italienischer Führerscheinneuling in Deutschland
Hallo an alle,
mein Töchterchen hat vor rund 4 Wochen den B-Führerschein bestanden.
In Italien gibt es ein vollkommen unsinniges Gesetz, nachdem man im ersten Jahr nach Erlangung des Führerscheins nur PKW mit max 70KW und max 55kW/t fahren darf.
Das führt dazu, daß die meisten Neulinge erst mal ein Jahr pausieren, da es in der Familie kein entsprechendes Auto gibt und dann quasi wieder bei 0 anfangen.
Nunja, wir haben ja zum Glück noch unseren Ka...😉
Meine Tochter plant nun, im Winter in München zu arbeiten. Dort hätte sie die Möglichkeit, mit Autos von Verwandten zu fahren, die aber alle nicht in das o.g. Schema passen.
Nun meine Frage, darf sie das?
Nach meinem Menschenverstand ja, da sie ein dt Auto in D bewegt...aber Gesetze haben leider - wie oben ersichtlich - oftmals nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun...😉
Kann da jemand fundiert Auskunft geben?
Oder wen (welche Behörde) könnte man in D fragen?
Danke Euch
Gruß aus Südtirol
Sascha
Beste Antwort im Thema
Das ADAC sagt aber etwas anderes:
Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar.
http://www.adac.de/.../default.aspx?...
Man muss also schauen, ob im Führerschein Einränkungen stehen (dann gelten sie auch in D) oder ob die Einschränkungen durch nationale Verkehrsgesetze bestehen (dann würden sie auch für deutsche Fahranfänger gelten, wenn das ohne Einschränkung im Gesetz steht).
19 Antworten
Da bin ich auch öfter mal, wo warst Du denn?Zitat:
war gerade im Cilento südl. von Salerno. Die Regeln werden da seeehr locker ausgelegt, man fährt wie es einem passt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:09:14 Uhr:
Innerhalb der EU brauchen Führerscheine grundsätzlich nicht umgeschrieben werden, die werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt. Was anderes wäre es, wenn zB ein Japaner oder Amerikaner in D wohnt. Die ersten 6 Monate gilt der ausländische FS (eventuell braucht man zusätzlich den internationalen FS), danach muss der FS umgeschrieben werden. Aber italienische FS in D oder umgekehrt, das ist nie ein Problem, egal wo der FS-Inhaber wohnt.
😁 und wo hast du das her?
Jeder EU Bürger wie länger denn ein halbes Jahr im Ausland Hauptsitz hat, müss (!!!) sein FS umstellen nach das Land...
😉 alles bereits mehrfach durch ( ich NL nach D, bekannter MC nach S, und so sind da noch mehr Fällen im Kreis )
Ausländisches Fahrzeug darf offiziell nicht privat (!!!) bewegt werden, nür gewerblich wenn Vertrag und oder der eigene Firma im Ausland ist. ( Auch das hab ich bereits durch um kein Fahrtenbuch zu müssen führen)
Zitat:
@dejadro schrieb am 23. Oktober 2014 um 21:28:11 Uhr:
😁 und wo hast du das her?Zitat:
@CV626 schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:09:14 Uhr:
Innerhalb der EU brauchen Führerscheine grundsätzlich nicht umgeschrieben werden, die werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt. Was anderes wäre es, wenn zB ein Japaner oder Amerikaner in D wohnt. Die ersten 6 Monate gilt der ausländische FS (eventuell braucht man zusätzlich den internationalen FS), danach muss der FS umgeschrieben werden. Aber italienische FS in D oder umgekehrt, das ist nie ein Problem, egal wo der FS-Inhaber wohnt.Jeder EU Bürger wie länger denn ein halbes Jahr im Ausland Hauptsitz hat, müss (!!!) sein FS umstellen nach das Land...
Zum Beispiel vom ADAC:
http://www.adac.de/.../default.aspx?...Zitat:
Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Statten berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
Zitat:
😉 alles bereits mehrfach durch ( ich NL nach D, bekannter MC nach S, und so sind da noch mehr Fällen im Kreis )
Nun, ich weiß ja nicht, wann das alles war. Vielleicht haben sich die Regeln in der Zwischenzeit geändert? ;-)
Zitat:
Ausländisches Fahrzeug darf offiziell nicht privat (!!!) bewegt werden, nür gewerblich wenn Vertrag und oder der eigene Firma im Ausland ist. ( Auch das hab ich bereits durch um kein Fahrtenbuch zu müssen führen)
Die Frage, wer Autos, die wo zugelassen sind, bewegen darf, hat mit der Gültigkeit des Führerscheins aber nun wirklich gar nix zu tun.
@CV626
Hat sich wirklich viel geändert nach 2008
Hab selber, nach ein Hinweis beim Verkehrskontrolle in AT, Kontakt aufgenommen beim örtlichen Straßenverkehrsamt.
Die haben denn ne Riesen Welle gemacht das ich bereits 2 Jahren im D wohne, aber mein Schein nicht hab umgestellt. Müsste derzeit in NL beim RDW und CBR anfragen machen ob ich wirklich im Besitz war von ein FS.
Selber danach bei 2 Freunden und ne Arbeitskollegen.
Das mit ausländischen Fahrzeug war nicht auf dein Beitrag bezogen.
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Zitat:
@sasisoli schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:02:57 Uhr:
Das Thema Ummeldung, was hier aufgekommen ist, kann ich nur folgendes sagen:
Meine Frau hatte die jahrelang zwei Wohnsitze, einen in D und einen in I. Die Autos waren immer auf sie in D zugelassen, und wir (auch ich mit Wohnsitz nur in I!) sind hier mit den Autos zig mal kontrolliert worden (Verkehrskontrollen gibts hier an jeder Ecke, die Carabinieri wollen ja beschäftigt sein...) und NIE wurde da Anstoß dran genommen. Nach dem Link von pivilli sollte das ja nicht rechtens gewesen sein.
Moment, was ich verlinkt habe ist die Richtlinie des bayrischen Finanzamtes. Das Thema "Auto ummelden" entsteht aufgrund der Kraftfahrzeugsteuer. Bereits in DE sieht das jedes Bundesland etwas anders (Toleranzzeitraum etc.). Vermutlich wird das in IT nochmal ganz anders gehandhabt.
Zur Praxis in DE: ich hatte mal ne französische Freundin und bin mit deren Auto (mit französischer Zulassung) 2x allein fahrend kontrolliert worden. Das hat die Polizei auch nicht interessiert, ich wusste damals aber auch gar nicht, dass das problematisch sein könnte.
Zitat:
@pivilli
Meine Frau hat immer noch ihren dt Führerschein und fährt damit 125er. Ist auch schon ohne Beanstandung kontrolliert worden.
Klar, in der Durchschnittskontrolle geht das durch, da Klasse B in IT für 125er passt. Einen Crash möchte ich in der Konstellation aber nicht haben.
bye