tafel muss sogar aus Alu sein und Bohrlöcher aufweisen.

am 26. Februar 2017 um 10:13

Der ADAC-Juristen liefern zu diesem Thema die beste und korrekte Antwortt:

 

"Sie müssen jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig.

Sie müssen eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils anbringen. Die Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Blech sein und der Typengenehmigung entsprechen."

 

(Quelle: https://www.adac.de/.../)

Schau mal auf die allererste Antwort – vier Jahre alt und völlig identisch mit deinem post :)

Ich habe das große Glück am Süden der Republik zu wohnen und fahre seit ungefähr 10 Jahren mehrmals im Jahr an den südlichsten Münchner See, den Gardasee, zum Biken. In all den Jahren habe ich unsere Bikes einfach auf einen AHK-Träger, mit Beleuchtung und Kennzeichenwiederholung, gepackt und nie einen Gedanken an eine Warntafel o.ä. verschwendet, geschweigedenn eine besessen oder angebracht.

Es ist richtig, eine Warntafel ist in Italien bei Fahrradheckträgern und der nach hinten hinausragenden Ladung bla bla bla... nötig, aber eine auf der AHK angebrachter Fahrradheckträger zählt offensichtlich nicht als "LADUNG".

Ich zitiere mal ein paar Aussagen von Kollegen:

Zitat:

Hallo,

wir sind jetzt aus unserem Urlaub in Südtirol zurück. Ich habe bezüglich der Warntafel am Fahrradheckträger mit der Polizei in Südtirol gesprochen. Beim ersten Mal war es ein Beamter, der am Fahrradwegrand stand, beim zweiten Mal war ich in einer Polizeiwache. In beiden Fällen habe ich die Auskunft bekommen, dass bei einem Fahrradträger für die AHK (also mit Beleuchtung, Blinker und Kennzeichen) keine Warntafel vorgeschrieben ist.

Quelle: https://www.campingforen.de/.../...rnschild-hecktraeger-italien-2.html

und

Zitat:

Hallo T5 Kollegen,

gerade habe ich endlich jemanden bei der Verkehrspolizei in der Provinzhauptstadt erreicht.

Der Beamte ist sich zu 95% sicher, dass es ein Rundschreiben von den Römer Behörden gibt, einen sogenannten "Circolare", laut welchem Radträger + Skiträger bei Reisebussen + normalen Fahrzeugen mit Kennzeichen sowie angeschlossener Beleuchtung nicht mehr wie früher zu den sogenannten "Sporgenza posteriore" gehören sondern als Teil des Fahrzeugs angesehen werden und deswegen kein Warnschild mehr nötig ist.

Hallo,

gerade eben hat mir der Beamte von der Motorisierungsprüfstelle per mail geantwortet:

Zitat:

"Nach Rückfrage mit der Strassenpolizei können wir bestätigen dass ihre Informationen stimmen. Bei Wiederholung von Licht und Kennzeichen auf dem Fahrzeugträger ist keine Tafel notwendig."

Also Fazit: Bei Kennzeichen + Lichter am Radhalter = keine Warntafel erforderlich.

Quelle: https://tx-board.de/.../page-2

Auf Grund meiner persönlichen Erfahrung, ich wurde bei der Vielzahl meiner Besuche am Gardasee nicht einmal kontrolliert, angehalten oder diesbezüglich verwarnt, und auf Grund der gemachten Erfahrungen bzw. Aussagen in anderen Boards sowie den Aussagen der interviewten italienischen Polizeibeamten, zählt ein AHK Fahrradträger mit Beleuchtung und Kennzeichenwiederholung offensichtlich nicht als Ladung und somit ist in diesen Fällen eine Warntafel nicht nötig.

Natürlich ist es jedem selber überlassen, wie er es handhabt. Um auf ganz sicher zu gehen empfehle ich dann doch folgende Vorgehensweise:

http://www.bf4-pikos.de/.../?gclid=CLap4ZieztICFRteGQodD0cNow

N.T.

 

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