Ist hier Abschleppen erlaubt ?

Hallo,

meine Frau und ich wohnen ziemlich Stadtnah, sodass viele City-Besucher Ihre Fahrzeuge bei uns abstellen. Teils privater Parkplatz, teils öffentlicher (allerdings mit Halteverbot). Hat mich bis dato nie gestört.

Nun habe ich gestern nach der Arbeit bei Auto nicht „Vorschriftsgemäß“ abgestellt.
D.h. ich habe im Halteverbot geparkt auf öffentlichen Grund.
Drei Stunden später wollte ich zum Einkaufen fahren. Nix da, das Auto war weg, traurig und ärgerlich aber war. Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.

Bei uns in der Wohngegend gibt es einen Rentner, der sich für das Ordnungsamt hält.
Jeden „Falschparker“ spricht er an oder lässt Ihn Gnadenlos abschleppen.
Mittlerweile einfach nur lächerlich !!!

Als ich das Auto abholen wollte, wollte mir das Abschleppunternehmen das Auto nicht rausrücken, bevor ich die Gebühr in Höhe von 115 EUR bezahlt habe. Eine Frechheit !!!!
Der Mitarbeiter meinte, dass ich Glück gehabt habe, da ich in der Nähe wohne und das Abschleppen somit recht günstig war.

Nun das Fazit:
Das kann doch nicht sein, dass ein bekloppter Rentner das Ordnungsamt spielt ??
Er wohnt nur zur Miete und überwacht das ganze Wohngebiet ??
Das Abschleppunternehmen wollte mir den Namen des „Beauftragen“ erst nicht rausgeben wegen Datenschutz. Nach 100-maliger Nachfrage rückte er den Namen doch raus. Es war der Rentner….
Ist das überhaupt rechtens? Darf er überhaupt ein Abschleppdienst bestellen und mit einer „Abtrittserklärung“ (So nannte es mir der Abschleppdienst)  mich vor Ort bezahlen lassen ??

Lohnt sich wegen der ganzen Sache zum Anwalt zum gehen ??

Freundlicher Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich glaube Du erzählst nur die Hälfte. Kein Privater kann ein Abschleppunternehmen bestellen, wenn doch hat er in erster Instanz auch die Kosten zu tragen. Er kann dem Ordnungsamt einen Tip geben, das Ordnungsamt bestellt dann das Unternehmen und Du darfst zahlen.

Im Sommer wünsche ich mir aber auch immer so einen eifrigen Rentner, der nahe See zieht die Stadtbevölkerung an, es wird immer alles gnadenlos zugeparkt, Straße, Bürgersteig, Wald und Waldwege. Oft parken sich die Parkenden selber zu, da habe ich schon Fäuste fliegen sehen, keifende Ehefrauen, brüllende Männer, zerbeulte Autos und abgebrochene Spiegel.
Die Straßen sehen dann am Abend auch immer besonders zugemüllt aus, der Dreck wird vor dem einsteigen einfach fallen gelassen, man kann sehen das die Pizzabude gut läuft.

Das Ordnungsamt hat das erkannt, sporadisch verteilt es nun im Minutentakt, mit mehreren Mannen gleichzeit Zettel. Mehrere 100 pro Nachmittag.

Und das finde ich gut.

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Okay, soweit ists klar.

Kann der Opa, obwohl er an einer Straßseite wohnt die andere überwachrn und dann den Schlepper holen ?
Genau das war bei mir der Fall.
Ist ja auch Privatgrundstück ? Nur nicht seins, genauso als.ob er in Miete lebt....

Hi,

Meiner Meinung nach nicht.
Wie wärs erst mal mit den fehlenden Infos?

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich weis nicht, wie Du drauf bist, aber es kann nicht wie im wilden Westen sein. Der, der gern einen abschleppen lassen möchte, macht es einfach. 😉
Verdreh mal keine Tatsachen. Wo haben wir denn den "wilden Westen", wenn der TE für sein Fehlverhalten bestraft wird?
Nicht das Abschleppen ist hier das Unrecht, sondern das Falschparken.

Ist doch vollkommen egal, wer hier wen angezeigt oder abgeschleppt hat. Fakt ist, dass das Abschleppen berechtigt und im Interesse aller Anwohner war.

Ich parke immer korrekt. Wenn ich nicht legal parken kann, dann fahr ich halt ein paar Meter weiter und such mir was anderes.
Schon alleine, weil ich mich nicht erdreiste, hundert andere Leute mit meinem Verhalten zu belästigen, nur weil ich zu faul bin einen Meter mehr zu fahren / zu gehen.

Ich habe übrigens genau so einen Rentner genau gegenüber und von dem gabs bisher keine Anzeige. 😉

Ich beziehe mich auf die Aussage, dass es doch vollkommen egal ist wer hier wen das Fahrzeug abschleppen lässt. Hauptsache der Falschparker ist weg.

Das ist es keinesfalls, es muss schon alles rechtens sein. Drum das überspitzte " wilder Westen ".

Damit soll nur aufgezeigt werden, dass wenn jeder hier so schalten und walten kann wie er will, es schnell aus dem Ruder laufen kann.

Im Grunde genommen, gehört das mehr oder weniger zur Beantwortung der Frage des TE, plus dass was noch dabei war.

Das war kein pers. Angriff.😉

Welche Infoa werden benötigt ?
Ich werde die Woche mal einen Termin bein Anwalt avisieren.

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Zitat:

Original geschrieben von andy-zero



Nun habe ich gestern nach der Arbeit bei Auto nicht „Vorschriftsgemäß“ abgestellt.
D.h. ich habe im Halteverbot geparkt auf öffentlichen Grund.
Drei Stunden später wollte ich zum Einkaufen fahren. Nix da, das Auto war weg, traurig und ärgerlich aber war. Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.

DAS ist die vom TE geschilderte Eingangssituation. Er hat also eindeutig auf ÖFFENTLICHEM Grund im Halteverbot geparkt. Demnach war kein Privatbesitz beeinträchtigt und somit auch keine Privatperson (Rentner) berechtigt den Wagen abschleppen zu lassen.

Was wir bis dato NICHT wissen ist, WER hat den Abschleppauftrag erteilt? Das kann ja nur das Ordnungsamt oder die Polizei vor Ort machen, dafür muss aber der Behörde anwesend gewesen sein um die Situation beurteilen zu können. DANN gibt's aber auch ein Ticket!

Abgeschleppt wird aber bestimmt nicht, nur weil der Wagen im Halteverbot stand. Dazu gibt's Kriterien die dann zum tragen kommen, wenn abgeschleppt wird (haben wir doch alles bei MT gelernt! 😉 ). Im Klartext: Der Wagen stand Verkehrsbehindernd, vor einer Ein/Ausfahrt, vor einer Feuerwehrzufahrt bzw. Rettungsweg, eventuell auf einem Hydranten oder auf dem Gehweg.

Dann wäre noch zu klären, ob nicht ein einfaches umsetzen ausgereicht hätte.

Ich bleibe dabei, dass diese Fragen nur ein Jurist beantworten kann und nicht wir hier. Es sei denn, dem TE sind die 115 Euro egal und er will nur wissen,-ob er dem Rentner als vermeintlichem (!!!) Denuziant vor's Schienbein treten kann. Solange nicht erwiesen ist, dass der Rentner für die Abschleppaktion verantwortlich zeichnet, wieso oder warum auch immer und mit welcher Befugnis, wäre ich mit solchen Verdächtigungen nämlich vorsichtig. Das könnte schnell zu einer Klage wegen übler Nachrede etc. führen ...

Sollte es denn so einfach sein einen Wagen abschleppen zu lassen, bin ich ab Morgen unterwegs und rufe Metall an damit er zum abschleppen kommt. Und die Kosten teilen wird uns brüderlich 25:75 ... also, damit wir uns nicht missverstehen ... 75 für mich selbstredent 😛 Schließlich muss ich als Rentner sehen wie ich meine jämmerliche Rente aufbessern kann, nösch? 😉

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Welche Infoa werden benötigt ?

Du liest aber schon, was wir schreiben?

@TE

Könnte es evtl. sein, daß besagter Renter evtl. von der Stadtverwaltung bzw. Polizei sogar dazu befugt worden ist, (evtl. mit anderen Bürgern), so vorzugehen? Denn immerhin muß es ja einen Grund geben, daß Eure Polizeidiensstelle davon wusste?

Also:
Zu meinem Fall:
Der Rentner hat das Ordnungsamt beacnhtichtigt, ich stand zu nah am Gehweg, okay mein Fehler !!
Laut Abschleppdienst hat der OA den Abschlepper beauftragt dies zu tätigen. Eine Abtrittserklärung auf Papier existiert laut Abschlepper nicht .....

Nun zum diskutieren Fall:
Dann kann ich jedes X-beliebige Fahrzeug abschleppen lassen, weil die auf einem Privatgrundstück steht ? Selbst wenn man nicht Grundstücksbesitzer ist ? Wie wird das dem Abschlepper dokumentiert und nachgewiesen ? Ist doch kein Öffentlicher Platz ? Und laut BGH ist dies im Privatgrundstück/(Einwoherparkplatz=Auch anteilig Privatbesitz) erlaubt ?

Die Abtrittserklärung ist strittig, sogar wenn ich in Vorkasse gehe, sehen meine Chancenrelativ hoch die Kosten erstattet zu bekommen, wenn ich im recht bin !!!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Fieldo


Privatgrundstück -> muss deutlich beschildert sein
Nein, muss nur erkennbar sein. Schilder oder ein geschlossener Zaun sind nicht erforderlich.

Theoretisch Richtig. Jedoch vereinfacht ein angebrachtes Schild die Argumentation und ist in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung hilfreicher, als nur sagen zu können ........´na, das sieht man doch, dass das privat ist ........´

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Hier hat keine Behörde - bei Ahndung eines Parkverstoßes - etwas verloren.

Stimmt so auch nicht unbedingt.

§ 12 LOWiG (Baden-Württemberg) sei mal zur Lektüre empfohlen.

Interessant. Danke.

So was gibts wahrscheinlich auch nur im Süden..................und in Sachsen

Basiert wohl auf der Störerhaftung, d.h. du musst den Fahrer belangen/benennen können, der Halter nützt dir nichts

Zitat:

Dann kann ich jedes X-beliebige Fahrzeug abschleppen lassen, weil die auf einem Privatgrundstück steht ?

Das kannst du schon deshalb nicht, weil du nicht weißt, ob der Eigentümer/Besitzer dem vermeintlichen Falschparker das Parken erlaubt hat. Könnte nämlich böse enden. 😉

Inwieweit Eigentumsverhältnisse vor dem Abschleppen geklärt werden, kann ich dir nicht sagen, da wissen vllt andere mehr. Rechtlich hast du auf fremden Privatgrund natürlich keine "Befugnisse".

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Okay, soweit ists klar.

Kann der Opa, obwohl er an einer Straßseite wohnt die andere überwachrn und dann den Schlepper holen ?
Genau das war bei mir der Fall.
Ist ja auch Privatgrundstück ? Nur nicht seins, genauso als.ob er in Miete lebt....

Überwachen und Anzeigen kann er auch in Hamburg, obwohl er in München wohnt.

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nein, muss nur erkennbar sein. Schilder oder ein geschlossener Zaun sind nicht erforderlich.
Theoretisch Richtig. Jedoch vereinfacht ein angebrachtes Schild die Argumentation und ist in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung hilfreicher, als nur sagen zu können ........´na, das sieht man doch, dass das privat ist ........´

Bei einem handelsüblichen Einfamilienhaus hier in der norddeutschen Provinz halte ich so etwas für überflüssig. Bei einem Gebäudekomplex mit -zig Wohnungen (und eventuell auch noch Läden im Erdgeschoss) sieht es sicher anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Stimmt so auch nicht unbedingt.

§ 12 LOWiG (Baden-Württemberg) sei mal zur Lektüre empfohlen.

Interessant. Danke.
So was gibts wahrscheinlich auch nur im Süden..................und in Sachsen
Basiert wohl auf der Störerhaftung, d.h. du musst den Fahrer belangen/benennen können, der Halter nützt dir nichts

Nö - zumindest in BaWÜ ist auch der Halter mit im Boot. Es ist in seinem Interesse, die Störung zu beseitigen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Was will er denn mit nem Anwalt?! 😕

Abgeschleppt wurde er zu recht. Bezahlen zur Fahrzeugherausgabe muss er immer, ganz egal ob das Ordnungsamt oder sonstwer abschleppen lassen hat.
Und ob der Rentner zur Miete wohnt oder nicht, spielt doch gar keine Rolle!

Klar ist es unschön, wenn da einer den Dorfsheriff spielt, aber der TE hat falsch gehandelt. So what?

Abschleppen veranlassen auf öffendlichem Grund ist nur der Behörde erlaubt. Wird ne Zufahrt zugeparkt, muß der private Auftraggeber selber zahlen und dann versuchen, das Geld vom Parker zurück zu bekommen.

Ich würde, wenn das wirklich so passierte, daß der Rentner den Abschlepper beauftragte, dieses bei der zuständigen Polizeidienststele prüfen lassen und dann ggfls. veranlassen, daß Ermittlungen wegen Verdacht der Amtsanmaßung eingeleitet werden und den Abschlepper würde ich auch belangen lassen. Da sollte die Behörde mal prüfen, ob die mit dem Rentner zusammen arbeiten.

Doch günstig wäre es, wenn du nen Rechtsschutz hast, um dann gegen den Rentner die Kosten geltend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Als ich das Auto abholen wollte, wollte mir das Abschleppunternehmen das Auto nicht rausrücken, bevor ich die Gebühr in Höhe von 115 EUR bezahlt habe. Eine Frechheit !!!!

Hierzu empfehle ich mal den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Laut Abschleppdienst hat der OA den Abschlepper beauftragt dies zu tätigen.

Na dann ist alles klar, es war nicht der Rentner sondern das Ordnungsamt (und somit wohl auch gerechtfertig).

Da muß halt nun mal noch ein Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf dem Gehweg durchpassen, falls nicht wird abgeschleppt (das ist völlig normal).

Wenn keine Behinderung vorgelegen hätte wärst du sicherlich nicht abgeschleppt worden.

Gruß Metalhead

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