Ist Tachoangleichng nötig

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo ich habe auf meinem Golf 2 BCW 9&10 14 Zoll drauf

Va. 225/40R14 9ner Felge Et 10
Ha. 255/35R14 10ner Felge et 08

Ich will demnächst zum Tüv meinen G60 eintragen lassen und da sollen auch die Felgen eingetragen werden. Meine Frage muß ich bei der größe eine Tachoangleichung machen lassen. Ich habe im Brief mehrere Reifengrößen eingetragen.
habe die ganze sache ma beim reifenrechner ausrechnen lassen. Als serien Reifen habe ich die
195/50r15 6,5 er Felge et 33 genommen

Es kam folgendes ergebniss raus : Die Reifen Werte

Abrollumfang original: 1808,64 mm
Wunschfelge BCW: 1681,78mm
Radius Rad+Reifen original: 288mm
Radius Rad+Reifen BCW felge: 267,8mm
Differenz von: 126,86= -7,01%

Tachoabweichung:

Wenn ich also 100 KM/h fahre sind das in echt 107.01KM/h

Das ist laut Rechnung eine Abweichung von 7,01%

Bis zu einem gewissen Prozentsatz muß man doch keine angleichung machen lassen oder nicht.Also was heißen die werte nun für mich.Muß ich eine angleichung machen lassen oder nicht.Und wenn wieviel nimmt der Bosch Dienst dafür.

45 Antworten

musst du angleichen lassen!

Der Tacho darf NIEMALS! weniger anzeigen, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

nach oben sind 10% OK nach unten 0%.

Zum Reifenrechner: Die Bezugsgröße zum ausrechnen der Abweichung ist immer die kleinste eingetragene Größe. Also beim Golf II sind das die 175/70 R13

*edit* ah ich seh gerade, dass du nen G60 hast. Wenn das ein Serienmotor ist, dann musst du bei dem tatsächlich die 195/50 R15 nehmen.

aber moment du sagst der tacho darf nicht weniger anzeigen als man wirklich fährt.Ich fahre aber doch 7km/h zu schnell also bin ich doch 7% drüber .Also müßte es doch ok sein oder. Zum G60 Motor ich fahre den Motor mit einer Golf 2 16v Bremse vom KR .Ich habe die 15 zoll genommen weil es ein serienmäßiger edition blue war ist .Und der hatte serienmäßig die 6,5x15zoll drauf also habe ich mich darauf orientiert .

107.01 ist mehr als 100... 🙄

Der Tacho darf bzw. muss MEHR anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Wäre ja auch sehr sinnvoll, wenn man davon ausgeht man führe exakt 100 laut Tacho und wird mit 107.01 geblitzt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


107.01 ist mehr als 100... 🙄

Der Tacho darf bzw. muss MEHR anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Wäre ja auch sehr sinnvoll, wenn man davon ausgeht man führe exakt 100 laut Tacho und wird mit 107.01 geblitzt. 😉

he wie jetzt was willst du mir damit sagen.Ich denke er darf bis zu 7% mehr anzeigen ohne das man ne angleichung machen muß. oder liege ich da jetzt falsch. Also muß ich den Tacho angleichen lassen oder wie. Und was kostet das und vorallem wie machen die das.

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@Maakus: er hat sich n bissl kompliziert ausgedrückt: er hat ab 14 zoll drauf mit niederquerschnitt->folglich kleiner als original->also fährt er wenn der tach 100 zeigt 92,09km/h.

weißt du das mit den 10% anch unten genau?? hab glaub i bei reifenrechnern von -7% als grenze gelesen..

@raser6: dasselbe thema haben wir doch in meinem "9/10x14 BCW"-thread neulich lang und breit besprochen (also wir beide..)

fahr einfach hin zum tüv und versuchs! aber nur mal am rande, im gutachten der bcw's stehts drin, dass der tacho angeglichen werden muss! aber man ja ja anscheinend oft glück..

greetz!

Er hat sich genau falschherum ausgedrückt. 😉

Wenns natürlich so ist, wie du schreibst, wäre nur noch interessant, inwiefern das %-mäßig abweichen darf. 🙂

edit: Ja stimmt an den Werten hätte ichs sehen müssen...

Soll heißen: Bessere Beschleunigung, langsamere Topspeed. 🙂

Also wenn im Gutachten steht, dass der Tacho angeglichen werden muss, halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass der TÜV das übersieht. Ich habe selber 2 Monate im Sommer auf einer TÜV-Prüfstelle gearbeitet und die beiden Prüfer haben sich die Auflagen sehr genau durchgelesen und einzeln angestrichen, was nun gilt und was nicht.

Aber:
Wenn du ein Navi hast, welches dir die Momentangeschwindigkeit anzeigt, kannst du selber mal mit deinem Tacho vergleichen. Fahr mal verschiedene Geschwindigkeiten und guck dir die Werte an. (30, 50, 80, 100 und 120 km/h würde ich vorschlagen).
Wenn die Werte nicht allzu stark auseinandere driften, würde ich dem Prüfer sagen, dass du mit GPS gemessen hast und die Werte waren im Rahmen. Hier kannst du auch eine Probefahrt vorschlagen.
So könntest du dir die Einstellung sparen.

Hier bei uns wurde jedenfalls so verfahren.

Jap... guter Vorschlag. 🙂

Falls kein Navi vorhanden...(ich hab auch keins 😉 ); VW leiht welche aus...5 Euro am Tag glaub ich. 🙂

Auf alle Fälle für einen Bruchteil der Kosten für eine Tachoangleichung. 🙂

und warum zeigt er mir beim reifenrechner wo ich die daten der original felge und der wunschfelge eingegeben habe an das ich 107km/h fahre. obwohl der tacho nur 100km/h anzeigt.

at edition: wo steht denn in dem gutachten was von tachoangleichung.das habe ich noch nicht gesehen . Also wenn ich in mein Teilegutachten schaue dann stehen ja hinter den Reifen größen die Auflagen die man einhalten muß. Und bei den Auflagen steht nix von angleichung .Hast du ne anderes gutachen als ich. Weiß denn jemand von euch was das nun speziell beim Bsch dienst kostet.

Aalso. Laut den Werten oben hat deine neue Rad/Reifenkombination einen kleineren Abrollumfang, als die Kombi, die beim "Einstellen" des Tachos im Werk verwendet wurde. Soll heißen mit einer konstanten Anzahl von Umdrehungen der Antriebswelle kommst du mit der neuen Kombi über eine kürzere Strecke als mit der originalen Kombi.
Soll ebenfalls heißen, dass das Getriebe über die Tachowelle dem Tacho mitteilt, dass die bestimmte Strecke in der bestimmten Zeit gefahren wurde. V= s/t

Mit der neuen Reifenkombi wurde also in der bestimmten Zeit eine geringere Strecke gefahren als original. -> So müsste also der Tacho weniger anzeigen als original, macht er aber nicht, da das Getriebe davon ausgeht, dass die originale Kombi verbaut ist. 🙂

@raser6: sind die allgemeinen nicht reifenbezogenen auflagen und hinweise (G01)

okay, da steht, dass wenns außerhalb der toleranzen liegt, der tacho angeglichen werden muss und die dimensionen nicht als wahlweise bereifung eingetragen werden können. ergo darfst dann auch nix anderes mehr drauf fahren was größer ist vom abrollumfang her, weil der tacho ja wie gesagt kein km/h zuviel anzeigen darf
->also keine winterräder mehr (oder im winter n anderen tacho fahren bzw. zwischengetriebe in tachowelle ausbauen..?)

anbei gutachten als .pdf

Greetz!

Also fakt ist ich muß meinen Tacho auch angleichen lassen richtig.
Der Waagen würde eh nur von mai-oktober laufen danach geht er in den Winterschlaf.Und wenn er im Winter in der Halle auf Winterädern steht stört das eh keinen. Allerdings in dem Gutachten steht ja bis max 102kw. Oder hat das nur was wegen der Bremsanlage zu tun weil g60 ja nur 15zoll fahren darf. Was kostet denn nun die Tachoangleichung da streiten sich ja die geister

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


weil der tacho ja wie gesagt kein km/h zuviel anzeigen darf

Falsch! Der Tacho darf zuviel anzeigen, muss er sogar.

Problem ist nur, wenn er NACH Tachoangleichung wieder eine Kombi mit größerem Abrollumfang fahren will (z.B. eben Winter), zeigt der angeglichene Tacho zu wenig an... -> Illegal.

Also wie gesagt der wagen wirdnur im sommer mit den felgen bewegt .Im winter steht er abgemeldet in der halle und dann hat er wintefelgen drauf. Das einzige was ich in naher ferne vo habe ist ein digifiz einzuauen. dann müßte das ja auch wider alles neu eingestellt werden oder.
Also was kostet es denn nun wenn ich mit dem analogen tacho zum angleichen fahre. und gibt es später eüglich der kw zahl probleme beim eintragen der felgen

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