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Italienurlaub mit Fahrradheckträger - Warntafel nötig?

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 8:47

Hallo Zusammen,

ich möchte demnächst nach Italien fahren und erstmals mit einem Fahrradheckträger.

Benötigt man wirklich eine Warntafel, obwohl mein Träger eine Beleuchtung und Reflektoren hat oder gilt das nur für Träger ohne Stromanschluß?

Ein gesicherte Quellenangabe wäre super.

Im Anhang ein Bild mit Warntafel und ein Bild von einem Träger mit Beleuchtung.

So einen habe ich..... nur keinen Touran :p

Italien-warntafel1
Italien-warntafel1b
Beste Antwort im Thema
am 11. August 2014 um 9:29

Offenbar hast du ein Problem das Gesetz zu verstehen:

LADUNG die übersteht, AUCH FAHRRÄDER auf einem Fahrradträger müssen mit dem Schild gekennzeichnet werden.

Selbst wenn dein Fahrradträger in Fahrzeugfarbe lackiert wäre und singen könnte wäre das genau so egal wie die Beleuchtung und das Nummernschild, da diese nur wegen der Erkennbarkeit nach aussen gelegt wurden, da dieser über die eingetragene Länge des Fahrzeuges hinausragt und somit als Ladung gilt.

Auch überstehende Dachboxen müssen gekennzeichnet werden.

Das Gilt sogar bei dem ausziehbaren System welches Opel oder div. WoMos haben.

Schild: ca. 10 EUR

Busse in Italien: ab 250EUR + Untersagung der Weiterfahrt, teils kann man auch bei der Polizei für ca. 50EUR so ein Schild kaufen.

 

Offenbar haben hier einige Personen ein Problem damit Recht und Gesetz anderer Länder zu akzeptieren.

Generell geht es wie folgt:

WER IN EIN ANDERES LAND FÄHRT HAT DIE DORTIGEN GESETZE ZU AKZEPTIEREN, WENN MAN DAS NICHT WILL SOLL MAN ZU HAUSE BLEIBEN ODER STRAFE ZAHLEN. PUNKT

Über Sinn oder Unsinn zu diskutieren oder zu überlegen diese Gesetze zu umgehen bringt nichts da die Rechtslage klar ist. Wenn man Glück hat und nicht erwischt wird war es so, wenn man aber pech hat dann ist es dumm gelaufen.

Die Warntafeln sind in noch mehreren Ländern vorgeschrieben.

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Hallo.

Gibt es denn irgendwas zum ausdrucken was man den italienischen Behörden Zeigen kann, damit sie zufrieden sind ?

Irgendeinen Gesetztestext oder so was.

Bei einer Kontrolle, kann man sich ja nicht in deren Muttersprache verständigen, und die stellen sich dann blöd und wollen abkassieren....

Wenn sie "abkassieren wollen", dann tun sie das, auch wenn du ihnen einen Gesetzestext in deren Muttersprache unter die Nase hältst, den du selber aber gar nicht lesen kannst. Zudem kann es passieren, dass bereits ein über die Gepäckträger-Beleuchtung herausstehender Lenker eine Warntafel notwendig macht …

am 17. April 2017 um 15:49

Wie immer: Es weden nicht nachprüfbare Forenmeinungen (die auch jeder selbst ergooglen kann) hin und her kommuniziert, ohne die nachprüftbare Quelle (Herausgeber, Bezeichnung des Dokuments) zu nennen (im referenzierten Forum angekündigt, aber natürlich nicht gemacht). Wenn tatsächlich mit Leuten, die es wissen sollten, korrespondiert wurde, wäre es ein selbstverständlicher Klacks, sich die Quelle nennen zu lassen. Da dies nicht geschah ....

Wer sich auf so was verlässt, ist selber Schuld.

Ich bin in Italien, wenn ich mich an alles erinnere, 6 x rein routinemäßig kontrolliert worden (einmal in Kalabrien mit zur Wache, als europaweit nach einem Kindesentführer gefahndet wurde, der ein Auto exakt wie meines fahren sollte).

Und selbst wenn die genaue Quelle und Bezeichnung des Dokuments bekannt sind, heißt das nicht, dass das auch jeder italienische Polizist kennt. Das Ticket gibt’s dann erst mal trotzdem, man kann ja gern Einspruch einlegen. Und das alles wegen einer Blechtafel? Mir wär der Hickhack ohne Tafel zu anstrengend …

am 17. April 2017 um 15:59

Darum geht es mir nicht (sondern um das Kommunizieren nicht belegter Rechtsmeinungen).

Naja, die "Rechtsmeinung" ist ja nur eine Forenmeinung, also ohne Beleg eh nichts wert.

am 17. April 2017 um 16:02

Wird aber nicht so verkauft. Dass sie einen Wert von null hat, werden nicht alle begreifen.

Also dann doch eine Tafel besorgen und anbringen ?

 

Bevor ich da was ranbastle mit Gepackspannern oder wie auch immer festmache, frage ich mich halt, ob es wirklich nötig ist.

Ich fahre "nur" bis zum Gardasee, möchte aber keinen Ärger.

 

Der Lenker vom hintersten Fahrrad geht über die Beleuchtung hinaus

 

Hmmm

Es sind doch genügend Meinungen gepostet worden. Offensichtlich besteht ein Rundschreiben der italienischen Polizei, dass bei einem Fahrradträger auf der AHK, mit zusätzlicher Beleuchtungseinheit, keine Warntafel notwendig ist. Ich habe das Rundschreiben nicht gesehen, und gehe auch nicht davon aus, dass es seitens der italienischen Polizei hier gepostet wird.

Ich schenke jedoch den verlinkten Posts aus anderen Foren glauben, da ich aus eigener Erfahrung bei unzähligen Besuchen am Gardasee, mit Radträgern auf der AHK - ohne Warntafel - nie von den Sicherheitsbehörden bemängelt wurde!

Auch habe ich noch keine Posts gefunden in denen jemand angibt, dass er diesbezüglich (AHK-Radträger mit Beleuchtung ohne Warntafel) verwarnt wurde.

Auf der anderen Seite gibt es Foristen die die Meinung vertreten, dass auch bei einem Radträger auf der AHK, mit zusätzlicher Beleuchtung, eine Warntafel notwendig ist. Ob diese Foristen ihr Wissen auch mit praktischen Erfahrungswerten belegen können, oder dies nur aus der unklaren "Papierlage" entnehmen, weiß ich nicht.

Fakt ist doch, dass jeder Italienreisende, der einen Radträger mit Beleuchtung auf der AHK mitführt, selbst entscheiden muss ob und mit wievielten Warntafeln er letztendlich fährt. Genügend Argumente für beide Varianten wurden ja mittlerweile genannt.

N. T.

am 19. April 2017 um 10:25

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 19. April 2017 um 12:01:37 Uhr:

Es sind doch genügend Meinungen gepostet worden. Offensichtlich besteht ein Rundschreiben der italienischen Polizei, dass bei einem Fahrradträger auf der AHK....,

"Offensichtlich" ist gar nichts, nur weil ein oder sogar zwei (boah!!!) Forenbeiträge mehrfach wie üblich ohne jeden Beleg kopiert werden.

Hast du Informationen das dem nicht so ist? Wo ist dein Problem? Ich gebe hier nur Informationen von Bikern weiter die schon persönlichen Kontakt mit der italienischen Polizei hatten und denen die Existenz dieses Rundschreibens bestätigt wurde.

Wenn du nähere Infos hast bitte gerne, ansonsten lass doch dein substanzloses bashing.

N. T.

am 19. April 2017 um 11:09

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 19. April 2017 um 12:49:52 Uhr:

Hast du Informationen das dem nicht so ist? Wo ist dein Problem?

Dir liegt daran, "Erfahrunsgwerte" bekannt zu machen.

Mir liegt daran, deutlich zu machen, dass es keinen Beleg für die Existenz oder Nichtexistenz dieses Schreibens gibt. Ich kann ja auch nicht beweisen, dass keine Teekanne um die Erde kreist.

Und falls es dieses Schreiben geben sollte, wäre es sinnvoll, dass die Informationen in den entsprechenden Verlautbarungen angepasst werden (denn keiner der mir bekannten Portale - nicht Foren - , über welche sich Reisende üblicherweise informieren, nennt das so). Dazu müsste man es aber kennen.

Ich hatte bei der Recherche zum Thema "Circolare" gefunden, welche sich mit Heckträgern an PKW und Wohnmobilen befassen. Das Circolare - 06/05/1999 zum Beispiel erlaubt den Verzicht auf die Tafel nur dann, wenn ein solcher Träger - ggf. nachträglich - in die Papiere des Fahrzeuges eingetragen ist. Auch hier könnte es eine Fehlinterpretation geben. Dieses Circolare ist eine Ergänzung zu "Circolare - 27/11/1998 - Prot. n. 2522/4332 - Strutture portabiciclette e portasci".

Wie aktuell diese Circolare sind, weiß ich (noch) nicht; das dauert.

PS: Probleme haben allenfalls Leute, welche andere Standpunkte nicht akzeptieren können und statt dessen solchen Forenjargon wie "substanzloses bashing" pflegen.

Die italienische StVO von 1992, aktualisiert 2015, sagt Folgendes:

Zitat:

Art. 164

6. Ragt die Ladung über die Fahrzeugabmessungen hinaus, müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, mit denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden kann. Ragt die Ladung in der Länge über das Fahrzeug hinaus, muss sie auf jeden Fall mit einer oder zwei speziellen viereckigen rückstrahlenden Tafeln gekennzeichnet werden, die an den äußersten Rändern des Ladungsüberstandes so anzubringen sind, dass sie konstant normal zur Fahrzeugachse liegen.

http://www.provinz.bz.it/.../...5_Strassenverkehrsordnung_Okt_2015.pdf

am 21. April 2017 um 17:18

Das ist ja bekannt und steht so in jedem Reiseinfo-Portal.

Es geht um die Defintion, wie das "Herausragen" zu verstehen ist. Alle mir bekannten offiziellen Quellen sagen, dass seien die Angaben in den Fahrzeugpapieren. Die StVO muss nicht immer das letze Wort sein - auch bei uns nicht (sonst dürfte kein Gespann 100 km/h fahren).

In einem Forum (von dort mehrfach kopiert) wird behauptet, es gäbe ein Rundschreiben, dass montierte Fahrradträger (mit Beleuchtungs- und Kennzeichenträger) nicht unter diese Pflicht fielen (was ja von der Begründung des 164 her sinnvoll wäre, denn der nachfolgende Verkehr nimmt das Fahrzeug ja in seiner Gesamtheit wahr). Andere argumentieren, dass diese Regelung so bestehen müsse, weil sie ja bisher trotz fehlender Tafel nicht belangt wurden.

Leider konnte niemand dieses ominöse Schreiben bisher benennen (wurde im Forum in dem das behauptet wurde, versprochen, geschah aber nicht). Das Problem, die Nichexistenz von etwas Nichtexistierendem (falls es so ist) zu beweisen, harrt noch auf einer grundsätzliche Lösung. Mehrere führende Philosophen konnten nicht helfen.

Schade mich hätte es auch interessiert.

Werde vorsichtshalber das Blech montieren.

Und mich am Gardasee informieren.

Sollte dieses Schild dort aber dennoch vorgeschrieben sein.

Müssten die Hersteller solcher AHK-Träger solche Schilder in Italien mit dazu geben.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich frage mal meinen Hersteller Thule was dieser dazu sagt.

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